Mit diesen simplen Dingen gewinnst du die Korrektorin deiner Jura-Klausur für dich - endlich jura.
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- เผยแพร่เมื่อ 17 พ.ย. 2024
- Mit diesen simplen Dingen gewinnst du die Korrektorin deiner Jura-Klausur für dich - endlich jura.
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Die Korrektorin deiner Jura-Klausur auf deiner Seite zu haben, hat nur Vorteile. Wenn du zum Beispiel zwischen zwei Noten stehst, dann wird sie sich immer für die bessere Note entscheiden.
In diesem CutOut verrate ich dir, wie das (ganz ohne Bestechung) geht. Pro Rechtsgebiet gebe ich dir einen simplen Tipp dafür, wie dir das ohne großen Aufwand gelingt und nicht nur deine Korrektorin, sondern auch du zufrieden mit deinem Klausurergebnis bist.
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Mal wieder viel neuer, hilfreicher Input! Vielen Dank für den Upload (und frohe Osterfeiertage!) 😊
(Den Punkt zu den Konkurrenzen habe ich bisher am wenigsten beherzigt.)
@@grainofsatire, danke, liebe Isabel! Wünsche ich dir auch. Bis nächste Woche vielleicht mal wieder! :)
Das mit der AGL im Zivilrecht mache ich schon so, aber die anderen beiden werde ich definitiv beherzigen. Danke für das echt hilfreiche Video.
Hey Caro, vielen Dank! Freut mich, dass es hilfreich war. 🙂
In meinen gesamten Unterlagen (unterschiedliche Herausgeber) wird bei den Normenketten der 346 nicht immer an den Anfang gestellt und im Gewährleistungsrecht wird immer über 437 und dann 280 etc. eingeleitet...
Es ist leider immer wieder bedauerlich, zu sehen, wie oft das auch von (vermeintlich) Professionellen falsch gemacht wird. Gerade das Voranstellen von § 437 BGB ist Quatsch, weil die Norm schlicht nicht die Prüfung diktiert (sondern § 280 Abs. 1).
@@endlichjura Man liest jedoch durchgehend, dass der 437 vorangestellt wird. Bei einer Rückforderungen wegen Minderung wird da 346 I iVm 437... zitiert.
@@sunnycat8955
Du, das ist mir egal. 😂 Nur, weil‘s so gemacht wird, wird‘s dadurch ja nicht richtig. Ist ja nicht wie Sprachevolution. Andererseits gibt’s auch keine Gesetze, die vorschreiben, wie zu zitieren ist. § 346 I BGB vorne ergibt vor dem Hintergrund auch Sinn, da es zusammen mit § 441 IV S. 1 BGB die Anspruchsgrundlage abbildet.
@@endlichjurahast du ne quelle?
Hallo,
mal eine Frage aus eigenem Interesse und, weil ich Blut geleckt habe.
Ich habe in mich in den letzten Klausuren, welche ich geschrieben habe steigern können, gerade im Hinblick auf alle vorangegangenen Semestern habe ich wirklich eine Steigerung hingelegt.
Nun habe ich, auch weil ich mehr und mehr Richtung Examen und die damit verbundene Vorbereitung einbiege wirklich Blut geleckt und möchte mich sehr gerne noch weiter steigern und mal eine zweistellige Klausur schreiben.
Da wäre meine Frage, habt ihr Tipps oder Erfahrungen für mich ? Auf was kommt es an ?
Da hast du aber sehr viel Blut geleckt. 😜
Die größte Hebelwirkung mit Blick auf zweistellige Klausuren hast du bei eigenständiger Argumentation. Dazu gibt es hier auch einige Videos oder Kurse bei uns. Grüße! 🙋🏼♂️
Habe gerade zu 437 BGB auch schon das Gegenteil gehört: Grund- 280 I, III, 283 ist ohne 437 nicht anwendbar dh muss die Verweisnorm nach vorne. Ist das jetzt falsch?
Ich halte es nicht für richtig. Letztlich ist es aber auch nicht so dramatisch, wenn du es anders machst, als ich es hier vorschlage. :)
@@endlichjura wohl wie mit allem in Jura- richtig ist, was der Korrektor für richtig hält ...
@@claudb7109 Ja und nein. Die meisten Dinge sind halt auch einfach nicht richtig. 😂
Hi, wie wird das denn dann am besten formuliert mit der Einschätzungsprärogative? Die Maßnahme müsste geeignet sein den legitimen Zweck zu erreichen. Vorliegend könnte darüber nachgedacht werden, ob die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist. ... Danke und viele Grüße
Hau mich da hier im Laufe des Tages noch mal drauf an - dann kann ich einen Textbaustein entwickeln.
Ja erinnere dich gerne hiermit :) Textbausteinen sind super!
@@AlineKanapin für Donnerstag auf der Liste! ☝🏻
Hey Aline! Ich habe mir gerade noch mal zehn Examensklausuren dazu angesehen und festgestellt, dass die Ausführungen immer überaus knapp sind. Es wird meist bloß auf die Prärogative hingewiesen und daraus ein Einschätzungsspielraum abgeleitet. Insofern genügt das sicher auch in deiner Klausur. Liebe Grüße Michael
Zu Strafrecht: Oft wird ja einfach am Ende des geprüften Paragraphen im "Ergebnis" geschrieben, dass der jeweilige StrafTB hinter einem anderem im Wege der Konkurrenz zurücktritt (z.B Nötigung hinter Raub). Ist es also auch i.O. am Ende der jeweiligen Prüfung direkt die Konkurrenzen anzusprechen, oder muss es wirklich am Ende der Klausur sein?
Moin Arcalacus! Ich würd‘s gesondert am Ende aller Tatbestände machen und die Tatbestandsverwirklichungen, die ohnehin zurücktreten, auch erst dort ansprechen. Solltest du eine Klausur mit sehr vielen Prüfungen haben, kannst du die Konkurrenzen auch nach jedem Tatkomplex bilden. Das ändert jedoch leider nichts daran, dass du dann ganz am Ende noch mal etwas dazu schreiben musst.
Soll man im Strafrecht vor Prüfung der Konkurrenz von schuldig statt strafbar sprechen? Da vorher die Strafbarkeit ja nicht klar ist. Vielen Dank
@@BusbyBabe4life Nee, du sprichst bis zu den Konkurrenzen immer nur von Strafbarkeit 😊.
Soyboy
Musste ich erst mal googlen. Auf jeden Fall. Und dann bin ich auch noch Feminist.
Danke für das tolle Video. Eine Frage, die mich umtreibt: soll mal im Strafrecht vor Klärung der Konkurrenz " ... könnte sich des Diebstahls schuldig gemacht haben" , da man vor Klärung der Konkurrenzen ja noch nichts über die Strafbarkeit weiß? LG
Danke für das tolle Video. Eine Frage, die mich umtreibt: soll mal im Strafrecht vor Klärung der Konkurrenz " ... könnte sich des Diebstahls schuldig gemacht haben" , da man vor Klärung der Konkurrenzen ja noch nichts über die Strafbarkeit weiß? LG