Hi, vielen Dank für die super Aufklärung. Vielleicht magst du für mich auch einmal eine Einschätzung abgeben: Ich habe erst meinen Realschulabschluss und dann das Abitur an einem beruflichen Gymnasium gemacht. Anschließen habe ich ein Semester Englisch und WiPo auf Lehramt studiert. Das Studium habe ich dann aus wichtigem Grund abgebrochen, da ich den Anforderungen in Englisch nicht gewachsen war. Nach einem halben Jahr geringfügiger Beschäftigung und ehrenamtlicher Tätigkeit habe ich dann eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht. Ich bin im Januar 2022 fertig geworden und wurde in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen. Nun möchte ich Wirtschaftsinformatik ab dem Wintersemester 2022/2023 studieren. Ich selbst sehe das alles etwas kritisch, da der Zeitraum dazwischen recht kurz ist, Wirtschaftsinformatik sich durch den Wirtschaftsteil etwas mit dem Ausbildungsberuf ähnelt und ich zusätzlich bereits ein Semester studiert habe. Allerdings habe ich das Studium ja aus wichtigem Grund abgebrochen, so wie ich es interpretiere. Wie würdest du die Chancen deiner Meinung nach beurteilen? Edit: BAFÖG habe ich bei meinem ersten Studium nicht beantragt. Vielen Dank im Voraus! 😊
2 ปีที่แล้ว +2
Hey, Im konkreten Fall darf ich nicht beraten, deshalb ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr. Wenn man bis Ende des dritten Semesters wechselt, kann man trotzdem noch BAföG beantragen im neuen Studium. Das sollte kein Problem darstellen. Kritisch sehe ich leider den fachlichen und zeitlichen Zusammenhang. Wenn eins der beiden nicht gegeben wäre, wäre es einfacher. Studium und Ausbildung jeweils im Wirtschaftsbereich müsste man mal im Internet nachforschen ob es dafür schon gerichtliche Urteile gibt. Ein zeitlicher Zusammenhang besteht nach zwei Jahren nicht mehr. Das wäre bei dir wenn ich das richtig verstanden leider zu kurz. Je nachdem kannst du aber das Chance /Risiko Verhältnis abwägen, es dennoch zu versuchen. Bei Fragen, einfach melden. LG Marcus
Ich stehe jetzt kurz davor das Elternunabhängige Bafög anhand deines Ratgebers zu beantragen mit der Gesetzeslücke. Nur einmal noch zum Verständnis, da bin ich mir etwas unsicher, also: Im ersten Schritt schicke ich NUR Formblatt 1&3 hin und wenn ich dann Bescheid bekomme, wieviel Bafög ich bekommen würde, schicke ich Formblatt 9 hin + Stellungnahme der Eltern, dass sie laut BGB nicht mehr Unterhaltspflichtigen sind, richtig?
3 ปีที่แล้ว +3
Hi, freut mich, dass ich dir durch meinen Ratgeber weiterhelfen konnte. Gern würde ich mich über ein Feedback freuen, was dir geholfen hat oder wo du vielleicht gerne noch mehr Infos gehabt hättest. In konkreten Fällen darf ich nicht beraten, daher schreib ich dir einfach kurz, wie ich es gemacht hab, das sollte deine Frage trotzdem beantworten 😉 Genau, wie du schreibst, hab ich erst „normales“ BAaföG beantragt mit Formblatt 1 + 3. Danach kam der offizielle Bescheid vom BAföG-Amt auf dem stand, mit wieviel Euro meine Eltern mich unterstützen sollen. Den Bescheid hab ich dann meinen Eltern gezeigt und sie gebeten, mich mit diesem Betrag zu unterstützen. Darauf hin haben meine Eltern gesagt, dass ihre Pflicht bereits erfüllt ist und sie keine Unterhaltspflicht mehr haben. Dann kam Formblatt 8 ins Spiel. Was ich dort geschrieben habe kannst du einfach meinem Ratgeber entnehmen. Die Begründung meiner Eltern habe ich in Formblatt 8 mit reingeschrieben. Mit dem neuen Formblatt 8 sind die Zeilen entfallen. Wenn der Bescheid bereits vorhanden ist, dann müssen die Zeilen bei „Erklärung, wenn ein BAföG-Bescheid vorliegt“ ausgefüllt werden. Eine Stellungnahme kam dann erst im weiteren Verlauf, das BAföG-Amt hat dann mich und meine Eltern angeschrieben. Ich hoffe, das hat dir weitergeholfen. Viele Grüße, Marcus
Hi, vielen Dank für deine Infos. Ich hänge gerade an der Stellungnahme des Auszubildenden. Und zwar weiß ich nicht, was man am besten bei der Frage "aus welchen gründen haben sie nach Abschluss ihrer ersten Ausbildung nicht oder nur kurz in ihrem erlernten beruf gearbeitet?" antwortet. In deinem Buch habe ich hierzu leider auch nicht die passende Antwort gefunden. Hast du hierzu Tipps parat?
ปีที่แล้ว +1
Hey, kurzer Disclaimer, im Einzelfall darf ich nicht beraten daher ist alles nur meine Meinung. Generell kann ich dir natürlich nur empfehlen, die Wahrheit anzugeben. Dennoch kann ich dir ein paar mögliche "Szenarien" aufzeigen. Bei mir wars so, dass ich mich in meiner Stelle, die ich nach der Ausbildung hatte, gelangweilt hatte und mehr in die Tiefe wollte, also mehr detailwissen. Wenn man z.b. angibt, dass man auf die Ausbildung keine Lust hatte, könnte das Amt vllt sagen oder fragen, ob man gezwungen wurde zur Ausbildung. Dann wären die Eltern eventuell immer noch unterhaltspflichtig bei der zweiten Ausbildung. Wenn man schreibt, dass die Ausbildung viel zu einfach war oder dass schon während der Ausbildung sowieso klar war, dass nach der Ausbildung ein Studium folgt, kann das Amt eventuell sagen, dass die Eltern mit einem Studium rechnen mussten und das Studium dann quasi eine Weiterbildung ist und die Eltern immer noch unterhaltspflichtig... Das sind jetzt Szenarien, die nicht in Stein gemeiselt sind, ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Aber denke, du versteht, was ich meine. Hoffe, das hilft dir weiter. Lg
Hallo :), weißt du ob es elternunabhängiges Bafög geben kann bei einem Zweitstudium? Zu mir: Ich habe einen Bachelor in Mathe abgeschlossen und den Master für ein Medizinstudium abgebrochen und frag mich jetzt ob man diese Fälle auch auf ein Studium übertragen kann. Die Fächer sind ja sehr fachfremd und meine Eltern haben das Mathestudium bereits finanziert.
ปีที่แล้ว
Hey, kurzer Disclaimer vorab, im Einzefall darf ich nicht beraten, daher ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr. BAföG kann nur bewilligt werden, wenn durch den angestrebten Abschluss ein höherer Bildungsgrad erreicht wird. Zusätzlich darf die erste Ausbildung nicht bafög-förderfähig gewesen sein. Dabei spielt es leider keine Rolle, ob du wirklich BAföG bekommen hast oder nicht, allein wenn prinzipiell die Förderfähigkeit bestanden hat, ist das problematisch. Also wenn dein Bachelor förderfähig war, kannst du dich quasi nicht für einen zweiten Bachelor fördern lassen. Jetzt bin ich mir bei einem Medizinstudium nicht sicher, gibt es da schon Bachelor/Master? In einem Master-Studium könntest du meiner Meinung nach dann elternunabhängig gefördert werden (vorausgesetzt die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, also kein fachlicher und zeitlicher Zusammenhang). Falls das Medizinstudium nicht in Bachelor/Master aufgeteilt ist, bin ich ehrlich gesagt etwas überfragt. Eine Möglichkeit wäre aber, dass du zunächst mal mit Formblatt 1 einfach BAföG beantragst (das wäre so oder so der erste Schritt auch zum elternunabhängigen BAföG), und das Amt wird dir dann mitteilen, ob du förderfähig bist und falls ja, möchte das Amt noch Formblatt 3 von deinen Eltern. Und da kann dann Formblatt 8 ins Spiel kommen. Wenn das Amt jedoch zum Schluss kommt, dass es leider nicht geht, hast du nicht viel Zeit investiert und eine zuverlässige Aussage. Ich hoff, das hilft dir etwas weiter. LG
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Da mein Vater Professor an einer Uni ist und gut verdient, glaube ich nicht, dass ich im Bachelor förderfähig war. Mathe und Medizin sind ja zum Glück sehr fachfremd. Zwischen dem Bachelor und dem Medizinstudium liegt leider nur ein Jahr. In Deutschland gibt es kein Bachelor /Mastersystem für Medizin. Ich studiere als Deutsche in Österreich in einem Bachelor/Mastersystem, deswegen trifft das auch auf mich zu. Ich werde es auf jeden Fall mal probieren. Ein Kommilitone hat es mit deinen Tipps auch geschafft :). Er hat allerdings vorher eine Ausbildung gemacht.
Klingt im ersten Moment sehr hilfreich Bei mir is es auch Mittlere Reife, Ausbildung, Abi, und jz bald Studium aber eine Frage du sagst es hat 31 Monate gedauert. Was wäre passiert wenn das BAföG Amt entschieden hätte, dass die Eltern doch Unterhaltspflichtig wären? Hättest du/deine Eltern das Komplette Bafög der letzten 31 Monate Zurückzahlen Müssen + 6% Verzinsung? möchte ungern meine Eltern in so eine lange bringen...
4 ปีที่แล้ว +1
Hi, in meinem Fall hätten meine Eltern den kompletten Betrag + Zinsen zurückbezahlen müssen. Allgemein kann man sagen, dass die Eltern den Betrag X zurückbezahlen müssen, den sie dem Kind als Unterhalt zahlen müssten und den das Kind nicht durch normales BAföG erhalten würde. Als kleines Beispil: Angenommen ich hätte 100€ normales BAföG eh bekommen, meine Eltern müssten dann den Rest als Unterhalt auf den Bedarfssatz (in unserem kleinen Beispiel jetzt einfach 600€) an mich zahlen (also 500€, die kommen dann vom BAföG-Amt als Vorausleistung). Falls ich kein elternunabhängiges BAföG bekommen hätte, dann hätten meine ELtern die 500€ + Zinsen auf diese bezahlen müssen. In meinem Ratgeber hab ich mal zusammengerechnet, umwelche Summen es da ging. Ja ich wollte meine Eltern auch nicht in so eine Lage bringen, war mir aber ziemlich sicher, dass ich elternunabhängig förderbar bin. Auch habe ich mit meinen Eltern davor gesprochen, bevor ich den Antrag abgegeben habe. Sie waren auch der Meinung, dass ich es versuchen sollte.
Wurde bestimmt schon total oft gefragt aber wäre nett wenn du deine Einschätzung dazu geben könntest. 🙏 Zu meiner Person: Bin damals auf einem Gymnasium gewesen, musste jedoch die Schule wechseln nachdem ich zweimal die Klasse nicht geschafft habe. Danach ging es auf ein Wirtschaftskolleg und ich habe dort mein Realschulabschluss nachgeholt. Danach habe ich mich dazu noch entschlossen ein Fachabitur zu machen. Dieses Jahr habe ich meine Ausbildung zum Speditionskaufmann nach einer verkürzten Ausbildungszeit von 2 1/2 Jahren abgeschlossen. Ich würde nun gerne zum Wintersemester 2020 anfangen zu studieren. Die Kosten meiner Wohnung machen mir dabei am meisten zu schaffen weil ich bekomme bis auf mein Kindergeld keinerlei Unterstützung von meinen Eltern und zum Studium hin wird mein Arbeitslosengeld spätestens auch nicht mehr vorhanden sein. Vielen Dank im Voraus 🙏🙏🙏
4 ปีที่แล้ว
Hey, ich kann die Frage nicht direkt erkennen, denke aber mal dass du eine Einschätzung möchtest? Beratungen in konkreten Fällen darf ich leider nicht vornehmen, da das strafbar sein kann in Deutschland... Aber meine Meinung kann ich in gewisser Weise schon kundtun ;) Also wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor der Ausbildung abgeschlossen wurde, wird meiner Meinung nach der Abitur-Lehre-Studium-Zweig gelten. Dort ist dann der zeitliche und fachliche Zusammenhang zu beachten. Auch eine Verkürzung der der Ausbildungszeit könnte (nur meine Meinung) vom BAföG-Amt als Zeichen für eine besondere Begabung gewertet werden… Grundsätzlich sind entweder deine Eltern für dich unterhaltspflichtig und müssen dich dann auch entsprechend unterstützen oder das BAföG-Amt übernimmt dies dann, falls deine Eltern es nicht mehr müssen. Das ist dann das elternunabhängige BAföG. Oder deine Eltern sind unterhaltspflichtig, bezahlen aber nichts, dann übernimmt das BAföG-Amt durch Vorausleistungen die Unterhaltszahlungen und holt sich das Geld dann zur Not über einen richterlichen Beschluss wieder von deinen Eltern zurück… Das wäre der worst-case aus meiner Sicht. Das ist aber nur meine Meinung, für eine Beratung kannst du einfach bei deinem BAföG-Amt oder bei einer Beratungsstelle anfragen. Würde mich dann interessieren, was die dazu sagen 😊 Viele Grüße Marcus
Moin, als Ausländer (schweizer) 1Jahr in De - wohne mit meiner Freundin zusammen aber nicht verheiratet und ü30, hat man wohl keine Chance auf Bafög? Berufsausbildung, Berufserfahrung und Fachabi vorhanden.
3 ปีที่แล้ว +2
Hi, im konkreten Fall darf ich leider nicht beraten. Deshalb ist alles nur meine eigene Meinung und ohne Gewähr 😉 Als nicht EU-Ausländer ohne Frau, Eltern oder irgendeinen besonderen Bezug zu Deutschland (z.B. in Deutschland zur Schule gegangen oder sonst eine Verbundenheit) sieht es leider schlecht aus meiner Meinung nach. Mehr Klarheit kann dir da aber mit Sicherheit dein BAföG-Amt geben. Lg Marcus
Ich habe eine Frage ich hoffe du kannst mir antworten: Mein Berufsweg: abgeschlossene Ausbildung - Jobben - abgebrochene Ausbildung - FSJ - Fachhochschulreife und jetzt Studium jetzt fragen die mich wie meine eltern auf die 2. Ausbildung reagiert haben und ob sie die finanziell unterstützt haben? Wenn ich die Ausbildung selbst finanziert habe durch Ausbildungsgehalt was bedeutet das für mich? Leider verdien ich gerade kein Geld deswegen sind 5€ für mich viel Geld. Trotzdem wäre ich bereit die in das Buch zu investieren.. Könntest du mir vielleicht helfen die Fragen zu beantworten und wenn nicht (was ich wirklich verstehe) mir vielleicht sagen ob ich mir meine Fragen aus deinem Buch ableiten könnte? Ich freue mich auf eine Antwort :)
4 ปีที่แล้ว +2
Hi Sarah, in dieser speziellen Frage hilft dir mein Ratgeber wahrscheinlich leider nicht viel weiter, da ich dort meine Situation beschreibe, die Realschule - Ausbildung - kurze Arbeitsphase - Fachhochschulzugangsberechtigung - Studium beinhaltet. Leider darf ich im speziellen Fall nicht beraten, ehrlich gesagt weiß ich es auch in diesem Fall tatsächlich nicht. Also generell ist es ratsam, immer bei der Wahrheit zu bleiben. Eine sehr ähnliche Frage war bei mir Frage 11 (kostenloser Auszug aus dem Ratgeber 😉 ): Haben Sie (gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt) mit Ihren Eltern eine Ausbildungsplanung getroffen, die Ihre jetzige Ausbildung mit umfasst? Wenn nein, seit wann war diesen bekannt, dass eine weitere Ausbildung von Ihnen geplant ist / aufgenommen werden soll? Wie haben Ihre Eltern darauf reagiert? Haben sie der weiteren Ausbildung widersprochen (bitte Gründe angeben) oder haben sie z.B. erkennen lassen, dass sie bereit sind, im Rahmen des Möglichen die Durchführung der weiteren Ausbildung zu unterstützen? Wurde Ihre Entscheidung durch eine dahingehende Bereitschaft der Eltern beeinflusst? Meine Antwort: Ein Ausbildungsplan wurde nicht erstellt, meine Eltern habe ich informiert als es darum ging, dass ich mich für die weiterführende Schule bewerben wollte, dies war im Frühjahr 2010. Meine Eltern haben mich darauf hingewiesen, dass das so nicht abgesprochen war, weil nie die Rede von einer weiterführenden Schule und einer darauffolgenden zweiten Ausbildung war. Sie haben der Ausbildung nicht widersprochen, allerdings wurde mir von Anfang an deutlich gemacht, dass ich finanziell nicht unterstützt werde. Meine Entscheidung wurde dadurch jedoch nicht beeinflusst. ---- So sah das bei mir aus. Ob du auf Grund deiner weiteren Ausbildung noch weitere Fragen erhalten hast, kann ich dir nicht sagen. Bei mir waren es damals insgesamt 12. Aber wenn die Eltern die zweite Ausbildung nicht mehr finanziell gefördert haben, hört sich das für mich (meine ganz persönliche Meinung, ohne Garantie) schon mal nicht verkehrt an. Viele Grüße
@ Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort :) Tatsächlich ist es so, dass ich und meine Eltern einen ersten Fragebogen bekommen haben. Da aus dem nichts zur 2. abgebrochenen Ausbildung stand hat mir das Bafög - Amt einen Brief mit weiteren Fragen geschickt. Ich werde den jetzt beantworten und hoffe, dass ich den Antrag endlich bewilligt bekomme. Wenn ich daran denke schreib ich das Ergebnis hier in die Kommentare :) Danke für deine Hilfe 🙈
Ich habe eine Ausbildung gemacht die nur 2 Jahre ging. Kann ich trotzdem Eltern unabhängiges Bafög bekommen? Die Ausbildung war rein schulisch. Ich habe dabei also kein Geld verdient und meine Eltern haben mir das voll finanziert. Würd mich sehr freuen falls da jemand bescheid weiß
ปีที่แล้ว
Hi, kurzer Disclaimer vorab, ich darf hier nicht beraten, daher ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr. Also letzlich geht es darum, ob deine Eltern noch unterhaltspflichtig dir gegenüber sind oder nicht. Ich habe hier einen Artiekl zu einem Urteil eines Gerichts gefunden, dass die Ausbildung an einer Berufsfachschule mit Abschluss "staatlich geprüfte Sozialassistentin" als Teil der normalen Schulausbildung sieht... Hier der Link dazu: www.deubner-recht.de/news/familienrecht/details/artikel/ausbildungsunterhalt-bei-welchen-abschluessen-endet-der-anspruch.html Hier der problematische Ausschnitt aus meiner Sicht: "Den Einwand des Vaters, es gehe hier um die Finanzierung einer Zweitausbildung, lässt das KG nicht gelten. Die Berufsfachschule ist als allgemeine Schulausbildung zu qualifizieren. Daher geht es hier um die Frage einer Beendigung der allgemeinen Schulausbildung, nicht um eine Zweitausbildung. " Der Fall ist allerdings auch wiederum etwas besodners, da mit der Ausbildung gleichzeitig erst die mittlere Reife erlangt wurde... Am Ende ist es immer eine EInzefallentscheidung, die nicht unwesentlich auch von der zuständigen Sachbearbeiterin abhängen kann... Vielleicht hilft es dir, zu überlagen, was im WOrst-Case passieren würde, falls es nicht klappen sollte?
Hi, ich schließe im Juli meine Ausbildung ab und möchte danach zum Wintersemester studieren gehen. Mein Bildungsweg ist also Abi, Ausbildung und Studium. Das Studium hat keinen Zusammenhang mit der Ausbildung allerdings bin ich mir unsicher wegen des zeitlichen Zusammenhangs weil dieser ja auch ein Kriterium darstellen soll…. Aufgrund des Einkommens meiner Eltern würde ich leider gar kein Bafög bekommen. Meinen sie es Bestände die Chance auf Elternunabhängiges Bafög, oder könnte es an der kurzen Zeit, die zwischen Ausbildung und Studium liegt scheitern? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen:)
2 ปีที่แล้ว +2
Hi, ich darf im Einzelfall nicht beraten, daher ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr. In der Abitur-Ausbildung-Studium Konstellation müssen zeitlicher und fachlicher Zusammenhang bestehen. Wenn eines der beiden nicht erfüllt ist, dann hast du große Chancen auf eine elternunabhängige Förderung. Ob ein fachlicher Zusammenhang besteht, wurde in einigen Fällen schon von Gerichten beurteilt. Letztlich ist das immer eine Einzelfallentscheidung, du kannst dich aber auch fragen, was du im schlimmsten Fall zu verlieren hast. Etwas Zeitaufwand und gegebenenfalls ein bisschen Zins auf die erhaltenen Vorausleistungen (die du dann auch zurückzahlen müsstest), falls das Amt aus mir unersichtlichen Gründen doch entscheiden sollte, dass du nicht elternunabhängig vörderbar bist. Also aus meiner Sicht ist das Chance/Risiko-Verhältnis (ohne deine weiteren Fakten zu kennen) klar auf der Chance-Seite. Beste Grüße und viel Erfolg im Studium :)
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir nun Ihr Buch bestellt und bin bei der Stellungnahme über den Punkt 10. "gestolpert" an dem erklärt werden muss, wann die Entscheidung für das Studium gefallen ist. Sie schreiben, dass wenn die Entscheidung während der Ausbildung gefallen ist könnte dies als Weiterbildung angesehen werden... ich bin nun am ende meiner Ausbildung und habe mich somit auch am ende der Ausbildung für ein Studium entschieden und beantrage nun bafög, bin aber ja derzeit noch in Ausbildung während ich den Antrag stelle. Könnte dies dann also auch als Weiterbildung angesehen werden?
2 ปีที่แล้ว
Hi, beim Weg über den zweiten Bildungsweg könnte das ein Problem sein, mit Sciherheit auch abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter... Wenn du nach der Ausbidung direkt das Studium beginnst, gehe ich von der Abitur-Lehre-Studium-Konstellation aus, richtig? Dann gelten die Kriterien, die ich oben in meiner vorigen Antwort bereits erwähnt habe, zeitlicher und fachlicher Zusammenhang. Viele Grüße
Hi bei mir hat nun alles problemlos geklappt🎉 Ohne deine Videos und dein Buch hätte ich das wahrscheinlich nicht so einfach alles hinbekommen… also danke, danke, danke!👍🏼
@@nelegrt7985Hey ich fange dieses Jahr nach meiner Ausbildung mit dem Studium an und bin auch gerade bei der Beantragung. War der Fragebogen zur Stellungnahme der selben wie in dem Buch beschrieben oder war es ein neuer/veränderter? Und hast du das BAföG online oder per Post beantragt?
Wie hast du dich dann die 31 Monate selbst finanziert wenn du noch nicht wusstest, dass du elternunabhängig gefördert wirst?
5 หลายเดือนก่อน
Hi, ich hab solange Vorausleistung in gleicher Höhe bekommen. Wenn das BAföG-Amt dann festgestellt hätte, dass meine Eltern doch für mich Unterhalt bezahlen müssen, dann hätte das Amt später sich das Geld von meinen Eltern geholt
3:16 Wer hätte in diesem Falle für den Strafzins aufkommen müssen? Du, welcher lediglich erhalten hat, was ihm zustand, oder deine Eltern, welche eigentlich "laut Negativurteil" die ganze Zeit unterhaltspflichtig waren und die Zahlung verweigerten? @BAföG-Master
Müssen mir meine Eltern das Kindergeld geben da mit der das Verfahren erfolgreich ist? Oder können sie es behalten (Meine wollen das Kindergeld behalten da ich kostenlos Daheim wohne und nichts für Heizung, Wasser und Essen bezahlen muss.) und es wird so mit dann auch so nicht vom Bafög abgezogen.
4 ปีที่แล้ว +2
Hey, wir hatten das ja bereits besprochen, ich schreib trotzdem nochmal kurz zwei Sätze, falls es für andere auch interessant ist. Bei mir war es damals so, dass meine Eltern mir das Kindergeld zukommen ließen, weil ich nicht mehr Zuhause gewohnt habe. Das wurde dann mit dem BAföG verrechnet. Ich hab hier noch einen interessanten Artikel gefunden: www.wernitznig.de/ehe-und-familienrecht/unterhaltspflicht-gegenueber-kindern/ Unter „Bei volljährigen Kindern“ steht: „Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heißt, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden.“ Naturalunterhalt ist Wohnen, Essen, Trinken, Kleidung usw. Gern kannst du auch berichten, wie es bei dir dann verluafen ist wenn du magst :) VIele Grüße
Also muss ich trotzdem das einkommen meiner Eltern angeben?
4 ปีที่แล้ว
Hey, ich hatte damals das EInkommen meiner Eltern angegeben. Früher oder später bekommt das BAföG-Amt es eh heraus, zur Not auch über einen richterlichen Beschluss (z.B. wenn die Eltern nicht kooperieren). Durch das Einkommen wird ermittelt, wieviel "normales" BAföG dem Studierenden eh zustehen würde. Die Eltern müssten dann nur für den Differenzbetrag aufkommen. Wenn die Entscheidung positiv ausgefallen ist, muss das Einkommen der Eltern nicht mehr mitgeteilt werden.
BAföG-Master aber meine Eltern haben mich in der betrieblichen Ausbildung schon finanziell komplett unterstützt wären sie somit nicht wieso raus aus der Nummer ?
4 ปีที่แล้ว
Dass muss das BAföG-Amt prüfen, solange noch nicht klar ist, ob die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind bekommt man eine Voruasleistung vom BAföG-Amt. Damit das Amt weiß, wieviel von dieser Vorausleistung von den Eltern übernommen werden müsste, wenn die Unterhaltspflicht doch weiterbesetehen würde, will es die EInkünfte der Eltern wissen. Auf diesen Betrag würden dann auch Zinsen anfallen (wenn der Bescheid negativ ausfällt). Ich hatte auch eine betriebliche Ausbildung gemacht mit der Unterstützung meiner Eltern. Das BAföG-Amt wollte die EInkünfte trotzdem wissen. Es muss auch klären, ob ein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium besteht usw... Erst wenn aus der Vorausleistung elternunabhängiges BAföG wird, ist das EInkommen nicht mehr interessant. Falls du weitere Fragen hast, einfach raus damit :) Alternativ kann ich dir meinem Ratgeber empfehlen. Dort habe ich z.B. die Schreiben vom BAföG-Amt abgebildet. Bei Interesse, unter folgendem Link findest du ihn: www.amazon.de/gp/product/B086HVCPPF/ref=as_li_qf_asin_il_tl?ie=UTF8&tag=bafoegmaster-21&creative=6742&linkCode=as2&creativeASIN=B086HVCPPF&linkId=6aef16ca304ddebea4868889641cbc27 Grüße Marcus
@ Meine Eltern und ich haben erstmal ein schreiben fertig gemacht wo die Situation zu Unterhaltspflicht erklärt wird. Wenn das Amt den sagt wir müssen es trotzdem werden sie sich ja melden
4 ปีที่แล้ว
Ok, würd mich interesieren, was das Amt sagt. Wenn du magst kannst du mich gern auf dem Laufenden halten. Ich drück dir die Daumen.
31 Monate.. ich brauche jetzt das Bafög mir bringt das Bafög ja leider nichts wenn ich mit dem Studium fertig bin. Meinen Werksstudentenjob habe ich gekündigt, da es nicht gepasst hat mit den Vorlesungen und der Arbeit und weiß jetzt ehrlich gesagt nicht wo ich Geld herbekommen soll. Und 31 Monate kann ich mit Sicherheit nicht warten
2 ปีที่แล้ว +2
Hi, Ich hab während dessen Vorausleistungen bekommen. Bei mir damals gab es auch dieses Gerichtsurteil noch nicht, hab von Studierenden gehört, die innerhalb 2-3 Monaten eine Entscheidung hatten. Geld gibt's also trotzdem, nur kann es dauern, bis entschieden ist, ob du elternunabhängig förderbar bist oder nicht. Beste Grüße
Hi, denken Sie es wird ein problem wenn zb. Petra ihre Ausbildung frühzeitig abgeschlossen hat und Ihr Hochschulzugangsberechtigung erst im September anfängt nachzuholen? Bezogen von Ihrem ersten Teil, dass die Eltern sich auf die Fortbildung vorbereiten konnten. Danke im voraus.
2 ปีที่แล้ว +1
Hi, frühzeitig im Sinne von einer Ausbildungsverkürzung? Wenn Petra davor Abitur gemacht hat, dann kommt es zusätzlich auf den fachlichen und den zeitlichen Zusammenhang an und darauf dass die Eltern sich vorbereiten konnten, wie ich das im ersten Teil erwähnt habe. Bei mir war der Fall ziemlich gleich wie bei Petra, ich habe meine Ausbildung im Januar abgeschlossen, danach bis September gearbeitet und gemerkt, dass der Job mich geistig nicht auslastet und erst dann mit der Hochschulzugangsberechtigung angefangen. Das ist dann über den zweiten Bildungsweg. Wenn die Eltern schon während der Ausbildung von dem Wunsch zur Weiterbildung wussten, dann kann es eventuell kritisch werden, weil es dann als Weiterbildung ausgelegt werden könnte und die Eltern sich darauf einstellen konnten. Viele Grüße
Vielen Dank, hat mir mega geholfen!
Hi,
vielen Dank für die super Aufklärung.
Vielleicht magst du für mich auch einmal eine Einschätzung abgeben:
Ich habe erst meinen Realschulabschluss und dann das Abitur an einem beruflichen Gymnasium gemacht. Anschließen habe ich ein Semester Englisch und WiPo auf Lehramt studiert. Das Studium habe ich dann aus wichtigem Grund abgebrochen, da ich den Anforderungen in Englisch nicht gewachsen war. Nach einem halben Jahr geringfügiger Beschäftigung und ehrenamtlicher Tätigkeit habe ich dann eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht. Ich bin im Januar 2022 fertig geworden und wurde in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen. Nun möchte ich Wirtschaftsinformatik ab dem Wintersemester 2022/2023 studieren.
Ich selbst sehe das alles etwas kritisch, da der Zeitraum dazwischen recht kurz ist, Wirtschaftsinformatik sich durch den Wirtschaftsteil etwas mit dem Ausbildungsberuf ähnelt und ich zusätzlich bereits ein Semester studiert habe. Allerdings habe ich das Studium ja aus wichtigem Grund abgebrochen, so wie ich es interpretiere.
Wie würdest du die Chancen deiner Meinung nach beurteilen?
Edit: BAFÖG habe ich bei meinem ersten Studium nicht beantragt.
Vielen Dank im Voraus! 😊
Hey,
Im konkreten Fall darf ich nicht beraten, deshalb ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr.
Wenn man bis Ende des dritten Semesters wechselt, kann man trotzdem noch BAföG beantragen im neuen Studium. Das sollte kein Problem darstellen.
Kritisch sehe ich leider den fachlichen und zeitlichen Zusammenhang. Wenn eins der beiden nicht gegeben wäre, wäre es einfacher.
Studium und Ausbildung jeweils im Wirtschaftsbereich müsste man mal im Internet nachforschen ob es dafür schon gerichtliche Urteile gibt.
Ein zeitlicher Zusammenhang besteht nach zwei Jahren nicht mehr. Das wäre bei dir wenn ich das richtig verstanden leider zu kurz.
Je nachdem kannst du aber das Chance /Risiko Verhältnis abwägen, es dennoch zu versuchen.
Bei Fragen, einfach melden.
LG Marcus
Ich stehe jetzt kurz davor das Elternunabhängige Bafög anhand deines Ratgebers zu beantragen mit der Gesetzeslücke.
Nur einmal noch zum Verständnis, da bin ich mir etwas unsicher, also:
Im ersten Schritt schicke ich NUR Formblatt 1&3 hin und wenn ich dann Bescheid bekomme, wieviel Bafög ich bekommen würde, schicke ich Formblatt 9 hin + Stellungnahme der Eltern, dass sie laut BGB nicht mehr Unterhaltspflichtigen sind, richtig?
Hi,
freut mich, dass ich dir durch meinen Ratgeber weiterhelfen konnte. Gern würde ich mich über ein Feedback freuen, was dir geholfen hat oder wo du vielleicht gerne noch mehr Infos gehabt hättest.
In konkreten Fällen darf ich nicht beraten, daher schreib ich dir einfach kurz, wie ich es gemacht hab, das sollte deine Frage trotzdem beantworten 😉
Genau, wie du schreibst, hab ich erst „normales“ BAaföG beantragt mit Formblatt 1 + 3. Danach kam der offizielle Bescheid vom BAföG-Amt auf dem stand, mit wieviel Euro meine Eltern mich unterstützen sollen. Den Bescheid hab ich dann meinen Eltern gezeigt und sie gebeten, mich mit diesem Betrag zu unterstützen. Darauf hin haben meine Eltern gesagt, dass ihre Pflicht bereits erfüllt ist und sie keine Unterhaltspflicht mehr haben.
Dann kam Formblatt 8 ins Spiel. Was ich dort geschrieben habe kannst du einfach meinem Ratgeber entnehmen. Die Begründung meiner Eltern habe ich in Formblatt 8 mit reingeschrieben. Mit dem neuen Formblatt 8 sind die Zeilen entfallen. Wenn der Bescheid bereits vorhanden ist, dann müssen die Zeilen bei „Erklärung, wenn ein BAföG-Bescheid vorliegt“ ausgefüllt werden.
Eine Stellungnahme kam dann erst im weiteren Verlauf, das BAföG-Amt hat dann mich und meine Eltern angeschrieben.
Ich hoffe, das hat dir weitergeholfen.
Viele Grüße,
Marcus
@ vielen lieben Dank! :-)
Hi, vielen Dank für deine Infos.
Ich hänge gerade an der Stellungnahme des Auszubildenden. Und zwar weiß ich nicht, was man am besten bei der Frage "aus welchen gründen haben sie nach Abschluss ihrer ersten Ausbildung nicht oder nur kurz in ihrem erlernten beruf gearbeitet?" antwortet. In deinem Buch habe ich hierzu leider auch nicht die passende Antwort gefunden. Hast du hierzu Tipps parat?
Hey, kurzer Disclaimer, im Einzelfall darf ich nicht beraten daher ist alles nur meine Meinung.
Generell kann ich dir natürlich nur empfehlen, die Wahrheit anzugeben.
Dennoch kann ich dir ein paar mögliche "Szenarien" aufzeigen.
Bei mir wars so, dass ich mich in meiner Stelle, die ich nach der Ausbildung hatte, gelangweilt hatte und mehr in die Tiefe wollte, also mehr detailwissen.
Wenn man z.b. angibt, dass man auf die Ausbildung keine Lust hatte, könnte das Amt vllt sagen oder fragen, ob man gezwungen wurde zur Ausbildung. Dann wären die Eltern eventuell immer noch unterhaltspflichtig bei der zweiten Ausbildung.
Wenn man schreibt, dass die Ausbildung viel zu einfach war oder dass schon während der Ausbildung sowieso klar war, dass nach der Ausbildung ein Studium folgt, kann das Amt eventuell sagen, dass die Eltern mit einem Studium rechnen mussten und das Studium dann quasi eine Weiterbildung ist und die Eltern immer noch unterhaltspflichtig...
Das sind jetzt Szenarien, die nicht in Stein gemeiselt sind, ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Aber denke, du versteht, was ich meine.
Hoffe, das hilft dir weiter.
Lg
Hallo :), weißt du ob es elternunabhängiges Bafög geben kann bei einem Zweitstudium? Zu mir: Ich habe einen Bachelor in Mathe abgeschlossen und den Master für ein Medizinstudium abgebrochen und frag mich jetzt ob man diese Fälle auch auf ein Studium übertragen kann. Die Fächer sind ja sehr fachfremd und meine Eltern haben das Mathestudium bereits finanziert.
Hey,
kurzer Disclaimer vorab, im Einzefall darf ich nicht beraten, daher ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr.
BAföG kann nur bewilligt werden, wenn durch den angestrebten Abschluss ein höherer Bildungsgrad erreicht wird. Zusätzlich darf die erste Ausbildung nicht bafög-förderfähig gewesen sein. Dabei spielt es leider keine Rolle, ob du wirklich BAföG bekommen hast oder nicht, allein wenn prinzipiell die Förderfähigkeit bestanden hat, ist das problematisch. Also wenn dein Bachelor förderfähig war, kannst du dich quasi nicht für einen zweiten Bachelor fördern lassen.
Jetzt bin ich mir bei einem Medizinstudium nicht sicher, gibt es da schon Bachelor/Master? In einem Master-Studium könntest du meiner Meinung nach dann elternunabhängig gefördert werden (vorausgesetzt die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, also kein fachlicher und zeitlicher Zusammenhang).
Falls das Medizinstudium nicht in Bachelor/Master aufgeteilt ist, bin ich ehrlich gesagt etwas überfragt.
Eine Möglichkeit wäre aber, dass du zunächst mal mit Formblatt 1 einfach BAföG beantragst (das wäre so oder so der erste Schritt auch zum elternunabhängigen BAföG), und das Amt wird dir dann mitteilen, ob du förderfähig bist und falls ja, möchte das Amt noch Formblatt 3 von deinen Eltern. Und da kann dann Formblatt 8 ins Spiel kommen. Wenn das Amt jedoch zum Schluss kommt, dass es leider nicht geht, hast du nicht viel Zeit investiert und eine zuverlässige Aussage.
Ich hoff, das hilft dir etwas weiter.
LG
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Da mein Vater Professor an einer Uni ist und gut verdient, glaube ich nicht, dass ich im Bachelor förderfähig war. Mathe und Medizin sind ja zum Glück sehr fachfremd. Zwischen dem Bachelor und dem Medizinstudium liegt leider nur ein Jahr. In Deutschland gibt es kein Bachelor /Mastersystem für Medizin. Ich studiere als Deutsche in Österreich in einem Bachelor/Mastersystem, deswegen trifft das auch auf mich zu. Ich werde es auf jeden Fall mal probieren. Ein Kommilitone hat es mit deinen Tipps auch geschafft :). Er hat allerdings vorher eine Ausbildung gemacht.
Klingt im ersten Moment sehr hilfreich
Bei mir is es auch Mittlere Reife, Ausbildung, Abi, und jz bald Studium
aber eine Frage
du sagst es hat 31 Monate gedauert. Was wäre passiert wenn das BAföG Amt entschieden hätte, dass die Eltern doch Unterhaltspflichtig wären?
Hättest du/deine Eltern das Komplette Bafög der letzten 31 Monate Zurückzahlen Müssen + 6% Verzinsung?
möchte ungern meine Eltern in so eine lange bringen...
Hi,
in meinem Fall hätten meine Eltern den kompletten Betrag + Zinsen zurückbezahlen müssen. Allgemein kann man sagen, dass die Eltern den Betrag X zurückbezahlen müssen, den sie dem Kind als Unterhalt zahlen müssten und den das Kind nicht durch normales BAföG erhalten würde. Als kleines Beispil: Angenommen ich hätte 100€ normales BAföG eh bekommen, meine Eltern müssten dann den Rest als Unterhalt auf den Bedarfssatz (in unserem kleinen Beispiel jetzt einfach 600€) an mich zahlen (also 500€, die kommen dann vom BAföG-Amt als Vorausleistung). Falls ich kein elternunabhängiges BAföG bekommen hätte, dann hätten meine ELtern die 500€ + Zinsen auf diese bezahlen müssen. In meinem Ratgeber hab ich mal zusammengerechnet, umwelche Summen es da ging.
Ja ich wollte meine Eltern auch nicht in so eine Lage bringen, war mir aber ziemlich sicher, dass ich elternunabhängig förderbar bin. Auch habe ich mit meinen Eltern davor gesprochen, bevor ich den Antrag abgegeben habe. Sie waren auch der Meinung, dass ich es versuchen sollte.
@ ok das ist gut zu wissen, Danke :)
Wurde bestimmt schon total oft gefragt aber wäre nett wenn du deine Einschätzung dazu geben könntest. 🙏
Zu meiner Person:
Bin damals auf einem Gymnasium gewesen, musste jedoch die Schule wechseln nachdem ich zweimal die Klasse nicht geschafft habe.
Danach ging es auf ein Wirtschaftskolleg und ich habe dort mein Realschulabschluss nachgeholt. Danach habe ich mich dazu noch entschlossen ein Fachabitur zu machen.
Dieses Jahr habe ich meine Ausbildung zum Speditionskaufmann nach einer verkürzten Ausbildungszeit von 2 1/2 Jahren abgeschlossen.
Ich würde nun gerne zum Wintersemester 2020 anfangen zu studieren. Die Kosten meiner Wohnung machen mir dabei am meisten zu schaffen weil ich bekomme bis auf mein Kindergeld keinerlei Unterstützung von meinen Eltern und zum Studium hin wird mein Arbeitslosengeld spätestens auch nicht mehr vorhanden sein.
Vielen Dank im Voraus 🙏🙏🙏
Hey, ich kann die Frage nicht direkt erkennen, denke aber mal dass du eine Einschätzung möchtest? Beratungen in konkreten Fällen darf ich leider nicht vornehmen, da das strafbar sein kann in Deutschland... Aber meine Meinung kann ich in gewisser Weise schon kundtun ;)
Also wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor der Ausbildung abgeschlossen wurde, wird meiner Meinung nach der Abitur-Lehre-Studium-Zweig gelten. Dort ist dann der zeitliche und fachliche Zusammenhang zu beachten. Auch eine Verkürzung der der Ausbildungszeit könnte (nur meine Meinung) vom BAföG-Amt als Zeichen für eine besondere Begabung gewertet werden…
Grundsätzlich sind entweder deine Eltern für dich unterhaltspflichtig und müssen dich dann auch entsprechend unterstützen oder das BAföG-Amt übernimmt dies dann, falls deine Eltern es nicht mehr müssen. Das ist dann das elternunabhängige BAföG.
Oder deine Eltern sind unterhaltspflichtig, bezahlen aber nichts, dann übernimmt das BAföG-Amt durch Vorausleistungen die Unterhaltszahlungen und holt sich das Geld dann zur Not über einen richterlichen Beschluss wieder von deinen Eltern zurück… Das wäre der worst-case aus meiner Sicht.
Das ist aber nur meine Meinung, für eine Beratung kannst du einfach bei deinem BAföG-Amt oder bei einer Beratungsstelle anfragen. Würde mich dann interessieren, was die dazu sagen 😊
Viele Grüße
Marcus
Moin, als Ausländer (schweizer) 1Jahr in De - wohne mit meiner Freundin zusammen aber nicht verheiratet und ü30, hat man wohl keine Chance auf Bafög? Berufsausbildung, Berufserfahrung und Fachabi vorhanden.
Hi,
im konkreten Fall darf ich leider nicht beraten. Deshalb ist alles nur meine eigene Meinung und ohne Gewähr 😉
Als nicht EU-Ausländer ohne Frau, Eltern oder irgendeinen besonderen Bezug zu Deutschland (z.B. in Deutschland zur Schule gegangen oder sonst eine Verbundenheit) sieht es leider schlecht aus meiner Meinung nach. Mehr Klarheit kann dir da aber mit Sicherheit dein BAföG-Amt geben.
Lg Marcus
Ich habe eine Frage ich hoffe du kannst mir antworten:
Mein Berufsweg: abgeschlossene Ausbildung - Jobben - abgebrochene Ausbildung - FSJ - Fachhochschulreife und jetzt Studium
jetzt fragen die mich
wie meine eltern auf die 2. Ausbildung reagiert haben
und ob sie die finanziell unterstützt haben?
Wenn ich die Ausbildung selbst finanziert habe durch Ausbildungsgehalt was bedeutet das für mich?
Leider verdien ich gerade kein Geld deswegen sind 5€ für mich viel Geld.
Trotzdem wäre ich bereit die in das Buch zu investieren.. Könntest du mir vielleicht helfen die Fragen zu beantworten und wenn nicht (was ich wirklich verstehe) mir vielleicht sagen ob ich mir meine Fragen aus deinem Buch ableiten könnte?
Ich freue mich auf eine Antwort :)
Hi Sarah,
in dieser speziellen Frage hilft dir mein Ratgeber wahrscheinlich leider nicht viel weiter, da ich dort meine Situation beschreibe, die Realschule - Ausbildung - kurze Arbeitsphase - Fachhochschulzugangsberechtigung - Studium beinhaltet.
Leider darf ich im speziellen Fall nicht beraten, ehrlich gesagt weiß ich es auch in diesem Fall tatsächlich nicht. Also generell ist es ratsam, immer bei der Wahrheit zu bleiben.
Eine sehr ähnliche Frage war bei mir Frage 11 (kostenloser Auszug aus dem Ratgeber 😉 ):
Haben Sie (gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt) mit Ihren Eltern eine Ausbildungsplanung getroffen, die Ihre jetzige Ausbildung mit umfasst?
Wenn nein, seit wann war diesen bekannt, dass eine weitere Ausbildung von Ihnen geplant ist / aufgenommen werden soll?
Wie haben Ihre Eltern darauf reagiert? Haben sie der weiteren Ausbildung widersprochen (bitte Gründe angeben) oder haben sie z.B. erkennen lassen, dass sie bereit sind, im Rahmen des Möglichen die Durchführung der weiteren Ausbildung zu unterstützen?
Wurde Ihre Entscheidung durch eine dahingehende Bereitschaft der Eltern beeinflusst?
Meine Antwort:
Ein Ausbildungsplan wurde nicht erstellt, meine Eltern habe ich informiert als es darum ging, dass ich mich für die weiterführende Schule bewerben wollte, dies war im Frühjahr 2010. Meine Eltern haben mich darauf hingewiesen, dass das so nicht abgesprochen war, weil nie die Rede von einer weiterführenden Schule und einer darauffolgenden zweiten Ausbildung war. Sie haben der Ausbildung nicht widersprochen, allerdings wurde mir von Anfang an deutlich gemacht, dass ich finanziell nicht unterstützt werde. Meine Entscheidung wurde dadurch jedoch nicht beeinflusst.
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So sah das bei mir aus. Ob du auf Grund deiner weiteren Ausbildung noch weitere Fragen erhalten hast, kann ich dir nicht sagen. Bei mir waren es damals insgesamt 12.
Aber wenn die Eltern die zweite Ausbildung nicht mehr finanziell gefördert haben, hört sich das für mich (meine ganz persönliche Meinung, ohne Garantie) schon mal nicht verkehrt an.
Viele Grüße
@
Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort :)
Tatsächlich ist es so, dass ich und meine Eltern einen ersten Fragebogen bekommen haben. Da aus dem nichts zur 2. abgebrochenen Ausbildung stand hat mir das Bafög - Amt einen Brief mit weiteren Fragen geschickt.
Ich werde den jetzt beantworten und hoffe, dass ich den Antrag endlich bewilligt bekomme.
Wenn ich daran denke schreib ich das Ergebnis hier in die Kommentare :)
Danke für deine Hilfe 🙈
Kann dies auch rückwirkend beantragt werden? Also quasi zurückgefordert werden, als Nachzahlung?
HI, rückwirkend kann es leider nicht beantragt werden. Nur ab dem Monat, in dem der Antrag auf Vorausleistung beim Amt eintrifft.
LG
Ich habe eine Ausbildung gemacht die nur 2 Jahre ging. Kann ich trotzdem Eltern unabhängiges Bafög bekommen?
Die Ausbildung war rein schulisch. Ich habe dabei also kein Geld verdient und meine Eltern haben mir das voll finanziert.
Würd mich sehr freuen falls da jemand bescheid weiß
Hi,
kurzer Disclaimer vorab, ich darf hier nicht beraten, daher ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr.
Also letzlich geht es darum, ob deine Eltern noch unterhaltspflichtig dir gegenüber sind oder nicht. Ich habe hier einen Artiekl zu einem Urteil eines Gerichts gefunden, dass die Ausbildung an einer Berufsfachschule mit Abschluss "staatlich geprüfte Sozialassistentin" als Teil der normalen Schulausbildung sieht...
Hier der Link dazu: www.deubner-recht.de/news/familienrecht/details/artikel/ausbildungsunterhalt-bei-welchen-abschluessen-endet-der-anspruch.html
Hier der problematische Ausschnitt aus meiner Sicht: "Den Einwand des Vaters, es gehe hier um die Finanzierung einer Zweitausbildung, lässt das KG nicht gelten. Die Berufsfachschule ist als allgemeine Schulausbildung zu qualifizieren. Daher geht es hier um die Frage einer Beendigung der allgemeinen Schulausbildung, nicht um eine Zweitausbildung. "
Der Fall ist allerdings auch wiederum etwas besodners, da mit der Ausbildung gleichzeitig erst die mittlere Reife erlangt wurde...
Am Ende ist es immer eine EInzefallentscheidung, die nicht unwesentlich auch von der zuständigen Sachbearbeiterin abhängen kann... Vielleicht hilft es dir, zu überlagen, was im WOrst-Case passieren würde, falls es nicht klappen sollte?
Hi, ich schließe im Juli meine Ausbildung ab und möchte danach zum Wintersemester studieren gehen. Mein Bildungsweg ist also Abi, Ausbildung und Studium.
Das Studium hat keinen Zusammenhang mit der Ausbildung allerdings bin ich mir unsicher wegen des zeitlichen Zusammenhangs weil dieser ja auch ein Kriterium darstellen soll….
Aufgrund des Einkommens meiner Eltern würde ich leider gar kein Bafög bekommen. Meinen sie es Bestände die Chance auf Elternunabhängiges Bafög, oder könnte es an der kurzen Zeit, die zwischen Ausbildung und Studium liegt scheitern?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen:)
Hi,
ich darf im Einzelfall nicht beraten, daher ist alles nur meine Meinung und ohne Gewähr.
In der Abitur-Ausbildung-Studium Konstellation müssen zeitlicher und fachlicher Zusammenhang bestehen. Wenn eines der beiden nicht erfüllt ist, dann hast du große Chancen auf eine elternunabhängige Förderung. Ob ein fachlicher Zusammenhang besteht, wurde in einigen Fällen schon von Gerichten beurteilt.
Letztlich ist das immer eine Einzelfallentscheidung, du kannst dich aber auch fragen, was du im schlimmsten Fall zu verlieren hast. Etwas Zeitaufwand und gegebenenfalls ein bisschen Zins auf die erhaltenen Vorausleistungen (die du dann auch zurückzahlen müsstest), falls das Amt aus mir unersichtlichen Gründen doch entscheiden sollte, dass du nicht elternunabhängig vörderbar bist.
Also aus meiner Sicht ist das Chance/Risiko-Verhältnis (ohne deine weiteren Fakten zu kennen) klar auf der Chance-Seite.
Beste Grüße und viel Erfolg im Studium :)
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mir nun Ihr Buch bestellt und bin bei der Stellungnahme über den Punkt 10. "gestolpert" an dem erklärt werden muss, wann die Entscheidung für das Studium gefallen ist. Sie schreiben, dass wenn die Entscheidung während der Ausbildung gefallen ist könnte dies als Weiterbildung angesehen werden... ich bin nun am ende meiner Ausbildung und habe mich somit auch am ende der Ausbildung für ein Studium entschieden und beantrage nun bafög, bin aber ja derzeit noch in Ausbildung während ich den Antrag stelle. Könnte dies dann also auch als Weiterbildung angesehen werden?
Hi,
beim Weg über den zweiten Bildungsweg könnte das ein Problem sein, mit Sciherheit auch abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter... Wenn du nach der Ausbidung direkt das Studium beginnst, gehe ich von der Abitur-Lehre-Studium-Konstellation aus, richtig? Dann gelten die Kriterien, die ich oben in meiner vorigen Antwort bereits erwähnt habe, zeitlicher und fachlicher Zusammenhang.
Viele Grüße
Hi bei mir hat nun alles problemlos geklappt🎉
Ohne deine Videos und dein Buch hätte ich das wahrscheinlich nicht so einfach alles hinbekommen… also danke, danke, danke!👍🏼
@@nelegrt7985Hey ich fange dieses Jahr nach meiner Ausbildung mit dem Studium an und bin auch gerade bei der Beantragung. War der Fragebogen zur Stellungnahme der selben wie in dem Buch beschrieben oder war es ein neuer/veränderter? Und hast du das BAföG online oder per Post beantragt?
Wie hast du dich dann die 31 Monate selbst finanziert wenn du noch nicht wusstest, dass du elternunabhängig gefördert wirst?
Hi, ich hab solange Vorausleistung in gleicher Höhe bekommen. Wenn das BAföG-Amt dann festgestellt hätte, dass meine Eltern doch für mich Unterhalt bezahlen müssen, dann hätte das Amt später sich das Geld von meinen Eltern geholt
3:16 Wer hätte in diesem Falle für den Strafzins aufkommen müssen? Du, welcher lediglich erhalten hat, was ihm zustand, oder deine Eltern, welche eigentlich "laut Negativurteil" die ganze Zeit unterhaltspflichtig waren und die Zahlung verweigerten? @BAföG-Master
Hallo Michael,
die Zinsen hätten meine Eltern zusätzlich bezahlen müssen.
Grüße
Müssen mir meine Eltern das Kindergeld geben da mit der das Verfahren erfolgreich ist? Oder können sie es behalten (Meine wollen das Kindergeld behalten da ich kostenlos Daheim wohne und nichts für Heizung, Wasser und Essen bezahlen muss.) und es wird so mit dann auch so nicht vom Bafög abgezogen.
Hey,
wir hatten das ja bereits besprochen, ich schreib trotzdem nochmal kurz zwei Sätze, falls es für andere auch interessant ist. Bei mir war es damals so, dass meine Eltern mir das Kindergeld zukommen ließen, weil ich nicht mehr Zuhause gewohnt habe. Das wurde dann mit dem BAföG verrechnet. Ich hab hier noch einen interessanten Artikel gefunden:
www.wernitznig.de/ehe-und-familienrecht/unterhaltspflicht-gegenueber-kindern/
Unter „Bei volljährigen Kindern“ steht: „Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heißt, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden.“
Naturalunterhalt ist Wohnen, Essen, Trinken, Kleidung usw.
Gern kannst du auch berichten, wie es bei dir dann verluafen ist wenn du magst :)
VIele Grüße
Also muss ich trotzdem das einkommen meiner Eltern angeben?
Hey, ich hatte damals das EInkommen meiner Eltern angegeben. Früher oder später bekommt das BAföG-Amt es eh heraus, zur Not auch über einen richterlichen Beschluss (z.B. wenn die Eltern nicht kooperieren). Durch das Einkommen wird ermittelt, wieviel "normales" BAföG dem Studierenden eh zustehen würde. Die Eltern müssten dann nur für den Differenzbetrag aufkommen.
Wenn die Entscheidung positiv ausgefallen ist, muss das Einkommen der Eltern nicht mehr mitgeteilt werden.
BAföG-Master aber meine Eltern haben mich in der betrieblichen Ausbildung schon finanziell komplett unterstützt wären sie somit nicht wieso raus aus der Nummer ?
Dass muss das BAföG-Amt prüfen, solange noch nicht klar ist, ob die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind bekommt man eine Voruasleistung vom BAföG-Amt. Damit das Amt weiß, wieviel von dieser Vorausleistung von den Eltern übernommen werden müsste, wenn die Unterhaltspflicht doch weiterbesetehen würde, will es die EInkünfte der Eltern wissen. Auf diesen Betrag würden dann auch Zinsen anfallen (wenn der Bescheid negativ ausfällt).
Ich hatte auch eine betriebliche Ausbildung gemacht mit der Unterstützung meiner Eltern. Das BAföG-Amt wollte die EInkünfte trotzdem wissen. Es muss auch klären, ob ein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium besteht usw...
Erst wenn aus der Vorausleistung elternunabhängiges BAföG wird, ist das EInkommen nicht mehr interessant.
Falls du weitere Fragen hast, einfach raus damit :) Alternativ kann ich dir meinem Ratgeber empfehlen. Dort habe ich z.B. die Schreiben vom BAföG-Amt abgebildet. Bei Interesse, unter folgendem Link findest du ihn:
www.amazon.de/gp/product/B086HVCPPF/ref=as_li_qf_asin_il_tl?ie=UTF8&tag=bafoegmaster-21&creative=6742&linkCode=as2&creativeASIN=B086HVCPPF&linkId=6aef16ca304ddebea4868889641cbc27
Grüße
Marcus
@ Meine Eltern und ich haben erstmal ein schreiben fertig gemacht wo die Situation zu Unterhaltspflicht erklärt wird. Wenn das Amt den sagt wir müssen es trotzdem werden sie sich ja melden
Ok, würd mich interesieren, was das Amt sagt. Wenn du magst kannst du mich gern auf dem Laufenden halten. Ich drück dir die Daumen.
31 Monate.. ich brauche jetzt das Bafög mir bringt das Bafög ja leider nichts wenn ich mit dem Studium fertig bin. Meinen Werksstudentenjob habe ich gekündigt, da es nicht gepasst hat mit den Vorlesungen und der Arbeit und weiß jetzt ehrlich gesagt nicht wo ich Geld herbekommen soll. Und 31 Monate kann ich mit Sicherheit nicht warten
Hi,
Ich hab während dessen Vorausleistungen bekommen. Bei mir damals gab es auch dieses Gerichtsurteil noch nicht, hab von Studierenden gehört, die innerhalb 2-3 Monaten eine Entscheidung hatten.
Geld gibt's also trotzdem, nur kann es dauern, bis entschieden ist, ob du elternunabhängig förderbar bist oder nicht.
Beste Grüße
Hi, denken Sie es wird ein problem wenn zb. Petra ihre Ausbildung frühzeitig abgeschlossen hat und Ihr Hochschulzugangsberechtigung erst im September anfängt nachzuholen? Bezogen von Ihrem ersten Teil, dass die Eltern sich auf die Fortbildung vorbereiten konnten. Danke im voraus.
Hi,
frühzeitig im Sinne von einer Ausbildungsverkürzung? Wenn Petra davor Abitur gemacht hat, dann kommt es zusätzlich auf den fachlichen und den zeitlichen Zusammenhang an und darauf dass die Eltern sich vorbereiten konnten, wie ich das im ersten Teil erwähnt habe.
Bei mir war der Fall ziemlich gleich wie bei Petra, ich habe meine Ausbildung im Januar abgeschlossen, danach bis September gearbeitet und gemerkt, dass der Job mich geistig nicht auslastet und erst dann mit der Hochschulzugangsberechtigung angefangen. Das ist dann über den zweiten Bildungsweg.
Wenn die Eltern schon während der Ausbildung von dem Wunsch zur Weiterbildung wussten, dann kann es eventuell kritisch werden, weil es dann als Weiterbildung ausgelegt werden könnte und die Eltern sich darauf einstellen konnten.
Viele Grüße
@ okay vielen dank für die Antwort, denke ich hole mir dein Buch. Aber wenn Ich noch fragen habe frage ich einfach hier.