Es gibt zu jedem Gesetz mehrere Kommentarbücher, die die Gesetze anhand der Gesetzesbegründung (findet sich ja auch nicht im Gesetz), der in der Wissenschaft erfolgten Gesetzesauslegung und der Gesetzesanwendung der Gerichte im Einzelfall "erklären".
Wie steht es bei Konsum (Alkohol/ Drogen) im Privatbereich?
Wo findet man den Kommentar? Ich habe das SGB VIII vor mir liegen und werde nicht fündig. Danke für eine kurze Rückmeldung.
Es gibt zu jedem Gesetz mehrere Kommentarbücher, die die Gesetze anhand der Gesetzesbegründung (findet sich ja auch nicht im Gesetz), der in der Wissenschaft erfolgten Gesetzesauslegung und der Gesetzesanwendung der Gerichte im Einzelfall "erklären".