ðŸ’Ą Unterschied zwischen deutschem und europÃĪischem Patentanwalt und Patentingenieur?

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  • @floriansulzer8061
    @floriansulzer8061 7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +4

    Vielen Dank fÞr das Video! Großartig gemacht!

    • @patentanwalt
      @patentanwalt  6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

      Vielen Dank!

  • @Thomas-jq6ku
    @Thomas-jq6ku 7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +1

    Darf ein zugelassener Vertreter vor dem EPA Dritte nicht vor dem EPA vertreten? (wenn er nicht dt Pat.anwalt ist)

    • @Thomas-jq6ku
      @Thomas-jq6ku 7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +1

      Rolf Claessen Danke! er „darf keine Kanzlei erÃķffnen“ ist dann so gemeint, dass er dann vor rein deutschen Organen nicht vertreten darf, ja? Kann er denn irgendwo Partner werden? und sich so ggf. mit PatentanwÃĪlten zusammenschliessen, oder gar solche beschÃĪftigen?

    • @Thomas-jq6ku
      @Thomas-jq6ku 7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

      Rolf Claessen Ist es also keine Rechtsberatung im Sinne des RDG, wenn der EPA-Vertreter (mit Wohnsitz in der BRD) fÞr Dritte (gegen Honorar) Patente vor dem EPA verhandelt und erteilen lÃĪsst? Wenn nur das EPA das akzeptiert, er das aber nicht Deutschland anbieten darf (?) ....