Tod des Mieters - Was müssen Vermieter und Erben beachten?

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  • เผยแพร่เมื่อ 29 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 7

  • @franktegenthoff9268
    @franktegenthoff9268 11 หลายเดือนก่อน

    Ich hätte dazu eine Frage: Meine Mutter ist vor 2 Wochen verstorben. Hab noch keine Einsicht auf die Konten/ bzw Giro Konto außer Sparkonto. Die Wohnung habe ich vorsichtshalber gekündigt. Problem ist dabei auch, ob das Konto durch einen Dispo belastet ist oder nicht. Ich bin zzt Bürgergeldempfänger, chronisch krank ( MS). Habe zwar einen Bruder und eine Halbschwester - ich kenne aber ihren Aufenthaltsort nicht. Was trifft in diesem Fall,rein rechtlich, auf mich zu? Welche rechtlichen Wege kann ich einleiten?

  • @edinbehrem1337
    @edinbehrem1337 5 ปีที่แล้ว +3

    Was wenn die Erben die Wohnung nehmen wollen

  • @rayssabdennour5868
    @rayssabdennour5868 11 หลายเดือนก่อน

    Ich wollte gerne wissen, wie das läuft bei Nutzungsverhältnisse wenn die Vermieter verstorben ist

  • @Ztirom-16341
    @Ztirom-16341 5 ปีที่แล้ว

    Hey echt cooles Video;)
    ... hier mal eine kleine Frage
    Bei mir herrscht folgender Umstand: und zwar, bin ich vor kurzem bei meiner Oma in Berlin-Lichtenberg eingezogen. In einem Schriftstück wurde festgehalten dass ich nicht eigentliche Mieter bin, bloß dort wohne, und auch nicht an den Mietkosten etc beteiligt bin, zudem wurde dort vermerkt, dass der Mietvertrag durch den Tod nicht automatisch übertragen wird bzw der Todesfall nicht zur Vertragsübernahme führen würde. wie verhält es sich im Erbfall?
    -( als kleine Randinformationen.. meine oma besitzt Genossenschaftsanteile die sie doch auch vererben könnte?)

    • @andyx2299
      @andyx2299 ปีที่แล้ว

      Wenn deine Oma stirbt fliegst du von der einen auf die andere Sekunde raus. So ist das leider, denn es besteht kein Vertragsverhältnis, ganz einfach. Es ist sogar verbotene Eigenmacht und die Polizei kann dich rauswerfen.

  • @MiaBernd
    @MiaBernd 11 หลายเดือนก่อน

    Guten Tag, Komme aus NRW . Wie sieht es denn aus, wenn der Erbe eines verstorbenen Mieters zum Einen weder Geld für die Mieten noch Geld für die Ausräumung der Wohnung des Verstorbenen hat? Wenn kein Geld im Nachlass ist . Vielen Dank für die Antwort