ไม่สามารถเล่นวิดีโอนี้
ขออภัยในความไม่สะดวก

Maklerbüro Kulinna - Versicherungen & Finanzen

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 18 พ.ย. 2013
  • Seit Jahren stehen wir unseren Mandanten bei Fragen rund um Versicherung und Vermögen zur Seite und bieten ganzheitliche, unabhängige und individualisierte Lösungskonzepte an.
    Dabei bedienen wir uns des gesamten Angebots auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt und passen die erstellten Konzepte an die Erfordernisse und Regelungen der deutschen Finanznorm und geltender Gesetze an.
    Unser Leistungsportfolio:
    Beratung Versicherungen und Finanzen, aktuelle Bedarfsanalyse, Ihre aktuelle Absicherung im Vergleich zum Bedarf, bezogen auf Ihre Ziele, Wünsche und Bedürfnisse.
    Schaden Versicherung, Schadensregulierung Versicherung, z.B. bei eine KFZ Schaden. Sie kommen nicht weiter? Wir übernehmen die Bearbeitung für Sie und setzen Ihre Ansprüche ggü. den Versicherungsgesellschaften durch.
    Sachversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung - alles Rund um das Thema Versicherungen
    Bausparen, Baufinanzierung, Finanzierung, Kredit, Baukredit - mit unseren Partnern können wir alles Rund um das Thema Baufinanzierung in unseren Beratungsumfang einbeziehen.
    Finanzen, Anlagen, Fonds, Immobilien, Immobilienfonds, Aktienfonds, Kapitalanlagen, Depot, Depoteröffnungen, Kapitalanalysen - mit unserem Partnern können wir auch hier alles Rund um das Thema Finanzen und Bank in unseren Beratungsumfang einbeziehen.
    Unsere Büroanschriften:
    Maklerbüro Luckenwalde
    Haag 17
    14943 Luckenwalde
    Maklerbüro Berlin
    Bundesallee 171-175
    10715 Berlin
    Haben Sie Fragen zu Finanzen oder Versicherung, rufen Sie uns an. Regional finden Sie uns in Berlin und Brandenburg, mit den beiden oben genannten Büros in Berlin und Luckenwalde
    Das finden Sie im Internet zum Thema Versicherungsmakler:
    "Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.[1]
    Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-) Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen Kündigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.
    Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).."
    Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Makler
    Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seitdem die EU-Vermittlerrichtlinie im Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde, muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es muss dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich im Streitfall nachteilig für ihn auswirken - deshalb muss diese Information über evtl. Nachteile im "Beratungs- und Dokumentationsverzicht" schriftlich niedergelegt werden.
    Ergänzend zum Maklervertrag/-auftrag gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsunternehmen als Sachwalter des Kunden. Mit dieser Vollmacht kann der Makler z. B. im Auftrage des Mandanten eine Versicherung kündigen oder eine Schadensregulierung anmelden.
    Quelle►de.wikipedia.or...

ความคิดเห็น •