BGH-Urteil: Amtshaftungsanspruch nach Wurstwarnung?
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- เผยแพร่เมื่อ 18 ธ.ค. 2024
- Bayerische Beamte hatten 2016 vor Wurstprodukten eines Betriebs bei München gewarnt, unter anderem vor dem „Original Bayerischen Wacholderwammerl“. In einigen Produkten hatte die bayerische Lebensmittelbehörde zu viele Listerien gefunden. Die Wurst war deshalb stark gesundheitsgefährdend, für Schwangere und Neugeborene sogar lebensgefährlich. Die Produkte wurden zurückgerufen, der Betrieb ging kurze Zeit später insolvent. Der Insolvenzverwalter fordert nun über 10 Millionen € Schadensersatz vom Freistaat Bayern. Er argumentiert: die Beamten hätten nachfragen müssen, ob manche der Würste nachbehandelt und damit ungefährlich gewesen wären. Das hätten die Beamten nicht getan und damit eine Amtspflicht verletzt. Dem folgte der Bundesgerichtshof heute nicht. Lebensmittelbetriebe müssen eng mit den Behörden zusammenarbeiten, wenn es um die Lebensmittelsicherheit geht, so der BGH. Der Betrieb hätte die Beamten selbst auf ein Nachbehandlung hinweisen können und müssen. Unklar ist aber noch, ob die Beamten vielleicht sowieso schon von den Nachbehandlungen wussten. Das muss nun die Vorinstanz noch einmal klären. Dann werden die bayerischen Gerichte abschließend über die Schadensersatzforderungen entscheiden.
Aktenzeichen III ZR 24/23