Hi danke für die Einblicke! Sehr cool! Ich habe mich gefragt ob es für Outdoor andere Lärmbegrenzungen gibt in db(a) gemessen. Laut dB Meter waren ja durchaus höhere Pegel in db(a) gemessen als man so aus Clubs kennt. Bin leider nur bedingt vom Fach sodass es mich sehr interessiert auf was ihr geachtet habt bzw auch wie die Pegelverteilung über den Abend war.
Vollkommen richtig und auch sehr gut erkannt. Mir war es auch ein bisschen zu laut, aber ich bin das reproduzieren der Gewerbe. Ich stelle nur die Technik zur Verfügung. Ich habe den Mischer oder beiden besser gesagt mehrfach darauf hingewiesen. Aber die Anlage hatte nun mal so viel Dampf, dass es nicht auffiel, dass die Anlage etwas zu laut war, ich habe auch eine db c Messung bin aber dort nicht über die 136 dB gekommen.
Manchmal schwer im Netz zu finden: Die DIN 15905-5 befasst sich mit Maßnahmen zur Vermeidung einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik. Diese Norm ist besonders relevant für Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungsstätten sowie Tontechniker und Veranstaltungstechniker, um sicherzustellen, dass die Schallpegel bei Events sicher und gesetzeskonform bleiben. Wesentliche Punkte der DIN 15905-5: 1. Messverfahren: Die Norm legt Verfahren zur Messung und Bewertung der Schallimmission fest, um das Risiko einer Gehörgefährdung zu minimieren. Dies umfasst sowohl die durchschnittlichen als auch die Spitzenpegel der Schallausgabe. 2. Maximale Schallpegel: Ein durchschnittlicher Pegel von 99 dB(A) über 30 Minuten sowie ein maximaler Spitzenpegel von 135 dB(C) dürfen nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte sollen sicherstellen, dass das Gehör des Publikums nicht gefährdet wird. 3. Verantwortung und Maßnahmen: Die Verantwortung zur Einhaltung der Schallpegelgrenzen liegt beim Veranstalter bzw. Betreiber. Es werden Maßnahmen beschrieben, die zu ergreifen sind, um die Einhaltung der Pegel sicherzustellen, wie z.B. die Installation von Schallpegelbegrenzern und die Durchführung regelmäßiger Messungen während der Veranstaltung. 4. Technische Anforderungen: Die Norm spezifiziert technische Anforderungen an die Messgeräte und deren Kalibrierung, um sicherzustellen, dass die Messungen präzise und zuverlässig sind. Für detailliertere Informationen und den genauen Wortlaut der Norm können Sie die DIN 15905-5:2022-07 beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erwerben oder sich auf der Informationsseite zur Norm informieren   .
Ach die Jungs von Boss Hoss hab ich auch schon gemixt, in Hamburg. :-)
Sehr cool!
Hi danke für die Einblicke! Sehr cool!
Ich habe mich gefragt ob es für Outdoor andere Lärmbegrenzungen gibt in db(a) gemessen. Laut dB Meter waren ja durchaus höhere Pegel in db(a) gemessen als man so aus Clubs kennt. Bin leider nur bedingt vom Fach sodass es mich sehr interessiert auf was ihr geachtet habt bzw auch wie die Pegelverteilung über den Abend war.
Vollkommen richtig und auch sehr gut erkannt. Mir war es auch ein bisschen zu laut, aber ich bin das reproduzieren der Gewerbe. Ich stelle nur die Technik zur Verfügung. Ich habe den Mischer oder beiden besser gesagt mehrfach darauf hingewiesen. Aber die Anlage hatte nun mal so viel Dampf, dass es nicht auffiel, dass die Anlage etwas zu laut war, ich habe auch eine db c Messung bin aber dort nicht über die 136 dB gekommen.
@@SvenHeiduk Ah okay verstehe :) danke für die Antwort!
google einfach mal din 15905 abschnitt 5. da ist alles erklärt
Manchmal schwer im Netz zu finden: Die DIN 15905-5 befasst sich mit Maßnahmen zur Vermeidung einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik. Diese Norm ist besonders relevant für Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungsstätten sowie Tontechniker und Veranstaltungstechniker, um sicherzustellen, dass die Schallpegel bei Events sicher und gesetzeskonform bleiben.
Wesentliche Punkte der DIN 15905-5:
1. Messverfahren: Die Norm legt Verfahren zur Messung und Bewertung der Schallimmission fest, um das Risiko einer Gehörgefährdung zu minimieren. Dies umfasst sowohl die durchschnittlichen als auch die Spitzenpegel der Schallausgabe.
2. Maximale Schallpegel: Ein durchschnittlicher Pegel von 99 dB(A) über 30 Minuten sowie ein maximaler Spitzenpegel von 135 dB(C) dürfen nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte sollen sicherstellen, dass das Gehör des Publikums nicht gefährdet wird.
3. Verantwortung und Maßnahmen: Die Verantwortung zur Einhaltung der Schallpegelgrenzen liegt beim Veranstalter bzw. Betreiber. Es werden Maßnahmen beschrieben, die zu ergreifen sind, um die Einhaltung der Pegel sicherzustellen, wie z.B. die Installation von Schallpegelbegrenzern und die Durchführung regelmäßiger Messungen während der Veranstaltung.
4. Technische Anforderungen: Die Norm spezifiziert technische Anforderungen an die Messgeräte und deren Kalibrierung, um sicherzustellen, dass die Messungen präzise und zuverlässig sind.
Für detailliertere Informationen und den genauen Wortlaut der Norm können Sie die DIN 15905-5:2022-07 beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erwerben oder sich auf der Informationsseite zur Norm informieren   .
Mega 👍🏻👍🏻