Mehr Geld: Seit dem 01.01.22 mehr Leistungen in der Pflegeversicherung!

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  • เผยแพร่เมื่อ 19 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 13

  • @sabinewolff7799
    @sabinewolff7799 ปีที่แล้ว +2

    Was nutzt das, wenn ein ambulanter Pflegedienst nicht dahin kommt bzw. Überlastet ist.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  ปีที่แล้ว

      …ja, das stimmt, Frau Wolff. Die Demographie schlägt erbarmungslos zu: Pflege, Lehrer, LKW-Fahrer, Handwerker usw. - überall wird es eng! Nur sind die Auswirkungen in der Pflege viel dramatischer, weil es hier um Menschen geht, die Unterstützung dringend benötigen…..

  • @civilengineerrajab2959
    @civilengineerrajab2959 ปีที่แล้ว

    Ein guter Tag,
    Können Sie uns mitteilen, wie die Verhinderungspflege beantragt werden kann, falls der Patient zu Hause gepflegt wird?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  ปีที่แล้ว

      Hallo, schönen guten Tag! Im Grunde "muss" die Verhinderungspflege zuhause nicht vorher beantragt werden, Sie können auch Rechnungen und Belege nachträglich einreichen. Ich empfehle die Nachfrage bei der Pflegekasse nur, weil manchmal schon zB Pflegedienste Teile der Budgets aufgebraucht haben und weniger oder kein Budget für das Jahr mehr übrig ist. Auf der Homepage der Pflegekasse gibt es Formulare zum Download, die werden Ihnen auf Nachfrage auch per Post zugeschickt. Diese ausfüllen, Belege oder Nachweise beifügen - das war es. Herzliche Grüße!

  • @imoden9373
    @imoden9373 2 ปีที่แล้ว +3

    Ich versuche jetzt mal durchzufinden. Gut erklärt, jedoch für einen Laien, muss es erst sortiert werden. Dankeschön.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 ปีที่แล้ว

      Ganz lieben Dank - ja, das ist schon viel "Content"....

  • @dagmarmewes8602
    @dagmarmewes8602 2 ปีที่แล้ว +1

    Vielen Dank ...

  • @wilhelmnahm5346
    @wilhelmnahm5346 2 ปีที่แล้ว +1

    Hallo, gilt die Verjährungsfrist von 4 Jahren der Pflegekasse gegenüber nur für Beträge, die in dem entsprechenden Zeitraum angefallen sind, aber noch nicht geltend gemacht wurden, oder können nicht verbrauchte Beträge auch auf das nächte Jahr vorgetragen werden? z.B. habe ich für 2021 noch einen Betrag von 814,00 nicht aufgebraucht, aber 2022 schon den kompletten Betrag (2.418,00) geltend gemacht und ausbezahlt bekommen. Kann ich den Betrag von 814,00 auf 2022 vortragen lassen und gegen weitere Kostenbelege aus 2022 mit der Pflegekasse abrechnen?
    Danke

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 ปีที่แล้ว

      Hallo, Herr Nahm,
      Verjährung bedeutet sinngemäß, dass Ansprüche, die im Vorjahr angefallen sind, in diesem Fall noch nicht verjährt sind. Wenn Sie also Rechnungen zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege aus dem Vorjahr haben, dann können Sie diese für das Vorjahr, gegen Kostenbelege aus dem letzten Jahr, noch in diesem Jahr nachträglich einreichen.
      Nicht in Anspruch genommene Ansprüche der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sind nicht ins neue Jahr übertragbar.
      Manchmal ist dies statthaft, zum Beispiel beim Entlastungsbetrag bis Juni des Folgejahres.
      Herzliche Grüße!

  • @pflegeexperte24
    @pflegeexperte24  2 ปีที่แล้ว +4

    Beispiel für Umwandlung Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4 (Pflegesachleistung = 1.693.-€):
    Weil bei Ihnen der Pflegedienst nicht jeden Tag kommt, benötigen Sie beispielsweise monatlich nur 800.-€ für den ambulanten Pflegedienst. Dies sind rund 47 Prozent. Nun können Sie bei diesem Beispiel bis zu 677,20€ (= 40 Prozent aus der Pflegesachleistung) als Entlastungsleistungen abrechnen.

  • @unbekannt2898
    @unbekannt2898 2 ปีที่แล้ว

    Ich höre immer was von September??

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo, sehr geehrte/r „Unbekannt“,
      ab September ändert sich (nach meinem Kenntnisstand) bei den Leistungen der Pflegekasse nichts.
      Zum September 2022 gibt es (sehr wahrscheinlich) bei den Gehältern der Angestellten von ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen Änderungen. Habe ich Ihre Frage / Anmerkung vielleicht falsch verstanden?
      Herzliche Grüße!