Gutes Video. Zum Thema Neuwert: wie sieht es denn mit Retro Games aus? Gesetz dem Fall, dass es zu einem Brand kommt. Wie weist der Versicherungsnehmer denn der Versicherung nach, was er in der Sammlung hat bzw. hatte? Ist ja ähnlich wie mit Antiquitäten, dass es da keine Rechnungen mehr von gibt. Sind diese Spiele bis zur Unkenntlichkeit verbrannt oder gar gestohlen worden, werden allein Fotos der Versicherung sicher nicht ausreichen. Ich kann mir vorstellen, dass es zu einem immensen Aufwand kommt, wenn etwas nachgewiesen werden muss. Hinzu kommt das Problem der sog. Repros, sprich billige Reproduktionen. Dass die Versicherung am Ende sagt, dass es keine original Spiele gewesen sind. Mag sein, dass das zu sehr in die Tiefe geht, aber für viele vielleicht nicht ganz uninteressant ...
Hobbys stellen einen da oft vor Herausforderungen. In der Regel helfen da Wertgutachten - diese dann in Abstimmung mit dem Versicherer einreichen - bevor der Schaden passiert ;) Versicherer tun sich oft schwer, ideale Werte abzusichern beziehungsweise können dies gar nicht leisten, ohne dass vorher ein entsprechendes Wertgutachten vorliegt. In deinem speziellen Fall würde ich auch eine Elektronikversicherung der Hausratversicherung vorziehen und du musst einen Versicherer finden, der diese ideellen Werte nach Wertgutachten dann absichert. Ich kann dir aber gleich sagen, das wird kein leichtes Unterfangen.
@@VersicherungEinfachVerstehen Klingt echt kompliziert. Wobei ich vor Kurzem erst eine Hausrat mit Deckungssumme von 30.000 € abgeschlossen habe. Wenn man die Wohnung auf den Kopf stellt, fallen die Spiele ja auch auf die Decke. Was die Versicherung am Ende draus macht, gleicht wahrscheinlich dem Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.". Kenne aber auch niemanden, der so ein Gutachten hat machen lassen. Entweder weil niemand darüber redet oder weil allein der Hausratversicherung getraut wird ...
Herzlichen Dank für das Feedback. - Ich mache sicher weiter: brüte gerade über dem Thema ESG-Funds. - Es ist eine Herausforderung ein so schwerwiegendes Thema "einfach" zu verpacken ;-) :D
Hallo. - Leider ist dieser Schaden nicht versicherbar. In der Hausratversicherung hast Du in der Regel Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser und Sturm, eventuell auch erweiterte Elementarschäden versichert. Die reine "Sachbeschädigung", wie von Dir beschrieben, ist ein nicht versicherbares Risiko. - Alternativer Gedanke: Deine Privathaftpflicht zahlt auch nicht, da es sich nicht um keinen "Fremd-Schaden" handelt. Solche Schäden kannst Du einfach nicht absichern. - Liebe Grüße - Michael Schuler
:D Ok, - einige Versicherer bieten tatsächlich eine Art "Homeassistance"-Baustein zur "normalen" Leistung an. Dort kann unter Umständen auch Insektenbefall versichert sein. Die Leistungen sind aber oft auf eine bestimmte Höhe EUR limitiert. Z. B. Leistungen nur bis 500 EUR oder 1.500 EUR, je Leistungsfall. Oftmals ist es auch so, dass die Dienstleister dann vom Versicherer ausgewählt werden. - Du also selbst nicht bestimmen kannst, wer die Schädlingsbekämpfung vornehmen soll.
Super Video mit Substanz und know how aus erster Hand
Herzlichen Dank. Ich werde auch in 2025 wieder neue Inhalte hochladen :) Ihr Kommentar half mir bei dieser Entscheidung. :) LG - Michael Schuler
Vielen Dank für ihre Bemühungen gegeben haben
Super video und nicht unnötig kompliziert gemacht. 18 minuten und fertig. Danke dafür!
Freut mich sehr :)
Sie haben mir ehrlich sehr geholfen, vielen lieben Dank :)
Super! Freut mich :) Liebe Grüße - Michael
Super Video!!
Hat einen hohen fachlichen Gehalt und ist trotzdem möglichst eifach erklärt.
Herzlichen Dank für Dein Lob! - Es bedeutet mir sehr viel.
Super Vidio ich habe ändlich verstanden und werde weiter empfehlen. Vielen lieben Dank 🤗
Herzlichen Dank - Freut mich sehr :)
Gutes Video. Zum Thema Neuwert: wie sieht es denn mit Retro Games aus? Gesetz dem Fall, dass es zu einem Brand kommt. Wie weist der Versicherungsnehmer denn der Versicherung nach, was er in der Sammlung hat bzw. hatte? Ist ja ähnlich wie mit Antiquitäten, dass es da keine Rechnungen mehr von gibt. Sind diese Spiele bis zur Unkenntlichkeit verbrannt oder gar gestohlen worden, werden allein Fotos der Versicherung sicher nicht ausreichen. Ich kann mir vorstellen, dass es zu einem immensen Aufwand kommt, wenn etwas nachgewiesen werden muss. Hinzu kommt das Problem der sog. Repros, sprich billige Reproduktionen. Dass die Versicherung am Ende sagt, dass es keine original Spiele gewesen sind. Mag sein, dass das zu sehr in die Tiefe geht, aber für viele vielleicht nicht ganz uninteressant ...
Hobbys stellen einen da oft vor Herausforderungen.
In der Regel helfen da Wertgutachten - diese dann in Abstimmung mit dem Versicherer einreichen - bevor der Schaden passiert ;) Versicherer tun sich oft schwer, ideale Werte abzusichern beziehungsweise können dies gar nicht leisten, ohne dass vorher ein entsprechendes Wertgutachten vorliegt. In deinem speziellen Fall würde ich auch eine Elektronikversicherung der Hausratversicherung vorziehen und du musst einen Versicherer finden, der diese ideellen Werte nach Wertgutachten dann absichert. Ich kann dir aber gleich sagen, das wird kein leichtes Unterfangen.
@@VersicherungEinfachVerstehen Klingt echt kompliziert. Wobei ich vor Kurzem erst eine Hausrat mit Deckungssumme von 30.000 € abgeschlossen habe. Wenn man die Wohnung auf den Kopf stellt, fallen die Spiele ja auch auf die Decke. Was die Versicherung am Ende draus macht, gleicht wahrscheinlich dem Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.". Kenne aber auch niemanden, der so ein Gutachten hat machen lassen. Entweder weil niemand darüber redet oder weil allein der Hausratversicherung getraut wird ...
super video weiter machen ! :-)
Herzlichen Dank für das Feedback. - Ich mache sicher weiter: brüte gerade über dem Thema ESG-Funds. - Es ist eine Herausforderung ein so schwerwiegendes Thema "einfach" zu verpacken ;-) :D
Hallo Herr Schuller, mein Sohn hat das Fernseher mit seinem Auto geschlagen und ist defekt, ist das von dem Hausratversicherung bedeckt bitte?
Hallo. - Leider ist dieser Schaden nicht versicherbar. In der Hausratversicherung hast Du in der Regel Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser und Sturm, eventuell auch erweiterte Elementarschäden versichert. Die reine "Sachbeschädigung", wie von Dir beschrieben, ist ein nicht versicherbares Risiko. - Alternativer Gedanke: Deine Privathaftpflicht zahlt auch nicht, da es sich nicht um keinen "Fremd-Schaden" handelt. Solche Schäden kannst Du einfach nicht absichern. - Liebe Grüße - Michael Schuler
Es geht um der Weltweiten Kinders Jugendliche Erwachsenen Pensioniert auch
Ich spiele keine Risikofaktoren & Hoffentlich Gültigkeit bis heute .............!
Oh Menschen, die Brüders Schwesters Zurückkehren von Leben werden davon Theateraufführungen Totale gelacht haben....!
Was ist mit Bettwanzen und jegliche Tiere wie kakerlaken?
:D Ok, - einige Versicherer bieten tatsächlich eine Art "Homeassistance"-Baustein zur "normalen" Leistung an. Dort kann unter Umständen auch Insektenbefall versichert sein. Die Leistungen sind aber oft auf eine bestimmte Höhe EUR limitiert. Z. B. Leistungen nur bis 500 EUR oder 1.500 EUR, je Leistungsfall. Oftmals ist es auch so, dass die Dienstleister dann vom Versicherer ausgewählt werden. - Du also selbst nicht bestimmen kannst, wer die Schädlingsbekämpfung vornehmen soll.
@@VersicherungEinfachVerstehen vielen lieben Dank 🙏