@@bvbechteliebe5557 Ah, der Privatmann von der fünften Kolonne. Du weißt doch gar nicht, ob Martin arbeitet oder nicht. Und was er vom Leben weiß? Das hat nichts mit seinem Post zu tun. Du hast schlicht dich verhört, und kannst keine Kritik ab.
Ach der Herr Römer und sein Plüschfreund das ist ja echt ein drolliger Anblick wie der Plüsch Freund bei den Herrn Römer auf dem Tisch liegt um diese dieses Tellereisen zu demonstrieren
Die einzigen rechtliche Gründe um eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht zur Bewährung auszusetzen, wäre eine positive Prognose auf zukünftige Straffälligkeit, was ich hier nicht sehe oder wenn eine Ausetzung zur Bewährung dem Vertrauen in den Rechtsstaat schaden würde, auch das sehe ich hier nicht gegeben. Also juristisch absolut korrekt. Rein persönlich finde ich das hier auch angemessen, finde das hier kein Grund vorliegt, warum die unbedingt in den Knast muss, anders als die Staatsanwaltschaft.
Tellereisen und Schrotflinte. Na, das ist ja noch 'ne bescheidene Ausstattung. Tellermine und Kalaschnikow, da wär's spannend geworden.
Der Rudi hätte besser die Angeklagte gedeckt eisi.😂
Freddie! 😂 Toller Hecht!
Die Katzenbesitzerin sieht echt gruselig aus
Er hat Sie Pippi genannt 😂😂😂😅😅
Urin 😂😂😂😂😂😊
Püppi. Hast du Probleme zu hören?
Nicht schon wieder der Russenfreund🤬🤬
@@martinschulz326 du hast viele Probleme.
Hast null Ahnung von Leben und mach nicht so viel Blödsinn und gehe endlich arbeiten.
@@bvbechteliebe5557 Ah, der Privatmann von der fünften Kolonne. Du weißt doch gar nicht, ob Martin arbeitet oder nicht. Und was er vom Leben weiß? Das hat nichts mit seinem Post zu tun. Du hast schlicht dich verhört, und kannst keine Kritik ab.
@@bvbechteliebe5557Ich kann hören. Und gehe arbeiten. Du kannst nicht hören und arbeitest nicht.
Ach der Herr Römer und sein Plüschfreund das ist ja echt ein drolliger Anblick wie der Plüsch Freund bei den Herrn Römer auf dem Tisch liegt um diese dieses Tellereisen zu demonstrieren
4:16 Frau Anwältin... Frau Richterin oder Frau Vorsitzende.
Bewährung?
Naja.
Die deutsche Rechtsprechung ist nicht nur hier neben der Spur
Die einzigen rechtliche Gründe um eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht zur Bewährung auszusetzen, wäre eine positive Prognose auf zukünftige Straffälligkeit, was ich hier nicht sehe oder wenn eine Ausetzung zur Bewährung dem Vertrauen in den Rechtsstaat schaden würde, auch das sehe ich hier nicht gegeben. Also juristisch absolut korrekt.
Rein persönlich finde ich das hier auch angemessen, finde das hier kein Grund vorliegt, warum die unbedingt in den Knast muss, anders als die Staatsanwaltschaft.