darf man denn einen Ex-BRAVO-Redakteur, der gleichzeitig Manager des angeblich besten deutschsprachigen Sängers war und nachweislich Schleichwerbung für diesen betrieb, in seiner jetzigen Tätigkeit in dessen Talent-Managementagentur eine 1-Sterne-Bewertung reindruecken, obwohl man seine Arbeit in der neuen Firma gar nicht in Anspruch nahm bzw. beurteilen kann?
darf man denn einen Ex-BRAVO-Redakteur, der gleichzeitig Manager des angeblich besten deutschsprachigen Sängers war und nachweislich Schleichwerbung für diesen betrieb, in seiner jetzigen Tätigkeit in dessen Talent-Managementagentur eine 1-Sterne-Bewertung reindruecken, obwohl man seine Arbeit in der neuen Firma gar nicht in Anspruch nahm bzw. beurteilen kann?
Ja aber nur wenn das alles vorher im AA stattgefunden hat