Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit für LKW - juristischer Unsinn? Ein Kommentar...

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  • เผยแพร่เมื่อ 25 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 9

  • @felixkralik1400
    @felixkralik1400  3 ปีที่แล้ว

    Ihr möchtet den Verkehrsrechtskanal unterstützen?
    Weil euch die Inhalte gefallen oder der Kanal euch helfen konnte?
    Das könnt ihr gerne über eine kleine freiwillige Spende:
    Mittels Paypal an felixkralik@hotmail.de
    Hinweise dazu:
    - Der Kanal ist mein Freizeitprojekt.
    - Das Videoerstellen und das Aufrechterhalten des Kanals (hier insbesondere viele Anfragen in den Kommentaren) benötigen sehr viel Zeit.
    - Das Videoerstellen besteht zB in der Regel aus:
    juristischem Belesen in der Thematik, Erstellen einer Lehrpräsentation, Besprechen der Präsentation, Schneiden der Videos, Hochladen und etliche Einstellungen bei TH-cam. (ca. 5 - 10 Stunden pro Video)
    - Google erlaubt nicht den Kanal zu monetarisieren (Geld durch Werbung), ohne genaue Angabe von Gründen, aber vermutlich da es zu nah an Rechtsberatung dran ist.
    - Falls ihr mit eurer Spende im nächsten Video genannt werden wollt, schreibt das gerne dazu, dann blende ich es ein.
    - Eure Spende ist vermutlich nicht steuerlich absetzbar, da nicht gemeinnützig o.ä.
    In diesem Sinne, wenn es euch gefällt, könnt ihr den Kanal so ein wenig supporten, es muss nicht viel sein :)
    Ich danke
    Felix

  • @WurstCase
    @WurstCase ปีที่แล้ว +1

    Das Problem bei Abbiegeunfällen *ist* ja gerade das "Nicht-gesehen-haben". Also auch gerade dann, wenn keine Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden wahrgenommen wurden, die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen einzuhalten, damit sie, falls sie eben doch dort sind, auch selbst mehr Zeit zum Reagieren haben. Zudem halte ich gerade das explizite Ahnden von Verstößen, bei denen "nichts passiert" ist, für wichtig für eine Sensibilisierung dafür.
    Was die Schwierigkeit der Beweisführung und die ungenaue Formulierung angeht, stimmt ich voll zu. Aber dennoch halte ich die neue Regel aus o. g. Gründen grundsätzlich für sinnvoll. Etwas bringen kann auch sie natürlich nur, wenn ihre Einhaltung auch ausreichend kontrolliert wird. Das wiederum fiele wesentlich leichter, wenn Detailfragen durch präzisere Formulierungen vermieden worden und deren Klärung nicht, wie schon so oft, der Rechtsprechung überlassen worden wäre.

  • @gunterzwerg
    @gunterzwerg ปีที่แล้ว

    3:03 Ob er was sehen konnte und wie schneller war ist beweisbar, hier sehr gut erklärt direkt von der Polizei :
    th-cam.com/video/ZsnZLxs5o7E/w-d-xo.htmlsi=uAQh8qdAHMKa-UYF&t=1161

  • @nahap6264
    @nahap6264 3 ปีที่แล้ว +1

    Über 3,5 t heißt auch die 7,5t fallen darunter und nicht nur die 40 t. Die können durchaus schneller als 10 km/h Abbiegen und werden gerade im innerstädtischen lieferverkehr häufig genutzt

  • @willsagen
    @willsagen 3 ปีที่แล้ว

    Beweisbarkeit:
    Man kann die Geschwindigkeitsdaten aus dem DTCO auslesen, vor allem, wenn es zum Unfall gekommen ist.

    • @felixkralik1400
      @felixkralik1400  3 ปีที่แล้ว

      Super Hinweis

    • @willsagen
      @willsagen 3 ปีที่แล้ว

      @@felixkralik1400 Ich bin Unfallanalytiker und bearbeite gerade einen entsprechenden Fall. Da wollte ich mich eigentlich mal erkundigen, _ab wann_, also wie weit vor dem Abbiegen Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Beim Blinkersetzen, beim Einlenken, beim Entschluss zum Einlenken nach rechts. Ausformuliert ist das m. E. nicht und Rechtsprechung gibt es wohl auch noch keine dazu. (So bin ich auf dieses Video gestoßen.)

    • @felixkralik1400
      @felixkralik1400  3 ปีที่แล้ว

      Die Frage ist interessant. Das ganze Konstrukt 9 VI StVO kommt mir wie ein Politikum vor. Beim Blinkersetzen wäre enorm früh. Beim Einschlafen echt spät.