Selbst wenn man die Anforderungen für gewerbliche Flüge mit einer Drohne erfüllt, der Flug von Drohnen über Einsatzstellen (egal ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst) ist grundsätzlich untersagt. Maximal aus der Entfernung könnte man aufnahmen machen, mehr nicht. Anders ist es, wenn die Einsatzleitung zur Unterstützung den Einsatz von einer Drohne anfordert.
Ich würde mir mal eine Drohne anschaffen
... und ich würd mir mal ein Gesetzbuch anschaffen und nachschauen, wie das so aussieht mit dem gewerblichen Drohnenflug ;)
@@laumat Jo stimmt. Was die alles fordern und was zu beachten und zu vermeiden ist, da bleibt man doch lieber auf dem Boden der Tatsachen. :)
Nicht jeder erfüllt die Anforderungen.
Selbst wenn man die Anforderungen für gewerbliche Flüge mit einer Drohne erfüllt, der Flug von Drohnen über Einsatzstellen (egal ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst) ist grundsätzlich untersagt. Maximal aus der Entfernung könnte man aufnahmen machen, mehr nicht. Anders ist es, wenn die Einsatzleitung zur Unterstützung den Einsatz von einer Drohne anfordert.
@@vornamenachname72 So ist das in Bürokratie Staaten wo Beamtenärsche das Sagen haben.
;;;; WAS HAT DEN DER NACHBAR FÜR EINEN POLL ?????? , 20.000 KUBIK ?????, Großes Schwimmbad !!!!! ( BEI 4,05 )