Genial erklärt……ich bin in so einer Situation…..nach mehreren Unfällen…..90 % und Kennzeichen G…..Klage seit 2 Jahren auf aG…..wollte jetzt auch Verschlimmerungsantrag stellen……wusste aber nicht, das man auch runter gestuft werden kann ……danke Euch für das Video
Wow... Ohne Dir nahetreten zu wollen, aber ein aG ist nicht leicht bzw. fast garnicht zu bekommen. Es muss mindestens ein Unterschenkel amputiert sein. Ist echt nicht böse gemeint! Dir alles Gute!!!
Hallo ❣ So kann man den Leuten Angst machen ! Aber es ist eben der Fall das nur immer eine Erkrankung berechnet wird ! Zum Beispiel: Zu meiner Diabetes kam bedingt eine Autoemunerkrankung dazu bei den offenen Beinen nicht unbedingt von Vorteil ! Ich denke das wenn ich den Antrag stellen würde auch mehr Punkte bekommen würde !🤒🤕😭😢
Bei deinen Videos finde ich es gut das du nicht über irgendwelche Theorien redest sondern über reale Situationen. In der Praksiz ist es tatsächlich meistens anders
Wenn die Erkrankung und die darauf folgenden Einschränkungen zu einem anerkannten Gdb führt ,wird eine Verschlimmerung festgestellt wird auch nichts weggenommen im gegeteil er wird dementsprechend erhöht..War bei mir so. Erst 40, dann 60 und inzwischen 80 mit Merkzeichen G.
Heißt das, wenn ich bisher einen GdB von 30 habe, und der Meinung bin, mir steht jetzt mehr zu, muss ich keinen "Verschlimmerungsantrag" stellen, sondern einen Erstantrag? (Obwohl ich ja schon mal einen Antrag gestellt hatte, aber eben nur ein GdB von 30 festgestellt wurde?)
Es heißt in dem Video zwar das JEDER Verschlimmerungsantrag nach hinten los gehen kann. Ich wage mal zu behaupten das meiner, wenn ich einen stelle, GARANTIERT NICHT nach hinten los gehen kann. Standpunkt aktuell GdB 80 (hochgradige Schwerhörigkeit) und noch mit Hörgeräten Versorgt -> Neufeststellung nach einer in sehr naher Zukunft geplanten beidseitigen CI-Versorgung (unter Voraussetzung das das Restgehör verloren geht) = GdB 90 (komplett taub) - Anmerkung: GdB 100 ist bei mir nicht möglich, da sich das Gehör nach dem 7. Lebensjahr verschlechtert hat und auch keine Sprachstörungen vorhanden sind. Daher sollte nicht pauschal gesagt werden das jeder Antrag nach hinten los gehen kann, sondern die meisten Falls der Antrag in meinem Fall doch nach hinten los gehen kann, würde mich das sehr verwundern.
Danke für Deinen Kommentar. Das Video soll vor allem sensibilisieren - für die Gefahr eines unbedachten Verschlimmerungsantrags. Natürlich erfolgt nach sehr vielen Neufeststellungsanträgen keine Herabstufung. Aber die Gefahr ist eben größer als man denkt.
"das(s) JEDER Verschlimmerungsantrag nach hinten los gehen kann" wird im Video doch gar nicht benannt, aber JEDER Neufeststellungsantrag birgt das RISIKO einer Herunterstufung und dieses Risiko besteht nunmal.
@@thomaskurth8335 Das ist doch in etwa das Selbe. Wenn es nach Hinten los geht, dann ist das eine Herunterstufung und NEIN nicht ausnahmslos JEDER kann nach hinten los gehen - siehe mein 1. Post mich betreffend.
Hallo Herr Schultz, Ihr Video war sehr informativ. Ich selbst habe seid einiger Zeit einen Schwerbehinderten Ausweis. Mein Start war mit 30%, Verschlimmerung auf 40%, Gleichstellung auf 50%, danach Verschlimmerung abgelehnt. Durch Widerspruch auf 70% befristet bis 31.08.2022. Dort stehe ich zur Zeit. Das Amt schrieb, es komme vor Ablauf auf mich zu. Bis jetzt hat sich aber bei mir keiner gemeldet. Ist das jetzt ein gutes oder ein schlechtes Zeichen. Was kann ich tun? Ich bin 62 Jahre 8 Monate, und würde gern über diesen Schwerbehinderten Ausweis am 01.01.2024 in Rente ohne Abschlag gehen. Bin zur Zeit arbeitslos und bekomme ALG1 bis 10.04.2023. Ich habe aber auch schon eine Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren als besonders langjährig Versicherte erfüllt. Wo ich auch am 01.01.2024 Abschlagfrei in Rente gehen könnte. Was raten Sie mir, welcher Weg bleibt mir zugehen? Welches wäre die Höhere Rente?? Soll ich beim Schwerbehindeten Amt mal nach fragen? Diese offenen Fragen beschäftigen mich sehr, denn damit fallen die Würfel für den Rest meines Lebens. Herr Schultz über Ihren Kommentar würde ich mich sehr freuen. M.f.G Brigitte Deck
Hallo Brigitte, beide Rentenarten sind gleich hoch - zumindest bei der Variante ohne Abschläge. Es wird dann ohnehin automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Sie ausgewählt - direkt von der DRV. Zum SB-Ausweis: Da wird die Behörde noch auf Sie zukommen.
Vielen Dank für Ihren schnellen Kommentar. Dieser war sehr aussage kräftig für mich. Schauen wir mal wie es in der Sache weitergeht. M.f.G Brigitte Deck
Hallo Herr Schultz Ich habe 30% Behinderung grad schon 6 Jahre ( Alkohol, Höcheblutdruck , jetzt habe ich noch neu Krankheiten dazu bekommen-Colites-Ulzerosa , Diabetes Typ 2 und Gewicht zunahmen 125 kg, Wegen Kortison Höher Blutdruck hab ich immer noch Alkohol nehme ich nicht mehr Ich Bitte Sie mir zu sagen ob mach mir Sinn Verschlechterung Antrag zu stellen Vielen Dank voraus
Wie ich schon im Video erklärt habe: Man muss ich das immer für den Einzelfall anschauen, dabei sind die Berichte Ihrer Ärzte wichtig. Aber mit GdB 30 haben Sie nicht viel zu verlieren, wenn Sie jetzt einen Antrag stellen.
Bin 76, Rentner, mit 50% GDB , unbefristet . In den letzten zwei Jahren : Herzinfarkt, vier Stents , Unfall ( Steißbein kaputt ), Prostata ( inkl Inkontinenz ), Schlafapnoe, .... Möchte Verschlimmerungauftrag stellen . Werde ich Erfolg haben ??
@@JerzySmigielski-m5e er ist doch nicht mehr in Beschäftigung und hat wie früher ein Freibetrag in der Steuerkarte eingetragen. Er müsste sich beim Steuerberater schlau machen, wieviel Einkommen er hat, was er an Sonderaufwand abziehen kann und ob sein aktueller GdB ausreicht. Das kann aber hier niemand genau sagen. Er muss Dich da schon mit jemand zusammensetzen, der das individuell ausrechnet.
Sind der SOVD und der VDK verbrüdert oder zwei voneinander ganz unabhängige, denn mit dem VDK HH, obwohl ich in Nds wohne, bin ich unzufrieden und einen Sovd gibt es in WL, nur 9km weg von mir.
Bis vor der Nazi-Zeit gab es nur einen Verein. Nach dem Krieg hat man sich dann als zwei unabhängige Verbände neu gegründet. Die Angebote sind nahezu identisch.- und die Qualität der Beratung hängt natürlich immer ein bisschen vom jeweiligen Mitarbeiter vor Ort ab.
Habe einen GdB von 40. Es ist bei mir nichts Neues dazu gekommen, aber ich möchte gerne einen Änderungsantrag stellen, weil ich große Probleme beim Laufen habe. Habe das Gefühl, mein Arzt (der sehr arrogant ist) hat nicht genug dazu geschrieben. Ich habe auch noch andere Sachen, sodass sich der GdB von 40 ergeben hat, unbefristet. Habe jetzt gehört, dass man selber aufschreiben kann, wie sich die Beschwerden im Alltag bemerkbar machen, also nur kurze Strecken unter Schmerzen laufen usw. Kann ich so einen Antrag auch stellen, ohne dass ich jetzt zum Arzt gehe? Mir wäre nur wichtig, die Hürde zu GdB 50 zu bekommen.
Im Antrag müssen Sie ohnehin Ihre Beschwerden selbst formulieren. Aber die Befundberichte der Ärzte sind wichtig - sozusagen als Beweis dafür, wie krank Sie wirklich sind.
Hallo! ich komme aus NRW ich habe eine Unbefristete Gleichstellung von 40 GdB wenn ich kein Änderungsantrag stelle kann es passieren das das Versorgunngsamt mir meine Gleichstellung herabsetzt oder ganz entzieht? Bitte um Rückmeldung!
Hallo Ich habe 30 Prozent ohne Ausweis leider habe ich vor kurzem erfahren das ich Chronisch Myeloischer Leukämie hab (Blut Krebs)würde es für mich lohnen einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? Mit freundlichen Grüßen
Ja, wenn Besserung eintritt, kann nach Prüfung die GdB herabgestuft werden. Prüfung findet statt, wenn Dein Ausweis ausläuft, siehe Gültigkeit oder Bewilligungsbescheid.
Das kann man nicht allgemein beantworten. Der GdB hat auch nichts direkt mit der Rente zu tun. Vielleicht ist in Ihrem Fall sogar beides sinnvoll - das müsste man sich im Detail anschauen.
Hallo, komkrete Frage was mich betrifft. Bandscheibe rechts die unteren 2 Wirbel kaputt. Jetzt nach ca 3 Jahren die rechte Seite auch die unteren 2 Wirbel. wie verhält sich das dann ? Lohnt sich ein Änderungsantrag oder eher nicht ? vielen Dank
Hallo Zafi, das kann man eigentlich nie allgemein beantworten. Wichtig ist, welchen GdB Du jetzt hast und wie weit Du von der Rente entfernst bist. Kurz vor der Rente würden wir niemandem empfehlen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
@@Videoformerin Doch, ein Verschlimmerungsantrag kann immer sinnvoll sein. Aber kurz vor der Rente (für schwerbehinderte Menschen) sollte man lieber warten, bis die Rente läuft. Dann kann man diese nicht mehr verlieren, selbst wenn der GdB abgesenkt wird.
Vielen Dank für das Video. Aber die "Punkte" des Grades der Behinderung werden eh nicht addiert. Die besondere Arithmetik von ärztl. Gutachtern, die an weiteren Aufträgen für Gutachten verdienen, verschließt sich dem Normalbürger als auch dessen Hausärzten.
Moin erstmal mit einer neuen Hüfte erhälst du keinen Schwerbehinderungs Ausweis sondern nur 15 % ich habe zwei künstliche Hüften und nur 30% mit der Hilfe von dem Sovd das ist Dreck
Was willst Du?? Sei doch froh, dass Du mit den zwei Fingern stabil laufen kannst und sonst noch gesund bist! Nur wegen 5 Tage mehr Urlaub und ein paar Euro mehr in der Tasche??? Andere würden gerne mit Dir tauschen... Könnt KOTZEN über so ein Denken!!!
@@MarignydeGrilleau Dazu schrieb ich oben was. Der Antrag selbst kann diese Folge nicht haben, das stimmt, aber die Behörde kann von sich aus den Sachverhalt in einem eigenen Verfahren neu prüfen.
Genial erklärt……ich bin in so einer Situation…..nach mehreren Unfällen…..90 % und Kennzeichen G…..Klage seit 2 Jahren auf aG…..wollte jetzt auch Verschlimmerungsantrag stellen……wusste aber nicht, das man auch runter gestuft werden kann ……danke Euch für das Video
Wow... Ohne Dir nahetreten zu wollen, aber ein aG ist nicht leicht bzw. fast garnicht zu bekommen. Es muss mindestens ein Unterschenkel amputiert sein. Ist echt nicht böse gemeint! Dir alles Gute!!!
Danke dem SOVD für eure Videos, sehr gute Arbeit, weiter so!
Vielen Dank!
Super erklärt. Danke, genau das habe ich im neuen Jahr vor.
Hallo ❣
So kann man den Leuten Angst machen !
Aber es ist eben der Fall das nur immer eine Erkrankung berechnet wird !
Zum Beispiel: Zu meiner Diabetes kam bedingt eine Autoemunerkrankung dazu bei den offenen Beinen nicht unbedingt von Vorteil !
Ich denke das wenn ich den Antrag stellen würde auch mehr Punkte bekommen würde !🤒🤕😭😢
Danke für deine Erklärung,finde ich ganz toll und sie wird mir helfen bei meiner behinderten Tochter,einige zu regeln,danke
Danke für das informative Video ! Gruss aus Hamburg PLÜ 😎
Ich spreche mal mit meinen Arzt und danach wird er mir ja sagen ob ich die Verschlimmerung beantragen sollte. Danke für das tolle Video
Der "Verschlimmerungsantrag" ist für die Behörden oft ein gutes Instrument sich von SB-Fällen zu entledigen.
Direkt nicht, aber sie können anfangen von sich aus neu zu prüfen.
sehr info-reich, gut aufebaut und verständlich danke
Bei deinen Videos finde ich es gut das du nicht über irgendwelche Theorien redest sondern über reale Situationen. In der Praksiz ist es tatsächlich meistens anders
Das ist schon richtig, danke für Dein Feedback!
*Praxis*
Vielen Dank! Alles gut erklärt!
Danke, wollte grade so ein Antrag stellen
Sehr gern!
Wenn man das hört traut sich niemand mehr eine Verschlimmerung beantragen.
Das verunsichert sehr.
Super erklärt vielen Dank !
Man muss aufpassen nach Operationen. Oft sagt das Versorgungsamt, das die OP deine Krankheit verbessert hat.
Kann ich bestätigen. Meine Schwester wurde heruntergestuft
Wenn die Erkrankung und die darauf folgenden Einschränkungen zu einem anerkannten Gdb führt ,wird eine Verschlimmerung festgestellt wird auch nichts weggenommen im gegeteil er wird dementsprechend erhöht..War bei mir so. Erst 40, dann 60 und inzwischen 80 mit Merkzeichen G.
Selbstverständlich kann der GdB herabgesetzt werden. Wir erleben das in unserer Beratung regelmäßig.
Heißt das, wenn ich bisher einen GdB von 30 habe, und der Meinung bin, mir steht jetzt mehr zu, muss ich keinen "Verschlimmerungsantrag" stellen, sondern einen Erstantrag? (Obwohl ich ja schon mal einen Antrag gestellt hatte, aber eben nur ein GdB von 30 festgestellt wurde?)
Auch mit GdB 30 wäre das ein Antrag zur Neufeststellung. Im Volksmund auch "Verschlimmerungsantrag" genannt.
Es heißt in dem Video zwar das JEDER Verschlimmerungsantrag nach hinten los gehen kann. Ich wage mal zu behaupten das meiner, wenn ich einen stelle, GARANTIERT NICHT nach hinten los gehen kann. Standpunkt aktuell GdB 80 (hochgradige Schwerhörigkeit) und noch mit Hörgeräten Versorgt -> Neufeststellung nach einer in sehr naher Zukunft geplanten beidseitigen CI-Versorgung (unter Voraussetzung das das Restgehör verloren geht) = GdB 90 (komplett taub) - Anmerkung: GdB 100 ist bei mir nicht möglich, da sich das Gehör nach dem 7. Lebensjahr verschlechtert hat und auch keine Sprachstörungen vorhanden sind.
Daher sollte nicht pauschal gesagt werden das jeder Antrag nach hinten los gehen kann, sondern die meisten
Falls der Antrag in meinem Fall doch nach hinten los gehen kann, würde mich das sehr verwundern.
Danke für Deinen Kommentar. Das Video soll vor allem sensibilisieren - für die Gefahr eines unbedachten Verschlimmerungsantrags. Natürlich erfolgt nach sehr vielen Neufeststellungsanträgen keine Herabstufung. Aber die Gefahr ist eben größer als man denkt.
"das(s) JEDER Verschlimmerungsantrag nach hinten los gehen kann" wird im Video doch gar nicht benannt, aber JEDER Neufeststellungsantrag birgt das RISIKO einer Herunterstufung und dieses Risiko besteht nunmal.
@@thomaskurth8335 Das ist doch in etwa das Selbe. Wenn es nach Hinten los geht, dann ist das eine Herunterstufung und NEIN nicht ausnahmslos JEDER kann nach hinten los gehen - siehe mein 1. Post mich betreffend.
@@mrclgrm2536 Stimmt, ich muss mich korrigieren, bei Deinem Comment steht ja noch das Wort "kann" und richtig es ist vom Sinne her dasselbe.
Super erklärt!
Wer hat da noch vertrauen zur Rentenversicherung ?
Das macht nicht die DRV, sondern das Versorgungsamt!
Danke super erklärt
Sehr gern!
Danke sehr gut 👍
Sehr gern!
Hallo Herr Schultz, Ihr Video war sehr informativ. Ich selbst habe seid einiger Zeit einen Schwerbehinderten Ausweis. Mein Start war mit 30%, Verschlimmerung auf 40%, Gleichstellung auf 50%, danach Verschlimmerung abgelehnt. Durch Widerspruch auf 70% befristet bis 31.08.2022. Dort stehe ich zur Zeit. Das Amt schrieb, es komme vor Ablauf auf mich zu. Bis jetzt hat sich aber bei mir keiner gemeldet. Ist das jetzt ein gutes oder ein schlechtes Zeichen. Was kann ich tun? Ich bin 62 Jahre 8 Monate, und würde gern über diesen Schwerbehinderten Ausweis am 01.01.2024 in Rente ohne Abschlag gehen. Bin zur Zeit arbeitslos und bekomme ALG1 bis 10.04.2023. Ich habe aber auch schon eine Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren als besonders langjährig Versicherte erfüllt. Wo ich auch am 01.01.2024 Abschlagfrei in Rente gehen könnte.
Was raten Sie mir, welcher Weg bleibt mir zugehen?
Welches wäre die Höhere Rente?? Soll ich beim Schwerbehindeten Amt mal nach fragen? Diese offenen Fragen beschäftigen mich sehr, denn damit fallen die Würfel für den Rest meines Lebens. Herr Schultz über Ihren Kommentar würde ich mich sehr freuen. M.f.G Brigitte Deck
Hallo Brigitte, beide Rentenarten sind gleich hoch - zumindest bei der Variante ohne Abschläge. Es wird dann ohnehin automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Sie ausgewählt - direkt von der DRV.
Zum SB-Ausweis: Da wird die Behörde noch auf Sie zukommen.
Vielen Dank für Ihren schnellen Kommentar. Dieser war sehr aussage kräftig für mich. Schauen wir mal wie es in der Sache weitergeht. M.f.G Brigitte Deck
Hallo Herr Schultz
Ich habe 30% Behinderung grad schon 6 Jahre ( Alkohol, Höcheblutdruck , jetzt habe ich noch neu Krankheiten dazu bekommen-Colites-Ulzerosa , Diabetes Typ 2 und Gewicht zunahmen 125 kg, Wegen Kortison
Höher Blutdruck hab ich immer noch
Alkohol nehme ich nicht mehr
Ich Bitte Sie mir zu sagen ob mach mir Sinn Verschlechterung Antrag zu stellen
Vielen Dank voraus
Wie ich schon im Video erklärt habe: Man muss ich das immer für den Einzelfall anschauen, dabei sind die Berichte Ihrer Ärzte wichtig. Aber mit GdB 30 haben Sie nicht viel zu verlieren, wenn Sie jetzt einen Antrag stellen.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank für schnelle Antwort 👍👍👍
Danke
Sehr wichtig für mich.
👍 👍 👍 👍 👍
L ♥️ G
Bin 76, Rentner, mit 50% GDB , unbefristet . In den letzten zwei Jahren : Herzinfarkt, vier Stents , Unfall ( Steißbein kaputt ), Prostata ( inkl Inkontinenz ), Schlafapnoe, .... Möchte Verschlimmerungauftrag stellen . Werde ich Erfolg haben ??
Wie wir hier immer sagen: Das muss man sich anhand Ihrer Arztberichte genau anschauen.
Kann sein, wird dir aber weder steuerlich nicht arbeitsrechtlich was bringen.
Doch !! Steuerlich schön, oder ? Schwerbehinderungbetrag bei zB 70 GdB ist höher , also günstiger für Rentner die Steuer machen müssten ,
VG
@@JerzySmigielski-m5e er ist doch nicht mehr in Beschäftigung und hat wie früher ein Freibetrag in der Steuerkarte eingetragen.
Er müsste sich beim Steuerberater schlau machen, wieviel Einkommen er hat, was er an Sonderaufwand abziehen kann und ob sein aktueller GdB ausreicht. Das kann aber hier niemand genau sagen. Er muss Dich da schon mit jemand zusammensetzen, der das individuell ausrechnet.
Angenommen der Antrag wird angenommen, ab wann ist dann der neue GdB gültig?
Normalerweise ab Antragstellung In begründeten Fällen kann die Gültigkeit aber auch in die Vergangenheit gelegt werden.
Wichtiger ist: mindestens 50% und auf Dauer. Wichtig für die Rente für schwerbehinderte Menschen.
@@FritzWepper34 Habe einen Verschlimmerungsantrag laufen, von 40 auf 50. Hoffe es wird was
Sind der SOVD und der VDK verbrüdert oder zwei voneinander ganz unabhängige, denn mit dem VDK HH, obwohl ich in Nds wohne, bin ich unzufrieden und einen Sovd gibt es in WL, nur 9km weg von mir.
Bis vor der Nazi-Zeit gab es nur einen Verein. Nach dem Krieg hat man sich dann als zwei unabhängige Verbände neu gegründet. Die Angebote sind nahezu identisch.- und die Qualität der Beratung hängt natürlich immer ein bisschen vom jeweiligen Mitarbeiter vor Ort ab.
@@sovd-sh-sozialrecht Die Antwort zauberte mir ein Grinsen ins Gesicht, danke. Habe zwischen den Zeilen gelesen.😏
Habe einen GdB von 40. Es ist bei mir nichts Neues dazu gekommen, aber ich möchte gerne einen Änderungsantrag stellen, weil ich große Probleme beim Laufen habe. Habe das Gefühl, mein Arzt (der sehr arrogant ist) hat nicht genug dazu geschrieben. Ich habe auch noch andere Sachen, sodass sich der GdB von 40 ergeben hat, unbefristet. Habe jetzt gehört, dass man selber aufschreiben kann, wie sich die Beschwerden im Alltag bemerkbar machen, also nur kurze Strecken unter Schmerzen laufen usw. Kann ich so einen Antrag auch stellen, ohne dass ich jetzt zum Arzt gehe? Mir wäre nur wichtig, die Hürde zu GdB 50 zu bekommen.
Im Antrag müssen Sie ohnehin Ihre Beschwerden selbst formulieren. Aber die Befundberichte der Ärzte sind wichtig - sozusagen als Beweis dafür, wie krank Sie wirklich sind.
Eine Frage, stimmt es das Typ 2 Diabetes nicht mehr in die Bewertung des Gdb einfließen soll? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. S. F.
So allgemein stimmt das nicht. Aber es kommt auf die Ausprägung der Krankheit an.
Hallo! ich komme aus NRW ich habe eine Unbefristete Gleichstellung von 40 GdB wenn ich kein Änderungsantrag stelle kann es passieren das das Versorgunngsamt mir meine Gleichstellung herabsetzt oder ganz entzieht? Bitte um Rückmeldung!
Wenn Sie Ihren GdB überprüfen lassen und dieser herabgesetzt wird, kann im schlimmsten Fall auch eine Gleichstellung aberkannt werden.
Hallo
Ich habe 30 Prozent ohne Ausweis leider habe ich vor kurzem erfahren das ich Chronisch Myeloischer Leukämie hab (Blut Krebs)würde es für mich lohnen einen Verschlimmerungsantrag zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Bayram, das tut mir leid. Ja, Sie sollten auf jeden Fall einen neuen Antrag stellen.
Moin erstmal wofür braucht man euch überhaupt wenn ich durch euch keinen Vorteil habe das kann ich auch selber
Was ist wenn ich einen schereinenbehindertausweis unbefristet habe können sie mir den bei einem Verschlimmerung Antrag weg nehmen
Ja, wenn Sie den Antrag selbst stellen, kann das passieren.
Das kann auch bei überraschenden Prüfungen durch die Behörde passieren.
Und wenn man den Antrag nicht selbst stellt, was ist dann? Wer kann denn den Antrag noch stellen, außer man selbst?@@sovd-sh-sozialrecht
Könnte auch bei einer Krebserkrankung wo der GDB bis April 2025 befristet
runtergestuft gestuft werden?
Das läuft dann automatisch 2025 zum gdb von vorher runter oder vllt ganz aus
Ja, wenn Besserung eintritt, kann nach Prüfung die GdB herabgestuft werden. Prüfung findet statt, wenn Dein Ausweis ausläuft, siehe Gültigkeit oder Bewilligungsbescheid.
Verschlimmerung Antrag GDB. von 40%auf einen Höheren GDB. Lohnt sich das oder doch lieber Erwerbsminderung Beantragen?
Das kann man nicht allgemein beantworten. Der GdB hat auch nichts direkt mit der Rente zu tun. Vielleicht ist in Ihrem Fall sogar beides sinnvoll - das müsste man sich im Detail anschauen.
aber doch nicht wenn GdB unbefristet ist?
Doch. Wenn Sie selbst einen Antrag auf Neufeststellung einreichen, wird der GdB neu bewertet.
Es wird alles neu bewertet? Obwohl ich ein Verschlimmerungsanttrag gestellt habe, weil was neues hinzu gekommen ist
@@helmutdreblow2817das kann passieren.
@@helmutdreblow2817ja.
Ist schon merkwürdig weshalb man bei einer Verschlchterung heruntergestuft wird?
Ja, das ist es. Das liegt an der neuen Einstufung in der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Vielen Dank für die Info. Die Begründung war mir auch nicht klar. Gibt es dazu zufällig auch ein sehenswertes Video?:)
Ah, im Link in der Videobeschreibung steht, was ich gesucht habe. Der Artikel dazu ist super. Vielen Dank für die tolle Aufbereitung!
Danke aber das ist nicht gut Solchen Gedanken finde ich doof
👍
Hallo,
komkrete Frage was mich betrifft.
Bandscheibe rechts die unteren 2 Wirbel kaputt.
Jetzt nach ca 3 Jahren die rechte Seite auch die unteren 2 Wirbel.
wie verhält sich das dann ?
Lohnt sich ein Änderungsantrag oder eher nicht ?
vielen Dank
Hallo Zafi, das kann man eigentlich nie allgemein beantworten. Wichtig ist, welchen GdB Du jetzt hast und wie weit Du von der Rente entfernst bist. Kurz vor der Rente würden wir niemandem empfehlen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
@@sovd-sh-sozialrecht ok Danke schön.
@@Videoformerin Doch, ein Verschlimmerungsantrag kann immer sinnvoll sein. Aber kurz vor der Rente (für schwerbehinderte Menschen) sollte man lieber warten, bis die Rente läuft. Dann kann man diese nicht mehr verlieren, selbst wenn der GdB abgesenkt wird.
@@Videoformerin Vielen Dank!
Vielen Dank für das Video. Aber die "Punkte" des Grades der Behinderung werden eh nicht addiert. Die besondere Arithmetik von ärztl. Gutachtern, die an weiteren Aufträgen für Gutachten verdienen, verschließt sich dem Normalbürger als auch dessen Hausärzten.
So ist es. Dazu haben wir bereits ein eigenes Video gemacht: th-cam.com/video/7vvc024hO6U/w-d-xo.html
Moin erstmal mit einer neuen Hüfte erhälst du keinen Schwerbehinderungs Ausweis sondern nur 15 % ich habe zwei künstliche Hüften und nur 30% mit der Hilfe von dem Sovd das ist Dreck
Was willst Du?? Sei doch froh, dass Du mit den zwei Fingern stabil laufen kannst und sonst noch gesund bist! Nur wegen 5 Tage mehr Urlaub und ein paar Euro mehr in der Tasche??? Andere würden gerne mit Dir tauschen... Könnt KOTZEN über so ein Denken!!!
Quatsch!
Was soll Quatsch sein?
@@thomaskurth8335 Bei einem Verschlimmerungsantrag ist die Wahrscheinlichkeit einer Herabsetzung des Grades der Behinderung sehr gering.
@@MarignydeGrilleau Dazu schrieb ich oben was. Der Antrag selbst kann diese Folge nicht haben, das stimmt, aber die Behörde kann von sich aus den Sachverhalt in einem eigenen Verfahren neu prüfen.
👍🏻