Herzlichen Dank. Die Videos und die AK Homepage sind echt super. Informativ auf das wesentliche fokusiert und verständlich verfasst Daumen hoch!! Danke und weiter so!
Hallo, nein, es gibt keine Pauschale für Steuerberatung. Wenn du eine Steuerberater:in beauftragst, kannst du das Honorar im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Bei weiteren Fragen, melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Schön und gut, habe bereits am 28.1 abgegeben und bis heute 10.06.23 ist noch gar nichts passiert, natürlich hilft ein Anruf genau gar nichts. Werde meine Zahlungsverpflichtungen in Zukunft der österreichischen Finanz anpassen!
@@christiandeutschmann9426 Ruf an und verlange! das ein "Arbeitsauftrag" (müssen Sie nach 4 Monaten machen) geschrieben wird, hatte den Tipp von einem bekannten und hat funktioniert, nach 3 Tagen war das Ding da...
Thank you so much, as an expat working in Austria thıis video helped a lot to understand. It would be appreciated if AK could prepare this video in English language too. Vielen Dank..
Vielen Dank für dein super Feedback! Das Finanzamt darf 6 Monate brauchen, um einen Bescheid zu erlassen. Da hilft jetzt wohl nur warten. Bei konkreten Nachfragen, kannst du dich gerne direkt an unsere Expert:innen wenden: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo! Wirklich gut erklärt. Eine Frage habe ich allerdings noch. Wo kann ich denn meine Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel angeben? Danke!
Danke für dein positives Feedback! Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Für den gewöhnlichen Arbeitsweg sind die Kosten nicht absetzbar. Zusätzlich kannst du unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und einen "Pendlereuro" geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an. Dazu kannst du den Pendlerrechner zu Hilfe nehmen: pendlerrechner.bmf.gv.at Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Super hilfreiches und gut erklärtes Video! Ich habe leider keinen Termin mehr bekommen, aber so konnte ich trotzdem meinen Steuerausgleich machen. Eine Frage hätte ich trotzdem noch: Wie kann ich das private Handy und den Internetanteil richtig berechnen? Das wäre noch sehr hilfreich. Danke!
Hallo, vielen Dank für dein tolles Feedback! Zu deiner Frage: Für die Berechnung des Handy- sowie Internetanteils benötigt man die Gesamtkosten für Handy und Internet im Kalenderjahr. Von diesen Gesamtkosten können 60% als beruflicher Anteil herausgerechnet werden. Die 60% der Handy- sowie Internetkosten werden unter den Werbungskosten „digitale Arbeitsmittel“ in die Kennzahl 169 eingetragen. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Liebe AK, DANKE für das Video! Werd das jetzt endlich mal angehen, war am verzweifeln weil sowas wurde einem in Schule/Uni nie beigebracht 🙄 eine Frage noch: wie trage ich anteilige Strom und Internet kosten ein? Gebe ich dann den gesamt Betrag dieser Ausgaben für ein Jahr ein? Und, muss man Rechnungen als Beweis hochladen oder muss man diese lediglich aufbehalten für eine eventuelle Nachprüfung? DANKE DANKE 🤗🤗
Hallo, danke für dein tolles Feedback. Das freut uns sehr! Zu deiner Frage: Wenn Du im Homeoffice gearbeitet hast, steht dir dafür ein Homeoffice Pauschale zu. Der Arbeitgeber muss die Tage die im Homeoffice gearbeitet wurden mittels Jahreslohnzettel (L 16) dem Finanzamt mitteilen. Die Homeoffice Pauschale deckt Ausgaben für digitale Arbeitsmittel, wie zB Computer, Drucker, Handy, Internet usw. ab. Alternativ können aber auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Die Internetkosten sind am Schätzungsweg zu ermitteln, anteilige Stromkosten können nicht berücksichtigt werden. Belege sind auf jeden Fall aufzuheben. Unser Tipp: melde dich gerne direkt bei unseren Expertinnen und Experten. Unsere Telefonnummern findest du hier: arbeiterkammer.at/kontakt Wohnst du in Wien, melde dich direkt hier: +43 1 501 65 1207 LG
Herzlichen Dank für das Video! Es hat mir sehr geholfen! Eine Frage hätte ich trotzdem noch: ich bin Student und mache gerade meine Steuererklärung. Wo genau kann ich das Klimaticket eingeben? Danke im Voraus!
Hallo, danke für dein positives Feedback! Zu deiner Frage: Der Kaufpreis für das Klimaticket kann bei der Arbeitnhemer:innenveranlagung nicht berücksichtigt werden. Aber: Wenn die Voraussetzungen (www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html) erfüllt sind, können Pendlerpauschale und er Pendlereuro berücksichtigt werden. Mit dem Pendlerrechner berechnet man, ob ein Pendlerpauschale zusteht und wenn ja, in welcher Höhe das Pendlerpauschale zusteht. pendlerrechner.bmf.gv.at/ Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, Kosten für Aus- bzw. Fortbildung (darunter auch Studiengebühren oder ÖH-Beitrag) können in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten unter dem Punkt 722 Fortbildungs-, Ausbildungs und Umschulungskosten geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, Zinsen für Kredite können bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden! Ausnahme: Ausgaben für Wohnraumschaffung oder -sanierung bis einschließlich 2020, wenn die Anschaffung oder Sanierung bereits vor 2016 begonnen wurde. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Liebe AK, habe in den Kommentaren öfter gelesen das die Startseite bei manchen Nutzern komplett anders aussieht (auch bei mir der Fall), habe keine Möglichkeit meinen Steuerausgleich zu machen.
Hallo, die Startseite hängt davon ab, ob man bei FinanzOnline ausschließlicher als Arbeitnehmer oder als „Selbstständiger“ gemeldet ist. Im ersten Fall führt man per FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung durch, im zweiten Fall gibt man eine Einkommensteuererklärung ab. In beiden Fällen muss es aber möglich sein den Steuerausgleich zu machen. LG
Liebes AK-Team! Vielen Dank für die tolle Erklärung! Eine Rückfrage habe ich: ich habe seit Oktober 2022 meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und bin seit November 2022 auch dort angestellt. Müssen November und Dezember auch in der österreichischen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden? Und wenn ja, wie?
Hallo, danke für dein tolles Feedback :) Zu deinem Kommentar: Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob du in Österreich weiterhin einen Wohnsitz hast und in welchem Land dein Lebensmittelpunkt (steuerliche Ansässigkeit) ist. Erst wenn diese Frage geklärt ist, können wir dir sagen, ob die deutschen Einkünfte in Österreich gemeldet werden müssen oder nicht. Bitte kontaktiere uns telefonisch um dein Anliegen zu klären: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, die Kosten der Öffi-Jahreskarte sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag (€ 400 pro Kalenderjahr) abgegolten. Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch vom Arbeitgeber sowie vom Finanzamt berücksichtigt. Daher dürfen die Kosten der Öffi-Jahreskarte nicht zusätzlich im Steuerausgleich eingetragen werden. LG
ich verstehe das mit dem Homeoffice-Pauschale noch nicht so ganz. Die Homeoffice-Tage sind übermittelt aber im Berechnungsergebnis taucht das Pauschale nicht auf. Muss ich etwas besonderes beachten?
Hallo, die Homeofficepauschale wird vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlt oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Freibetrag automatisch berücksichtigt. Sie kann daher nicht von dir direkt bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung /Einkommensteuererklärung beantragt werden! Der Arbeitgeber muss die Tage, die du im Homeoffice verbracht hast, dokumentieren und am Jahreslohnzettel vermerken und an das Finanzamt übermitteln. Die Homeoffice-Pauschale wird dann vom Finanzamt automatisch, aufgrund der Meldung des Jahreslohnzettels bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung berücksichtigt. Es werden 3 Euro pro Homeoffice Tag für maximal 100 Homeoffice Tage verrechnet. Die Kostenersätze, die du von deinem Arbeitgeber bereits erhalten hast, werden gegengerechnet. Wenn du bereits 3€ vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen hast, ist die Homeoffice-Pauschale in der Vorberechnung nicht mehr ersichtlich. Bei weiteren Fragen melde dich bitte gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Danke für tolle Video !! Ich habe zwei Fragen: Eltern ein Kind: Für das Jahr 2022 hat die Mutter nur 3 Monate gearbeitet und weniger als 6000€ brutto verdient. Kann ich für den Vater angeben, dass er alleine verdient? Gleiche Eltern, ein Kind: Der Vater erhält Familienbeihilfe und Familienbonusplus über den Arbeitgeber. Welche Option soll ich markieren: "Ich beziehe die Familienbeihilfe und beantrage den ganzen Familienbonus Plus"?
Hallo, zur 1. Frage: ja, sofern für das Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde zur 2. Frage: ja, genau Bei weiteren Fragen melde dich gerne bei uns direkt: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo danke fürs Video, aber bei mir sieht die Seite von Finanzonline noch anders aus. Kann es sein, dass hier eine neue Version der Finanzonline Seite schon ist?
Hallo, die Einkommenssteuer wird in Österreich basierend auf dem jährlichen Einkommen progressiv berechnet. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Für das Jahr 2023 sind folgende Steuersätze relevant: Bis zu einem Einkommen von 11.693 Euro fallen keine Steuern an. Für Einkommen zwischen 11.694 Euro und 12.756 Euro beträgt der Steuersatz 20%. Für Einkommen zwischen 12.757 Euro und 30.000 Euro beträgt der Steuersatz 35%. Für Einkommen zwischen 30.001 Euro und 60.000 Euro beträgt der Steuersatz 42%. Für Einkommen zwischen 60.001 Euro und 90.000 Euro beträgt der Steuersatz 48%. Für Einkommen zwischen 90.001 Euro und 1.000.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%. Für Einkommen über 1.000.000 Euro beträgt der Steuersatz 55%. Bitte beachte, dass die Steuersätze auf den jeweiligen Anteil des Einkommens angewendet werden, der in den genannten Bereich fällt. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, der Teuerungsabsetzbetrag wird automatisch im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Er muss nicht gesondert eingetragen oder beantragt werden. Der Absetzbetrag beträgt bei Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen von EUR 18.200 bis zu EUR 500. Darüber hinaus wird er bis zu einem Einkommen von EUR 24.500 gleichmäßig auf Null verringert. Bei Pensionist:innen wird kein Teuerungsabsetzbetrag berücksichtigt, wenn eine außerordentliche Einmalzahlung bei der Pensionsauszahlung erfolgte. Wenn keine außerordentliche Einmalzahlung erfolgte, beträgt der Teuerungsabsetzbetrag ebenfalls bis zu EUR 500 bei Pensionseinkünften bis zu EUR 20.500. Der Absetzbetrag wird bis zu einem Einkommen von EUR 25.500 gleichmäßig auf Null verringert. LG
Hallo, ich arbeite als Saisonarbeiter in Österreich, habe aber keine österreichische Bankverbindung. Meine ausländische Bankverbindung kann ich daher nur bei meinen Grunddaten angeben, nicht aber bei meinen persönlichen Daten im Steuererklärungsformular. Ergibt sich dabei ein Problem, kann ich es trotzdem versenden? Bedanke mich für Ihre Hilfe, das Video ist auch sehr gut, klar und verständlich!
Hallo, grundsätzlich ist es kein Problem, wenn du deine ausländische Bankverbindung bei deinen Grunddaten angegeben hast. Das Finanzamt sollte in der Lage sein, eine aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Gutschrift auf dein Konto zu überweisen. Wenn die Gutschrift wider Erwarten nicht automatisch überwiesen wird, kannst du auf FinanzOnline unter dem Reiter „Weitere Services“ einen Antrag auf „Rückzahlung“ einbringen, damit der Betrag auf dein ausländisches Bankkonto überwiesen wird. LG
Hallo, etwaige Zusatzformulare und Anhänge können in FinanzOnline unter „Weitere Services“ und „Sonstige Anbringen und Anfragen“ an das Finanzamt übermittelt werden. Zu beachten ist, dass Rechnungen etc. nur auf Nachfrage des Finanzamtes zu senden sind. LG
Hallo, der Teuerungsabsetzbetrag wird automatisch im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Er muss nicht gesondert eingetragen oder beantragt werden. Der Absetzbetrag beträgt bei Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen von EUR 18.200 bis zu EUR 500. Darüber hinaus wird er bis zu einem Einkommen von EUR 24.500 gleichmäßig auf Null verringert. Bei Pensionist:innen wird kein Teuerungsabsetzbetrag berücksichtigt, wenn eine außerordentliche Einmalzahlung bei der Pensionsauszahlung erfolgte. Wenn keine außerordentliche Einmalzahlung erfolgte, beträgt der Teuerungsabsetzbetrag ebenfalls bis zu EUR 500 bei Pensionseinkünften bis zu EUR 20.500. Der Absetzbetrag wird bis zu einem Einkommen von EUR 25.500 gleichmäßig auf Null verringert. LG
Danke für die Ausführungen! Es gibt für mich überhaupt nichts mehr abzusetzen außer Spenden. Kredit zur Wohnraumschaffung nicht mehr absetzbar, Versicherungen nicht mehr absetzbar. Wenn man ununterbrochen arbeitet, normal verdient, keine Kinder hat, gibt es Null. Soll man da überhaupt noch einen machen?
Hallo, das klingt so, als würde bei dir die antragslose (=automatische) Arbeitnehmer:innenveranlagung ausreichen. Aber vielleicht magst du noch einen Blick in unseren Steuer-Ratgeber werfen? Vielleicht findest du doch etwas, das du absetzen kannst: www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld/Steuer_sparen_2023.html LG
Hallo, Belege müssen und sollen zunächst bei Durchführung der Steuererklärung gar nicht mitgeschickt werden. Nur wenn das Finanzamt ausdrücklich nachfragt kann man im Rahmen der Beantwortung des sogenannten „Ersuchen um Ergänzen“ des Finanzamtes auch die Belege online gleich hochladen und mitschicken. LG
Hallo guten Tag, Ich habe nur in ö gearbeitet und keinen Bezug zum Ausland. Laut Datenblatt international reicht es jedoch nicht aus die erste Zeile: „Ich hatte im Jahr 2023 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war“ anzukreuzen. Nichts kommt in frage der auszuwählenden Optionen darunter. Wie ist hier vorzugehen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn kein Auslandsbezug vorliegt, dann musst Du die Beilage L1i nicht ausfüllen und kannst auch die erste Zeile frei lassen. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Liebe AK! Danke für das hilfreiche Video! :) Kann ich die Kosten für mein Auto, welches ich über 50% für die Anfahrt zur Uni (relevantes Studium) und zur Arbeit verwende, angeben? Kann ich dabei die Reparaturkosten oder auch die Vignette, Öamtc Mitgliedschaften absetzen? Vielen Dank!
Hallo, danke für dein positives Feedback! Zu deiner Frage: Die Fahrtkosten zur Universität können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Studium eine berufliche Relevanz hat. Das bedeutet, dass es entweder eine Aus- oder Fortbildung in deinem aktuellen Beruf darstellt oder eine Umschulung, die dich für einen Berufswechsel vorbereitet. Du kannst 0,42 Euro pro Kilometer für maximal 30.000 Kilometer pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Alle anderen Kosten können NICHT geltend gemacht werden. Fahrtkosten im Zusammenhang mit Wohnort und Arbeitsstätte: Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstätte pendeln und dafür Kosten haben. Die Höhe der Pendlerpauschale hängt von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie davon ab, ob eine zumutbare öffentliche Verkehrsanbindung vorhanden ist. Für die Berechnung der Pendlerpauschale gibt es den Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen. Dieser ermittelt, ob und in welcher Höhe dir die Pendlerpauschale zusteht. Bei weiteren Fragen wende dich bitte direkt an unsere Expert:innen: +43 1 501 65 1207 LG
Im Zeitraum Jänner bis Juni 2023 gelten erhöhte Werte. Das Pendlerpauschale wurde um 50% erhöht (monatliche Wert *1,5* Anzahl der Monate) und der Pendlereuro vervierfacht (daher 4* Wert des monatlichen Pendlereuros* Anzahl der Monate). Mehr Infos findest du hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt an uns: +43 1 501 65 1207
Ja, den Alleinerzieherabsetzbetrag kannst Du beantragen, auch wenn Du Arbeitslosengeld bezogen hast. Voraussetzung: Du hattest im Kalenderjahr 2023 für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe. Und du hast mehr als 6 Monate in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne direkt an uns: +43 1 501 65 1207
Hallo, der Verkehrsabsetzbetrag steht Arbeitnehmer:innen zu und dient der Abgeltung von Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er muss nicht extra berücksichtigt werden, da er bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Bei weiteren Fragen, melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Vielen Dank. Sehr hilfreich. Allerdings habe ich in meinem speziellen Fall eine Frage. Welche Daten muss ich im Abschnitt INTERNATIONAL ausfüllen, wenn ich 6 Monate lang als Saisonarbeiter bei AT gearbeitet habe und den Rest des Jahres in meinem Heimatland (SLOWAKEI) gearbeitet habe?
Hallo, die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: unter anderem, ob du einen Wohnsitz in Österreich hast oder pendelst. Für eine genaue Auskunft melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, vielen Dank für das gute Video. Habe die Zuverdienstgrenze von 730 deutlich Überschritten, und würde gerne wissen wo ich die Summe versteuern kann (wo ich die Summe Eintragen mus)??? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, betragen deine sonstigen Einkünfte (zB aus Honorarnoten, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen) mehr als 730 Euro, dann kannst du keine Arbeitnehmer:innenveranlagung mehr beantragen, sondern benötigst das Formular der Einkommensteuererklärung mit der entsprechenden Beilage. Bei Honorarnoten sind dies beispielsweise die Formulare E1 und E1a-K. In der Beilage E1a-K sind die Einnahmen und Ausgaben aus der selbständigen Nebenbeschäftigung einzutragen. Im Formular E1 kannst du alle anderen Ausgaben, die du auch in der Arbeitnehmer:innenveranlagung beantragen kannst, angeben. Willst du die Einkommensteuererklärung über FinanzOnline einreichen, so müssest du vorab einen Erklärungswechsel beantragen, damit die Einkommensteuererklärung auch elektronisch für freigeschaltet wird. Wir empfehlen dir, einen Termin bei uns zu vereinbaren, sofern es sich um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb handelt. Sollte es sich bei deinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge handeln, empfehlen wir, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren. Telefonisch erreichst du uns direkt hier: +43 1 501 65 1207 LG
vielen Dank für dieses Video. Ich habe eine Frage: meine finanzonline Homepage ist seltsam, ich denke, es ist die alte Version. Sie sieht ganz anders aus als die, die Sie am Anfang des Videos zeigen. Auf meiner Homepage sieht es sehr kompliziert aus, alle Informationen hinzuzufügen und die Schritte sind nicht angeleitet. Wissen Sie, was ich falsch mache? Danke an alle :)
Hallo, danke für dein tolles Feedback. Es klingt so, wie wenn das Profil für eine Einkommensteuererklärung (=Unternehmer) eingestellt ist. Durch einen Erklärungswechsel kommt man wieder zurück zur Ansicht der Arbeitnehmerveranlagung (Eingaben --> Erklärungswechsel oder weitere Service --> Erklärungswechsel). Ein Erklärungswechsel macht aber nur Sinn, wenn ausschließlich Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis erwirtschaftet wurden. Nach dem Erklärungswechsel gelangt man in die Ansicht der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Wird der Name rechts oben angeklickt, so können die Grunddaten (Kontodaten sind hier verankert) geändert werden. Solltest du weitere Fragen haben, melde dich bitte gleich direkt an uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo! Super Video, vielen Dank. Ich hätte auch eine Frage, bei mir sieht der Startbildschirm von Finanzonline anders aus. Ich habe die Punkte "Hauptseite, Abfragen, Eingaben, Weitere Services, nachrichten, Admin, Abmelden" Leider komme ich da mit meiner Steuererklärung nicht weiter, auch glaube ich dass meine Kontodaten noch nicht hinterlegt sind. Können Sie mir da bitte einen Tipp geben? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, danke für dein tolles Feedback. Zu deiner Frage: Es klingt so, wie wenn das Profil für eine Einkommensteuererklärung (=Unternehmer) eingestellt ist. Durch einen Erklärungswechsel kommt man wieder zurück zur Ansicht der Arbeitnehmerveranlagung (Eingaben --> Erklärungswechsel oder weitere Service --> Erklärungswechsel). Ein Erklärungswechsel macht aber nur Sinn, wenn ausschließlich Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis erwirtschaftet wurden. Nach dem Erklärungswechsel gelangt man in die Ansicht der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Wird der Name rechts oben angeklickt, so können die Grunddaten (Kontodaten sind hier verankert) geändert werden. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Außerdem hätte ich noch eine weitere Frage: ich habe im Rahmen meines Bachelorstudiums ein Auslandssemester in den Niederlanden absolviert und möchte mich erkundigen ob hier Kosten abgesetzt werden können sprich Wohnkosten, Reisekosten etc.? Vielen lieben Dank
Vielen Dank für den Beitrag - wie ist das, wenn der Familienbonus laufend monatlich bezogen wurde im Jahr 2021 und jetzt die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für 2022 eingereicht wird. Muss der Teil Kinder, dann trotzdem ausgefüllt und Kinderbonus nochmals beantragt werden?
Hallo! Ja, du musst den Familienbonus Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung erneut beantragen, auch wenn dieser bereits monatlich vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass dir der Familienbonus Plus für das betreffende Kalenderjahr nicht zusteht, wenn du diesen nicht erneut beantragst. In diesem Fall könnte der bereits berücksichtigte Familienbonus Plus zurückgefordert werden. Bei weiteren Fragen melde dich bitte gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Kann ich meinen fürs Studium beschafften Laptop von der Steuer absetzten?(ich bin berufsbegleitender Studierender) und wenn ja, in welches Feld würde ich dies schreiben müssen?
Hallo, Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Ausbildung werden in die Kennzahl 722 eingetragen. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne direkt bei uns melden: +43 1 501 65 1207 LG
Wenn du einen Monat gearbeitet hast, dann trage bei der Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen 1 ein. Das AMS ist keine bezugsauszahlende Stelle in diesem Sinne.
Hallo, nur bis inklusive 2020 können Ausgaben für bestimmte Personenversicherungen und für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung als sogenannte Topfsonderausgaben abgesetzt werden. Diese Sonderausgaben werden nur zu einem Viertel und mit einem Höchstbetrag berücksichtigt. Außerdem werden sie ab einem bestimmten Einkommen nicht mehr anerkannt. Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.400 Euro vermindert sich der absetzbare Betrag, ab 60.000 Euro entfällt die Abzugsfähigkeit zur Gänze. Achtung: Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass du die Versicherungsverträge bzw. die Bauausführung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen bzw. begonnen hast. Bei Nachfragen melde dich bitte direkt telefonisch bei unseren Expertinnen und Experten: arbeiterkammer.at/kontakt LG
Vielen dank für das video. Zwei fragen: - wie kann ich zusätzlich kapitalgewinne bei ausländischen banken angeben? Muss ich da was umstellen? - wie kann ich bei einem gemeinschaftskonto den kest verlustausgleich geltend machen?
Hallo, nachdem uns im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen die fachliche und rechtliche Beratungskompetenz fehlt, würden wir dich ersuchen, dass du dich diesbezüglich an eine:n Steuerberater:in wendest. Was wir dir allerdings mitteilen können ist, dass wenn du Kapitaleinkünfte von mehr als 22 Euro erhalten hast, für die keine Kapitalertragsteuer (KESt) abgeführt wurde und dein steuerpflichtiges Gesamteinkommen im betreffenden Kalenderjahr 12.000 Euro (ab 2023: 12.756 Euro) überschritten hat, du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (anstelle der Arbeitnehmer:innenveranlagung) verpflichtet bist. LG
Hi, with the approval you can access to your FinanzOnline (www.bmf.gv.at). On the main page you get additional information’s. Than you can make the “Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung“ for the Year you want. Best
Hallo, vielen Dank für das gute Video und die tollen Erklärungen. Zwei Fragen habe ich zu den Ausbildungskosten. Stimmt es, dass ich hier auch Nächtigenden und Verpflegung angeben kann? Die KM Geld Kosten sind allerdings nicht hier sondern im Feld 721 anzugeben? Wie verhält es sich bei den außergewöhnlichen Belastungen? Diese sind nur einzutragen, wenn der Selbstbehalt überschritten wird. Ist das korrekt? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße, Matthias
Hallo, vielen Dank für dein tolles Feedback! Zu deinen Fragen: Richtig. Zu den absetzbaren Ausbildungskosten gehören auch Taggelder und Kosten für auswärtige Übernachtungen. Das KM Geld kann unter der Kennzahl 721 eingetragen werden. Außergewöhnliche Belastungen die innerhalb des Selbstbehaltes liegen können zwar eingetragen werden, wirken sich aber nicht aus. Deswegen braucht man sie auch von vornherein gar nicht eintragen. LG
Hallo, die Zuerkennung von Pflegegeld gilt als 25% Behinderung. Allein die Zuerkennung der Pflegestufe 1 reicht noch nicht aus. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, ab dem Jahr 2021 können sämtliche Personenversicherungen nicht mehr abgesetzt werden. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung war auch davor nicht absetzbar. Für weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Sonderausgaben vor 2021, findest du hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Sonderausgaben.html LG
Hallo, Belege müssen und sollen zunächst bei Durchführung der Steuererklärung gar nicht mitgeschickt werden. Nur wenn das Finanzamt ausdrücklich nachfragt, kann man im Rahmen der Beantwortung des sogenannten „Ersuchen um Ergänzen“ des Finanzamtes auch die Belege online gleich hochladen und mitschicken. LG
Ich habe einen Laptop um ca. 600€ im Jahr 21 angeschafft und vergessen abzusetzen. Wie lange im Nachhinein kann ich den noch absetzen und wird er mit sofort abgesetzt oder mit einer Afa von 2 Jahren sprich je 300? Laptop wird nur für die Uni benötigt. Privat garnicht. Danke für die Rückmeldung! Lg
Hallo und Danke! Bei mir zeigt die Startseite leider nicht mehr wie im Video meine letzten Steuererklärungen an, auch "Jetzt starten" ist also weg. Ich kann nur noch über "Eingaben" eine Einkommensteuerklärung wählen, nicht aber die Arbeitnehmerveranlagung. Woran könnte das liegen, und was kann man da machen? Im letzten Jahr sah es noch aus wie im Video. (Habe verschiedene Browser und verschiedene Betriebssysteme ausprobiert...)
Hallo, Kinderbetreuungskosten (auch Kosten für den Kindergarten) sind mit dem Familienbonus abgegolten. Es sollte daher der Familienbonus beantragt werden. Der Familienbonus steht zu, solange Anspruch auf die Familienbeihilfe oder Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag besteht. Darüber hinaus gibt es eine Abschreibmöglichkeit für alleinerziehende Elternteile. Wenn Eltern alleinerziehend sind, können Kosten für die Kinderbetreuung als sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese außergewöhnlichen Belastungen wirken sich jedoch erst aus, wenn sie den Selbstbehalt überschreiten (Selbstbehalt = ca. 1 - 1,5 Bruttomonatsgehälter). Bei weiteren Fragen, kannst du dich gerne telefonisch bei uns melden: arbeiterkammer.at/kontakt LG
Ich arbeite die ganze Zeit in meinem Wohnzimmer (ich habe keinen zusätzlichen Raum, der nur für Büroaktivitäten übrig bleibt), wenn ich davon abziehen kann, berechne ich nach Quadratmetern ?
Hallo, das Arbeitszimmer im Wohnungsverband ist grundsätzlich nur dann absetzbar, wenn es ein eigener Raum ist, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. In Deinem Fall liegt die Voraussetzung offensichtlich nicht vor. Bei unselbständigen ArbeitnehmerInnen wird bei der Arbeitnehmerveranlagung die Homeofficepauschale automatisch berücksichtigt, sofern Dein Arbeitgeber die Homeofficetage am Jahreslohnzettel gemeldet hat. Mehr Infos zur Homeofficepauschale findest Du in unserem Ratgeber: wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/steuerundgeld/Steuer-sparen_2024_rg_bf.pdf (Seite 42 & 67) Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Danke fürs Video, AK !!! Nur eine Frage: Wenn man die einzelnen Kosten (Fachliteratur, Reisekosten...) bei WERBUNGSKOSTEN angibt, soll man dann trotzdem die darunterstehende Berufsgruppenpauschale ausfüllen und somit beantragen - oder geht nur eines von beiden? Habe nämlich beides (einzelne Werbungskosten UND meine Berufsgruppenpauschale) eingetragen - was kann ich nun als Reaktion von F.amt erwarten? *vielendank*
Hallo, Beides kann nicht beantragt werden. Es muss eine Entscheidung getroffen werden. Entweder es werden die tatsächlichen beruflichen Kosten bei den Werbungskosten geltend gemacht oder das Berufsgruppenpauschale. Wenn tatsächliche Werbungskosten geltend gemacht werden, müssen diese im Zuge einer Überprüfung des Finanzamtes belegmäßig nachgewiesen werden. Es ist hier vorteilhaft, sich vor Beantragung durchzurechnen, welcher der beiden Posten (tatsächliche Werbungskosten oder Berufsgruppenpauschale) höher sind. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Danke für das Video! Wenn ich Anfang 2022 einen Vollzeit Job hatte und nach Ende diesem einen Geringfügigen, muss ich dann bei Gehaltsauszahlenden Stellen 2 oder 1 angeben?
Hello, I have a question about the "Rechnungen" from let's say my language course that i have done. Part of it waff paid and part of it i did. Which amount do i put in the field ? Also, what proof do i have to have about the amount i have paid, are the bank statements with the Recipient "German school name" and the amount sufficient ? Or do i have to have the real bill as a document and all the related info (price , purpose etc.) Thanks !!! Best
Hi, The course costs minus subsidies (e.g. WAFF) are to be entered in the field "Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten" (KZ 722). If requested by the Finanzamt, an invoice must be submitted. Best
Hallo, ich bekomme von meinem Arbeitgeber 1,50€ für jeden Home Office Tag. Da man ja pro Tag 3€ bekommen kann würde ich die Differenz gerne beim Steuerausgleich berücksichtigen. Leider finde ich nirgendwo Infos dazu, welche Kennzahlt das bei Finanz Online ist. Sind es sonst. Werbungskosten-Feld 724?? Bitte um Hilfe! Danke vorab!
Hallo, der Differenzbetrag des Homeofficepauschales kann in der Arbeitnehmerveranlagung nicht eingetragen werden. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berechnet und berücksichtigt. Wenn du im Finanzonline eine Vorberechnung mit Berechnungsblatt machst, dann siehst du, dass die Differenz von € 1,50 pro Homeofficetag automatisch berücksichtigt wird. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hi! I am living in Hungary and working in Vienna. Every day i go to work with my car. My question is that, is it possible to choose a Hungarian address when i am making the steuererklarung online or is it enough if i just wrote the km? Thank you!
Hi! In your case you don’t have to make an a tax declaration in Austria. But you can opt into tax declaration (“unbeschränkte Steuerpflicht”) for your Austrian income, where you can also deduct “Pendlerpauschale” and “Pendlereuro” for the whole distance from your work address in Austria to your home in Hungary, if your Austrian income is more than 90% of your total income. In this case you do a normal tax declaration for workers (“Arbeitnehmerveranlagung”) - either with FinanzOnline or with paper form - where you have to declare the amount of “Pendlerpauschale” and “Pendlereuro” you want to deduct. You don’t declare the kilometers, you declare the amount depending on kilometers and if public transport is available (which is unlikely in your case). Details here: www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/pendlerpauschale_und_kilometergeld/1/Seite.1930600.html. It is not unlikely that financial administration will ask you for details on the deducted amounts after declaration. Then you have to provide details on the addresses, you calculation of the distance etc. Hope this helps!
Hallo, ich habe schon einen Monat als Sozialberater gearbeitet, dann habe ich mich gekündigt, habe ich das Recht, den Steuerausgleich zu beantragen? Zur Informationen habe ich drei Söhne zwei in der Schule und einen im Kindergarten. Danke L.G
Hallo, wenn zumindest für ein Teil des Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat oder Pension bezogen wurde, kann die ANV gemacht werden. LG
Danke. Wollte gerade den LSA meiner Schwester machen muss kann aber die Optionen für die Steuerjahre nicht sehen die an der linken Seite angebracht sind. Hab auch das Gefühl dass ihr Profil als Unternehmer geführt ist. Kann man das zurücksetzen?
Hallo, es klingt so, wie wenn das Profil für eine Einkommensteuererklärung (=Unternehmer) eingestellt ist. Durch einen Erklärungswechsel kommt man wieder zurück zur Ansicht der Arbeitnehmerveranlagung (Eingaben --> Erklärungswechsel). Ein Erklärungswechsel macht aber nur Sinn, wenn ausschließlich Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis erwirtschaftet wurden. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, in der Arbeitnehmerveranlagung ist dies auch nicht möglich. Um in die Detailansicht des Jahreslohnzettels zu kommen, bitte den Steuerakt (Registerkarte oben) aufrufen. Im jeweiligen Jahr befindet sich eine Zeile mit „L1 + Name des Arbeitgebers“. Mit dem Klick auf den Namen des Arbeitgebers öffnet sich der Jahreslohnzettel im Detail. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, danke für das tolle Video. Leider habe ich es nicht ganz gecheckt wo ich die Internetkosten & den Schreibtisch reingeben muss. Bei mir ist der Steuerakt weitaus nicht so detailliert wie in dem Video. Fallt das jetzt unter Werbungskosten? und muss ich beide Summen zusammenrechnen (von Internet & dem Schreibtisch). Über ein Feedback wäre ich sehr dankbar.
Hallo, die Kosten für den Schreibtisch sind unter Werbungskosten --> Kennzahl 158 „Gesamte Ausgaben im Jahr 2022 für ergonomisches Mobiliar für Homeoffice“ geltend zu machen. Die Internetkosten sind unter Werbungskosten --> Kennzahl 169 „Digitale Arbeitsmittel (z.B. Internet)“ geltend zu machen. Sofern bei dir nicht alle Eingabefelder angezeigt werden, kann es sein, dass du den Assistenten des FinanzOnline aktiviert hast. Um in diesem Fall alle Eingabefelder zu sehen, müsstest du am Anfang der Registerkarte „Werbungskosten“ auf das Feld „alle Eingabefelder anzeigen“ klicken. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, nein, die Vorberechnung gibt eine erste Orientierung. Die tatsächliche Gutschrift oder Nachzahlung kann von der Vorberechnung abweichen. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, wie kann es sein das meine Maske komplett anders aussieht? Ich sehe z.b. keine Grunddaten usw. - es ist auch alles viel mehr verschachtelt, dabei habe ich mich auf der Finanzonline Seite, ganz normal mit meinen Daten angemeldet...
Danke fürs tolle Video. Wir haben aber auch eine Frage, unsere Tochter wurde im Oktober 2022 geboren. Familienbonus Plus bekommt mein Lebensgefährte über den Arbeitgeber. Laut Finanzonline Maske ist dieser aber auch hier anzuklicken, was genau müssen wir jetzt machen? Wenn er - Meine Partnerin bezieht Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus, dann wird ja fürs ganze Jahr (€ 2000) berechnet. Ist ja falsch wir benötigen ja den anteiligen Familienbonus Plus für Oktober, November & Dezember. Ich vermute, dass er den Familienbonus Plus in besonderen Fällen ausfüllen muss oder? Vielen Dank und lg
Hallo, danke für dein tolles Feedback! Zu deiner Frage: Du hast 2 Möglichkeiten, entweder so wie du geschrieben hast: Meine Partnerin bezieht Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus (oberer Block), dann stimmt die Vorberechnung nicht, erfahrungsgemäß berücksichtigt das Finanzamt lediglich die Monate des Familienbeihilfebezuges, dh ab Oktober, und im Bescheid erfolgt die Berechnung des Familienbonus Plus korrekt. Oder du füllst im oberen Block gar nichts aus und blendest die besonderen Fälle ein und wählst im Listenfeld den Zeitraum Okt - Dez, und füllst ebenso aus, meine Beziehung zum Kind: Partner des Familienbeihilfeberechtigten Elternteil, ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus, Wohnsitzstaat: Österreich. Dann stimmt auch gleich die Vorberechnung. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Guten Tag, ich habe bei Kennzahl 721 das Kilometergeld eingetragen für meine Weiterbildung, kann ich auch die angefallenen Parkkosten mit berücksichten? Lg
Hallo, mit dem Kilometergeld sind alle Kosten abgegolten. Das heißt, dass die Kosten für die Parkscheine können nicht zusätzlich angeführt werden. Es ist allerdings möglich anstelle des Kilometergeldes die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Dann können auch die Kosten für die Parkscheine angegeben werden. LG
bei krankheitskosten steht (730) hab aber im Jahr 2021 - 3 Zahnimplantate + 4 Zahnkronen, Kontaktlinsen und eine Brille erhalten. Die Zahnimplantate mit den Zahnkronen war schon bei €8.000,00 wie kann ich das dann am besten abschreiben? Hab noch nie einen Online gemacht
Hallo! Wenn all Ihre Ausgaben medizinisch notwendig waren, können Sie diese unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ im Feld „Krankheitskosten“ eintragen. Die Zahl 730 ist nur die Kennziffer für das Feld. Sie können somit einfach Ihre gesamten Kosten in dieses Feld eintragen. Alles Gute und liebe Grüße
@@arbeiterkammer Natürlich sonst hätt ich 3 Zähne weniger, deswegen habe ich mich für Implantate mit entschieden die ich selbst finanziert habe. Genau wie die Brille auch medizinisch notwendig war. Vielen Dank für Ihre Antwort ☺️
Hallo, die alten Arbeitnehmerveranlagungen sowie Einkommensteuerbescheide findest du in deinem Steuerakt im Finanzonline (Registerkarte oben). Die einzelnen Jahre können mit dem „Pluszeichen“ aufgeklappt werden. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hi, danke für das Video. Eine Frage: wenn ich die Anzahl der Gehaltsstellen falsch angegeben habe und schon abgeschickt habe, wie kann ich das rückgängig machen? Danke im Voraus.
Hallo, danke für dein positives Feedback! Zu deiner Frage: Die Anzahl spielt keine Rolle. Das Finanzamt wird automatisch alle Arbeitgeber berücksichtigen. Es muss nichts gemacht werden. LG
Hallo, ganz genau, thermische Sanierung und der Austausch von Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen ist ab der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2022 möglich. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass für die Maßnahme eine Förderung nach dem Umweltförderungsgesetz bezogen wird und die Aufwendungen nach Abzug aller öffentlichen Förderungen bei thermischen Sanierungen mindestens 4.000 Euro und bei Heizungstausch mindestens 2.000€ betragen. Der pauschale Freibetrag für 5 aufeinanderfolgende Jahre beträgt 400 Euro jährlich für Heizungstausch sowie 800 Euro jährlich für thermische Sanierung. Dieser kann anschließend im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht werden. LG
Hallo ! Ich habe eine Beschwerde bezüglich der Einkommensteuer eingereicht, weil ich einige Felder nicht ausgefüllt habe und bisher keine Antwort erhalten habe. Ich erwähne, dass diese Beschwerde einen Tag nach Erhalt der Neuberechnung der Einkommensteuer bei mir eingereicht wird. Es war bereits der 2 Monate und ich habe keine Antwort erhalten. Wie lange dauert es normalerweise, bis die Beschwerde bearbeitet wird ? Danke im Voraus!
Das Video ist schwer zu verstehen, weil mehrere Personen durcheinander reden! Bei der Spalte "International" - Angaben zum Wohnsitz bin ich nicht weiter gekommen und konnte das Formular nicht abschließen. Ich bin Österreicher und hatte im Jahr 2022 meinen Wohnsitz auch in diesem Land. Das hab ich auch mit einem Häckchen bestätigt. Letztlich wurde mir mitgeteilt, dass die Verarbeitung nicht durchgeführt werden konnte, weil Angaben zum Feld "Ich hatte einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich fehlen. Nun hab ich keine Ahnung, wie und was ich da ausfüllen muss? Bitte um Aufklärung.
Hallo, bitte wende dich mit dieser Anfrage direkt an unsere Expertinnen und Experten aus dem Steuerrecht: arbeiterkammer.at/kontakt Du kannst dich telefonisch auch direkt hier melden: +43 1 501 65 1207 LG
Anders als in diesem Video komme ich nach dem dem Einloggen mit Benutzername und Password nicht auf eine Startseite, wo die Steuererklärung für 2022 offensichtlich problemlos eingegeben werden kann, sondern auf eine Hauptseite, wo dies trotz intensiver Suche auch über das Suchfeld nicht möglich scheint? Bisher habe ich nur Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Wo liegt mein Fehler?
Hallo, die Startseite hängt davon ab, ob man bei FinanzOnline ausschließlicher als Arbeitnehmer oder als „Selbstständiger“ gemeldet ist. Im ersten Fall führt man per FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung durch, im zweiten Fall gibt man eine Einkommensteuererklärung ab. In beiden Fällen muss es aber möglich sein den Steuerausgleich zu machen. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, der Familienbonus Plus steht für die Monate zu, in welchen du Familienbeihilfe bezogen hast. Bei deiner Arbeitnehmerveranlagung kreuzt du den ganzen Familienbonus Plus an (oder den halben, wenn du ihn mit dem anderen Elternteil teilst) und das Finanzamt berechnet dann automatisch die Monate, in welchen du Familienbeihilfe bezogen hast. Dies erfolgt jedoch noch nicht bei der Vorberechnung sondern erst bei dem endgültigen Steuerbescheid. Wunder dich deswegen nicht, wenn die Vorberechnung höher ist als die endgültige Gutschrift. LG
Ist ein Arbeitszimmer auch, wenn ich zuhause ein eigenes Zimmer habe NUR zum arbeiten (Softwareentwickler), aber auch im Firmenbüro 2x die Woche arbeite? Kann ich diese Kennzahl nutzen? Vielen Dank!
Hallo, ein Arbeitszimmer, das Teil deiner Wohnung ist, kannst du nur dann bei der ANV geltend machen, wenn es ein eigener Raum ist, der den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, und du es nahezu ausschließlich beruflich nutzt. Erfüllt dein Arbeitszimmer diese Voraussetzung, kannst du anteilig die Miete und die Betriebskosten absetzen. Das Gleiche gilt für die anteilige Abschreibung und anteiligen Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen), wenn du die Wohnung bzw. das Haus gekauft hast. Bei einer vorübergehenden oder zeitweisen Tätigkeit im Homeoffice liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit allerdings nicht im Arbeitszimmer. Wenn du 2x die Woche im Office arbeitest, liegen die Voraussetzungen eines steuerlichen Arbeitszimmers somit nicht vor. Bei der ANV sind daher im Zusammenhang mit Homeoffice lediglich das Homeoffice-Pauschale, die digitalen Arbeitsmittel (KZ 169) und das ergonomische Büromobiliar (KZ 158) relevant. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo lb. Team, meine Tochter ist von Tirol nach Graz zum Studium, hat dann abgebrochen und bis Ende Feb. 2022 die Familienbeihilfe erhalten. KAann ich den Familienbonus plus trotzdem noch für den Zeitraum erhalten? Bei welchem Punkt muss ich die Ausbildungskosten beantragen? (aussergewöhnliche Belastungen?) Irgendwie kriege ich das nicht richtig hin.
Hallo, der Familienbonus Plus steht für die Monate zu, in denen für das Kind Familienbeihilfe bezogen hat. Das bedeutet, dass in Ihrem Fall der Familienbonus Plus für zwei Monate aliquot ausgeschüttet werden würde. Des Weiteren sind die auswärtigen Ausbildungskosten des Kindes in Form eines pauschalen Freibetrages in Höhe von 110€ pro Monat nur dann absetzbar, wenn diese zwangsläufig erwachsen sind. Ein Studium gilt dann als zwangsläufig auswärtig, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Jedenfalls außerhalb des Einzugsbereich gilt eine Entfernung von mehr als 80 Kilometer. Bei geringeren Entfernungen ist die Auswärtigkeit dann gegeben, wenn die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 1 Stunde dauert oder die Hin- und Rückfahrt laut Studienförderungsgesetz als unzumutbar gilt. Gibt es jedoch im Einzugsbereich ein gleichwertiges Studienangebot und wird nur aus privaten Gründen (zB bessere Reputation, bessere Betreuung durch Lehrpersonal) die weiter entfernte Ausbildungsstätte gewählt, dann steht der Freibetrag nicht zu. Treffen die Voraussetzungen einer auswärtigen Berufsausbildung in Ihrem Fall zu, dann ist der pauschale Freibetrag pro angefangener Monat als außergewöhnliche Belastung im (Kinder-)Formular L1k unter „außergewöhnliche Belastungen“ Punkt 5.1. geltend zu machen. Bei weiteren Fragen sind wir hier direkt erreichbar: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo. Obwohl meine Lohnzettel schon da sind und alles vollständig ist, kann ich keine Vorberechnung machen. Es kommt immer die Meldung, dass nicht alle Unterlagen da sind. Könnt ihr weiterhelfen? Soll ich auf die Vorberechnung warten oder kann ich meinen Antrag los schicken?
Hallo, vielleicht hast du zu viele bezugsauszahlende Stellen angegeben. Folgende Bezugsauszahlende Stellen sind NICHT dazu zu zählen: Krankengeld, Bezüge aufgrund eines Dienstleistungschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Pflegekarenzgeld, Entschädigungen für Gruppen, - Kader, - oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz- Entgelt- Fonds, Wochengeld, Rehabilitationsgeld, Weiterbildungs- und Bildungszeitgeld u. ä., Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse.+43 1 501 65 1207 Bei weiteren Fragen, kannst du dich gerne direkt an uns wenden: arbeiterkammer.at/kontakt Telefonisch erreichst du uns hier: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo, es gibt für das Jahr 2022 eine sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale für umfassende thermische Sanierung. Die Dacheindeckung fällt vermutlich nicht darunter. Die Voraussetzungen für die Öko-Sonderausgabenpauschale sind u.a. eine Förderung des Bundes im Rahmen des 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Kommunalkredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at LG
Hallo, hast du Einkünfte aus selbständiger Arbeit von mehr als EUR 730 pro Kalenderjahr, dann ist ein Erklärungswechsel notwendig und du musst eine Einkommensteuererklärung anstelle der Arbeitnehmerveranlagung machen. Gibt es Nebeneinkünfte kleiner gleich EUR 730 pro Kalenderjahr, fallen diese unter den sogenannten Veranlagungsfreibetrag und sind nicht extra anzugeben. Weitere Informationen findest du hier: wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Arbeitsverhaeltnis___Werkvertrag.html Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo! Zuerst mal herzlichen Dank für das tolle informative Video! Ich habe eine Frage: Ich bin Studierende an einer Privatuni (Masterlehrgang) und würde gerne die Aufnahmegebühren (€480,00, einmalig September 2022 gezahlt) und Semestergebühren (Totalsumme €2947,80, jedoch in Raten bis Februar 2023 € 491,30 abbezahlt) mit in den Steuerausgleich einberechnen. Unter welche Rubrik fallen diese und müssen nur die Beträge aliquot bis Dezember angegeben werden? LG
Hallo, vielen Dank für dein positives Feedback, das freut uns sehr! Absetzbar sind Kosten nur dann, wenn es sich bei deinem Studium um eine Ausbildung handelt, die zu deinem jetzigen Job berufsverwandt ist bzw. die Möglichkeit eröffnet, dadurch in ein neues entsprechendes Berufsfeld einzusteigen. Ist das gegeben, dann sind deine Kosten als Werbungskosten unter der Kennziffer 722 absetzbar. Bei Ratenzahlung an die Uni gilt das Abflussprinzip: Du darfst nur eintragen, was du im jeweiligen Jahr bezahlt hast. Wenn es sich jedoch um ein Studiendarlehen handelt und du die gesamte Summe sofort an die Universität bezahlt hast und nun die Gesamtsumme in Raten (ähnlich wie ein Kredit) zurückzahlst, dann gibst du den ganzen Betrag im Jahr 2022 an. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Hallo ich hätte eine frage ich bekomme für meinen arbeitsweg die große pendlerpauschale ich habe aber 2022 6 monate meinen Grundwehrdienst abgeleistet wie muss ich das jetzt eingebn Und sind es dann dadurch 2 lohnauszahlende stellen Danke schon im vorraus
Hallo, der Grundwehrdienst zählt nicht zu den bezugsauszahlenden Stellen. Wenn das Pendlerpauschale nicht bereits vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, kannst du dies bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) geltend machen. In deinem Fall nimmst du den monatlichen Betrag des Ergebnisses des Pendlerrechners für das Pendlerpauschale und multiplizierst diesen mal 6 (für 6 Monate). Für die Monate Mai bis Dezember 2022 gilt ein erhöhtes Pendlerpauschale. Für diese Monate müssen sie den Monatsbetrag Pendlerpauschale mal 1,5 rechnen. Der sich daraus ergebende Betrag ist bei der unter der Kennzahl 718 einzutragen. Auch beim Pendlereuro multiplizierst du den vom Pendlerrechner ausgewiesenen Monatsbetrag mal 6 (für 6 Monate). Für die Monate Mai bis Dezember 2022 wurde der Pendlereuro allerdings vervierfacht. Das bedeutet: in diesen Monaten muss der Monatsbetrag mit 4 multipliziert werden. Der sich daraus ergebende Jahresbetrag ist bei der ANV unter der Kennzahl 916 einzutragen. Das wäre der Link zum Pendlerrechner: pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ Bei weiteren Fragen melde dich bitte telefonisch bei uns: +43 1 501 65 1207 LG
Unser ausführliches Erklär-Video für die Arbeitnehmer:innenveranlagung 2023 gibt's hier: th-cam.com/video/bdMwhlWE3U8/w-d-xo.html
Vielen dank ❤️
Besser könnte man nicht erklären können. Hut ab und besten Dank dafür 🙌
Danke, das freut uns sehr!
Herzlichen Dank. Die Videos und die AK Homepage sind echt super. Informativ auf das wesentliche fokusiert und verständlich verfasst Daumen hoch!! Danke und weiter so!
DANKE 🤩 Wir bleiben dran ✊
Besten Dank, lieber AK, für die Informationen. Es war wirklich eine gute Erklärung zum Steuerausgleich. LG.
Vielen Dank für dein tolles Feedback - das freut uns sehr! LG
Gut erklärt, gibt es eine Pauschale für Steuerberatung?
Hallo,
nein, es gibt keine Pauschale für Steuerberatung. Wenn du eine Steuerberater:in beauftragst, kannst du das Honorar im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Bei weiteren Fragen, melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Schön und gut, habe bereits am 28.1 abgegeben und bis heute 10.06.23 ist noch gar nichts passiert, natürlich hilft ein Anruf genau gar nichts. Werde meine Zahlungsverpflichtungen in Zukunft der österreichischen Finanz anpassen!
Ja ich auch😠😠
Bei mir daselbe alles di gleichen rattler aber wann sie was wollen muss innerhalb 2 wochen gezahlt werden
@@christiandeutschmann9426 Ruf an und verlange! das ein "Arbeitsauftrag" (müssen Sie nach 4 Monaten machen) geschrieben wird, hatte den Tipp von einem bekannten und hat funktioniert, nach 3 Tagen war das Ding da...
Naja war im Jänner bereits der Jahreslohnzettel eingelangt im Finanzamt?
Thank you so much, as an expat working in Austria thıis video helped a lot to understand. It would be appreciated if AK could prepare this video in English language too. Vielen Dank..
Hi, thank you for your positive and constructive feedback!
Echt gute Zusammenfassung. 👍
Dank! Das Video hat mir sehr geholfen!
Vielen Dank, liebe AK für die Informationen.🌺🌺
Sehr gerne! LG
Vielen vielen Dank! Das Video hat mir sehr geholfen. :)
Informatives Video.. gibt es irgendwie ne Möglichkeit, dass die schneller machen mit dem Ausgleich? 😮💨
Vielen Dank für dein super Feedback! Das Finanzamt darf 6 Monate brauchen, um einen Bescheid zu erlassen. Da hilft jetzt wohl nur warten. Bei konkreten Nachfragen, kannst du dich gerne direkt an unsere Expert:innen wenden: +43 1 501 65 1207
LG
Hallo! Wirklich gut erklärt. Eine Frage habe ich allerdings noch. Wo kann ich denn meine Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel angeben? Danke!
Danke für dein positives Feedback!
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Für den gewöhnlichen Arbeitsweg sind die Kosten nicht absetzbar.
Zusätzlich kannst du unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und einen "Pendlereuro" geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an. Dazu kannst du den Pendlerrechner zu Hilfe nehmen: pendlerrechner.bmf.gv.at
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Super hilfreiches und gut erklärtes Video! Ich habe leider keinen Termin mehr bekommen, aber so konnte ich trotzdem meinen Steuerausgleich machen. Eine Frage hätte ich trotzdem noch: Wie kann ich das private Handy und den Internetanteil richtig berechnen? Das wäre noch sehr hilfreich. Danke!
Hallo,
vielen Dank für dein tolles Feedback!
Zu deiner Frage: Für die Berechnung des Handy- sowie Internetanteils benötigt man die Gesamtkosten für Handy und Internet im Kalenderjahr. Von diesen Gesamtkosten können 60% als beruflicher Anteil herausgerechnet werden. Die 60% der Handy- sowie Internetkosten werden unter den Werbungskosten „digitale Arbeitsmittel“ in die Kennzahl 169 eingetragen.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Vielen Dank für das Video!!!
Sehr gerne! Danke für dein tolles Feedback.
LG
sehr gut erklärt
Liebe AK, DANKE für das Video! Werd das jetzt endlich mal angehen, war am verzweifeln weil sowas wurde einem in Schule/Uni nie beigebracht 🙄 eine Frage noch: wie trage ich anteilige Strom und Internet kosten ein? Gebe ich dann den gesamt Betrag dieser Ausgaben für ein Jahr ein? Und, muss man Rechnungen als Beweis hochladen oder muss man diese lediglich aufbehalten für eine eventuelle Nachprüfung? DANKE DANKE 🤗🤗
Anteilige Kosten fürs Home office meine ich damit :)
Hallo,
danke für dein tolles Feedback. Das freut uns sehr!
Zu deiner Frage: Wenn Du im Homeoffice gearbeitet hast, steht dir dafür ein Homeoffice Pauschale zu. Der Arbeitgeber muss die Tage die im Homeoffice gearbeitet wurden mittels Jahreslohnzettel (L 16) dem Finanzamt mitteilen. Die Homeoffice Pauschale deckt Ausgaben für digitale Arbeitsmittel, wie zB Computer, Drucker, Handy, Internet usw. ab.
Alternativ können aber auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Die Internetkosten sind am Schätzungsweg zu ermitteln, anteilige Stromkosten können nicht berücksichtigt werden. Belege sind auf jeden Fall aufzuheben.
Unser Tipp: melde dich gerne direkt bei unseren Expertinnen und Experten. Unsere Telefonnummern findest du hier: arbeiterkammer.at/kontakt
Wohnst du in Wien, melde dich direkt hier: +43 1 501 65 1207
LG
Herzlichen Dank für das Video! Es hat mir sehr geholfen! Eine Frage hätte ich trotzdem noch: ich bin Student und mache gerade meine Steuererklärung. Wo genau kann ich das Klimaticket eingeben? Danke im Voraus!
Hallo,
danke für dein positives Feedback! Zu deiner Frage: Der Kaufpreis für das Klimaticket kann bei der Arbeitnhemer:innenveranlagung nicht berücksichtigt werden.
Aber: Wenn die Voraussetzungen (www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html) erfüllt sind, können Pendlerpauschale und er Pendlereuro berücksichtigt werden. Mit dem Pendlerrechner berechnet man, ob ein Pendlerpauschale zusteht und wenn ja, in welcher Höhe das Pendlerpauschale zusteht. pendlerrechner.bmf.gv.at/
Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
@@arbeiterkammer herzlichen Dank! ☺️
Vielen Dank für das Video! Wo kann man z.B: Studiengebühren steuermindernd geltend machen?
Hallo,
Kosten für Aus- bzw. Fortbildung (darunter auch Studiengebühren oder ÖH-Beitrag) können in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten unter dem Punkt 722 Fortbildungs-, Ausbildungs und Umschulungskosten geltend gemacht werden.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Bei mir sieht die Startseite nicht so aus. Ich will das das erste mal machen aber ich finde kein Links 😔
habe auch das gleiche Problem.
Schön, dass nichts über Kapitalerträge erwähnt wurde :)
Danke für Video . Kann ich Kreditzinsen abschreiben lassen?Wo genau ?Danke
Hallo,
Zinsen für Kredite können bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden!
Ausnahme: Ausgaben für Wohnraumschaffung oder -sanierung bis einschließlich 2020, wenn die Anschaffung oder Sanierung bereits vor 2016 begonnen wurde.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Muss man den Selbstbehalt schon vorher wegrechnen? Für die Brille z.B
Hallo,
der Selbstbehalt wird vom Finanzamt automatisch gerechnet und berücksichtigt. Er muss daher nicht selbst gegengerechnet werden.
LG
Liebe AK,
habe in den Kommentaren öfter gelesen das die Startseite bei manchen Nutzern komplett anders aussieht (auch bei mir der Fall), habe keine Möglichkeit meinen Steuerausgleich zu machen.
Hallo,
die Startseite hängt davon ab, ob man bei FinanzOnline ausschließlicher als Arbeitnehmer oder als „Selbstständiger“ gemeldet ist.
Im ersten Fall führt man per FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung durch, im zweiten Fall gibt man eine Einkommensteuererklärung ab.
In beiden Fällen muss es aber möglich sein den Steuerausgleich zu machen.
LG
Liebes AK-Team! Vielen Dank für die tolle Erklärung! Eine Rückfrage habe ich: ich habe seit Oktober 2022 meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und bin seit November 2022 auch dort angestellt. Müssen November und Dezember auch in der österreichischen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden? Und wenn ja, wie?
Hallo,
danke für dein tolles Feedback :)
Zu deinem Kommentar: Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob du in Österreich weiterhin einen Wohnsitz hast und in welchem Land dein Lebensmittelpunkt (steuerliche Ansässigkeit) ist. Erst wenn diese Frage geklärt ist, können wir dir sagen, ob die deutschen Einkünfte in Österreich gemeldet werden müssen oder nicht. Bitte kontaktiere uns telefonisch um dein Anliegen zu klären: +43 1 501 65 1207
LG
Vielen Dank für das Video!
Eine frage , wo kann ich die kosten für eine öffi jahreskarte einschreiben?
Hallo,
die Kosten der Öffi-Jahreskarte sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag (€ 400 pro Kalenderjahr) abgegolten. Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch vom Arbeitgeber sowie vom Finanzamt berücksichtigt. Daher dürfen die Kosten der Öffi-Jahreskarte nicht zusätzlich im Steuerausgleich eingetragen werden.
LG
ich verstehe das mit dem Homeoffice-Pauschale noch nicht so ganz. Die Homeoffice-Tage sind übermittelt aber im Berechnungsergebnis taucht das Pauschale nicht auf. Muss ich etwas besonderes beachten?
Hallo,
die Homeofficepauschale wird vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlt oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Freibetrag automatisch berücksichtigt.
Sie kann daher nicht von dir direkt bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung /Einkommensteuererklärung beantragt werden!
Der Arbeitgeber muss die Tage, die du im Homeoffice verbracht hast, dokumentieren und am Jahreslohnzettel vermerken und an das Finanzamt übermitteln.
Die Homeoffice-Pauschale wird dann vom Finanzamt automatisch, aufgrund der Meldung des Jahreslohnzettels bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung berücksichtigt. Es werden 3 Euro pro Homeoffice Tag für maximal 100 Homeoffice Tage verrechnet. Die Kostenersätze, die du von deinem Arbeitgeber bereits erhalten hast, werden gegengerechnet.
Wenn du bereits 3€ vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen hast, ist die Homeoffice-Pauschale in der Vorberechnung nicht mehr ersichtlich.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Danke für tolle Video !!
Ich habe zwei Fragen:
Eltern ein Kind:
Für das Jahr 2022 hat die Mutter nur 3 Monate gearbeitet und weniger als 6000€ brutto verdient. Kann ich für den Vater angeben, dass er alleine verdient?
Gleiche Eltern, ein Kind:
Der Vater erhält Familienbeihilfe und Familienbonusplus über den Arbeitgeber.
Welche Option soll ich markieren: "Ich beziehe die Familienbeihilfe und beantrage den ganzen Familienbonus Plus"?
Hallo,
zur 1. Frage: ja, sofern für das Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde
zur 2. Frage: ja, genau
Bei weiteren Fragen melde dich gerne bei uns direkt: +43 1 501 65 1207
LG
Bei mir sieht die ganze benutzeroberfläche komplett anders aus :(
habe das selbe Problem.
Hallo danke fürs Video, aber bei mir sieht die Seite von Finanzonline noch anders aus. Kann es sein, dass hier eine neue Version der Finanzonline Seite schon ist?
habe das selbe Problem, hast du schon eine Lösung gefunden?
Top - Danke!
Hallo wie kann ich wissen welche steuerklasse für Arbeitgeber bitte?
Hallo,
die Einkommenssteuer wird in Österreich basierend auf dem jährlichen Einkommen progressiv berechnet. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Für das Jahr 2023 sind folgende Steuersätze relevant:
Bis zu einem Einkommen von 11.693 Euro fallen keine Steuern an.
Für Einkommen zwischen 11.694 Euro und 12.756 Euro beträgt der Steuersatz 20%.
Für Einkommen zwischen 12.757 Euro und 30.000 Euro beträgt der Steuersatz 35%.
Für Einkommen zwischen 30.001 Euro und 60.000 Euro beträgt der Steuersatz 42%.
Für Einkommen zwischen 60.001 Euro und 90.000 Euro beträgt der Steuersatz 48%.
Für Einkommen zwischen 90.001 Euro und 1.000.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%.
Für Einkommen über 1.000.000 Euro beträgt der Steuersatz 55%.
Bitte beachte, dass die Steuersätze auf den jeweiligen Anteil des Einkommens angewendet werden, der in den genannten Bereich fällt.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
@@arbeiterkammer vielen Dank
Was mit denn 500€ Teuerung Ausgleich?
Hallo,
der Teuerungsabsetzbetrag wird automatisch im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Er muss nicht gesondert eingetragen oder beantragt werden. Der Absetzbetrag beträgt bei Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen von EUR 18.200 bis zu EUR 500. Darüber hinaus wird er bis zu einem Einkommen von EUR 24.500 gleichmäßig auf Null verringert. Bei Pensionist:innen wird kein Teuerungsabsetzbetrag berücksichtigt, wenn eine außerordentliche Einmalzahlung bei der Pensionsauszahlung erfolgte. Wenn keine außerordentliche Einmalzahlung erfolgte, beträgt der Teuerungsabsetzbetrag ebenfalls bis zu EUR 500 bei Pensionseinkünften bis zu EUR 20.500. Der Absetzbetrag wird bis zu einem Einkommen von EUR 25.500 gleichmäßig auf Null verringert.
LG
Hallo, ich arbeite als Saisonarbeiter in Österreich, habe aber keine österreichische Bankverbindung. Meine ausländische Bankverbindung kann ich daher nur bei meinen Grunddaten angeben, nicht aber bei meinen persönlichen Daten im Steuererklärungsformular. Ergibt sich dabei ein Problem, kann ich es trotzdem versenden? Bedanke mich für Ihre Hilfe, das Video ist auch sehr gut, klar und verständlich!
Hallo,
grundsätzlich ist es kein Problem, wenn du deine ausländische Bankverbindung bei deinen Grunddaten angegeben hast. Das Finanzamt sollte in der Lage sein, eine aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Gutschrift auf dein Konto zu überweisen. Wenn die Gutschrift wider Erwarten nicht automatisch überwiesen wird, kannst du auf FinanzOnline unter dem Reiter „Weitere Services“ einen Antrag auf „Rückzahlung“ einbringen, damit der Betrag auf dein ausländisches Bankkonto überwiesen wird.
LG
Ok, dann versuche ich es und lass uns sehen, vielen Dank! @@arbeiterkammer
Wie können Zusatzformulare und Anhänge zur Steuererklärung hochgeladen werden?!
Hallo,
etwaige Zusatzformulare und Anhänge können in FinanzOnline unter „Weitere Services“ und „Sonstige Anbringen und Anfragen“ an das Finanzamt übermittelt werden. Zu beachten ist, dass Rechnungen etc. nur auf Nachfrage des Finanzamtes zu senden sind.
LG
Was ist mit der Teuerungsabsetzbetrag ??
Hallo,
der Teuerungsabsetzbetrag wird automatisch im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Er muss nicht gesondert eingetragen oder beantragt werden. Der Absetzbetrag beträgt bei Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen von EUR 18.200 bis zu EUR 500. Darüber hinaus wird er bis zu einem Einkommen von EUR 24.500 gleichmäßig auf Null verringert. Bei Pensionist:innen wird kein Teuerungsabsetzbetrag berücksichtigt, wenn eine außerordentliche Einmalzahlung bei der Pensionsauszahlung erfolgte. Wenn keine außerordentliche Einmalzahlung erfolgte, beträgt der Teuerungsabsetzbetrag ebenfalls bis zu EUR 500 bei Pensionseinkünften bis zu EUR 20.500. Der Absetzbetrag wird bis zu einem Einkommen von EUR 25.500 gleichmäßig auf Null verringert.
LG
Danke für die Ausführungen!
Es gibt für mich überhaupt nichts mehr abzusetzen außer Spenden. Kredit zur Wohnraumschaffung nicht mehr absetzbar, Versicherungen nicht mehr absetzbar. Wenn man ununterbrochen arbeitet, normal verdient, keine Kinder hat, gibt es Null. Soll man da überhaupt noch einen machen?
Hallo,
das klingt so, als würde bei dir die antragslose (=automatische) Arbeitnehmer:innenveranlagung ausreichen. Aber vielleicht magst du noch einen Blick in unseren Steuer-Ratgeber werfen? Vielleicht findest du doch etwas, das du absetzen kannst: www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld/Steuer_sparen_2023.html
LG
@@arbeiterkammer Spontan fallen mir nur meine Spenden ein. Ich werde mir den Steuerratgeber zu Gemüte führen. Danke!
Bitte gerne! LG
Danke fürs Video, kurz Frage: wie kann man ein Datei auf Finanzonline hochladen?
Hallo,
Belege müssen und sollen zunächst bei Durchführung der Steuererklärung gar nicht mitgeschickt werden.
Nur wenn das Finanzamt ausdrücklich nachfragt kann man im Rahmen der Beantwortung des sogenannten „Ersuchen um Ergänzen“ des Finanzamtes auch die Belege online gleich hochladen und mitschicken.
LG
Hallo guten Tag,
Ich habe nur in ö gearbeitet und keinen Bezug zum Ausland. Laut Datenblatt international reicht es jedoch nicht aus die erste Zeile: „Ich hatte im Jahr 2023 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war“ anzukreuzen. Nichts kommt in frage der auszuwählenden Optionen darunter. Wie ist hier vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wenn kein Auslandsbezug vorliegt, dann musst Du die Beilage L1i nicht ausfüllen und kannst auch die erste Zeile frei lassen. Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Liebe AK!
Danke für das hilfreiche Video! :)
Kann ich die Kosten für mein Auto, welches ich über 50% für die Anfahrt zur Uni (relevantes Studium) und zur Arbeit verwende, angeben? Kann ich dabei die Reparaturkosten oder auch die Vignette, Öamtc Mitgliedschaften absetzen?
Vielen Dank!
Hallo,
danke für dein positives Feedback!
Zu deiner Frage:
Die Fahrtkosten zur Universität können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Studium eine berufliche Relevanz hat. Das bedeutet, dass es entweder eine Aus- oder Fortbildung in deinem aktuellen Beruf darstellt oder eine Umschulung, die dich für einen Berufswechsel vorbereitet.
Du kannst 0,42 Euro pro Kilometer für maximal 30.000 Kilometer pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Alle anderen Kosten können NICHT geltend gemacht werden.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit Wohnort und Arbeitsstätte:
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstätte pendeln und dafür Kosten haben. Die Höhe der Pendlerpauschale hängt von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie davon ab, ob eine zumutbare öffentliche Verkehrsanbindung vorhanden ist.
Für die Berechnung der Pendlerpauschale gibt es den Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen. Dieser ermittelt, ob und in welcher Höhe dir die Pendlerpauschale zusteht.
Bei weiteren Fragen wende dich bitte direkt an unsere Expert:innen: +43 1 501 65 1207
LG
Liebe @arbeiterkammer,
Vielen Dank für die rasche und detaillierte Rückmeldung!
Liebe Grüße
Hallo. Wie kann ich diese Jahr Pendlerpauschale 2023 berechnen. Mit Erhöhung Pendlerpauschale bis in Juni. Ich habe 27 km eine Strecke. Danke
Im Zeitraum Jänner bis Juni 2023 gelten erhöhte Werte.
Das Pendlerpauschale wurde um 50% erhöht (monatliche Wert *1,5* Anzahl der Monate) und der Pendlereuro vervierfacht (daher 4* Wert des monatlichen Pendlereuros* Anzahl der Monate).
Mehr Infos findest du hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt an uns: +43 1 501 65 1207
Und wenn ich ganzes 2023 Jahr arbeitslos war,ohne Mindestsicherung,kann ich Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen?
Ja, den Alleinerzieherabsetzbetrag kannst Du beantragen, auch wenn Du Arbeitslosengeld bezogen hast. Voraussetzung: Du hattest im Kalenderjahr 2023 für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe. Und du hast mehr als 6 Monate in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt.
Bei weiteren Fragen wende dich gerne direkt an uns: +43 1 501 65 1207
Hallo,
muss man in die Felder (wie Werbungskosten) den Steuerbetrag oder die Bruttosumme der Rechnung eingeben?
Hallo,
es ist immer der Betrag einzutragen, der tatsächlich bezahlt wurde.
LG
Vielen Dank
Was ist genau Verkehrsabsetzbetrag? Bei mir wurde bei Steuerausgleich 500€ abgezogen.
Hallo,
der Verkehrsabsetzbetrag steht Arbeitnehmer:innen zu und dient der Abgeltung von Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er muss nicht extra berücksichtigt werden, da er bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wird.
Bei weiteren Fragen, melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Vielen Dank. Sehr hilfreich.
Allerdings habe ich in meinem speziellen Fall eine Frage.
Welche Daten muss ich im Abschnitt INTERNATIONAL ausfüllen, wenn ich 6 Monate lang als Saisonarbeiter bei AT gearbeitet habe und den Rest des Jahres in meinem Heimatland (SLOWAKEI) gearbeitet habe?
Hallo,
die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: unter anderem, ob du einen Wohnsitz in Österreich hast oder pendelst. Für eine genaue Auskunft melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Hallo, vielen Dank für das gute Video. Habe die Zuverdienstgrenze von 730 deutlich Überschritten, und würde gerne wissen wo ich die Summe versteuern kann (wo ich die Summe Eintragen mus)???
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
betragen deine sonstigen Einkünfte (zB aus Honorarnoten, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen) mehr als 730 Euro, dann kannst du keine Arbeitnehmer:innenveranlagung mehr beantragen, sondern benötigst das Formular der Einkommensteuererklärung mit der entsprechenden Beilage. Bei Honorarnoten sind dies beispielsweise die Formulare E1 und E1a-K.
In der Beilage E1a-K sind die Einnahmen und Ausgaben aus der selbständigen Nebenbeschäftigung einzutragen. Im Formular E1 kannst du alle anderen Ausgaben, die du auch in der Arbeitnehmer:innenveranlagung beantragen kannst, angeben.
Willst du die Einkommensteuererklärung über FinanzOnline einreichen, so müssest du vorab einen Erklärungswechsel beantragen, damit die Einkommensteuererklärung auch elektronisch für freigeschaltet wird.
Wir empfehlen dir, einen Termin bei uns zu vereinbaren, sofern es sich um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb handelt. Sollte es sich bei deinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge handeln, empfehlen wir, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren.
Telefonisch erreichst du uns direkt hier: +43 1 501 65 1207
LG
@@arbeiterkammer Vielen Dank für die schnelle Antwort 😁
vielen Dank für dieses Video.
Ich habe eine Frage: meine finanzonline Homepage ist seltsam, ich denke, es ist die alte Version. Sie sieht ganz anders aus als die, die Sie am Anfang des Videos zeigen.
Auf meiner Homepage sieht es sehr kompliziert aus, alle Informationen hinzuzufügen und die Schritte sind nicht angeleitet. Wissen Sie, was ich falsch mache?
Danke an alle :)
Hallo,
danke für dein tolles Feedback.
Es klingt so, wie wenn das Profil für eine Einkommensteuererklärung (=Unternehmer) eingestellt ist. Durch einen Erklärungswechsel kommt man wieder zurück zur Ansicht der Arbeitnehmerveranlagung (Eingaben --> Erklärungswechsel oder weitere Service --> Erklärungswechsel).
Ein Erklärungswechsel macht aber nur Sinn, wenn ausschließlich Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis erwirtschaftet wurden. Nach dem Erklärungswechsel gelangt man in die Ansicht der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Wird der Name rechts oben angeklickt, so können die Grunddaten (Kontodaten sind hier verankert) geändert werden.
Solltest du weitere Fragen haben, melde dich bitte gleich direkt an uns: +43 1 501 65 1207
LG
Hallo! Super Video, vielen Dank.
Ich hätte auch eine Frage, bei mir sieht der Startbildschirm von Finanzonline anders aus.
Ich habe die Punkte "Hauptseite, Abfragen, Eingaben, Weitere Services, nachrichten, Admin, Abmelden"
Leider komme ich da mit meiner Steuererklärung nicht weiter, auch glaube ich dass meine Kontodaten noch nicht hinterlegt sind.
Können Sie mir da bitte einen Tipp geben? Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
danke für dein tolles Feedback. Zu deiner Frage:
Es klingt so, wie wenn das Profil für eine Einkommensteuererklärung (=Unternehmer) eingestellt ist. Durch einen Erklärungswechsel kommt man wieder zurück zur Ansicht der Arbeitnehmerveranlagung (Eingaben --> Erklärungswechsel oder weitere Service --> Erklärungswechsel). Ein Erklärungswechsel macht aber nur Sinn, wenn ausschließlich Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis erwirtschaftet wurden. Nach dem Erklärungswechsel gelangt man in die Ansicht der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Wird der Name rechts oben angeklickt, so können die Grunddaten (Kontodaten sind hier verankert) geändert werden.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Sehr gut erklärt danke!
Außerdem hätte ich noch eine weitere Frage: ich habe im Rahmen meines Bachelorstudiums ein Auslandssemester in den Niederlanden absolviert und möchte mich erkundigen ob hier Kosten abgesetzt werden können sprich Wohnkosten, Reisekosten etc.? Vielen lieben Dank
Hallo,
da unsere Expert:innen hier noch einige Infos bräuchten, melde dich bitte direkt telefonisch in unserer Steuerabteilung: +43 1 501 65 1207
LG
Vielen Dank für den Beitrag - wie ist das, wenn der Familienbonus laufend monatlich bezogen wurde im Jahr 2021 und jetzt die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für 2022 eingereicht wird. Muss der Teil Kinder, dann trotzdem ausgefüllt und Kinderbonus nochmals beantragt werden?
Hallo!
Ja, du musst den Familienbonus Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung erneut beantragen, auch wenn dieser bereits monatlich vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass dir der Familienbonus Plus für das betreffende Kalenderjahr nicht zusteht, wenn du diesen nicht erneut beantragst. In diesem Fall könnte der bereits berücksichtigte Familienbonus Plus zurückgefordert werden.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Kann ich meinen fürs Studium beschafften Laptop von der Steuer absetzten?(ich bin berufsbegleitender Studierender) und wenn ja, in welches Feld würde ich dies schreiben müssen?
Hallo,
Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Ausbildung werden in die Kennzahl 722 eingetragen. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne direkt bei uns melden: +43 1 501 65 1207
LG
Hallo :) wenn man 11 Monate in Bildungskarenz war und Arbeitslosengeld bezogen hat, wie muss man das angeben beim ausfüllen? Danke!
Wenn du einen Monat gearbeitet hast, dann trage bei der Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen 1 ein. Das AMS ist keine bezugsauszahlende Stelle in diesem Sinne.
Hallo, kann ich Lebensversicherungen und Unfallversicherungen absetzen ? Wenn ja wo. Danke
Hallo,
nur bis inklusive 2020 können Ausgaben für bestimmte Personenversicherungen und für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung als sogenannte Topfsonderausgaben abgesetzt werden. Diese Sonderausgaben werden nur zu einem Viertel und mit einem Höchstbetrag berücksichtigt. Außerdem werden sie ab einem bestimmten Einkommen nicht mehr anerkannt. Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.400 Euro vermindert sich der absetzbare Betrag, ab 60.000 Euro entfällt die Abzugsfähigkeit zur Gänze.
Achtung: Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass du die Versicherungsverträge bzw. die Bauausführung vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen bzw. begonnen hast.
Bei Nachfragen melde dich bitte direkt telefonisch bei unseren Expertinnen und Experten: arbeiterkammer.at/kontakt
LG
Vielen dank für das video. Zwei fragen:
- wie kann ich zusätzlich kapitalgewinne bei ausländischen banken angeben? Muss ich da was umstellen?
- wie kann ich bei einem gemeinschaftskonto den kest verlustausgleich geltend machen?
Hallo,
nachdem uns im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen die fachliche und rechtliche Beratungskompetenz fehlt, würden wir dich ersuchen, dass du dich diesbezüglich an eine:n Steuerberater:in wendest. Was wir dir allerdings mitteilen können ist, dass wenn du Kapitaleinkünfte von mehr als 22 Euro erhalten hast, für die keine Kapitalertragsteuer (KESt) abgeführt wurde und dein steuerpflichtiges Gesamteinkommen im betreffenden Kalenderjahr 12.000 Euro (ab 2023: 12.756 Euro) überschritten hat, du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (anstelle der Arbeitnehmer:innenveranlagung) verpflichtet bist.
LG
@@arbeiterkammer besten dank trotzdem
Hi! Once I recived the approval of the tax refund, what should I do to get the money? Thanks!
Hi,
with the approval you can access to your FinanzOnline (www.bmf.gv.at). On the main page you get additional information’s.
Than you can make the “Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung“ for the Year you want.
Best
Hallo, vielen Dank für das gute Video und die tollen Erklärungen. Zwei Fragen habe ich zu den Ausbildungskosten. Stimmt es, dass ich hier auch Nächtigenden und Verpflegung angeben kann? Die KM Geld Kosten sind allerdings nicht hier sondern im Feld 721 anzugeben? Wie verhält es sich bei den außergewöhnlichen Belastungen? Diese sind nur einzutragen, wenn der Selbstbehalt überschritten wird. Ist das korrekt? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße, Matthias
Hallo,
vielen Dank für dein tolles Feedback! Zu deinen Fragen: Richtig. Zu den absetzbaren Ausbildungskosten gehören auch Taggelder und Kosten für auswärtige Übernachtungen. Das KM Geld kann unter der Kennzahl 721 eingetragen werden.
Außergewöhnliche Belastungen die innerhalb des Selbstbehaltes liegen können zwar eingetragen werden, wirken sich aber nicht aus. Deswegen braucht man sie auch von vornherein gar nicht eintragen.
LG
Guten Tag! Habe ich das richtig verstanden, Pflegestufe 1 gilt als 25% Behinderung?
Hallo,
die Zuerkennung von Pflegegeld gilt als 25% Behinderung. Allein die Zuerkennung der Pflegestufe 1 reicht noch nicht aus.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Hallo AK,
wo kann man seine KFZ-Haftpflicht, Lebensversicherung und Unfallversicherung angeben?
Hallo,
ab dem Jahr 2021 können sämtliche Personenversicherungen nicht mehr abgesetzt werden. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung war auch davor nicht absetzbar. Für weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Sonderausgaben vor 2021, findest du hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Sonderausgaben.html
LG
Wo muss ich Belege hochladen? (z.B. Nachweis dass ich Studiengebühren bezahlt habe)
Vielen Dank für die Rückmeldung
Hallo,
Belege müssen und sollen zunächst bei Durchführung der Steuererklärung gar nicht mitgeschickt werden.
Nur wenn das Finanzamt ausdrücklich nachfragt, kann man im Rahmen der Beantwortung des sogenannten „Ersuchen um Ergänzen“ des Finanzamtes auch die Belege online gleich hochladen und mitschicken.
LG
In start Seite habe ich sowas nicht. Kann es sein weil ich es auf Handy mache?
LG
Hallo,
bitte wende dich mit deiner Frage direkt an uns: +43 1 501 65 1207
LG
Ich habe einen Laptop um ca. 600€ im Jahr 21 angeschafft und vergessen abzusetzen. Wie lange im Nachhinein kann ich den noch absetzen und wird er mit sofort abgesetzt oder mit einer Afa von 2 Jahren sprich je 300? Laptop wird nur für die Uni benötigt. Privat garnicht. Danke für die Rückmeldung! Lg
Hallo und Danke! Bei mir zeigt die Startseite leider nicht mehr wie im Video meine letzten Steuererklärungen an, auch "Jetzt starten" ist also weg. Ich kann nur noch über "Eingaben" eine Einkommensteuerklärung wählen, nicht aber die Arbeitnehmerveranlagung. Woran könnte das liegen, und was kann man da machen? Im letzten Jahr sah es noch aus wie im Video. (Habe verschiedene Browser und verschiedene Betriebssysteme ausprobiert...)
Hallo Liebe AK
Kann man auch die Zahlungen für den Staatlichen Kindergarten irgendwo ins Steuer Ausgleich eingeben?
Lg.
Hallo,
Kinderbetreuungskosten (auch Kosten für den Kindergarten) sind mit dem Familienbonus abgegolten. Es sollte daher der Familienbonus beantragt werden. Der Familienbonus steht zu, solange Anspruch auf die Familienbeihilfe oder Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag besteht.
Darüber hinaus gibt es eine Abschreibmöglichkeit für alleinerziehende Elternteile. Wenn Eltern alleinerziehend sind, können Kosten für die Kinderbetreuung als sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese außergewöhnlichen Belastungen wirken sich jedoch erst aus, wenn sie den Selbstbehalt überschreiten (Selbstbehalt = ca. 1 - 1,5 Bruttomonatsgehälter).
Bei weiteren Fragen, kannst du dich gerne telefonisch bei uns melden: arbeiterkammer.at/kontakt
LG
Ich arbeite die ganze Zeit in meinem Wohnzimmer (ich habe keinen zusätzlichen Raum, der nur für Büroaktivitäten übrig bleibt), wenn ich davon abziehen kann, berechne ich nach Quadratmetern ?
Hallo,
das Arbeitszimmer im Wohnungsverband ist grundsätzlich nur dann absetzbar, wenn es ein eigener Raum ist, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. In Deinem Fall liegt die Voraussetzung offensichtlich nicht vor. Bei unselbständigen ArbeitnehmerInnen wird bei der Arbeitnehmerveranlagung die Homeofficepauschale automatisch berücksichtigt, sofern Dein Arbeitgeber die Homeofficetage am Jahreslohnzettel gemeldet hat. Mehr Infos zur Homeofficepauschale findest Du in unserem Ratgeber: wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/steuerundgeld/Steuer-sparen_2024_rg_bf.pdf (Seite 42 & 67)
Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
Danke fürs Video, AK !!! Nur eine Frage: Wenn man die einzelnen Kosten (Fachliteratur, Reisekosten...) bei WERBUNGSKOSTEN angibt, soll man dann trotzdem die darunterstehende Berufsgruppenpauschale ausfüllen und somit beantragen - oder geht nur eines von beiden? Habe nämlich beides (einzelne Werbungskosten UND meine Berufsgruppenpauschale) eingetragen - was kann ich nun als Reaktion von F.amt erwarten? *vielendank*
Hallo,
Beides kann nicht beantragt werden. Es muss eine Entscheidung getroffen werden. Entweder es werden die tatsächlichen beruflichen Kosten bei den Werbungskosten geltend gemacht oder das Berufsgruppenpauschale. Wenn tatsächliche Werbungskosten geltend gemacht werden, müssen diese im Zuge einer Überprüfung des Finanzamtes belegmäßig nachgewiesen werden. Es ist hier vorteilhaft, sich vor Beantragung durchzurechnen, welcher der beiden Posten (tatsächliche Werbungskosten oder Berufsgruppenpauschale) höher sind.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Zählt das Bundesheer mit dem GWD als Gehaltsauszahlende Stelle?
Hallo,
nein, für den Grundwehrdienst gibt es keinen „Lohnzettel“ und das Bundesheer ist in diesem Zusammenhang keine bezugsauszahlende Stelle.
LG
@@arbeiterkammer vielen Dank
Danke für das Video! Wenn ich Anfang 2022 einen Vollzeit Job hatte und nach Ende diesem einen Geringfügigen, muss ich dann bei Gehaltsauszahlenden Stellen 2 oder 1 angeben?
Hallo,
wenn es sich um zwei unterschiedliche Arbeitgeber handelt, dann gibst du 2 an.
LG
gibt man den Jahresbeitrag der Studiengebühren oder den Semesterbetrag?
Hallo,
es wird jener Betrag eingetragen, der im Kalenderjahr (Jänner bis Dezember) gezahlt wurde.
LG
@@arbeiterkammer Vielen Dank
Hi there, do you also have an English page for people who can't speak German? Thank you in advance!
Hi,
do you already know our guide? wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/steuerundgeld/AnleitungSteuerSparen_ENG_rg_bf.pdf
Best
Super! Danke! :)
Hello,
I have a question about the "Rechnungen" from let's say my language course that i have done.
Part of it waff paid and part of it i did. Which amount do i put in the field ?
Also, what proof do i have to have about the amount i have paid, are the bank statements with the Recipient "German school name" and the amount sufficient ? Or do i have to have the real bill as a document and all the related info (price , purpose etc.)
Thanks !!!
Best
Hi,
The course costs minus subsidies (e.g. WAFF) are to be entered in the field "Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten" (KZ 722). If requested by the Finanzamt, an invoice must be submitted.
Best
Hallo, ich bekomme von meinem Arbeitgeber 1,50€ für jeden Home Office Tag. Da man ja pro Tag 3€ bekommen kann würde ich die Differenz gerne beim Steuerausgleich berücksichtigen. Leider finde ich nirgendwo Infos dazu, welche Kennzahlt das bei Finanz Online ist. Sind es sonst. Werbungskosten-Feld 724?? Bitte um Hilfe! Danke vorab!
Hallo,
der Differenzbetrag des Homeofficepauschales kann in der Arbeitnehmerveranlagung nicht eingetragen werden. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berechnet und berücksichtigt. Wenn du im Finanzonline eine Vorberechnung mit Berechnungsblatt machst, dann siehst du, dass die Differenz von € 1,50 pro Homeofficetag automatisch berücksichtigt wird.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Hi! I am living in Hungary and working in Vienna. Every day i go to work with my car. My question is that, is it possible to choose a Hungarian address when i am making the steuererklarung online or is it enough if i just wrote the km? Thank you!
Hi!
In your case you don’t have to make an a tax declaration in Austria. But you can opt into tax declaration (“unbeschränkte Steuerpflicht”) for your Austrian income, where you can also deduct “Pendlerpauschale” and “Pendlereuro” for the whole distance from your work address in Austria to your home in Hungary, if your Austrian income is more than 90% of your total income. In this case you do a normal tax declaration for workers (“Arbeitnehmerveranlagung”) - either with FinanzOnline or with paper form - where you have to declare the amount of “Pendlerpauschale” and “Pendlereuro” you want to deduct. You don’t declare the kilometers, you declare the amount depending on kilometers and if public transport is available (which is unlikely in your case). Details here: www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/pendlerpauschale_und_kilometergeld/1/Seite.1930600.html. It is not unlikely that financial administration will ask you for details on the deducted amounts after declaration. Then you have to provide details on the addresses, you calculation of the distance etc.
Hope this helps!
Hallo, ich habe schon einen Monat als Sozialberater gearbeitet, dann habe ich mich gekündigt, habe ich das Recht, den Steuerausgleich zu beantragen?
Zur Informationen habe ich drei Söhne zwei in der Schule und einen im Kindergarten.
Danke
L.G
Hallo,
wenn zumindest für ein Teil des Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat oder Pension bezogen wurde, kann die ANV gemacht werden.
LG
Danke. Wollte gerade den LSA meiner Schwester machen muss kann aber die Optionen für die Steuerjahre nicht sehen die an der linken Seite angebracht sind. Hab auch das Gefühl dass ihr Profil als Unternehmer geführt ist. Kann man das zurücksetzen?
Hallo,
es klingt so, wie wenn das Profil für eine Einkommensteuererklärung (=Unternehmer) eingestellt ist. Durch einen Erklärungswechsel kommt man wieder zurück zur Ansicht der Arbeitnehmerveranlagung (Eingaben --> Erklärungswechsel). Ein Erklärungswechsel macht aber nur Sinn, wenn ausschließlich Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis erwirtschaftet wurden.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Bei mir ist es leider nicht möglich den Jahreslohnzettel zu öffnen.
Hallo,
in der Arbeitnehmerveranlagung ist dies auch nicht möglich. Um in die Detailansicht des Jahreslohnzettels zu kommen, bitte den Steuerakt (Registerkarte oben) aufrufen. Im jeweiligen Jahr befindet sich eine Zeile mit „L1 + Name des Arbeitgebers“. Mit dem Klick auf den Namen des Arbeitgebers öffnet sich der Jahreslohnzettel im Detail.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
@@arbeiterkammer Danke für die Info 🙂
Wie ist dass wenn ich immer wieder einer ehemaligen Versicherung bvab Geld zurück zahlen muss
Hallo, danke für das tolle Video. Leider habe ich es nicht ganz gecheckt wo ich die Internetkosten & den Schreibtisch reingeben muss. Bei mir ist der Steuerakt weitaus nicht so detailliert wie in dem Video. Fallt das jetzt unter Werbungskosten? und muss ich beide Summen zusammenrechnen (von Internet & dem Schreibtisch). Über ein Feedback wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
die Kosten für den Schreibtisch sind unter Werbungskosten --> Kennzahl 158 „Gesamte Ausgaben im Jahr 2022 für ergonomisches Mobiliar für Homeoffice“ geltend zu machen.
Die Internetkosten sind unter Werbungskosten --> Kennzahl 169 „Digitale Arbeitsmittel (z.B. Internet)“ geltend zu machen.
Sofern bei dir nicht alle Eingabefelder angezeigt werden, kann es sein, dass du den Assistenten des FinanzOnline aktiviert hast. Um in diesem Fall alle Eingabefelder zu sehen, müsstest du am Anfang der Registerkarte „Werbungskosten“ auf das Feld „alle Eingabefelder anzeigen“ klicken.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Ich hätte da eine frage und zwar ist der vorberechnung immer richtig bzw kommt da immer das ungefähr raus was man tatsächlich bekommt
Hallo,
nein, die Vorberechnung gibt eine erste Orientierung. Die tatsächliche Gutschrift oder Nachzahlung kann von der Vorberechnung abweichen.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Hello ! Could you also make this video in english langauge? That would be very helpful !
Hi! Please check your video settings and select English as the subtitle language. Thank you!
Hallo, wie kann es sein das meine Maske komplett anders aussieht? Ich sehe z.b. keine Grunddaten usw. - es ist auch alles viel mehr verschachtelt, dabei habe ich mich auf der Finanzonline Seite, ganz normal mit meinen Daten angemeldet...
Weil es Idioten sind die glauben das sie dinge besser machen aber alles verkomplizieren...
Danke fürs tolle Video. Wir haben aber auch eine Frage, unsere Tochter wurde im Oktober 2022 geboren. Familienbonus Plus bekommt mein Lebensgefährte über den Arbeitgeber. Laut Finanzonline Maske ist dieser aber auch hier anzuklicken, was genau müssen wir jetzt machen? Wenn er - Meine Partnerin bezieht Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus, dann wird ja fürs ganze Jahr (€ 2000) berechnet. Ist ja falsch wir benötigen ja den anteiligen Familienbonus Plus für Oktober, November & Dezember.
Ich vermute, dass er den Familienbonus Plus in besonderen Fällen ausfüllen muss oder?
Vielen Dank und lg
Hallo,
danke für dein tolles Feedback! Zu deiner Frage:
Du hast 2 Möglichkeiten, entweder so wie du geschrieben hast: Meine Partnerin bezieht Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus (oberer Block), dann stimmt die Vorberechnung nicht, erfahrungsgemäß berücksichtigt das Finanzamt lediglich die Monate des Familienbeihilfebezuges, dh ab Oktober, und im Bescheid erfolgt die Berechnung des Familienbonus Plus korrekt.
Oder du füllst im oberen Block gar nichts aus und blendest die besonderen Fälle ein und wählst im Listenfeld den Zeitraum Okt - Dez, und füllst ebenso aus, meine Beziehung zum Kind: Partner des Familienbeihilfeberechtigten Elternteil, ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus, Wohnsitzstaat: Österreich. Dann stimmt auch gleich die Vorberechnung.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Guten Tag, ich habe bei Kennzahl 721 das Kilometergeld eingetragen für meine Weiterbildung, kann ich auch die angefallenen Parkkosten mit berücksichten?
Lg
Hallo,
mit dem Kilometergeld sind alle Kosten abgegolten. Das heißt, dass die Kosten für die Parkscheine können nicht zusätzlich angeführt werden. Es ist allerdings möglich anstelle des Kilometergeldes die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Dann können auch die Kosten für die Parkscheine angegeben werden.
LG
bei krankheitskosten steht (730) hab aber im Jahr 2021 - 3 Zahnimplantate + 4 Zahnkronen, Kontaktlinsen und eine Brille erhalten. Die Zahnimplantate mit den Zahnkronen war schon bei €8.000,00 wie kann ich das dann am besten abschreiben? Hab noch nie einen Online gemacht
Hallo! Wenn all Ihre Ausgaben medizinisch notwendig waren, können Sie diese unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ im Feld „Krankheitskosten“ eintragen. Die Zahl 730 ist nur die Kennziffer für das Feld. Sie können somit einfach Ihre gesamten Kosten in dieses Feld eintragen. Alles Gute und liebe Grüße
@@arbeiterkammer Natürlich sonst hätt ich 3 Zähne weniger, deswegen habe ich mich für Implantate mit entschieden die ich selbst finanziert habe. Genau wie die Brille auch medizinisch notwendig war. Vielen Dank für Ihre Antwort ☺️
Anscheinen wurde die Website aktualisiert. Ich kann nämlich weder meine alten Steuerausgleiche finden oder neue machen. :(
Hallo,
die alten Arbeitnehmerveranlagungen sowie Einkommensteuerbescheide findest du in deinem Steuerakt im Finanzonline (Registerkarte oben). Die einzelnen Jahre können mit dem „Pluszeichen“ aufgeklappt werden.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
LG
Hi, danke für das Video. Eine Frage: wenn ich die Anzahl der Gehaltsstellen falsch angegeben habe und schon abgeschickt habe, wie kann ich das rückgängig machen? Danke im Voraus.
Hallo,
danke für dein positives Feedback! Zu deiner Frage: Die Anzahl spielt keine Rolle. Das Finanzamt wird automatisch alle Arbeitgeber berücksichtigen. Es muss nichts gemacht werden.
LG
Guten Tag! Ich habe gelesen man kann eine neue Heizung absetzen. Wo und wie mache ich das? Danke!
Hallo,
ganz genau, thermische Sanierung und der Austausch von Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen ist ab der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2022 möglich. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass für die Maßnahme eine Förderung nach dem Umweltförderungsgesetz bezogen wird und die Aufwendungen nach Abzug aller öffentlichen Förderungen bei thermischen Sanierungen mindestens 4.000 Euro und bei Heizungstausch mindestens 2.000€ betragen.
Der pauschale Freibetrag für 5 aufeinanderfolgende Jahre beträgt 400 Euro jährlich für Heizungstausch sowie 800 Euro jährlich für thermische Sanierung. Dieser kann anschließend im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht werden.
LG
Danke sehr, das hat mir wirklich geholfen! Wäre super, wenn ihr nächstes Jahr eine machen könntet für die neue Digital Amt App 👍😁
Danke für dein tolles Feedback - die Idee mit der Amt-App ist notiert! LG
Hallo !
Ich habe eine Beschwerde bezüglich der Einkommensteuer eingereicht, weil ich einige Felder nicht ausgefüllt habe und bisher keine Antwort erhalten habe. Ich erwähne, dass diese Beschwerde einen Tag nach Erhalt der Neuberechnung der Einkommensteuer bei mir eingereicht wird. Es war bereits der 2 Monate und ich habe keine Antwort erhalten. Wie lange dauert es normalerweise, bis die Beschwerde bearbeitet wird ? Danke im Voraus!
Hallo,
für diese spezielle Frage wende dich bitte direkt an uns: +43 1 501 65 1207
LG
Das Video ist schwer zu verstehen, weil mehrere Personen durcheinander reden! Bei der Spalte "International" - Angaben zum Wohnsitz bin ich nicht weiter gekommen und konnte das Formular nicht abschließen. Ich bin Österreicher und hatte im Jahr 2022 meinen Wohnsitz auch in diesem Land. Das hab ich auch mit einem Häckchen bestätigt. Letztlich wurde mir mitgeteilt, dass die Verarbeitung nicht durchgeführt werden konnte, weil Angaben zum Feld "Ich hatte einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich fehlen. Nun hab ich keine Ahnung, wie und was ich da ausfüllen muss?
Bitte um Aufklärung.
Hallo,
bitte wende dich mit dieser Anfrage direkt an unsere Expertinnen und Experten aus dem Steuerrecht: arbeiterkammer.at/kontakt
Du kannst dich telefonisch auch direkt hier melden: +43 1 501 65 1207
LG
Anders als in diesem Video komme ich nach dem dem Einloggen mit Benutzername und Password nicht auf eine Startseite, wo die Steuererklärung für 2022 offensichtlich problemlos eingegeben werden kann, sondern auf eine Hauptseite, wo dies trotz intensiver Suche auch über das Suchfeld nicht möglich scheint? Bisher habe ich nur Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Wo liegt mein Fehler?
Hallo,
die Startseite hängt davon ab, ob man bei FinanzOnline ausschließlicher als Arbeitnehmer oder als „Selbstständiger“ gemeldet ist.
Im ersten Fall führt man per FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung durch, im zweiten Fall gibt man eine Einkommensteuererklärung ab.
In beiden Fällen muss es aber möglich sein den Steuerausgleich zu machen.
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LG
@@arbeiterkammer Vielen Dank für die Antwort! LG
Wie sieht es bei Familienbonus Plus aus, wenn das Kind erst im Oktober geboren wurde? Wie gehe ich vor?
Hallo,
der Familienbonus Plus steht für die Monate zu, in welchen du Familienbeihilfe bezogen hast. Bei deiner Arbeitnehmerveranlagung kreuzt du den ganzen Familienbonus Plus an (oder den halben, wenn du ihn mit dem anderen Elternteil teilst) und das Finanzamt berechnet dann automatisch die Monate, in welchen du Familienbeihilfe bezogen hast. Dies erfolgt jedoch noch nicht bei der Vorberechnung sondern erst bei dem endgültigen Steuerbescheid. Wunder dich deswegen nicht, wenn die Vorberechnung höher ist als die endgültige Gutschrift.
LG
Ist ein Arbeitszimmer auch, wenn ich zuhause ein eigenes Zimmer habe NUR zum arbeiten (Softwareentwickler), aber auch im Firmenbüro 2x die Woche arbeite? Kann ich diese Kennzahl nutzen? Vielen Dank!
Hallo,
ein Arbeitszimmer, das Teil deiner Wohnung ist, kannst du nur dann bei der ANV geltend machen, wenn es ein eigener Raum ist, der den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, und du es nahezu ausschließlich beruflich nutzt.
Erfüllt dein Arbeitszimmer diese Voraussetzung, kannst du anteilig die Miete und die Betriebskosten absetzen. Das Gleiche gilt für die anteilige Abschreibung und anteiligen Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen), wenn du die Wohnung bzw. das Haus gekauft hast.
Bei einer vorübergehenden oder zeitweisen Tätigkeit im Homeoffice liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit allerdings nicht im Arbeitszimmer. Wenn du 2x die Woche im Office arbeitest, liegen die Voraussetzungen eines steuerlichen Arbeitszimmers somit nicht vor. Bei der ANV sind daher im Zusammenhang mit Homeoffice lediglich das Homeoffice-Pauschale, die digitalen Arbeitsmittel (KZ 169) und das ergonomische Büromobiliar (KZ 158) relevant.
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LG
Hallo lb. Team,
meine Tochter ist von Tirol nach Graz zum Studium, hat dann abgebrochen und bis Ende Feb. 2022 die Familienbeihilfe erhalten. KAann ich den Familienbonus plus trotzdem noch für den Zeitraum erhalten? Bei welchem Punkt muss ich die Ausbildungskosten beantragen? (aussergewöhnliche Belastungen?)
Irgendwie kriege ich das nicht richtig hin.
Hallo,
der Familienbonus Plus steht für die Monate zu, in denen für das Kind Familienbeihilfe bezogen hat. Das bedeutet, dass in Ihrem Fall der Familienbonus Plus für zwei Monate aliquot ausgeschüttet werden würde.
Des Weiteren sind die auswärtigen Ausbildungskosten des Kindes in Form eines pauschalen Freibetrages in Höhe von 110€ pro Monat nur dann absetzbar, wenn diese zwangsläufig erwachsen sind.
Ein Studium gilt dann als zwangsläufig auswärtig, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Jedenfalls außerhalb des Einzugsbereich gilt eine Entfernung von mehr als 80 Kilometer. Bei geringeren Entfernungen ist die Auswärtigkeit dann gegeben, wenn die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 1 Stunde dauert oder die Hin- und Rückfahrt laut Studienförderungsgesetz als unzumutbar gilt.
Gibt es jedoch im Einzugsbereich ein gleichwertiges Studienangebot und wird nur aus privaten Gründen (zB bessere Reputation, bessere Betreuung durch Lehrpersonal) die weiter entfernte Ausbildungsstätte gewählt, dann steht der Freibetrag nicht zu.
Treffen die Voraussetzungen einer auswärtigen Berufsausbildung in Ihrem Fall zu, dann ist der pauschale Freibetrag pro angefangener Monat als außergewöhnliche Belastung im (Kinder-)Formular L1k unter „außergewöhnliche Belastungen“ Punkt 5.1. geltend zu machen.
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@@arbeiterkammer Vielen Dank
Hallo. Obwohl meine Lohnzettel schon da sind und alles vollständig ist, kann ich keine Vorberechnung machen. Es kommt immer die Meldung, dass nicht alle Unterlagen da sind. Könnt ihr weiterhelfen? Soll ich auf die Vorberechnung warten oder kann ich meinen Antrag los schicken?
Hallo,
vielleicht hast du zu viele bezugsauszahlende Stellen angegeben. Folgende Bezugsauszahlende Stellen sind NICHT dazu zu zählen: Krankengeld, Bezüge aufgrund eines Dienstleistungschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Pflegekarenzgeld, Entschädigungen für Gruppen, - Kader, - oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz- Entgelt- Fonds, Wochengeld, Rehabilitationsgeld, Weiterbildungs- und Bildungszeitgeld u. ä., Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse.+43 1 501 65 1207
Bei weiteren Fragen, kannst du dich gerne direkt an uns wenden: arbeiterkammer.at/kontakt
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LG
Muss ich bei der Anzahl der auszahlenden Stelle 2 reinschreiben wenn ich im bundesheer war ?
Hallo,
nein, für den Grundwehrdienst gibt es keinen „Lohnzettel“ und das Bundesheer ist in diesem Zusammenhang keine bezugsauszahlende Stelle.
LG
Hätte gerne gewusst, ob eine Dacheindeckung Prefa mit neuer Dachpappe, auch geldent gemacht werden kann.
Hallo,
es gibt für das Jahr 2022 eine sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale für umfassende thermische Sanierung. Die Dacheindeckung fällt vermutlich nicht darunter. Die Voraussetzungen für die Öko-Sonderausgabenpauschale sind u.a. eine Förderung des Bundes im Rahmen des 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Kommunalkredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at
LG
Wo kann man Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingeben? Wenn man z.B. nebenbei als Freiberufler 1-2 mal gearbeitet hat?
Hallo,
hast du Einkünfte aus selbständiger Arbeit von mehr als EUR 730 pro Kalenderjahr, dann ist ein Erklärungswechsel notwendig und du musst eine Einkommensteuererklärung anstelle der Arbeitnehmerveranlagung machen. Gibt es Nebeneinkünfte kleiner gleich EUR 730 pro Kalenderjahr, fallen diese unter den sogenannten Veranlagungsfreibetrag und sind nicht extra anzugeben.
Weitere Informationen findest du hier: wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Arbeitsverhaeltnis___Werkvertrag.html
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LG
Hallo! Zuerst mal herzlichen Dank für das tolle informative Video! Ich habe eine Frage: Ich bin Studierende an einer Privatuni (Masterlehrgang) und würde gerne die Aufnahmegebühren (€480,00, einmalig September 2022 gezahlt) und Semestergebühren (Totalsumme €2947,80, jedoch in Raten bis Februar 2023 € 491,30 abbezahlt) mit in den Steuerausgleich einberechnen. Unter welche Rubrik fallen diese und müssen nur die Beträge aliquot bis Dezember angegeben werden? LG
Hallo,
vielen Dank für dein positives Feedback, das freut uns sehr!
Absetzbar sind Kosten nur dann, wenn es sich bei deinem Studium um eine Ausbildung handelt, die zu deinem jetzigen Job berufsverwandt ist bzw. die Möglichkeit eröffnet, dadurch in ein neues entsprechendes Berufsfeld einzusteigen.
Ist das gegeben, dann sind deine Kosten als Werbungskosten unter der Kennziffer 722 absetzbar. Bei Ratenzahlung an die Uni gilt das Abflussprinzip: Du darfst nur eintragen, was du im jeweiligen Jahr bezahlt hast.
Wenn es sich jedoch um ein Studiendarlehen handelt und du die gesamte Summe sofort an die Universität bezahlt hast und nun die Gesamtsumme in Raten (ähnlich wie ein Kredit) zurückzahlst, dann gibst du den ganzen Betrag im Jahr 2022 an.
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LG
@@arbeiterkammer Wow vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!!
Hallo ich hätte eine frage ich bekomme für meinen arbeitsweg die große pendlerpauschale ich habe aber 2022 6 monate meinen Grundwehrdienst abgeleistet wie muss ich das jetzt eingebn
Und sind es dann dadurch 2 lohnauszahlende stellen
Danke schon im vorraus
Hallo,
der Grundwehrdienst zählt nicht zu den bezugsauszahlenden Stellen. Wenn das Pendlerpauschale nicht bereits vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, kannst du dies bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) geltend machen.
In deinem Fall nimmst du den monatlichen Betrag des Ergebnisses des Pendlerrechners für das Pendlerpauschale und multiplizierst diesen mal 6 (für 6 Monate). Für die Monate Mai bis Dezember 2022 gilt ein erhöhtes Pendlerpauschale. Für diese Monate müssen sie den Monatsbetrag Pendlerpauschale mal 1,5 rechnen. Der sich daraus ergebende Betrag ist bei der unter der Kennzahl 718 einzutragen.
Auch beim Pendlereuro multiplizierst du den vom Pendlerrechner ausgewiesenen Monatsbetrag mal 6 (für 6 Monate). Für die Monate Mai bis Dezember 2022 wurde der Pendlereuro allerdings vervierfacht. Das bedeutet: in diesen Monaten muss der Monatsbetrag mit 4 multipliziert werden. Der sich daraus ergebende Jahresbetrag ist bei der ANV unter der Kennzahl 916 einzutragen.
Das wäre der Link zum Pendlerrechner: pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/
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LG