Ist doch wurscht woher die Witwenrente kommt .. was du von der BG als Hinterbliebenen Rente bekommst wird voll von der gesetzlichen Witwenrente abgezogen . Bin selber in dieser Situation bekomme heute Hinterbliebenen Rente von der BG 40%und 20%von der LVA wird voll gegen gerechnet
@Ronny-z2b ....steht sie sich mit der BU Hinterbliebenen Rente besser. Aber nur wenn der Verstorbene wirklich Berufsunfähig ist. Und wenn sie eine Witwenrente der RV bekommt kann sie darauf angerechnet werden. Siehe: Renten der Unfallversicherung werden auf gleichartige Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, d.h. eine Unfallrente aus einem selbst erlittenen Unfall kann auf die eigene Altersrente oder auf die eigene Erwerbsminderungsrente und eine Unfallhinterbliebenenrente kann auf eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet werden. Ihre Vorsorge
War klar. Die winden sich raus wo´s nur geht. Was lernen wir daraus? Nicht stressen lassen. Dann eher den Chef selbst stressen mit einer Kündigung😁(ich weiß, kann sich nicht jeder leisten, ich auch nicht. Ist aber ein schöner Gedanke) R.I.P Arbeitnehmer.
@Ronny-z2b ...Das mit den dummen Antworten wird doch von dir schon erledigt. Was schreibst du denn da von dummen Antworten? Fürst du Selbstgespräche? Bist du nicht ausgeschlafen? Brauchst du Hilfe? Nimm deine Tabletten.
@Ronny-z2b ....habe meinen inneren Frieden gefunden mit den drei Worten. Interessiert, Mich, Nicht. Stimmt, das hat Oscar, oder auch Osmar, auch öfter geschrieben. Oder war es Frank oder YxIdkkzhjkzte oder SonjaMüller-Lindner oder Dr.Anke Wiegel Beii allen Usernamen von dir kann man schon etwas durcheinander kommen.
Amerika hat ein völlig anderes Rechtssystem, als wir. Dort muß der Beklagte seine Unschuld beweisen. Hier obliegt es leider alleine dem Kläger die Schuld der Beklagten rechtssicher zu beweisen und damit auch das volle Kostenrisiko selbst zu tragen.
Das ist doch ein Witz, ja hier wird gespart, wir brauchen Geld für wichtigere Sachen ... Also am besten in der Firma machen ... Eine Schande ist das ...
Ich stelle fest dass dieses Gesetz dringend reformiert werden muss. Wenn sich jemand umbringt wird hier der Leistungsfall vorsätzlicher beigefügt. Hier wird unnötig Geld der Beitragszahler und der Solidargemeinschaft verschwendet. Wer sich umbringen möchte ist selber verantwortlich für seine Taten und auch für die daraus folgenden Beeinträchtigungen und Strafen.
Puh, da möchte ich kein Richter sein. Wird sicher nicht der erste Fall sein.
Und ein Trauma kommt jeden Monat, die Abzüge auf der Abrechnung.
Ist doch wurscht woher die Witwenrente kommt .. was du von der BG als Hinterbliebenen Rente bekommst wird voll von der gesetzlichen Witwenrente abgezogen . Bin selber in dieser Situation bekomme heute Hinterbliebenen Rente von der BG 40%und 20%von der LVA wird voll gegen gerechnet
@Ronny-z2b
....steht sie sich mit der BU Hinterbliebenen Rente besser.
Aber nur wenn der Verstorbene wirklich Berufsunfähig ist.
Und wenn sie eine Witwenrente der RV bekommt kann sie darauf angerechnet werden.
Siehe:
Renten der Unfallversicherung werden auf gleichartige Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet,
d.h. eine Unfallrente aus einem selbst erlittenen Unfall kann auf die eigene Altersrente oder auf die eigene Erwerbsminderungsrente und eine Unfallhinterbliebenenrente kann auf eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet werden.
Ihre Vorsorge
@Ronny-z2b Die bekäme eine BU-Rente?
.... Vielleicht solltest du beim abschreiben bleiben.
So wie Oscar von Oscar abschreibt?
@Ronny-z2b Also liegt der Schwachsinn in eurer Familie. Das erklärt dann vieles.
War klar. Die winden sich raus wo´s nur geht. Was lernen wir daraus? Nicht stressen lassen. Dann eher den Chef selbst stressen mit einer Kündigung😁(ich weiß, kann sich nicht jeder leisten, ich auch nicht. Ist aber ein schöner Gedanke)
R.I.P Arbeitnehmer.
Was hat das mit Herauswinden zu tun?
Auch wenn dieser Suizid im Betrieb stattgefunden hätte, wäre es kein Arbeitsunfall gewesen.
Es gibt leider Versicherungsbedingungen, die die BG sicher ausreizt und es meist auf ein langwieriges, kostspieliges Gerichtsverfahren ankommen läßt.
@Ronny-z2b
...Das mit den dummen Antworten wird doch von dir schon erledigt.
Was schreibst du denn da von dummen Antworten?
Fürst du Selbstgespräche?
Bist du nicht ausgeschlafen?
Brauchst du Hilfe?
Nimm deine Tabletten.
@Ronny-z2b Was fällt mir dazu ein?
Ist doch mir schnurz.
@Ronny-z2b
....habe meinen inneren Frieden gefunden mit den drei Worten.
Interessiert, Mich, Nicht.
Stimmt, das hat Oscar, oder auch Osmar, auch öfter geschrieben.
Oder war es Frank oder YxIdkkzhjkzte oder SonjaMüller-Lindner oder Dr.Anke Wiegel
Beii allen Usernamen von dir kann man schon etwas durcheinander kommen.
Das wird nicht durch gehen denke ich mal in Amerika schon ja die Witwenrente bekommt Sie auf jeden Fall das 😢😮 auf jeden Fall.
Amerika hat ein völlig anderes Rechtssystem, als wir.
Dort muß der Beklagte seine Unschuld beweisen.
Hier obliegt es leider alleine dem Kläger die Schuld der Beklagten rechtssicher zu beweisen und damit auch das volle Kostenrisiko selbst zu tragen.
Wie furchtbar, tragisch und traurig!
Und sicher leider kein Einzelfall.
Das ist doch ein Witz, ja hier wird gespart, wir brauchen Geld für wichtigere Sachen ... Also am besten in der Firma machen ... Eine Schande ist das ...
Auch nicht ganz rechtssicher so.
Ich stelle fest dass dieses Gesetz dringend reformiert werden muss. Wenn sich jemand umbringt wird hier der Leistungsfall vorsätzlicher beigefügt. Hier wird unnötig Geld der Beitragszahler und der Solidargemeinschaft verschwendet. Wer sich umbringen möchte ist selber verantwortlich für seine Taten und auch für die daraus folgenden Beeinträchtigungen und Strafen.