Gilt die Übnungsleiterpauschale auch für 1. Nachhilfelehrer in freier Mitarbeit in einem Nachhilfeverein 2. Nachhilfelehrer mit Kleingewerbe Online Kurse
Das lässt sich aus den Angaben heraus nicht ganz beantworten und ist vielleicht auch zu speziell um es hier „richtig“ zu beantworten. Die betreffende Person darf im betreffenden Verein KEINEN Arbeitsvertrag / freiberuflichen Honorarvertrag etc. in dieser Tätigkeit haben und die Tätigkeit muss eine ehrenamtliche sein. Das sie darüber hinaus diese Tätigkeit (woanders) als Freier Mitarbeiter gegen ein Honorar ausführt, kann schon sein…
Für 1 Ja und für 2 Nein. Es handelt sich bei der Vergütung über die Pauschale immer um direkte Arbeit an oder mit Menschen. Also für Dozenten ist das möglich, aber für einen Online-Kurs nicht, weil dies keine individuelle Betreuung ist.
Hallo, vielen Dank für das Video. Ich möchte nur wissen, ob ich als Übungsleiter von VHS mich beim Finanzamt mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" anmelden muss. Oder reicht, wenn ich die Anlage S mein Gewinn angebe. Ich werde dieses Jahr nicht die 2400 Euro erreichen.
Sorry, da muss ich passen. Ich kenne mich bei Erstellung von Steuerklärungen nur so gut aus, dass ich meine eigene machen kann ;-) ... deshalb frag besser beim Finanzamt nach oder einen Steuerberater.
Bitte entschuldige meine späte Antwort ... ich hab deine Frage erst jetzt gesehen. Hier kannst du mehr dazu finden: www.vereinsrecht.de/aufwendungsersatz-und-verguetung-im-verein-bei-funktionstraegern-und-dritten.html
Wie ist es als Selbständiger Waldpädagoge? Wenn man zb. Waldführungen macht. Da würde die Übungsleiterpauschale dann nicht greifen weil man ja niemanden "ausbildet" (wie es im Gesetz steht), oder? Und man hat ja quasi auch keinen Auftraggeber weil man dies selbständig ausführt und dann halt Rechnungen an die "Kunden" schreibt. Danke im Voraus :)
Danke für das so wunderbar erklärte Video. Ich habe noch eine Frage, wenn möglich. Ich bin Rentner, aber auch Freiberufler, gebe bei einem gemeinnützigen Verein Instrumentalunterricht und möchte dieses als Übungsleiter durchführen. Die Anzahl der 13 Stunden wöchentlich sind kein Problem. Aber ich werde voraussichtlich mehr Geld erhalten, als die 2400 Euro pro Jahr. Kann ich dann überhaupt Übungsleiter sein, oder kann ich die 2400 erhalten, aber was darüber ist halt ordnungsgemäß in der Steuererklärung als Freiberufler erklären. Gr.Fredi
Hallo Alfred, es ist leider nicht möglich für eine Sache einen Teil per Übungsleiter und den anderen auf Honorarbasis abzurechnen. Wenn du mehr als 2400 Euro erhältst, kannst du dies als Freiberufler tun.
@@mirjamolsson Danke für die schnelle Antwort. Ich stelle die Frage noch mal anders. Wenn ich als Übungsleiter mehr als 2400 Euro im Jahr bekomme, kann ich dann weiterhin Übungsleiter sein, wenn ich das darüber verdiente natürlich ordnungsgemäß versteuere, oder wird mir der Übungsleiter gleich aberkannt.? Gr.Fredi
@@alfredquert4822 Das Finanzamt kann dir bei deiner Steuererklärung dir die Übungsleiterpauschale aberkennen, wenn du für die gleiche Sache auch freiberuflich tätig bist. Es ist also tatsächlich nicht kombinierbar in einer Sache.
@@mirjamolsson Ich bin es noch einmal. Ich habe soeben mit dem Finanzamt gesprochen. Wenn ich also Übungsleiter bin und freiberuflich gemeldet bin, kann ich selbstverständlich die Übungsleiterpauschale nutzen, aber was darüber ist muss natürlich versteuert werden. Der Übungsleiter wird in dieser Konstellation nicht aberkannt. Gr. Fredi
Könnte man auf diese Weise auch als beamteter Lehrer in einer Schule Nachhilfe mit der Übungsleiterpauschale ansetzen? Danke für das gut aufbereitete Video.
Ergänzung vom 1.1.2021: Ab 2021 gilt einer neuer Höchstsatz für die (steuerfreie) Übungsleiterpauschale von 3000 Euro.
Super erklärt. Danke!
Gilt die Übnungsleiterpauschale auch für
1. Nachhilfelehrer in freier Mitarbeit in einem Nachhilfeverein
2. Nachhilfelehrer mit Kleingewerbe Online Kurse
Das lässt sich aus den Angaben heraus nicht ganz beantworten und ist vielleicht auch zu speziell um es hier „richtig“ zu beantworten.
Die betreffende Person darf im betreffenden Verein KEINEN Arbeitsvertrag / freiberuflichen Honorarvertrag etc. in dieser Tätigkeit haben und die Tätigkeit muss eine ehrenamtliche sein.
Das sie darüber hinaus diese Tätigkeit (woanders) als Freier Mitarbeiter gegen ein Honorar ausführt, kann schon sein…
Für 1 Ja und für 2 Nein. Es handelt sich bei der Vergütung über die Pauschale immer um direkte Arbeit an oder mit Menschen. Also für Dozenten ist das möglich, aber für einen Online-Kurs nicht, weil dies keine individuelle Betreuung ist.
Hallo, vielen Dank für das Video. Ich möchte nur wissen, ob ich als Übungsleiter von VHS mich beim Finanzamt mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" anmelden muss. Oder reicht, wenn ich die Anlage S mein Gewinn angebe. Ich werde dieses Jahr nicht die 2400 Euro erreichen.
Sorry, da muss ich passen. Ich kenne mich bei Erstellung von Steuerklärungen nur so gut aus, dass ich meine eigene machen kann ;-) ... deshalb frag besser beim Finanzamt nach oder einen Steuerberater.
Danke für das Video! Wo kann ich die max. 50 Euro Stundensatz nachlesen? ich kann im Internet nichts dazu finden.
Bitte entschuldige meine späte Antwort ... ich hab deine Frage erst jetzt gesehen. Hier kannst du mehr dazu finden: www.vereinsrecht.de/aufwendungsersatz-und-verguetung-im-verein-bei-funktionstraegern-und-dritten.html
Wie ist es als Selbständiger Waldpädagoge? Wenn man zb. Waldführungen macht. Da würde die Übungsleiterpauschale dann nicht greifen weil man ja niemanden "ausbildet" (wie es im Gesetz steht), oder? Und man hat ja quasi auch keinen Auftraggeber weil man dies selbständig ausführt und dann halt Rechnungen an die "Kunden" schreibt. Danke im Voraus :)
Die Übungsleiterpauschale kann nur von Vereinen „vergeben“ werden.
@@mirjamolsson vielen Dank für die schnelle Antwort! Schönen Feiertag noch :)
Danke für das so wunderbar erklärte Video. Ich habe noch eine Frage, wenn möglich. Ich bin Rentner, aber auch Freiberufler, gebe bei einem gemeinnützigen Verein Instrumentalunterricht und möchte dieses als Übungsleiter durchführen. Die Anzahl der 13 Stunden wöchentlich sind kein Problem. Aber ich werde voraussichtlich mehr Geld erhalten, als die 2400 Euro pro Jahr. Kann ich dann überhaupt Übungsleiter sein, oder kann ich die 2400 erhalten, aber was darüber ist halt ordnungsgemäß in der Steuererklärung als Freiberufler erklären. Gr.Fredi
Hallo Alfred, es ist leider nicht möglich für eine Sache einen Teil per Übungsleiter und den anderen auf Honorarbasis abzurechnen. Wenn du mehr als 2400 Euro erhältst, kannst du dies als Freiberufler tun.
@@mirjamolsson Danke für die schnelle Antwort. Ich stelle die Frage noch mal anders. Wenn ich als Übungsleiter mehr als 2400 Euro im Jahr bekomme, kann ich dann weiterhin Übungsleiter sein, wenn ich das darüber verdiente natürlich ordnungsgemäß versteuere, oder wird mir der Übungsleiter gleich aberkannt.? Gr.Fredi
@@alfredquert4822 Das Finanzamt kann dir bei deiner Steuererklärung dir die Übungsleiterpauschale aberkennen, wenn du für die gleiche Sache auch freiberuflich tätig bist. Es ist also tatsächlich nicht kombinierbar in einer Sache.
@@mirjamolsson Erst mal recht herzlichen Dank.
@@mirjamolsson Ich bin es noch einmal. Ich habe soeben mit dem Finanzamt gesprochen. Wenn ich also Übungsleiter bin und freiberuflich gemeldet bin, kann ich selbstverständlich die Übungsleiterpauschale nutzen, aber was darüber ist muss natürlich versteuert werden. Der Übungsleiter wird in dieser Konstellation nicht aberkannt. Gr. Fredi
Könnte man auf diese Weise auch als beamteter Lehrer in einer Schule Nachhilfe mit der Übungsleiterpauschale ansetzen?
Danke für das gut aufbereitete Video.
Ich denke das sollte möglich sein, weil sich die Tätigkeit der Nachhilfe eindeutig vom denen, als beamteter Lehrer abgrenzen lässt.