Nehmen wir an der Vollstreckungsbescheid wurde beantragt. Nun können ja mehrere Dinge passieren a) der Antragsgegner bezahlt. • Hat sich Vollstreckungsbescheid somit erledigt? • Falls nicht: wo muss mein einen "Abbruch" des Vollstreckungsbescheid veranlassen? • Ist in diesem Fall mit weiteren Kosten zu rechnen? b) der Antragsgegner legt Wiederspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. • Wird der Fall dann automatisch an das Gericht des Antragsgegners überstellt • oder bekommt man als Antragsteller noch die Möglichkeit den Automatismus abzubrechen? • Ist in diesem Fall mit weiteren Kosten zu rechnen? c) der Antragssteller will aus anderen Gründen das Verfahren einstellen. • Wie und wo kann die "Einstellung des Verfahrens" veranlasst werden? • Ist in diesem Fall mit weiteren Kosten zu rechnen? Würde mich über Antwort freuen. Viele Grüße, Frank
Ich fände eine Fortsetzung der Serie super. Also was mache ich wenn der Vollstreckungsbescheid ohne Einspruch "durchgeht" und rechtskräftig wird. Was muss man tun um nun tatsächlich zu vollstrecken? Wie beantragt man einen Pfändungs udn Überweisungsbeschluss z.B. Wie sieht es da mit den Kosten der tatsächlichen Vollstreckung aus? Muss man da wieder vorstrecken? Werden diese Kosten automatisch draufgerechnet oder muss man sie selbst ausrechnen und angeben?
Hallo! Zwangsvollstreckung ist nicht nach einem "Schema F" möglich. Es gibt so viele Dinge zu berücksichtigen, ob zB man zuerst einen Pfändungsbeschluss beantragt, oder doch lieber die Vermögensauskunft beantragt. Ich kann aber vielleicht einen Überblicksvideo dazu machen. Beste Grüße, Jan Waßerfall
Ganz klar wieder Daumen hoch. Allerdings eine Frage: Bei 4:21 kann man nur 5% ankreuzen. Im vorherigen Video wird allerdings auch von 9% gesprochen (B2B) - wo kann man die 9% auswählen?
Hallo Herr Waßerfall, soll der Antrag (5.556) mit Ort, Datum u. Unterschrift versehen werden, oder sollen diese Felder frei bleibe? Danke für Ihre Antwort!
Was ist wenn der Schuldner/in ausgezogen ist. Wird der Mahnverfahren dann nicht zustande sein oder wissen die jenigen von Mahnverfahren wo er eigentlich wohnt ?
Hallo kann mir jmd sagen ob ein Gläubiger alles auf meinem Konto (p konto)Pfänden darf nach Lust und Laune oder nur den offenen Betrag? Das mit dem pkonto Freibetrag von 1300 Euro ist mir bekannt aber beim anderem nicht Mit würde mal gesagt seit 2021 darf alles ab 4 tausend und paar cents Weiss jetzt nicht mehr genau den Betrag gepfändet werden komplett? Stimmt das? Danke schonmal
Hallo! Der Gläubiger kann alles, was über die Pfändungsfreigrenze liegt pfänden. Sie können aber beantragen, dass die Grenze erhöht wird, zB bei unterhaltspflichtigen Kindern.
Ihre Videos haben sie mir geholfen. Können sie ein Video zum Zwangsräumung machen. Meine Mieter will nicht ausziehen und er zahlt keine Miete seit 4 Monaten. Ich bedanke mich im voraus
Hallo! Vielen Dank für das Feedback. Was interessiert Sie besonders bei der Räumung? Die Räumung ansich, oder wie man einen Räumungstitel erwirkt? Bei individuellen Fragen, melden Sie sich einfach direkt bei mir. www.wasserfall.com
@@nikitasnow2 Hallo! Einen Räumungstitel erwirkt man durch eine gerichtliche Entscheidung, d.h. man muss bei Gericht einen Räumungstitel beantragen, sprich Räumungsklage erheben. Am Besten geht man dafür zu einem Anwalt. Beste Grüße, Jan Waßerfall
Moin genau so einen fall habe ich jetzt habe es genau nach ihrer Anleitung gemacht 2 Wochen gewartet und jetzt den Vollstreckungsbescheid beantragt muss ich dann zum Gerichtsvollzieher oder wie würde das dann ablaufen wenn ich einen Vollstreckungsbescheid dann bekomme ? LG
Hallo! Nachdem der Vollstreckungsbescheid (VB) eingetroffen ist, muss man noch 14 Tage warten, bis die letzte Frist abgelaufen ist. Dann beauftragt man den örtlich-zuständigen Gerichtsvollzieher. Das geht so: Auftrag zu Zwangsvollstreckung bzw. Abnahme der Vermögensauskunft (es gibt hierzu eine Formular im Netz). Den schickt man an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim zuständigen Amtsgericht (da wo der Schuldner wohnt). Dann bekommt man Post vom Gerichtsvollzieher (dauert einige Wochen).
@@inkasso_anwalt Könnten Sie ein video dazu machen, wie man das aktuelle Formular für den gerichtsvollzieher genau ausfüllt? Scheint doch sehr komplex zu sein.
Nehmen wir an der Vollstreckungsbescheid wurde beantragt.
Nun können ja mehrere Dinge passieren
a) der Antragsgegner bezahlt.
• Hat sich Vollstreckungsbescheid somit erledigt?
• Falls nicht: wo muss mein einen "Abbruch" des Vollstreckungsbescheid veranlassen?
• Ist in diesem Fall mit weiteren Kosten zu rechnen?
b) der Antragsgegner legt Wiederspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.
• Wird der Fall dann automatisch an das Gericht des Antragsgegners überstellt
• oder bekommt man als Antragsteller noch die Möglichkeit den Automatismus abzubrechen?
• Ist in diesem Fall mit weiteren Kosten zu rechnen?
c) der Antragssteller will aus anderen Gründen das Verfahren einstellen.
• Wie und wo kann die "Einstellung des Verfahrens" veranlasst werden?
• Ist in diesem Fall mit weiteren Kosten zu rechnen?
Würde mich über Antwort freuen.
Viele Grüße, Frank
Besten Dank, toll erklärt👍
Ich fände eine Fortsetzung der Serie super. Also was mache ich wenn der Vollstreckungsbescheid ohne Einspruch "durchgeht" und rechtskräftig wird. Was muss man tun um nun tatsächlich zu vollstrecken?
Wie beantragt man einen Pfändungs udn Überweisungsbeschluss z.B. Wie sieht es da mit den Kosten der tatsächlichen Vollstreckung aus? Muss man da wieder vorstrecken? Werden diese Kosten automatisch draufgerechnet oder muss man sie selbst ausrechnen und angeben?
Hallo! Zwangsvollstreckung ist nicht nach einem "Schema F" möglich. Es gibt so viele Dinge zu berücksichtigen, ob zB man zuerst einen Pfändungsbeschluss beantragt, oder doch lieber die Vermögensauskunft beantragt. Ich kann aber vielleicht einen Überblicksvideo dazu machen. Beste Grüße, Jan Waßerfall
@@inkasso_anwalt Vielen Dank für die Rückmeldung! Alles gute
@@toeffelino gerne
Vielen Dank!
Ganz klar wieder Daumen hoch. Allerdings eine Frage: Bei 4:21 kann man nur 5% ankreuzen. Im vorherigen Video wird allerdings auch von 9% gesprochen (B2B) - wo kann man die 9% auswählen?
Würde mich sehr über Antwort freuen...
Wenn ich den Vollstreckungsbescheid er halten habe, wie betreibe ich dann die Zwangsvollstreckung? Wo muss ich den hin schicken usw? Danke
Hallo Herr Waßerfall,
soll der Antrag (5.556) mit Ort, Datum u. Unterschrift versehen werden, oder sollen diese Felder frei bleibe?
Danke für Ihre Antwort!
Unterschrift Ort und Datum ist notwendig
Vielen lieben Dank.
Was ist wenn der Schuldner/in ausgezogen ist. Wird der Mahnverfahren dann nicht zustande sein oder wissen die jenigen von Mahnverfahren wo er eigentlich wohnt ?
Hallo kann mir jmd sagen ob ein Gläubiger alles auf meinem Konto (p konto)Pfänden darf nach Lust und Laune oder nur den offenen Betrag?
Das mit dem pkonto Freibetrag von 1300 Euro ist mir bekannt aber beim anderem nicht
Mit würde mal gesagt seit 2021 darf alles ab 4 tausend und paar cents Weiss jetzt nicht mehr genau den Betrag gepfändet werden komplett?
Stimmt das?
Danke schonmal
Hallo! Der Gläubiger kann alles, was über die Pfändungsfreigrenze liegt pfänden. Sie können aber beantragen, dass die Grenze erhöht wird, zB bei unterhaltspflichtigen Kindern.
Ihre Videos haben sie mir geholfen. Können sie ein Video zum Zwangsräumung machen. Meine Mieter will nicht ausziehen und er zahlt keine Miete seit 4 Monaten. Ich bedanke mich im voraus
Hallo! Vielen Dank für das Feedback. Was interessiert Sie besonders bei der Räumung? Die Räumung ansich, oder wie man einen Räumungstitel erwirkt? Bei individuellen Fragen, melden Sie sich einfach direkt bei mir. www.wasserfall.com
@@inkasso_anwalt
Hallo, mich interessiert
Wie man ein Räumungstitel erwirkt. Die Videos sind sehr ausführlich und einfach zu verstehen. Echt toll
@@nikitasnow2 Hallo! Einen Räumungstitel erwirkt man durch eine gerichtliche Entscheidung, d.h. man muss bei Gericht einen Räumungstitel beantragen, sprich Räumungsklage erheben. Am Besten geht man dafür zu einem Anwalt. Beste Grüße, Jan Waßerfall
Was für ein Mieter....4 Monate ist schon krass
Vielen Dank :)
Moin genau so einen fall habe ich jetzt habe es genau nach ihrer Anleitung gemacht 2 Wochen gewartet und jetzt den Vollstreckungsbescheid beantragt muss ich dann zum Gerichtsvollzieher oder wie würde das dann ablaufen wenn ich einen Vollstreckungsbescheid dann bekomme ?
LG
Hallo! Nachdem der Vollstreckungsbescheid (VB) eingetroffen ist, muss man noch 14 Tage warten, bis die letzte Frist abgelaufen ist. Dann beauftragt man den örtlich-zuständigen Gerichtsvollzieher. Das geht so: Auftrag zu Zwangsvollstreckung bzw. Abnahme der Vermögensauskunft (es gibt hierzu eine Formular im Netz). Den schickt man an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim zuständigen Amtsgericht (da wo der Schuldner wohnt). Dann bekommt man Post vom Gerichtsvollzieher (dauert einige Wochen).
Könnten sie dazu auch ein video machen wie man dann nach dem Zwangsvollstreckung bescheid dann vorgehen tut vielen dank im voraus @@inkasso_anwalt
@@inkasso_anwalt Könnten Sie ein video dazu machen, wie man das aktuelle Formular für den gerichtsvollzieher genau ausfüllt? Scheint doch sehr komplex zu sein.