Guten Tag, wenn man als Witwe seine 3 erwachsenen Kinder in einem Testament als gleichberechtigte Erben einsetzt, welchen Unterschied ergibt sich daraus gegenüber der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament? Was bedeutet es, wenn eines der bedachten Kinder vom Erbe zurücktritt: Rücken dann wie beim Rücktritt ohne Testament die Kinder (also Enkel der Witwe) des Zurücktretenden automatisch nach oder wird das Erbe mit diesem Testament auf die beiden verbleibenden Kinder der Witwe aufgeteilt? Vielen Dank
Die Kinder erben ohne Testament grundsätzlich zu gleichen Teilen. Gegebenenfalls sind Ausgleichspflichten zu beachten. Die Ersatzerben beim Wegfall eines Kindes sollten Sie im Testament ausdrücklich regeln.
Guten Tag, wenn man als Witwe seine 3 erwachsenen Kinder in einem Testament als gleichberechtigte Erben einsetzt, welchen Unterschied ergibt sich daraus gegenüber der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament? Was bedeutet es, wenn eines der bedachten Kinder vom Erbe zurücktritt: Rücken dann wie beim Rücktritt ohne Testament die Kinder (also Enkel der Witwe) des Zurücktretenden automatisch nach oder wird das Erbe mit diesem Testament auf die beiden verbleibenden Kinder der Witwe aufgeteilt? Vielen Dank
Die Kinder erben ohne Testament grundsätzlich zu gleichen Teilen. Gegebenenfalls sind Ausgleichspflichten zu beachten. Die Ersatzerben beim Wegfall eines Kindes sollten Sie im Testament ausdrücklich regeln.
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