Was die deutsche Polizei alles weiß. Bei uns in Italien, fragt ein Polizist höchstens, wie gut die Drohne fliegt. Ein Carabiniere hat mich in einem Schigebiet, wo ich meine Tochter beim Schifahren gefilmt habe, angehalten , nicht mehr zu fliegen, weil sich Schifahrer aufgeregt haben. ( vielleicht waren es Deutsche Touristen :-)) Ich habe die Drohne sofort eingepackt und mich entschuldigt.
Wobei man in diesem Fall aber sagen muss, dass er wirklich zu dämlich war. Wer fliegt denn vor den Augen der Polizei derart gesetzeswidrig, also selbst Schuld.
Das eigentlich Schwierige finde ich, dass sich deutsche Gerichte anscheinend mit dem Thema über das sie urteilen sollen nicht mehr richtig auseinander setzen. Ähnliche Beispiele findet man häufiger bei Arbeits- und Sozialgerichten.
Die gehen nach den Gesetzestexten vor. Und so ein fehlendes "oder" kann, wie gesehen, ganz schnell teuer werden. Da wäre der Gesetzgeber gefordert, den Text nachzubessern!
Ich glaub auch menschen der Justiz sind nur Menschen. Das ganze Modellflugrecht ist derart kompliziert geworden das man sich zu keinem Zeitpunkt mehr sicher sein kann. Höchstens noch auf dem Flugplatz. Das schlimmste finde ich aber die geschwindigkeit in der sich die Sachen ändern. Innerhalb weniger jahre habe ich nun den dritten "Flugschein / Kenntnissnachweis " ... was auch immer. Nicht drei mal den gleichen, sondern drei unterschiedliche... von denen der erste schon nicht mehr gillt.
@@micha0001 Du scheinst selber den Gesetzestext nicht richtig verstanden zu haben. Genau darum geht es, dass nämlich das Gericht entgegen dem eigentlich eindeutigen Gesetzestext entschieden hat. Und nur weil Du und ein Richter diesen Gestzestext nicht richtig gelesen und/oder verstanden haben, ist der Gesetzgeber noch lange nicht gefordert, diesen nachzubessern !
@@danielhoffmann67 Sehe ich anders, die "oder-Verknüpfung" ist an der besagten stelle nicht explizit erwähnt, während an anderen Stellen explizit "oder" steht. Könnte man also argumentieren, es gilt überall "und", außer es steht explizit "oder" dort. Aber auf der Dipul-Seite steht ja dann explizit "oder", damit wäre ich dann in Berufung gegangen.
Mit einem Sportflugzeug bis 5,7 Tonnen darf ich über Menschenansammlungen fliegen. Es muss nur eine Mindesthöhe eingehalten werden. Mit einem Hubschrauber, der deutlich schwerer sein kann, ist diese Mindesthöhe sogar niedriger. Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht.
und riesige Verkehrsflugzeuge dürfen über Städte fliegen. Was ist denn das für ne unsinnige Argumentation? Piloten verbringen hunderte Stunden in Ausbildung während Drohnenpiloten der kleinen Klassen, wenn überhaupt, nen Mini-online-Test machen.
@@ignaznabis Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht . Wieviele Todesopfer gibt es in der zivilen Luftfahrt, und wieviele Todesfälle gibt es durch Kamera-Drohnen. ( Kleiner Spoiler: bei den Kamera-Drohnen sind es 0.)
Die Drohnenflieger sind aber auch Amateure ohne Ausbildung. Damit ist nicht die Drohne das Problem, sondern der, der steuert, und deswegen gibt's die Regel.
@@SPiBerg Wenn man kein Geld danjr verdient sowieso. Ich schreibe vorher immer eine Mail an das Ordnungsamt. Die wissen auch ob Veranstaltungen stattfinden.
Super erklärt, hilft in jedem Fall, sich durch das merkwürdige Urteil nicht zu sehr verunsichern zu lassen. Die Örtlichkeit zu dem Urteil, ist natürlich auch ohne Menschenmenge schon schwer (Einhaltung 1:1 und Überflugkombi) rechtssicher zu befliegen.
Wurden nachweislich höchst richterlich frei gesprochen, obwohl ein Patient in einem Krankenwagen im Einsatz nachweislich durch die Blockade verstarb. Anschließend flog mind. einer der Klimakleber nach Bali in Urlaub. Unser eins malocht auch noch für die.
Ich gehe fest davon aus, dass da nicht näher drauf eingegangen wurde, da die gesamte Situation schon sau dämlich war. Wohngebiet, über Bfs, Bws und Ba, Menschenansammlung ist Grund genug. Wir haben in der Drohnen Community ein ganz großes Problem. Die meisten interessiert die EU-V nicht
Wobei das Wohngebiet ja eigentlich kein Problem sein dürfte, solange die Drohne sich ausschließlich über öffentlichen Flächen (z.B. Straßen) befindet 🤔
Falsch. Es wurde eben NICHT über BA und BWS geflogen. Die Folge wird sein, künftige Richter werden legale Flüge aufgrund dieses Urteils bestrafen. Egal ob dämlich oder nicht.
@@drifthexerwas wäre denn Ihre Lösung gewesen? In einem Auto verstecken und BVLOS oder hinterm Baum versteckt über den Köpfen kreisen? Ich wundere mich wirklich nicht mehr, dass das „Drohnentum“ in Verruf gerät durch solch einen Kommentar
wieso nicht? Ist doch legitime. Da stehen "tausende" mit dem Handy und filmen alles, sowie presse etc. Vor der Polizei sollte man keine Angst haben. Das ist allerdings ein Punkt den die Polizei mittlerweile ziemlich schwierig gestaltet und niemanden mehr auf Fehler hinweisen will, sondern direkt (auch unwissend) die Personen mit Geldstrafen belangen möchte.
Herzlichen Dank für die Aufklärung. Ich habe schon vor 1 Jahr meine Mavic 2 Air verkauft und mir die leichte DJI Mini 3 pro gekauft, da ich der Meinung war, dass ich damit nicht diesem Wirr und Irrsinnsgesetzen der Behörden ausgesetzt bin. Habe allerdings die Kennzeichnungsplakette an der Mini 3 pro angeklebt. Langsam habe ich von diesem rechtlichen Irrsinn so die Schnauze voll, dass ich auch diese Drohne abschaffen werde.
Wirklich war da vergeht einem die Lust. Ich habe den Brief vom Amt oben gelesen,da fällt mir schon garnichts mehr ein ,da ist die Rede von west nach ost 30-50 meter zum Paneestrom(Achterwasser30-80 Meter zur Oberwallstrasse.Das sind ausschliesslich sie Sesselfurzer,die garnicht anders können. Aber das ist für den deutschen Staat wieder eine Super Einnahme Quelle.Vielleicht kommen auch schon bald Luftblitzer,wegen Geschwindigkeits Übertretungen. Armes Deutschland ständig gehts mehr bergab. Traurig Traurig Traurig
Bedeckt,am Besten verborgen starten und landen und vorallem mit Vernunft fliegen.Diskussionen gibt es immer ganz schnell,selbst wenn man an legalen Orten fliegt.Deshalb weg von Parks,wegen und der Öffentlichkeit.Kein Kläger,kein Richter
Jep, leider werden wir dazu gezwungen. Der Polizei und der Justiz kann man offenbar nicht vertrauen. Es ist ein Regeleahnsinn der nur in Deutschland vorkommt, weil hier jeder den Sheriff raus hängen lässt.
Eindeutiger Piloten Fehler,hätte er einen Sicherheitsabstand von mindestens 1000 m zur Drohne gehabt hätte man den Drohnen Piloten nicht erkennen können.... und es wäre zu keinem Gerichtsverfahren mit einer denkwürdigen Verurteilung gekommen usw.
Genau das ist das problem mit LOS Regeln 😂 Also entweder alle Regeln brechen oder keine. Ich fliege auch lieber undercover. Keiner soll mich anlabern können.
@@chrisbee5481 Die lassen einem mit dem Wahnsinn keine andere Wahl mehr. Da wird von einem verlangt für einen kleinen Flug mit einem Briefbeschwerer Stunden und Tagelang irgendwelche Lagepläne, Satelitenaufnahmen, Karten diverser Art und Gesetzestexte/Entscheidungen zu studieren während die, die am längeren Hebel sind einfach mal eben machen können was Sie wollen in der Hinsicht.
meines Wissens besagt die 1:1 Regel, dass man in einer Mindestentfernung von 100m starten muss und dann bei Annäherung die 1:1 Regel bis 10m anwenden kann. mal abgesehen, dass er die Bundesstrasse nicht hätte überfliegen dürfen und auch nciht die Menschenansammlung, hätte er in einer Entfernung von mind. 100m zur Wasserstrasse bei einer Höhe von 100m starten müssen. Es geht auch nicht, dass man 10m herangeht und dann auf 10m aufsteigt. Der Strat muss in mind. 100m Entfernung stattfinden. So habe ich das gelernt. Das wäre hier aber nicht gegangen, demnach hat meiner Meinung nach das Urteil schon seine volle Berechtigung.
Stimmt so nicht ganz. Ein Beschuldigter darf straflos lügen, dass sich die Balken biegen (solange man damit niemanden anders belastet). Dafür gibt es keine Strafverschärfung. Andersrum gibt es bei Kooperation und Einsicht manchmal etwas "Rabatt".
@l3lackoutsMedia Absolut falsch. Es ist der richtige Weg den auch jeder Anwalt mittlerweile empfiehlt. Aussagen können vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Als nicht Rechtsexperte wird reden alles noch viel schlimmer machen. Man darf auf keinen Fall etwas sagen ohne sich vorher beraten zu lassen. Das wird sich nicht als Zustimmung gewertet.
@@MichasWeltDas Schweigen vor Gericht erst einmal das beste ist ist richtig, aber es gibt mehrere Ausnahmebedingungen, die dies unter Umständen ändern können. Dies ist eindeutig dadurch nicht absolut falsch. § 346 HGB - ist einer der Paragraphen, der dies verklausuliert als Rechtsgrundlage beinhaltet. Die Ablehnung der Sache an sich eindeutig zu äussern ohne sicht selbst mit neuen Informationen zu belasten ist selten falsch nach meiner Ansicht ansonsten ist es möglich Schweigen in gewissen Zusammenhängen als kongruentes Handeln auszulegen. - ist natürlich keine Rechtsberatung und nur meine Meinung.
Klingt für mich so, als hätte der Betroffene einfach in einen brauchbaren Anwalt investieren müssen. Aber das Überfliegen der Menschenmenge und der Bundesstraße ist aber trotzdem schwerwiegend genug - also sind das eher Details. Und das Urteil eines AG taugt auch nicht als Vorlage zu anderen AGS, solange das nicht von einem OLG geprüft wurde. Urteile einzelner AGs sollte man nicht so heiß essen - auch wenn das hier schon eine sehr interessante Interpretation ist.
Es ist schon möglich. Man muss sich halt nur sehr damit beschäftigen den richtigen Ort zu finden und ich fahre oft mehr als 100km für einen guten Spot.
Anmerkung: Als Beschuldigter darf er sogar lügen. Niemand muss sich selbst belasten. Urteile werden nach der Sachlage gefällt, dabei spielt eine Kooperation des Beschuldigten mit den Ermittlungsbehörden KEINE Rolle. Ein Polizist kann niemals das Versprechen einhalten "Wenn du jetzt die Wahrheit sagst, wirst Du nicht so hart bestraft". So eine Aussage der Polizei ist Null-komma-nix Wert. Das Urteil hätte nicht milder ausfallen dürfen, wenn der Drohnenpilot kooperiert hätte, denn dann hätten wir keinen Rechtsstaat mehr. Wenn es allerdings Fehler im Urteil gibt, ist natürlich eine Berufung möglich. Und auch da dürfte der Drohnenpilot noch sagen "Ich war es nicht, mir hat das Zeug jemand in die Hand gedrückt". Ansonsten Danke für die Recherche.
Mag sein. Der Richter handelt immer auch emotional und ich weiß aus Erfahrung das man dann deutlich besser weg kommt. Auf seine Rechte bestehen geht manchmal böse nach hinten los.
Na klar darf er lügen, aber das wird halt mit der WAHRHEIT konfrontiert. Und dann gibt es "Minuspunkte"! Der fliegt jedenfalls nichts mehr außer Spielzeug und das ist gut so
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Lügen darf er vor der Polizei. Vor Gericht sollte er lieber schweigen oder nur abstreiten, da es sonst sehr schnell uneidliche Falschaussage werden kann.
Kooperation mit der Polizei oder dem Gericht wirkt sich in der Realität immer strafmildernd aus. Lügen (Verschleierung der Tat) und Schweigen (Behinderung der Ermittlungen) bewirken meist das Gegenteil. Man wird für beides nicht bestraft, aber es hat in der Regel Auswirkungen auf das Urteil, da Strafmaße immer einen Ermessensspielraum haben. Wenn man sich schon erwischen läßt: gaanz kleine Brötchen ... !!
Ich habe mittlerweile gar keine Drohne mehr. Das ist so kompliziert geworden und die Einschränkungen sind in meinen Augen echt massiv. Es macht gar keinen Spaß mehr.
Also man muss sich halt Mühe geben und nach Spots suchen. Da findet man schon so Einiges. Schau Dir mein Hamburg Video an. Alles legal geflogen in dieser schönen Stadt.
Ich hab das Drohne fliegen aufgegeben.Dort wo der geflogen ist, wäre ich nie geflogen.Da wo ich fliegen und filmen wollte, ist meistens Naturschutz…🙈 was für ein Wirrwarr…es sollte alles ganz einfach gestaltet werden und ist nun von Regeln und Gesetzen übersät.Vor dem Flug riesen Recherchen, während dessen Abstände messen und Berechnungen….und nun sehen die Behörden auch nicht richtig durch😂. Aber danke für Deine Aufklärung und die Arbeit, die Du Dir damit gemacht hast Micha🙏👌, Grüße Micha 🙋♂️
Der Hauptgrund für die Anlage war doch das überfliegen der Menschenansammlung, und das überfliegen der Bindestraße. Das alleine reicht doch schon für eine Verurteilung. Er hat Aktiv Menschenleben gefährdet. Das auch noch bei einer Veranstaltung mit Polizeipräsenz vor Ort usw. Wie dumm muss man denn sein dort zu fliegen. Ich sag immer, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du Mal zu nahe an ein Naturschutzgebiet kommst, wird dich deswegen keiner gleich anzeigen. Und wenn sonst Nichts passiert ist würde es nie zu einem Gerichtsverfahren Kommen. Gleiches gilt bei mal zu nahe an einer Bundesstraße oder ähnliches. Nur weil man da Mal den Abstand um ein paar Meter unterschreitet gibts nicht gleich ne Anzeige Oder ein Gerichtsverfahren. Erst wenn es aktiv zu einer Störung oder Gefährdung kommt, dann sehr wohl. Und mit nem bisschen gesunden Menschenverstand würde man auch nie auf die Idee kommen, dort eine Drohne Fliegen zu lassen.
Hallo, nachdem ich die ganzen Kommentare hier durchgelesen habe, möchte Ich meine Beurteilung, ob die 1:1 Regel eingehalten wurde oder nicht, einmal andersherum aufziehen: Hierfür betrachte ich jetzt nur den Ort, an dem die Demo sattfand, also die Freifläche zwischen Hafen, Bundesstraße und Eisenbahn. Beim Blick in Google-Maps verlaufen sowohl Bundesstraße, als auch Eisenbahn auf ungefährer Höhe der Freifläche (keine Brücke). Wenn ich nachmesse, liegen die Ränder der Straße und der Bahntrasse auf der "Hafenseite" ca. 26m und auf der "Stadtseite" ca. 50m auseinander. Da die Menge wahrscheinlich in der Mitte der Fläche stand und die Fläche annährend ein Parallelogramm ist, sind das an dieser Stelle dann ca. 37,5m Distanz zwischen Straße und Eisenbahn. Da ich zu beiden Seiten den 1:1-Abstand einhalten muss, entspräche dies einer maximal erlaubten Flughöhe von 37,5m:2, also 18,75m. Wohlgemerkt exakt nur an dem Punkt mittig zwischen Straße und Bahntrasse! Weiter in Richtung Bahn oder Straße geflogen, ist es entsprechend weniger. In Richtung Hafen sinkt die max. Flughöhe aufgrund der kleineren Entfernung zwischen Straße und Bahn auf 13m und stadteinwärts Richtung Parkplatz Rungeplatz dürfte aufgrund des hier größeren Abstandes von Straße und Bahn ca. 25m hoch geflogen werden. Die Drohne soll aber doch ca. 30 bis 40m hoch geflogen sein! Klar, ist schwer zu schätzen, aber selbst 20m wären (zumindest über der Mitte des Platzes) bereits zu hoch gewesen! Die Drohne hätte daher nur (unter Beachtung der nach der 1:1-Regel erlaubten max. Flughöhe) aus Richtung des südwestlich gelegenen Parkplatzes Rungeplatz kommen dürfen, um den Punkt über der Demonstration überhaupt legal erreichen zu können - weil "von oben" kommend (selbst unter Außerachtlassung des Überflugverbotes von Bahnanlagen und Bundesfernstraßen) dieser Punkt nach der 1:1-Regel NIE legal erreicht werden kann! Von daher ist das Urteil in Bezug auf die 1:1-Regel in meinen Augen völlig richtig!
Interessant. Man könnte jetzt vermuten daß die Abstandsregel insofern korrekt ausgelegt wurde, weil die Kennzeichnung der Drohne nicht vorhanden war und deshalb eben nicht die Abstandsregel gilt, weil das Luftfahrzeug eben die notwendigen Voraussetzungen für die 1zu1 Regel nicht erfüllt hat.
Fakt Er hat sie nicht gekenzeichnet und das wohl aus guten Grund. Fakt er ist über eine Menschenmenge geflogen. Fakt er hat geleugnet der Pilot zu sein. Genau wegen solcher Typen gibt es immer mehr Verbote.
Das Gericht meckert Punkte an, bei denen es nicht zu meckern hat. Vergisst aber den Punkt, dass man nicht in der Nähe von Einsätzen der Rettungskräfte fliegen darf.... Wahnsinn. Danke dir für das aufklärende Wissen.
Interessanter Fall. Es wird natürlich auch für ein Gericht nicht einfach sein diese relativ neue Situation besser zu kennen. Ich denke für ihn Berufung einzulegen ist wirklich eigentlich richtig. Eigentlich darf in so einem Fall wenn neu verhandelt werden würde die höheren Gerichtskosten doch nur der Staatskasse auferlegt werden weil die ja ihr Gesetz nicht richtig gelesen haben. Natürlich ist er für die anderen Punkte zu verurteilen.
Du weißt schon, dass auch falsche Gerichtsurteile vollstreckt werden? Was denkst Du, wieviele unschuldige in Haft sitzen. Ist halt so. Alle wissen es ist falsch, aber es gilt trotzdem.
@@MichasWelt Das ist, was ich damit sagen wollte. Vor Gericht werden Urteile gefällt, kein Recht gesprochen. Darüber hinaus war der Drohnenflug dort völlig vorhersehbar rechtswidrig.
Schon heftig, ist ja schlimmer als Auto fahren 😕 Wenn ich bedenke das in meiner Kindheit hier bei uns hin und wieder zwei Herren mit ferngesteuerten Segelflugzeugen waren die ihre Flieger verdammt hoch fliegen ließen unweit der Autobahn. Die Teile hatten ne Spannweite von 2.5m - 3.0m und waren garantiert schwerer als 250g ....... ach was waren das noch schöne Zeiten 😊 Ein Wunder das Kinder noch Drachen steigen lassen dürfen 😢
Die kenne ich auch noch, diese Zeiten...... In der Nähe der BAB und Schiffahrtstrasse den Segler in der Thermik auf über 600m steigen lassen. Weit und breit kein Privatflieger unterwegs ..... und niemand der einen ans Bein pissen wollte. Vor der ganzen Regulierung / Drohnenverordnung wollte man mich schon während des Fluges vermöbeln, von wegen Spanner und so..... Am Besten ist, den ganzen Scheiss in die Tonne kloppen und Arschlecken. Macht alles keinen Spass mehr.....
Die Modellflieger fliegen auch heute nach anderen Verordnungen. Als Drohnenpilot in einem Modellfliegerverein darfst du z.B. unter Umständen unterhalb von 30 Metern ohne Spotter FPV fliegen oder sogar theoretisch unter ein paar Umständen bis 762 Meter über Grund (praktisch aber begrenzt durch Sichtweite).
Als meine Phantom 4 Pro das letzte mal flog, gab es noch keine einzige Reglementierung zu Drohnenflügen. Das waren noch gute Zeiten. Heutzutage werden Drohnen wie gefährliche Maschinen behandelt, während tonnenschwere Geländewagen in bewohnten Gebieten in Händen von Rentnern mit Gas-Bremse-Schwäche vollkommen ok sind.
Prima analysiert, Micha 👍 Auf frischer Tat ertappt ist natürlich blöd. Da wird's mit Rausreden schon schwierig. Außerdem zeichnet die Drohne intern ja jeden Flug ganz genau auf. Einerseits gut, andererseits 😭 Also am besten sich an die Regeln bzw. Gesetze halten, auch wenn's manchmal schwer fällt. - Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, sind Anzeigen/ Urteile aufgrund von veröffentlichtem Drohnen-Footage. Gibt's da auch Beispiele bzw. wird danach sogar, z.B. von den Behörden, aktiv gesucht? Wünsche ein schönes, langes Wochenende! Servus, Bernd 👋🙂
Danke für Deinen Kommentar. Ich kenne JEMANDEN, der anhand eines TH-cam Videos über 800 Euro zahlen musste. Flug in der Kontrollzone und andere Dinge. Die Anzeige kam über das Video. Also ja, das ist definitiv möglich.
Such mal nach "Outdoor mit Sebastian", der musste mehrere tausend Euro Strafe zahlen, wegen Verstößen im Naturschutzgebiet Siebengebirge, unter anderem wegen Drohnenflügen. Die Behörde hat alles auf Grund seiner Videos recherchiert.
@@MichasWelt Halten wir einfach mal fest, die Volltrottel, die ihre Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mittels Drohen oder Dashcams dokumentieren und bei TH-cam oder anderswo im Netz einstellen müssen, sterben nicht aus. Dummes Ego frisst Hirn, Menschen mit Hirn stellen nicht alles, was sie auf dem eigenen Rechner haben auch ins Netz. Für ein paar Klicks und Kommentare, die einem Beweisen was man für ein toller man Hecht ist, Blödsinn im Netz einzustellen gehört einfach bestraft, da sind 800 Euro eigentlich zu wenig. Was auch für unnötige Gumpenhopsereien im Netz gilt, so was macht man und genießt - ins Netz, damit tausende Vollidioten dann auch zu diesem "Geheimtipp" pilgern, stellt man es nicht. Dann hat man die Location nämlich kaputt gemacht. Wenn da 50 Einheimische über Tage verteilt reinhüpfen ist das kein Problem, wenn da dann aufgrund so eines Videos am Tag hunderte Vollidioten in Riemchen-Sandalen hin pilgern schon, dann sind die Krankenhäuser in der Umgebung nämlich ausgelastet. Wird schon einen Grund haben, warum Menschen mit Hirn stabiles Schuhwerk mit hohem Schaft, das die Knöchel und Gelenke schützt und stützt, nutzen, samt anständig profilierter Sohle versteht sich. Wenn man die Speziallisten mit Turnschühchen und Sandalen bei TH-cam sieht und weiß, dass denen so mancher hirnloser Touri nacheifert, wird einem schlecht.
ja, da kann ein prominenter YT mit seinen outdoor Aktivitäten ein Lied von singen, als einem Ordnungshüter an einem verregneten Nachmittag beim Vertreib von Langeweile mit seinen Beiträgen eine lange Liste von Verstößen aufgestellt hat und letztlich zu einem echt deftigen Bußgeldbescheid geführt hat
Bundesstraße... Meine gelesen zu haben, dass es eine Autobahnähnliche Bundesstraße sein müsste um in den illegalen Bereich zu fallen. Diese ist definiert als mind. 2 Spuren UND einen Standstreifen. Ist jetzt schon etwa nen Jahr her als ich das gelesen habe, vllt. hat sich da ja wieder was geändert, allerdings ist das so stand der Dinge bei meinen Informationen.
Das erkennt man einfach. B steht für Bundesstraße. Beispiel bei uns B45 und B26. L ist die Kennzeichnung für Landstraßen. K sind Kreisstraßen. Da gilt diese Regelung nicht.
@MichasWelt das ist richtig, allerdings hatte ich geschrieben das autobahnähnliche bundesstraßen (2 oder mehr Fahrspuren + Standstreifen) wohl verboten sind, Bundesstraßen die allerdings nur eine Fahrbahn haben wohl aber legal wären.
@@haemschter Nein, sind sie leider nicht, s. Auszug aus dem Bundesfernstraßengesetz Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs (1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen. (2) Sie gliedern sich in 1. Bundesautobahnen, 2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4).
@@MichasWeltalles außer Bundesstraßen darf ich überfliegen wie ich will? Kann doch nicht sein. Wenn die Drohne aufs Auto stürzt und der vor Schreck gegen den Baum fährt kommt es aufs gleiche raus wie meinst du das bitte genau?
Die fehlt ja nicht. Die Art der Verknüpfung steht immer am Ende des vorletzten Punktes, da das in der deutschen Sprache in Aufzählungen halt so gemacht wird. In diesem Fall steht am Ende von 5C "oder".
Ich sehe nicht so ganz wo im Paragraph 21 LuftVO in der Nummer 3 die 1:1-Regel erwähnt wird. Der Text unter Punkt 5 Abschnitt c ergibt ja recht deutlich dass ein Überfliegen nicht erlaubt ist: "der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter" wird beim Überfliegen nicht mehr eingehalten da dieser seitliche Abstand dann gegen Null geht. Dabei ist dann egal wie hoch die Drohne ist (Die Höhe müsste kleiner des seitlichen Abstands sein was ja auch nicht geht wenn man keinen seitlichen Abstand mehr hat). EDIT: Hab's mir nochmal angeguckt und jetzt habe ich es auch kapiert - Nur die Tatbestände "innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu einer Bundeswasserstraße/Bahnanlage" sind gemeint.
Interessanter Beitrag ! Habe mich noch nicht mit dem Thema befasst, weil noch nie Drohne gekauft habe. Es betraf mich nur auf der anderen Seite. Vor ca 10 Jahren arbeitete ich auf unserem damaligem Grundstück ,als eine Fotodrohne in vlt.5 Meter Höhe direkt über mir erschien. An einer blinkenden Lampe vermutete ich ,daß gefilmt wird. Ich warf mit der Handsäge,traf und die Drohne stürzte ab. Etwas entferntes Geheul sagte mir, daß der Drohnenbesitzer in der Nähe war. Es stellte sich raus ,daß der Sohn vom neuen Nachbarn zu Besuch war ,und seine neue Kameradrohne ausprobiert hatte. Ich war zu der Zeit ziemlich rigeros gegen solch Spielereien eingestellt . Der Nachbar wollte sich als Neuer nicht unbeliebt machen und bat mich ,wenigstens um die Drohne. Nach löschen der Chipkarte hatte sich der Fall für mich erledigt und er konnte das Ding wiederhaben . Für etwaige Fälle hatte ich mir Abwehrmassnahmen geplant und auch umgesetzt. Das mag alles sehr martialisch klingen, aber ich bin der Meinung ,wenn man sich schon erwischen lässt, muss man die Folgen tragen !
Wenn ich mich richtig an die Absolvierung des A1/A3-Scheines erinnere ist es nicht geboten, bei einem Behördeneinsatz zu fliegen und dies auch noch zu filmen. Neben den andern, teilweise diskussionswürdigen, Punkten finde ich es persönlich richtig, das bei solchen Vorgängen entsprechend durchgegriffen wird
Das stimmt. Dennoch dürfen Gerichte keine falschen Urteile fällen. Wenn sich andere Gedichte daran orientieren, kann das schnell zum Problem für alle werden.
@@MichasWelt War das nicht erstinstanzlich? Urteile aus der ersten Instanz sind für weitere Verfahren relativ unschädlich, da sie nicht im großen Almanach der Rechtsprechung veröffentlicht werden. Ansonsten: Keine Kennzeichnung, Überflug von Bundesfernstraßen ... was soll man dazu sagen?
Heute ein Flug neben der Bundesstraße absolviert natürlich auf eigenen Grundstück mit bedacht der 1:1 zu Regel sogar niedriger geflogen Drohne ist versichert sowie angemeldet also alles legal keine Strafe bekommen
Meines Erachtens ist die Strafe verdient - unabhängig vom Urteil. Nicht wg. der 1:1 Regel, sondern wegen der ganzen anderen Sachen. Er hat es ja förmlich herausgefordert indem er in dieser Situation seine Drohne gestartet hat. Ich möchte so ein Ding - selbst mit "nur" 250g - nicht auf den Kopf kriegen und auch nicht auf mein Auto. Ich fliege selbst FPV Copter, aber es würde mir nicht im Traum einfallen, ihn an so einem Platz zu starten, zumal wenn Polizei vor Ort ist.
Und was ist mit dem SUV Fahrer der mit 60 am Kindergarten vorbei fährt? Der wiegt mehr als 250g und zahlt deutlich weniger. Ca. 450 Euro. Kleine Kinder zu gefährden ist also weniger schlimm als das hier.
@@MichasWelt Das ist jetzt Whataboutism. Von mir aus könnte der genauso viel zahlen. Bei Tempo 30 Zonen hört für mich auch der Spaß auf mit der Geschwindigkeitsüberschreitung. Beide handeln doch aber wenigstens fahrlässig, oder nicht? Der eine beim Hobby, der andere weil er meint er müsste schneller von A nach B kommen. Aber die Drohne in der Situation zu starten ist so, als ob der SUV Fahrer nochmal richtig Gas gibt obwohl er weiß dass gleich ein Blitzer kommt.
Da stimme ich fast komplett zu. Wobei, um beim SUV zu bleiben, dürfte der dann auch nicht zusätzlich wegen Fahren in der Einbahnstraße verurteilt werden. Es müsste Verhältnismäßigkeit herrschen. 1250 wäre für den SUV Fahrer angemessen und die 450 ggf. für den Drohnensteuerer. Aber das können wir beide wohl nicht lösen oder verbessern.
Mich interessiert dieser Drohnen Gesetz Scheiss überhaupt nicht! Habe ca. 10 Ha Eigengrund und Pasta! Dieses verrückten EU Gesetze werde ich niemals beachten!!!! Die Polizei in Österreich interessiert das sowieso überhaupt nicht! und wenn einer nicht fliegen kann, dann soll er es einfach lassen. DIESES HOBBY IST NICHT FÜR JEDERMANN!!!!!!!!!!!!
@MichasWelt 10:38 hier wird ja gesagt bei punkt 7 wären es und Verknüpfungen, der Text im Gesetz zeigt aber eindeutig ein oder zwischen a, b und c nur unter c sind Teile auch Und verknüpft cc und dd. Ohne Anwalt zu sein denke ich das der Gesetzestext hier nicht sauber formuliert ist, hier müsste das entsprechende Verbindungswort im text stehen um keinen Interpretationsspielraum zu lassen
sehr interessantes Video jedoch eine Frage ist mir danach geblieben du meintest doch das die drohne 30Meter hoch war über der Menschenmenge. Für mich sah das aber auf der Karte die du eingeblendest hast das die drohne näher als 1 zu 1 an bahn wasser und Straße war... oder irre ich mich da
Schwer zu sagen. Steht auch im Urteil nicht. Aber es ist auch egal, da die Begründung falsch war. Die Flugdaten wurden auch nicht ausgewertet. Kein Sachverständiger. Fehler über Fehler.
@@MichasWelt ah okay ich hab das aus den Video nicht raus gekriegt das ist dann natürlich wirklich mist wenn das nicht mal nen Sachverständiger richtig ausgewertet hat
Hallo Micha. Vielen Dank für das Video. Das hilft sich die Grenzen des rechtlichen wieder bewusst zu machen. Ich denke auch, dass bei diesem einen Punkt das Gericht ein Fehler begangen hat. Zu einer Berufung wird es sicherlich nicht kommen. Die Kosten, um anschließend an diesem Punkt recht zu bekommen, sind einfach zu hoch.
Hallo Markus. Wenn sich andere Gedichte daran orientieren, bewegt man sich halt bei der 1:1 Regel in einem schwierigen Bereich. Ich habe eine Allgemeinerlaubnis, da bin ich abgesichert. Aber wenn man sich nicht mehr auf Aufgaben des LBA oder des BMVI verlassen kann, weil Gerichte diese kippen, ist das schwierig. Berufung wäre schon wichtig, um die Rechtslage für alle zu klären. Ob er sich dafür opfert, wage ich natürlich zu bezweiflen.
@@MichasWelt Hallo Micha, Mit der eins zu eins Regelung hast du ja eh alle Register gezogen und erklärt wie das gesetzlich läuft, Würde mir da keine all zu große Sorgen machen, und das einer mit solchen Vergehen in Berufung geht wegen der 1zu1 Regel glaube ich zu bezweifeln.Gruß Josef
Ich bin froh meine Drohne verkauft zu haben. Ich empfinde es eh als schwierig abschätzen zu können wie weit man von etwas entfernt ist. Hier in Deutschland gibt es ja eh fast nur Flug verbote, so macht das auch keinen Spaß.
sehr gut erklärt. Kurze zusätzliche Frage: ist mit sub250g nicht mittlerweile ein Überflug von unbeteiligen Menschen erlaubt? Oder ist das nur österreichisches Gesetz und garnicht EU Verordung. Es wird immer schwieriger einen überblick zu behalten :D
Danke sehr. Es ist erlaubt, aber es hängt davon ab, ob es einzelne Menschen sind beim Wandern beispielsweise oder eine Menschenansammlung. Diese zu überfliegen ist verboten. Ab 250g bis unter 500g ist es geduldet. Ab 500g verboten. Viele Grüße Michael
@@MichasWelt Siehst, da sieht man mal wieder wie wichtig es ist Dinge normgerecht zu schreiben. Wenn Du 250 g und 500 g, so wie es sich gehört, mit einem geschützten Leerzeichen zwischen Zahlenwert und Einheit geschrieben hättest, dann wäre ihm sofort aufgegangen, dass Du die SI-Einheit für die Masse meinst. 😉 Hier bei TH-cam, im Browser, bekommst Du das Teil übrigens mit ALT+0160 auf dem Ziffernblock, ALT+0133 ist das Auslassungszeichen …, kann man auch immer wieder mal brauchen und dann gibt es da noch ALT+0150 -, den Halbgeviert- oder neuerdings Langstrich, den man als Ersatz für 'bis', als Gedankenstrich, bei Strecken und für 'gegen' braucht, selbstverständlich immer mit einem Leerzeichen davor und danach, wobei das Leerzeichen davor ein geschütztes Leerzeichen ist. Der Langstrich '-' ist das Teil, das bei den Tagesordnungen von Veranstaltungen oder Tagungen immer bunt gemischt mit dem Divis '-', der dort nicht hingehört, findet und selbstverständlich mal ganz ohne Leerzeichen, dann fehlt es mal vorne oder hinten und hin und wieder sind tatsächlich beide vorhanden. Das Ganze auf einer DIN 4 Seite direkt untereinander, da bekommt man schon vom bloßen Anschauen das große Kotzen. Vor allem, weil man nicht versteht, wie man so dumm sein kann, derart offensichtliches nicht zu korrigieren, bzw. wie es einem so egal sein kann, was sich Dritte bei so einem Kuddelmuddel über den Verfasser denken. Zumal es ganz simpel zu beheben ist. Derartige Tagesordnungen werden in der Regel in Tabellen geschrieben, also einfach Tabellenspalte mit den Uhrzeiten markieren und dann einfach mal die Ersetzfunktion ein paar mal drüberlaufen lassen. Erst alle Leerzeichen komplett entsorgen, dann Divis mit Langstrich ersetzen, dann Langstrich mit geschütztem Leerzeichen, Langstrich, Leerzeichen ersetzen und zu guter Letzt braucht, soweit vorhanden, 'Uhr' noch ein geschütztes Leerzeichen davor. Jetzt sieht es einheitlich aus - fast, weil wir schlau waren, haben wir einen Font gewählt, den es sowohl als proportionale und als nichtproportionale Schrift gibt. Der Spalte mit den Uhrzeiten wird noch, soweit nicht bereits geschehen, die Formatvorlage mit dem monospaced Font zugewiesen, denn nur so steht auch wirklich alles sauber untereinander.
Vielen Dank für diese Infos, besonders in Bezug auf die Drohnen-Versicherung, bin schon sei vielen Jahren am Überlegen, mir eine zuzulegen, damals kamen die ersten Drohnen auf den Markt, da wollte ich mir einen Helikopter noch kaufen. Seit es Drohnen gibt, suche ich nach was passenden, was schon mehr als 10 Minuten fliegen kann, am besten 30+ Minuten
Ohh man klar hat er gegen 5 a, b und c verstoßen zu a: keine Fluggenehmigung in der speziellen Kategorie zum überqueren der Bundesstraße (geht halt ohne nicht). Zu b: selbsterklärend da er dann eine Fluggenehmigung in der speziellen Kategorie gebraucht hätte(Bundesstraße). Zu c: er war laut PK ca 40 Meter hoch und hatte einen geringeren Abstand zur Bahnanlage, Bundesstraße als die 40 Meter. Desweiteren gefährdete der Pilot Mensch und Leben. Was hier erzählt wird ist genauso bescheuert wie der Urteilstext, der zugegeben nicht gut formuliert wurde. Die Antwort vom LBA muss halt auch richtig verstanden werden und nicht nur gelesen werden. 🙋♀️
Ich halte diesen Kommentar für richtig. In meinen Augen sind die Erläuterungen des Video-Erstellers nicht richtig. Schaut man sich § 21h Absatz 3 Nr. 5 LuftVO an, muss man es von oben nach unten durchprüfen: Spezielle Kategorie? Nein, also nächster: Erlaubnis? Nein, also nächster: Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur? Wie soll das gehen beim Überflug? Also haben wir hier den Verstoß. Die Nichtkennzeichnung ist dann eher noch ein Zuckerli.
@ohnezuckerohnefett Nein das ist schon richtig wie ich das sage. Das braucht man nicht diskutieren. Das wurde falsch ausgelegt und habe ich auch vom LBA prüfen lassen. Die haben das bestätigt. Das habe ich schriftlich. Außerdem wurde das auch von der droniq und anderen Experten in einem webcast damals genau erklärt. Deswegen habe ich im Video ja auch gesagt, das Gericht hätte einfach einen Sachverständigen vom LBA bestellen müssen.
@ohnezuckerohnefett Was ist da bloß schwer zu verstehen??? Stimmt der Betreiber zu darf ich alles. Bei der Autobahn beispielweise. Stimmt der nicht zu gilt die 1:1 Regel. Oder Verknüpfung. Das kann man nur dann falsch verstehen, wenn man das ganze Thema nicht kennt und die Grundlagen. Das ist auch nichts wo es wie anders bei den Gesetzen was zum Auslegen gibt. Da sind sich Landesluftfahrtbehörden, LBA und viele andere fachlich kompetenten Stellen einig. Das ist falsch ausgelegt worden und meine Aussagen natürlich auch alle vollkommen richtig. Punkt.
Bescheuert ist hier gar nichts. Oben stehender Kommentar aber schon. Ich darf mit Allgemeinerlaubnis ohne in der speziellen Kategorie Autobahnen überqueren. Ich darf es auch , daher oder Verknüpfung, wenn der Eigentümer zustimmt wie es bei Funk und Fernsehdrehs Gang und gebe ist. Oder dann wieder bei d bei Bundeswasserstraßen ohne Bedingungen. Auch genauso bei allen anderen Punkten. Naturschutzgebiet. Überflug verboten oder eben in 120m Höhe erlaubt. Ähnlich bei den Wohngrundstücken. Ich verstehe nicht wie man mit falschen Aussagen noch so frech wahre Aussagen als bescheuert hinstellen kann. Das ist echt peinlich für den Ersteller, die eigene Inkompetenz hier so zur Schau zu stellen. Ich hätte den Kommentar wenn es meiner wäre schon gelöscht oder korrigiert @marieisso
stehe gerade auch vor dem problem, neue drohne kaufen oder nicht, aber wenn man das hört was da für strafen ausgesprochen werden glaube ich ich sehe von der drohne ab und kauf mir dann doch lieber ein motorrad. die strafen sind unverhältnissmässig hoch und überzogen.
Nebst den aufgeführten Punkten, hat er eben auch gegen die 1. Grundregel für Drohnenpiloten verstoßen. LASS DICH NICHT ERWISCHEN und bleibe als Pilot nach Möglichkeit unsichtbar. Selbst bei 100% legalem fliegen ist es immer besser, wenn man als Pilot nicht zu sehen ist, damit man ungestört die volle Aufmerksamkeit auf das Steuern der Drohne verwenden kann, ohne von irgendwelchen "Experten" beim Steuern generft zu werden. 😜
@@BRP2021 Absichtlich eher nie. Das man gelegentlich bei der Bildkomposition die Drohne kurzzeitig aus dem Blick verliert, kommt halt schon mal vor und wenn man ein Höhenlimit für ein Foto für wenige Sekunden um 30m überschreiten muss, weils sonst nicht passt, was solls. Solange niemand gefährdet wird, ist das noch im grünen Bereich.
Letztendlich verleiten solche und ähnliche Urteile die UAV-Piloten nur dazu, eben weiter weg zu stehen und die theoretische Reichweite zu nutzen bzw. den sichtbaren Bereich zu überschreiten. Bis die Polizei irgendwann ein AeroScope organisiert hat, ist der Pilot über alle Berge, auch wenn er vorher Menschenmengen und Bundeswasserstraßen (!) überflogen hat…
Hi Ich hab auch eine Mini Drohne mit 249g. Meine Frage lautet muss ich die auch beschriften? Ich hab auf ein Papier meinen Namen, Adresse, Mail, Telefonnummer drauf geschrieben. Das ganze mit Klebeband wasserfest fixiert. Würde das reichen oder muss die aus Metall sein? Und brauche ich eine Versicherung wenn ich die Drohne nur zum Spaß im Urlaub mal benutze und nicht kommerziell.
Hi du musst eine eID anbringen und Dich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dort bekommst Du die eID. Außerdem brauchst Du auf jedem Fall eine Versicherung. Ansonsten kann es teuer werden. Es gilt auch für unter 250g. Das Gewicht spielt keine Rolle, sondern ob eine Kamera vorhanden ist. Links sollten im Video sein.
Das kostet nichts. Du kannst natürlich noch zusätzlich die Telefonnummer anbringen, falls sie mal verloren geht. Ich habe eID und Telefonnummer angebracht.
Mal ne frage bin beim dmv versichert deutscher Modell versicherrungsverband ich weiß heute noch nicht ob da ein Rechtsstreit abgesichert ist für Schäden ja usw könnt ihr mal da nachforschen danke guter beitrag von euch😮
ja, die formulierung des gerichtes ist grundsätzlich falsch, aber der videotitel genauso. der platz hat die maße von ca 29,5*43m, somit würde bei der erwähnten flughöhe von 30-40m auch im geringsten fall immer die 1:1 regelung zu einem der objekte (bahn, wasser, bundesstraße) unterschritten werden.
Es gibt na nicht mal Auswertungen der Drohne. Es wurde so ziemlich alles falsch gemacht. Kein Mensch kann eine Höhe so schätzen, daß sie rechtswirksam ist. 20m 30m. Kann alles gewesen sein. Dann 2 Leuchten links und rechts die die Mini 2 gar nicht hat. Normalerweise gehört da ein Sachverständiger der Landesluftfahrtbehörde dazu genommen und die Daten von DJI ausgewertet
@@MichasWelt ich habe nie gesagt, dass alles richtig gemacht wurde, ich habe nur angemerkt, dass, mit den mir vorliegenden informationen aus dem video und dem urteil, der titel des videos ebenfalls falsch ist, da demnach die 1:1 regelung nicht eingehalten wurde. das man einen sachverständigen hätte dazuholen sollen und auch müssen, genauso wie die auswertung der flugdaten der drohne, steht für mich außer frage und hätte passieren müssen, was jedoch an den den vorliegenden informationen/aussagen nichts ändert.
Moin Wäre man auch bestraft worden wenn man eine Allgemeinerlaubnis gehabt hätte oder was bringt so eine Erlaubnis kostet ja auch knapp 200 Euro für 2 Jahre ? Danke
12:59. Ah ok gut zu wissen. Bis jetzt hatte ich mich nur über Telefon informiert. Die Haftpflicht, soll es mir nun schriftlich geben dass meine Drohnen mit versichert sind...
Recht haben und Recht bekommen, waren immer schon 2 verschiedene Paar Stiefel. Und was man deutlich, während der Corona Pandemie, und die Klagen der Bürger gesehen hat, haben viele Anwaltskollegen auf TH-cam gesagt, dass sie niemals so viele falsche Beschlüsse gesehen haben. Oder anders gesagt, wer gut schmiert, der gut fährt! 😮😮😮
Lieber Micha, Dein Video hat mich sehr interessiert und ich fand es hervorragend und sehr gut zumal über Drohnenbußgelder relativ wenig veröffentlich ist. Meine Ansicht zu dem Geschilderten: 1) Es wurden ja ziemlich viel falsch gemacht und da gibts außer dem Fehler vom Gericht nichts zu kritisieren. Ich glaube der Angeklagte tut gut das so zu belassen - etwas viel Lehrgeld hat er bezahlt. 2) Dass das Urteil für andere Rechtsprechungen herangezogen wird, dafür taugt es nicht. Es war ja ein offensichtlicher Fehler und keine Auslegungssache. 3) Mit Deiner UND / ODER Verknüpfung musste ich etwas schmunzeln. Hatte ich doch erst neulich mein RegPräs angefragt ob ich in der Auslegung der LuftVO Punkt 6 NSGebiete falsch liege da es überall heißt "man darf nicht über NSGs fliegen". Auch dort ein UND/ODER Gespinst was ich mir dann für ein "ich darf fliegen " absichern ließ. Bin eben kein Jurist und solche Texte auszulegen ist nicht mein tägliches Brot. Danke und Grüße Helmut
Moin zusammen 🙋🏽♂️ aber jetzt mal ganz ehrlich, warum sollte man bei so Ansammlungen fliegen und dann noch so unvorsichtig. Ich bin neu in Sachen Drohnen. Auf dem Feld wo es die App Droniq anzeigt das man da fliegen darf sollte doch kein Problem sein oder ?
Video nicht gesehen? Wer redet von 30m? Es gibt vage Aussagen. Vielleicht 30 dort 40. Vielleicht auch nur 20. Flugdaten nicht ausgewertet. Die Location habe ich gezeigt.
Sehr interessanter Beitrag. Vielen Dank dafür. In diesem Zusammenhang eine Frage: Seit ein paar Tagen funktioniert die Droniq App nicht mehr. Was ist geschehen? Bis dto hatte ich mit meinem Samsung 20 FE keinerlei Probleme. Wurde die App geändert? Auch nach Neuinstallation keine Besserung. Ist dir diesbezüglich das Problem bekannt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Grüße aus dem Allgäu
Bundesstraßen/Autobahnen dürfen aber auch zügig überquert werden. Nur darf man nicht über ihnen "kreisen" oder stehen. Sicher kommt es auch auf die Drohnenkategorie an, die ja hier mangels Zertifizierung zu speziell gehört. Aber da er keine Drohnenkennzeichnung hatte, konnte er wohl gar keine Ahnung haben, was schon mal eine notwendige Risikobewertung auschließt. Demnach konnte er schon gar keinen notwendigen Kenntnisnachweis A1 haben geschweige denn A2.
Hi, habe Deine Videos bezüglich Drohnen fast alle gesehen und bin begeistert. Ich habe die Mini 3 pro. Jetzt habe ich ein Return- to- Home-problem. Wenn ich mich auf dem Motorboot befinde und die Drohne hinterher fliegt, ist das erstmal alles normal. Wenn jetzt die Verbindung abreißt, wird sie zum Startpunkt zurückkehren und landen. Bin ich jetzt mit dem Boot woanders, als beim Start, säuft die Drohne ab. Das geht natürlich gar nicht. wie kann ich das einstellen, dass die Drohne in der Nähe vom Sender landet. Geht das überhaupt. Für eine entsprechende Info würde ich mich riesig freuen. Andreas aus Hannover
Hallo, danke fürs Lob. Du kannst in der Fernsteuerung den Startpunkt neu setzen, aber er ist nicht dynamisch. Wenn sich das Boot dauernd bewegt, funktioniert das nicht. Wenn es mal ne Pause macht, kannst Du den Startpunkt natürlich neu setzen.
Kann man nun das Gericht schuldig sprechen, falls es Fehler begangen hat? Natürlich nicht. Eine Berufung spricht bei einem gegenteiligen Urteil das vorherige Gericht nicht schuldig. Vor dem Gesetz sind manche nunmal gleicher als andere. Ja, falsche Berufswahl. Anwalt oder Richter sind sicherere Berufe ;-( ... wobei es da auch Grenzen gibt.
Na ja, verfestigt immer mehr meine Meinung, dass es in Deutschland nicht empfehlenswert ist, sich eine Drohne zuzulegen - außer man möchte nur über Wiesen fliegen. In Portugal ist das alles ein wenig anders...
Grüße ich kenn mich mit dem Thema überhaupt nicht aus, wie ist es denn eigentlich mit auf dem Feld fliegen zur Freizeit mit Kamera aber ohne Aufzeichnungen zumindest habe ich das nicht vor will nur fliegen
Manchmal frage ich mich, ob man mit einer Kamera Drohne noch überhaupt etwas darf. Ich nutze sie z.B. wohl auch illegal einmal im Jahr um zu sehen ob Laub in der Dachrine ist das entfernt werden will.
ah, ok, das wusste ich nicht, hatte erst vor kurzem nach einer Drohnenversicherung für gewerbliche Nutzung geschaut und die fingen alle erst bei 120-150 Euro an.
Das war ei Amtsgericht - also total überlastete Richter ohne Zeit und Ahnung. Grundsätzlich sollte man bei diesen Urteilen in die 2, Instanz gehen. Dann wird vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Da nehmen sich die Richter mehr Zeit und ziehen gffs. Sachverständige hinzu. Auf gar keinen Fall darf man aufgeben ! Die Regeln sind in der Luftverkehrsordnung festgelegt, die werden durch ein kleines Amtsgericht nicht ausser Kraft gesetzt.
Recht informativ (abgesehen von der Reklame für die Versicherung...), Luftraumverletzungen waren schon immer recht teuer, unter 500€/ oder DM davor, war da kaum was zu haben. (Erfahrung nach selber verschonten 30 Jahren PPL, was man da von den Kollegen so mitbekommen hat) Nach meiner Erfahrung war das meist eine schlechte Flugvorbereitung oder die völlige Ignoranz zu Regelungen und der Möglichkeit entdeckt zu werden. Denke da auch an die Drachen und Gleitschirmflieger. Grundsätzlich halte ich den Einsatz des gesunden Menschenverstandes für einen guten Ansatz wenn man den Sicherheitsaspekt im Fokus hat. Manche Regelungen sind zwar nur schwer nachvollziehbar oder sogar Blödsinnig. (z.B. 5m Flughöhe im Endanflug der Kontrollzone) Trotzdem - auch dann ist erwischt = erwischt.....oder man geht in die Politik und versucht das zu ändern.
Top Beitrag mit sehr intensiver Recherche von einem absoluten Drohnen-Experten, herzlichen Dank Micha 👍
Was die deutsche Polizei alles weiß.
Bei uns in Italien, fragt ein Polizist höchstens, wie gut die Drohne fliegt.
Ein Carabiniere hat mich in einem Schigebiet, wo ich meine Tochter beim Schifahren gefilmt habe, angehalten , nicht mehr zu fliegen, weil sich Schifahrer aufgeregt haben. ( vielleicht waren es Deutsche Touristen :-))
Ich habe die Drohne sofort eingepackt und mich entschuldigt.
Sehr gut, so solls sein. Gruß Jörg
Ist ja auch DEUTSCHLAND - wir haben Historie - DDR, WK2….gehört zum guten Ton (Ironie aus…)
Vielleicht hilft es in Deutschland, während man Drohnen fliegt, sich am Asphalt festzukleben. Da wird ja in letzter Zeit oft ein Auge zugedrückt.
Genau so und nicht anders. Wenn jeder Rücksicht nehmen würde wären überzogene Regeln garnicht notwendig. 👍
@@homoerschoepftikus stimmt.
Wer sich wirklich zu 100% an alle Regeln halten möchte der sollte sich besser keine Drohne kaufen.
Traurig aber wahr 😐
Wer so grob gegen sämtliche regeln verstoßen will wie in dem Fall, sollte aber auch keine Drohne kaufen. Sorry. Urteil ist noch viel zu Milde.
Die Regeln wurden ja auch nur deshalb so gemacht dass man die Lust daran verliert....
Wobei man in diesem Fall aber sagen muss, dass er wirklich zu dämlich war. Wer fliegt denn vor den Augen der Polizei derart gesetzeswidrig, also selbst Schuld.
Kaufen schon, aber nur in seiner Küche fliegen lassen. 😸
Das eigentlich Schwierige finde ich, dass sich deutsche Gerichte anscheinend mit dem Thema über das sie urteilen sollen nicht mehr richtig auseinander setzen. Ähnliche Beispiele findet man häufiger bei Arbeits- und Sozialgerichten.
Die gehen nach den Gesetzestexten vor. Und so ein fehlendes "oder" kann, wie gesehen, ganz schnell teuer werden. Da wäre der Gesetzgeber gefordert, den Text nachzubessern!
@@micha0001 Ja offensichtlich nicht...
Ich glaub auch menschen der Justiz sind nur Menschen. Das ganze Modellflugrecht ist derart kompliziert geworden das man sich zu keinem Zeitpunkt mehr sicher sein kann.
Höchstens noch auf dem Flugplatz.
Das schlimmste finde ich aber die geschwindigkeit in der sich die Sachen ändern.
Innerhalb weniger jahre habe ich nun den dritten "Flugschein / Kenntnissnachweis " ... was auch immer.
Nicht drei mal den gleichen, sondern drei unterschiedliche... von denen der erste schon nicht mehr gillt.
@@micha0001 Du scheinst selber den Gesetzestext nicht richtig verstanden zu haben. Genau darum geht es, dass nämlich das Gericht entgegen dem eigentlich eindeutigen Gesetzestext entschieden hat. Und nur weil Du und ein Richter diesen Gestzestext nicht richtig gelesen und/oder verstanden haben, ist der Gesetzgeber noch lange nicht gefordert, diesen nachzubessern !
@@danielhoffmann67 Sehe ich anders, die "oder-Verknüpfung" ist an der besagten stelle nicht explizit erwähnt, während an anderen Stellen explizit "oder" steht. Könnte man also argumentieren, es gilt überall "und", außer es steht explizit "oder" dort. Aber auf der Dipul-Seite steht ja dann explizit "oder", damit wäre ich dann in Berufung gegangen.
Mit einem Sportflugzeug bis 5,7 Tonnen darf ich über Menschenansammlungen fliegen. Es muss nur eine Mindesthöhe eingehalten werden.
Mit einem Hubschrauber, der deutlich schwerer sein kann, ist diese Mindesthöhe sogar niedriger.
Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht.
und riesige Verkehrsflugzeuge dürfen über Städte fliegen. Was ist denn das für ne unsinnige Argumentation? Piloten verbringen hunderte Stunden in Ausbildung während Drohnenpiloten der kleinen Klassen, wenn überhaupt, nen Mini-online-Test machen.
Die stellen aber auch eine größerer Gefahr beim Absturz darf als ne 249g Drohne.
@@ignaznabis Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht .
Wieviele Todesopfer gibt es in der zivilen Luftfahrt, und wieviele Todesfälle gibt es durch Kamera-Drohnen. ( Kleiner Spoiler: bei den Kamera-Drohnen sind es 0.)
@@volky7265 Wusste nicht, dass du nur witzig sein wolltest.
Die Drohnenflieger sind aber auch Amateure ohne Ausbildung. Damit ist nicht die Drohne das Problem, sondern der, der steuert, und deswegen gibt's die Regel.
Wenn ich Dich so höre ( sehr sachlich und einleuchtend erklärt) verliere ich immer mehr die Lust zur Erstanschaffung
Nicht aufgeben. Es macht Spaß wenn man mit gesunden Menschenverstand fliegt.
Nicht innerstädtisch fliegen und gut ist
@@SPiBerg Innerstädtisch muss man mehr beachten. Verboten ist es nicht.
@@MichasWelt ja ja, aber wer auf Nummer sicher gehen will, lässt es in der Stadt
@@SPiBerg Wenn man kein Geld danjr verdient sowieso. Ich schreibe vorher immer eine Mail an das Ordnungsamt. Die wissen auch ob Veranstaltungen stattfinden.
Super erklärt, hilft in jedem Fall, sich durch das merkwürdige Urteil nicht zu sehr verunsichern zu lassen.
Die Örtlichkeit zu dem Urteil, ist natürlich auch ohne Menschenmenge schon schwer (Einhaltung 1:1 und Überflugkombi) rechtssicher zu befliegen.
Die irren Klimakleber bekommen es viel billiger. Denkt mal drüber nach bei der Bundestagswahl
Wurden nachweislich höchst richterlich frei gesprochen, obwohl ein Patient in einem Krankenwagen im Einsatz nachweislich durch die Blockade verstarb. Anschließend flog mind. einer der Klimakleber nach Bali in Urlaub. Unser eins malocht auch noch für die.
Wie kann man so lost sein lmao
Ich gehe fest davon aus, dass da nicht näher drauf eingegangen wurde, da die gesamte Situation schon sau dämlich war. Wohngebiet, über Bfs, Bws und Ba, Menschenansammlung ist Grund genug.
Wir haben in der Drohnen Community ein ganz großes Problem. Die meisten interessiert die EU-V nicht
Wobei das Wohngebiet ja eigentlich kein Problem sein dürfte, solange die Drohne sich ausschließlich über öffentlichen Flächen (z.B. Straßen) befindet 🤔
@@ExploringEurope1 da hast du aber den Abstand zu einem Wohngebiet vergessen.
Wohngrundstück ist nicht gleich Wohngebiet. Ein wichtiger Unterschied.
Falsch. Es wurde eben NICHT über BA und BWS geflogen. Die Folge wird sein, künftige Richter werden legale Flüge aufgrund dieses Urteils bestrafen. Egal ob dämlich oder nicht.
@@MichasWelt Ich hatte mal die Info auf Nachfrage bekommen, dass sich das auf befriedetes Gebiet bezieht. Soll da aber mal einer noch durchblicken.
Innerhalb geschlossener Ortschaft, während einer Demonstration wobei Polizei schon anwesend war.....
Macht man aber auch nicht, oder?
zumindest stellt man sich als pilot nicht öffentlich zur schau
@@drifthexerwas wäre denn Ihre Lösung gewesen? In einem Auto verstecken und BVLOS oder hinterm Baum versteckt über den Köpfen kreisen? Ich wundere mich wirklich nicht mehr, dass das „Drohnentum“ in Verruf gerät durch solch einen Kommentar
Wieso nicht?
wieso nicht? Ist doch legitime. Da stehen "tausende" mit dem Handy und filmen alles, sowie presse etc.
Vor der Polizei sollte man keine Angst haben. Das ist allerdings ein Punkt den die Polizei mittlerweile ziemlich schwierig gestaltet und niemanden mehr auf Fehler hinweisen will, sondern direkt (auch unwissend) die Personen mit Geldstrafen belangen möchte.
Herzlichen Dank für die Aufklärung. Ich habe schon vor 1 Jahr meine Mavic 2 Air verkauft und mir die leichte DJI Mini 3 pro gekauft, da ich der Meinung war, dass ich damit nicht diesem Wirr und Irrsinnsgesetzen der Behörden ausgesetzt bin. Habe allerdings die Kennzeichnungsplakette an der Mini 3 pro angeklebt. Langsam habe ich von diesem rechtlichen Irrsinn so die Schnauze voll, dass ich auch diese Drohne abschaffen werde.
Wirklich war da vergeht einem die Lust. Ich habe den Brief vom Amt oben gelesen,da fällt mir schon garnichts mehr ein ,da ist die Rede von west nach ost 30-50 meter zum Paneestrom(Achterwasser30-80 Meter zur Oberwallstrasse.Das sind ausschliesslich sie Sesselfurzer,die garnicht anders können. Aber das ist für den deutschen Staat wieder eine Super Einnahme Quelle.Vielleicht kommen auch schon bald Luftblitzer,wegen Geschwindigkeits Übertretungen.
Armes Deutschland ständig gehts mehr bergab. Traurig Traurig Traurig
Bedeckt,am Besten verborgen starten und landen und vorallem mit Vernunft fliegen.Diskussionen gibt es immer ganz schnell,selbst wenn man an legalen Orten fliegt.Deshalb weg von Parks,wegen und der Öffentlichkeit.Kein Kläger,kein Richter
Jep, leider werden wir dazu gezwungen. Der Polizei und der Justiz kann man offenbar nicht vertrauen. Es ist ein Regeleahnsinn der nur in Deutschland vorkommt, weil hier jeder den Sheriff raus hängen lässt.
Ich denke, das war von vorneherein klar! Mich regt DIESER Fall nicht auf!
Eindeutiger Piloten Fehler,hätte er einen Sicherheitsabstand von mindestens 1000 m zur Drohne gehabt hätte man den Drohnen Piloten nicht erkennen können.... und es wäre zu keinem Gerichtsverfahren mit einer denkwürdigen Verurteilung gekommen usw.
Genau das ist das problem mit LOS Regeln 😂
Also entweder alle Regeln brechen oder keine. Ich fliege auch lieber undercover. Keiner soll mich anlabern können.
@DerSkeptiker eben
@@chrisbee5481 Die lassen einem mit dem Wahnsinn keine andere Wahl mehr. Da wird von einem verlangt für einen kleinen Flug mit einem Briefbeschwerer Stunden und Tagelang irgendwelche Lagepläne, Satelitenaufnahmen, Karten diverser Art und Gesetzestexte/Entscheidungen zu studieren während die, die am längeren Hebel sind einfach mal eben machen können was Sie wollen in der Hinsicht.
Also der Abstand war doch schon nicht gewahrt als er über die Bundesstraße flog...
meines Wissens besagt die 1:1 Regel, dass man in einer Mindestentfernung von 100m starten muss und dann bei Annäherung die 1:1 Regel bis 10m anwenden kann. mal abgesehen, dass er die Bundesstrasse nicht hätte überfliegen dürfen und auch nciht die Menschenansammlung, hätte er in einer Entfernung von mind. 100m zur Wasserstrasse bei einer Höhe von 100m starten müssen. Es geht auch nicht, dass man 10m herangeht und dann auf 10m aufsteigt. Der Strat muss in mind. 100m Entfernung stattfinden. So habe ich das gelernt. Das wäre hier aber nicht gegangen, demnach hat meiner Meinung nach das Urteil schon seine volle Berechtigung.
Stimmt so nicht ganz. Ein Beschuldigter darf straflos lügen, dass sich die Balken biegen (solange man damit niemanden anders belastet). Dafür gibt es keine Strafverschärfung. Andersrum gibt es bei Kooperation und Einsicht manchmal etwas "Rabatt".
Stimmt aber dennoch kann der Richter das natürlich rein subjektiv negativ empfinden und den Rahmen ausschöpfen. Am besten sagt man gar nichts.
@@MichasWelt Garnichts sagen kann auch eine Zustimmung sein. Das ist nicht der richtige Weg.
@l3lackoutsMedia Absolut falsch. Es ist der richtige Weg den auch jeder Anwalt mittlerweile empfiehlt. Aussagen können vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Als nicht Rechtsexperte wird reden alles noch viel schlimmer machen. Man darf auf keinen Fall etwas sagen ohne sich vorher beraten zu lassen. Das wird sich nicht als Zustimmung gewertet.
@@MichasWeltDas Schweigen vor Gericht erst einmal das beste ist ist richtig, aber es gibt mehrere Ausnahmebedingungen, die dies unter Umständen ändern können. Dies ist eindeutig dadurch nicht absolut falsch. § 346 HGB - ist einer der Paragraphen, der dies verklausuliert als Rechtsgrundlage beinhaltet. Die Ablehnung der Sache an sich eindeutig zu äussern ohne sicht selbst mit neuen Informationen zu belasten ist selten falsch nach meiner Ansicht ansonsten ist es möglich Schweigen in gewissen Zusammenhängen als kongruentes Handeln auszulegen. - ist natürlich keine Rechtsberatung und nur meine Meinung.
Das Fliegen ohne Flugschein ist in D, dagegen billiger! Es fällt nie auf!
Yup, wenn deine drone nicht zu dir identifizierbar ist muss auch nicht Zahlen lol
Klingt für mich so, als hätte der Betroffene einfach in einen brauchbaren Anwalt investieren müssen. Aber das Überfliegen der Menschenmenge und der Bundesstraße ist aber trotzdem schwerwiegend genug - also sind das eher Details. Und das Urteil eines AG taugt auch nicht als Vorlage zu anderen AGS, solange das nicht von einem OLG geprüft wurde. Urteile einzelner AGs sollte man nicht so heiß essen - auch wenn das hier schon eine sehr interessante Interpretation ist.
Das Hobby ist schlicht tot. Wie üblich in Deutschland.
Es ist schon möglich. Man muss sich halt nur sehr damit beschäftigen den richtigen Ort zu finden und ich fahre oft mehr als 100km für einen guten Spot.
Bundestraße überflogen, Menschenmenge überflogen, Polizeieinsatz missachtet......so viele dumme Fehler vom Piloten - selber Schuld.
Anmerkung: Als Beschuldigter darf er sogar lügen. Niemand muss sich selbst belasten. Urteile werden nach der Sachlage gefällt, dabei spielt eine Kooperation des Beschuldigten mit den Ermittlungsbehörden KEINE Rolle. Ein Polizist kann niemals das Versprechen einhalten "Wenn du jetzt die Wahrheit sagst, wirst Du nicht so hart bestraft". So eine Aussage der Polizei ist Null-komma-nix Wert. Das Urteil hätte nicht milder ausfallen dürfen, wenn der Drohnenpilot kooperiert hätte, denn dann hätten wir keinen Rechtsstaat mehr. Wenn es allerdings Fehler im Urteil gibt, ist natürlich eine Berufung möglich. Und auch da dürfte der Drohnenpilot noch sagen "Ich war es nicht, mir hat das Zeug jemand in die Hand gedrückt". Ansonsten Danke für die Recherche.
Mag sein. Der Richter handelt immer auch emotional und ich weiß aus Erfahrung das man dann deutlich besser weg kommt. Auf seine Rechte bestehen geht manchmal böse nach hinten los.
Der Richter darf aber die Einsicht des Beschuldigen in das Strafmaß einfließen lassen, und ein Geständnis lässt auf Einsicht schließen.
Na klar darf er lügen,
aber das wird halt mit der WAHRHEIT konfrontiert.
Und dann gibt es "Minuspunkte"!
Der fliegt jedenfalls nichts mehr außer Spielzeug
und das ist gut so
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Lügen darf er vor der Polizei. Vor Gericht sollte er lieber schweigen oder nur abstreiten, da es sonst sehr schnell uneidliche Falschaussage werden kann.
Kooperation mit der Polizei oder dem Gericht wirkt sich in der Realität immer strafmildernd aus. Lügen (Verschleierung der Tat) und Schweigen (Behinderung der Ermittlungen) bewirken meist das Gegenteil. Man wird für beides nicht bestraft, aber es hat in der Regel Auswirkungen auf das Urteil, da Strafmaße immer einen Ermessensspielraum haben. Wenn man sich schon erwischen läßt: gaanz kleine Brötchen ... !!
Danke für diese Analyse, sehr interessant und wertvoll für jeden Drohnenpiloten.
Danke für deine Info's und für deine ausführliche Erläuterungen und auch Hinweise in der Beschreibung. Gruss aus der Pfalz
Immer das selbe. Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Ich habe mittlerweile gar keine Drohne mehr. Das ist so kompliziert geworden und die Einschränkungen sind in meinen Augen echt massiv. Es macht gar keinen Spaß mehr.
Also man muss sich halt Mühe geben und nach Spots suchen. Da findet man schon so Einiges. Schau Dir mein Hamburg Video an. Alles legal geflogen in dieser schönen Stadt.
Ich hab das Drohne fliegen aufgegeben.Dort wo der geflogen ist, wäre ich nie geflogen.Da wo ich fliegen und filmen wollte, ist meistens Naturschutz…🙈 was für ein Wirrwarr…es sollte alles ganz einfach gestaltet werden und ist nun von Regeln und Gesetzen übersät.Vor dem Flug riesen Recherchen, während dessen Abstände messen und Berechnungen….und nun sehen die Behörden auch nicht richtig durch😂. Aber danke für Deine Aufklärung und die Arbeit, die Du Dir damit gemacht hast Micha🙏👌, Grüße Micha 🙋♂️
Warum können wir es nicht einfacher halten ... fällt mir nix mehr zu ein. In Österreich ist das deutlich einfacher ...
@@tomralinDanke für den Tipp. Kannst Du bitte Infos zu Österreich posten?
Der Hauptgrund für die Anlage war doch das überfliegen der Menschenansammlung, und das überfliegen der Bindestraße. Das alleine reicht doch schon für eine Verurteilung. Er hat Aktiv Menschenleben gefährdet. Das auch noch bei einer Veranstaltung mit Polizeipräsenz vor Ort usw.
Wie dumm muss man denn sein dort zu fliegen.
Ich sag immer, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du Mal zu nahe an ein Naturschutzgebiet kommst, wird dich deswegen keiner gleich anzeigen. Und wenn sonst Nichts passiert ist würde es nie zu einem Gerichtsverfahren Kommen.
Gleiches gilt bei mal zu nahe an einer Bundesstraße oder ähnliches.
Nur weil man da Mal den Abstand um ein paar Meter unterschreitet gibts nicht gleich ne Anzeige Oder ein Gerichtsverfahren.
Erst wenn es aktiv zu einer Störung oder Gefährdung kommt, dann sehr wohl.
Und mit nem bisschen gesunden Menschenverstand würde man auch nie auf die Idee kommen, dort eine Drohne Fliegen zu lassen.
Hallo, nachdem ich die ganzen Kommentare hier durchgelesen habe, möchte Ich meine Beurteilung, ob die 1:1 Regel eingehalten wurde oder nicht, einmal andersherum aufziehen:
Hierfür betrachte ich jetzt nur den Ort, an dem die Demo sattfand, also die Freifläche zwischen Hafen, Bundesstraße und Eisenbahn.
Beim Blick in Google-Maps verlaufen sowohl Bundesstraße, als auch Eisenbahn auf ungefährer Höhe der Freifläche (keine Brücke). Wenn ich nachmesse, liegen die Ränder der Straße und der Bahntrasse auf der "Hafenseite" ca. 26m und auf der "Stadtseite" ca. 50m auseinander. Da die Menge wahrscheinlich in der Mitte der Fläche stand und die Fläche annährend ein Parallelogramm ist, sind das an dieser Stelle dann ca. 37,5m Distanz zwischen Straße und Eisenbahn. Da ich zu beiden Seiten den 1:1-Abstand einhalten muss, entspräche dies einer maximal erlaubten Flughöhe von 37,5m:2, also 18,75m. Wohlgemerkt exakt nur an dem Punkt mittig zwischen Straße und Bahntrasse! Weiter in Richtung Bahn oder Straße geflogen, ist es entsprechend weniger. In Richtung Hafen sinkt die max. Flughöhe aufgrund der kleineren Entfernung zwischen Straße und Bahn auf 13m und stadteinwärts Richtung Parkplatz Rungeplatz dürfte aufgrund des hier größeren Abstandes von Straße und Bahn ca. 25m hoch geflogen werden.
Die Drohne soll aber doch ca. 30 bis 40m hoch geflogen sein! Klar, ist schwer zu schätzen, aber selbst 20m wären (zumindest über der Mitte des Platzes) bereits zu hoch gewesen!
Die Drohne hätte daher nur (unter Beachtung der nach der 1:1-Regel erlaubten max. Flughöhe) aus Richtung des südwestlich gelegenen Parkplatzes Rungeplatz kommen dürfen, um den Punkt über der Demonstration überhaupt legal erreichen zu können - weil "von oben" kommend (selbst unter Außerachtlassung des Überflugverbotes von Bahnanlagen und Bundesfernstraßen) dieser Punkt nach der 1:1-Regel NIE legal erreicht werden kann!
Von daher ist das Urteil in Bezug auf die 1:1-Regel in meinen Augen völlig richtig!
Das war aber nicht die Begründung. So wäre es richtig gewesen. Es wurde aber gesagt, dass die 1:1 Regel nicht gilt.
Interessant. Man könnte jetzt vermuten daß die Abstandsregel insofern korrekt ausgelegt wurde, weil die Kennzeichnung der Drohne nicht vorhanden war und deshalb eben nicht die Abstandsregel gilt, weil das Luftfahrzeug eben die notwendigen Voraussetzungen für die 1zu1 Regel nicht erfüllt hat.
Es wurde unabhängig davon begründet. Lt. Gericht gilt die 1:1 Regel generell nicht alleine. Wenn andere dem folgen, wird es unangenehm.
Warum er flog doch Hobby technisch ohne triftigen Grund über die Straße also schuldig oder?
Was lernt man daraus? Wenn man unsinnige Gesetze überschreiten will, muss man sich besser tarnen
Fakt Er hat sie nicht gekenzeichnet und das wohl aus guten Grund.
Fakt er ist über eine Menschenmenge geflogen. Fakt er hat geleugnet der Pilot zu sein. Genau wegen solcher Typen gibt es immer mehr Verbote.
Das Gericht meckert Punkte an, bei denen es nicht zu meckern hat. Vergisst aber den Punkt, dass man nicht in der Nähe von Einsätzen der Rettungskräfte fliegen darf.... Wahnsinn. Danke dir für das aufklärende Wissen.
danke michael.. top. 6 sterne vid. ich flieg nur noch auf dem modellflugplatz. 😢
Danke für Deinen Kommentar. Mit der Droniq App oder Dipul findet man viele andere schöne Stellen zum Fliegen.
Wieder was gelernt! Danke! 😎
Interessanter Fall. Es wird natürlich auch für ein Gericht nicht einfach sein diese relativ neue Situation besser zu kennen. Ich denke für ihn Berufung einzulegen ist wirklich eigentlich richtig. Eigentlich darf in so einem Fall wenn neu verhandelt werden würde die höheren Gerichtskosten doch nur der Staatskasse auferlegt werden weil die ja ihr Gesetz nicht richtig gelesen haben. Natürlich ist er für die anderen Punkte zu verurteilen.
Wie gut, dass du weißt, was alles vom Gericht als falsch eingeschätzt wurde.
Dann muss er also nicht bezahlen. 😅
Du weißt schon, dass auch falsche Gerichtsurteile vollstreckt werden? Was denkst Du, wieviele unschuldige in Haft sitzen. Ist halt so. Alle wissen es ist falsch, aber es gilt trotzdem.
@@MichasWelt Das ist, was ich damit sagen wollte. Vor Gericht werden Urteile gefällt, kein Recht gesprochen.
Darüber hinaus war der Drohnenflug dort völlig vorhersehbar rechtswidrig.
Schon heftig, ist ja schlimmer als Auto fahren 😕
Wenn ich bedenke das in meiner Kindheit hier bei uns hin und wieder zwei Herren mit ferngesteuerten Segelflugzeugen waren die ihre Flieger verdammt hoch fliegen ließen unweit der Autobahn.
Die Teile hatten ne Spannweite von 2.5m - 3.0m und waren garantiert schwerer als 250g ....... ach was waren das noch schöne Zeiten 😊
Ein Wunder das Kinder noch Drachen steigen lassen dürfen 😢
Die kenne ich auch noch, diese Zeiten......
In der Nähe der BAB und Schiffahrtstrasse den Segler in der Thermik auf über 600m steigen lassen.
Weit und breit kein Privatflieger unterwegs ..... und niemand der einen ans Bein pissen wollte.
Vor der ganzen Regulierung / Drohnenverordnung wollte man mich schon während des Fluges vermöbeln, von wegen Spanner und so.....
Am Besten ist, den ganzen Scheiss in die Tonne kloppen und Arschlecken.
Macht alles keinen Spass mehr.....
Die Modellflieger fliegen auch heute nach anderen Verordnungen. Als Drohnenpilot in einem Modellfliegerverein darfst du z.B. unter Umständen unterhalb von 30 Metern ohne Spotter FPV fliegen oder sogar theoretisch unter ein paar Umständen bis 762 Meter über Grund (praktisch aber begrenzt durch Sichtweite).
Als meine Phantom 4 Pro das letzte mal flog, gab es noch keine einzige Reglementierung zu Drohnenflügen. Das waren noch gute Zeiten. Heutzutage werden Drohnen wie gefährliche Maschinen behandelt, während tonnenschwere Geländewagen in bewohnten Gebieten in Händen von Rentnern mit Gas-Bremse-Schwäche vollkommen ok sind.
LuftVO §21h Absatz b und c ( und !!!!) müssen erfüllt sein ( nicht oder) . So lese ich es daraus. Also 1:1 Regel nur in Verbindung mit Zustimmung .
@@Ismir123Uebel Nein. Das ist längst geklärt. Es ist oder. Zweifellos. Hat das Luftfahrt-Bundesamt auch bestätigt.
Prima analysiert, Micha 👍 Auf frischer Tat ertappt ist natürlich blöd. Da wird's mit Rausreden schon schwierig. Außerdem zeichnet die Drohne intern ja jeden Flug ganz genau auf. Einerseits gut, andererseits 😭 Also am besten sich an die Regeln bzw. Gesetze halten, auch wenn's manchmal schwer fällt. - Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, sind Anzeigen/ Urteile aufgrund von veröffentlichtem Drohnen-Footage. Gibt's da auch Beispiele bzw. wird danach sogar, z.B. von den Behörden, aktiv gesucht? Wünsche ein schönes, langes Wochenende! Servus, Bernd 👋🙂
Danke für Deinen Kommentar. Ich kenne JEMANDEN, der anhand eines TH-cam Videos über 800 Euro zahlen musste. Flug in der Kontrollzone und andere Dinge. Die Anzeige kam über das Video. Also ja, das ist definitiv möglich.
Such mal nach "Outdoor mit Sebastian", der musste mehrere tausend Euro Strafe zahlen, wegen Verstößen im Naturschutzgebiet Siebengebirge, unter anderem wegen Drohnenflügen. Die Behörde hat alles auf Grund seiner Videos recherchiert.
@@MichasWelt Halten wir einfach mal fest, die Volltrottel, die ihre Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mittels Drohen oder Dashcams dokumentieren und bei TH-cam oder anderswo im Netz einstellen müssen, sterben nicht aus. Dummes Ego frisst Hirn, Menschen mit Hirn stellen nicht alles, was sie auf dem eigenen Rechner haben auch ins Netz. Für ein paar Klicks und Kommentare, die einem Beweisen was man für ein toller man Hecht ist, Blödsinn im Netz einzustellen gehört einfach bestraft, da sind 800 Euro eigentlich zu wenig.
Was auch für unnötige Gumpenhopsereien im Netz gilt, so was macht man und genießt - ins Netz, damit tausende Vollidioten dann auch zu diesem "Geheimtipp" pilgern, stellt man es nicht. Dann hat man die Location nämlich kaputt gemacht. Wenn da 50 Einheimische über Tage verteilt reinhüpfen ist das kein Problem, wenn da dann aufgrund so eines Videos am Tag hunderte Vollidioten in Riemchen-Sandalen hin pilgern schon, dann sind die Krankenhäuser in der Umgebung nämlich ausgelastet. Wird schon einen Grund haben, warum Menschen mit Hirn stabiles Schuhwerk mit hohem Schaft, das die Knöchel und Gelenke schützt und stützt, nutzen, samt anständig profilierter Sohle versteht sich. Wenn man die Speziallisten mit Turnschühchen und Sandalen bei TH-cam sieht und weiß, dass denen so mancher hirnloser Touri nacheifert, wird einem schlecht.
@@sarezfx Gut so, Blödheit gehört bestraft.
ja, da kann ein prominenter YT mit seinen outdoor Aktivitäten ein Lied von singen, als einem Ordnungshüter an einem verregneten Nachmittag beim Vertreib von Langeweile mit seinen Beiträgen eine lange Liste von Verstößen aufgestellt hat und letztlich zu einem echt deftigen Bußgeldbescheid geführt hat
Danke Micha ein SUPER Beitrag 👍👍👍
Man fliegt nicht bei solchen Events und gut ist… da gibbet nix dran zu rütteln.
Bundesstraße... Meine gelesen zu haben, dass es eine Autobahnähnliche Bundesstraße sein müsste um in den illegalen Bereich zu fallen. Diese ist definiert als mind. 2 Spuren UND einen Standstreifen.
Ist jetzt schon etwa nen Jahr her als ich das gelesen habe, vllt. hat sich da ja wieder was geändert, allerdings ist das so stand der Dinge bei meinen Informationen.
Das erkennt man einfach. B steht für Bundesstraße. Beispiel bei uns B45 und B26. L ist die Kennzeichnung für Landstraßen. K sind Kreisstraßen. Da gilt diese Regelung nicht.
@MichasWelt das ist richtig, allerdings hatte ich geschrieben das autobahnähnliche bundesstraßen (2 oder mehr Fahrspuren + Standstreifen) wohl verboten sind, Bundesstraßen die allerdings nur eine Fahrbahn haben wohl aber legal wären.
@@haemschter Nein, sind sie leider nicht, s. Auszug aus dem Bundesfernstraßengesetz
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
(1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes
Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der
geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des
weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
(2) Sie gliedern sich in
1. Bundesautobahnen,
2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4).
@@MichasWeltalles außer Bundesstraßen darf ich überfliegen wie ich will? Kann doch nicht sein. Wenn die Drohne aufs Auto stürzt und der vor Schreck gegen den Baum fährt kommt es aufs gleiche raus wie meinst du das bitte genau?
8:40 Dass das Gesetz durch fehlendes UND ODER Verknüpfung zweideutig ist, ist allerdings auch ne Leistung vom Gesetzgeber 😂
So hat es das LBA auch gesagt. Wenn Juristen für Juristen schreiben🙈
Die fehlt ja nicht. Die Art der Verknüpfung steht immer am Ende des vorletzten Punktes, da das in der deutschen Sprache in Aufzählungen halt so gemacht wird. In diesem Fall steht am Ende von 5C "oder".
Ich sehe nicht so ganz wo im Paragraph 21 LuftVO in der Nummer 3 die 1:1-Regel erwähnt wird.
Der Text unter Punkt 5 Abschnitt c ergibt ja recht deutlich dass ein Überfliegen nicht erlaubt ist: "der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter" wird beim Überfliegen nicht mehr eingehalten da dieser seitliche Abstand dann gegen Null geht. Dabei ist dann egal wie hoch die Drohne ist (Die Höhe müsste kleiner des seitlichen Abstands sein was ja auch nicht geht wenn man keinen seitlichen Abstand mehr hat).
EDIT:
Hab's mir nochmal angeguckt und jetzt habe ich es auch kapiert - Nur die Tatbestände "innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu einer Bundeswasserstraße/Bahnanlage" sind gemeint.
Mega Video 👍👍👍 Herzlichen Dank !!!
Ich habe wieder mal alles verkauft nicht das erste Hobby das ich an den Nagel gehängt habe wegen Überregulierung.
Interessanter Beitrag ! Habe mich noch nicht mit dem Thema befasst, weil noch nie Drohne gekauft habe. Es betraf mich nur auf der anderen Seite.
Vor ca 10 Jahren arbeitete ich auf unserem damaligem Grundstück ,als eine Fotodrohne in vlt.5 Meter Höhe direkt über mir erschien. An einer blinkenden Lampe vermutete ich ,daß gefilmt wird. Ich warf mit der Handsäge,traf und die Drohne stürzte ab. Etwas entferntes Geheul sagte mir, daß der Drohnenbesitzer in der Nähe war. Es stellte sich raus ,daß der Sohn vom neuen Nachbarn zu Besuch war ,und seine neue Kameradrohne ausprobiert hatte. Ich war zu der Zeit ziemlich rigeros gegen solch Spielereien eingestellt . Der Nachbar wollte sich als Neuer nicht unbeliebt machen und bat mich ,wenigstens um die Drohne. Nach löschen der Chipkarte hatte sich der Fall für mich erledigt und er konnte das Ding wiederhaben . Für etwaige Fälle hatte ich mir Abwehrmassnahmen geplant und auch umgesetzt. Das mag alles sehr martialisch klingen, aber ich bin der Meinung ,wenn man sich schon erwischen lässt, muss man die Folgen tragen !
Wenn ich mich richtig an die Absolvierung des A1/A3-Scheines erinnere ist es nicht geboten, bei einem Behördeneinsatz zu fliegen und dies auch noch zu filmen. Neben den andern, teilweise diskussionswürdigen, Punkten finde ich es persönlich richtig, das bei solchen Vorgängen entsprechend durchgegriffen wird
Das stimmt. Dennoch dürfen Gerichte keine falschen Urteile fällen. Wenn sich andere Gedichte daran orientieren, kann das schnell zum Problem für alle werden.
@@MichasWelt War das nicht erstinstanzlich? Urteile aus der ersten Instanz sind für weitere Verfahren relativ unschädlich, da sie nicht im großen Almanach der Rechtsprechung veröffentlicht werden. Ansonsten: Keine Kennzeichnung, Überflug von Bundesfernstraßen ... was soll man dazu sagen?
@@user1491 Die Sonne war untergegangen! Am 22. Dezember um 18.14 Uhr ists zappenduster! Da fliegt man nicht.
Das Filmen eines Einsatzes ohne Drohne kann schon strafbar sein
Also wenn jemand mit dem Auto zu schnell fährt, kann man ihn ruhig auch noch wegen Alkohol am Steuer verurteilen, obwohl er nichts getrunken hat?
Heute ein Flug neben der Bundesstraße absolviert natürlich auf eigenen Grundstück mit bedacht der 1:1 zu Regel sogar niedriger geflogen Drohne ist versichert sowie angemeldet also alles legal keine Strafe bekommen
Meines Erachtens ist die Strafe verdient - unabhängig vom Urteil. Nicht wg. der 1:1 Regel, sondern wegen der ganzen anderen Sachen. Er hat es ja förmlich herausgefordert indem er in dieser Situation seine Drohne gestartet hat. Ich möchte so ein Ding - selbst mit "nur" 250g - nicht auf den Kopf kriegen und auch nicht auf mein Auto. Ich fliege selbst FPV Copter, aber es würde mir nicht im Traum einfallen, ihn an so einem Platz zu starten, zumal wenn Polizei vor Ort ist.
Und was ist mit dem SUV Fahrer der mit 60 am Kindergarten vorbei fährt? Der wiegt mehr als 250g und zahlt deutlich weniger. Ca. 450 Euro. Kleine Kinder zu gefährden ist also weniger schlimm als das hier.
@@MichasWelt Das ist jetzt Whataboutism. Von mir aus könnte der genauso viel zahlen. Bei Tempo 30 Zonen hört für mich auch der Spaß auf mit der Geschwindigkeitsüberschreitung. Beide handeln doch aber wenigstens fahrlässig, oder nicht? Der eine beim Hobby, der andere weil er meint er müsste schneller von A nach B kommen. Aber die Drohne in der Situation zu starten ist so, als ob der SUV Fahrer nochmal richtig Gas gibt obwohl er weiß dass gleich ein Blitzer kommt.
Da stimme ich fast komplett zu. Wobei, um beim SUV zu bleiben, dürfte der dann auch nicht zusätzlich wegen Fahren in der Einbahnstraße verurteilt werden. Es müsste Verhältnismäßigkeit herrschen. 1250 wäre für den SUV Fahrer angemessen und die 450 ggf. für den Drohnensteuerer. Aber das können wir beide wohl nicht lösen oder verbessern.
Mich interessiert dieser Drohnen Gesetz Scheiss überhaupt nicht!
Habe ca. 10 Ha Eigengrund und Pasta!
Dieses verrückten EU Gesetze werde ich niemals beachten!!!!
Die Polizei in Österreich interessiert das sowieso überhaupt nicht!
und wenn einer nicht fliegen kann, dann soll er es einfach lassen.
DIESES HOBBY IST NICHT FÜR JEDERMANN!!!!!!!!!!!!
@MichasWelt 10:38 hier wird ja gesagt bei punkt 7 wären es und Verknüpfungen, der Text im Gesetz zeigt aber eindeutig ein oder zwischen a, b und c nur unter c sind Teile auch Und verknüpft cc und dd.
Ohne Anwalt zu sein denke ich das der Gesetzestext hier nicht sauber formuliert ist, hier müsste das entsprechende Verbindungswort im text stehen um keinen Interpretationsspielraum zu lassen
Das ist richtig, auch der Mitarbeiter vom LBA, den ich dazu befragt hatte, musste auch erst lange überlegen.
Oje, wurde der in Nord-Korea erwischt? 😅😅😅❤❤❤
sehr interessantes Video jedoch eine Frage ist mir danach geblieben du meintest doch das die drohne 30Meter hoch war über der Menschenmenge. Für mich sah das aber auf der Karte die du eingeblendest hast das die drohne näher als 1 zu 1 an bahn wasser und Straße war... oder irre ich mich da
Schwer zu sagen. Steht auch im Urteil nicht. Aber es ist auch egal, da die Begründung falsch war. Die Flugdaten wurden auch nicht ausgewertet. Kein Sachverständiger. Fehler über Fehler.
@@MichasWelt ah okay ich hab das aus den Video nicht raus gekriegt das ist dann natürlich wirklich mist wenn das nicht mal nen Sachverständiger richtig ausgewertet hat
Hallo Micha. Vielen Dank für das Video. Das hilft sich die Grenzen des rechtlichen wieder bewusst zu machen.
Ich denke auch, dass bei diesem einen Punkt das Gericht ein Fehler begangen hat. Zu einer Berufung wird es sicherlich nicht kommen. Die Kosten, um anschließend an diesem Punkt recht zu bekommen, sind einfach zu hoch.
Hallo Markus. Wenn sich andere Gedichte daran orientieren, bewegt man sich halt bei der 1:1 Regel in einem schwierigen Bereich. Ich habe eine Allgemeinerlaubnis, da bin ich abgesichert. Aber wenn man sich nicht mehr auf Aufgaben des LBA oder des BMVI verlassen kann, weil Gerichte diese kippen, ist das schwierig. Berufung wäre schon wichtig, um die Rechtslage für alle zu klären. Ob er sich dafür opfert, wage ich natürlich zu bezweiflen.
@@MichasWelt Hallo Micha, Mit der eins zu eins Regelung hast du ja eh alle Register gezogen und erklärt wie das gesetzlich läuft, Würde mir da keine all zu große Sorgen machen,
und das einer mit solchen Vergehen in Berufung geht wegen der 1zu1 Regel glaube ich zu bezweifeln.Gruß Josef
Ich bin froh meine Drohne verkauft zu haben. Ich empfinde es eh als schwierig abschätzen zu können wie weit man von etwas entfernt ist. Hier in Deutschland gibt es ja eh fast nur Flug verbote, so macht das auch keinen Spaß.
sehr gut erklärt. Kurze zusätzliche Frage: ist mit sub250g nicht mittlerweile ein Überflug von unbeteiligen Menschen erlaubt? Oder ist das nur österreichisches Gesetz und garnicht EU Verordung. Es wird immer schwieriger einen überblick zu behalten :D
Danke sehr. Es ist erlaubt, aber es hängt davon ab, ob es einzelne Menschen sind beim Wandern beispielsweise oder eine Menschenansammlung. Diese zu überfliegen ist verboten. Ab 250g bis unter 500g ist es geduldet. Ab 500g verboten. Viele Grüße Michael
@@MichasWelt Was ist 250g bzw. 500g? (Die Erdbeschleunigung "g" dürfte ja wohl nicht gemeint sein ...)
@@Nitramrec gramm
@@MichasWelt Siehst, da sieht man mal wieder wie wichtig es ist Dinge normgerecht zu schreiben. Wenn Du 250 g und 500 g, so wie es sich gehört, mit einem geschützten Leerzeichen zwischen Zahlenwert und Einheit geschrieben hättest, dann wäre ihm sofort aufgegangen, dass Du die SI-Einheit für die Masse meinst. 😉
Hier bei TH-cam, im Browser, bekommst Du das Teil übrigens mit ALT+0160 auf dem Ziffernblock, ALT+0133 ist das Auslassungszeichen …, kann man auch immer wieder mal brauchen und dann gibt es da noch ALT+0150 -, den Halbgeviert- oder neuerdings Langstrich, den man als Ersatz für 'bis', als Gedankenstrich, bei Strecken und für 'gegen' braucht, selbstverständlich immer mit einem Leerzeichen davor und danach, wobei das Leerzeichen davor ein geschütztes Leerzeichen ist.
Der Langstrich '-' ist das Teil, das bei den Tagesordnungen von Veranstaltungen oder Tagungen immer bunt gemischt mit dem Divis '-', der dort nicht hingehört, findet und selbstverständlich mal ganz ohne Leerzeichen, dann fehlt es mal vorne oder hinten und hin und wieder sind tatsächlich beide vorhanden. Das Ganze auf einer DIN 4 Seite direkt untereinander, da bekommt man schon vom bloßen Anschauen das große Kotzen. Vor allem, weil man nicht versteht, wie man so dumm sein kann, derart offensichtliches nicht zu korrigieren, bzw. wie es einem so egal sein kann, was sich Dritte bei so einem Kuddelmuddel über den Verfasser denken. Zumal es ganz simpel zu beheben ist. Derartige Tagesordnungen werden in der Regel in Tabellen geschrieben, also einfach Tabellenspalte mit den Uhrzeiten markieren und dann einfach mal die Ersetzfunktion ein paar mal drüberlaufen lassen. Erst alle Leerzeichen komplett entsorgen, dann Divis mit Langstrich ersetzen, dann Langstrich mit geschütztem Leerzeichen, Langstrich, Leerzeichen ersetzen und zu guter Letzt braucht, soweit vorhanden, 'Uhr' noch ein geschütztes Leerzeichen davor. Jetzt sieht es einheitlich aus - fast, weil wir schlau waren, haben wir einen Font gewählt, den es sowohl als proportionale und als nichtproportionale Schrift gibt. Der Spalte mit den Uhrzeiten wird noch, soweit nicht bereits geschehen, die Formatvorlage mit dem monospaced Font zugewiesen, denn nur so steht auch wirklich alles sauber untereinander.
Ich habe inzwischen eine bürstenlose gps drohne aus china mit 180g... ist es damit erlaubt?
Vielen Dank für diese Infos, besonders in Bezug auf die Drohnen-Versicherung, bin schon sei vielen Jahren am Überlegen, mir eine zuzulegen, damals kamen die ersten Drohnen auf den Markt, da wollte ich mir einen Helikopter noch kaufen.
Seit es Drohnen gibt, suche ich nach was passenden, was schon mehr als 10 Minuten fliegen kann, am besten 30+ Minuten
vielen Dank für diesen guten Beitrag
Ohh man klar hat er gegen 5 a, b und c verstoßen zu a: keine Fluggenehmigung in der speziellen Kategorie zum überqueren der Bundesstraße (geht halt ohne nicht). Zu b: selbsterklärend da er dann eine Fluggenehmigung in der speziellen Kategorie gebraucht hätte(Bundesstraße). Zu c: er war laut PK ca 40 Meter hoch und hatte einen geringeren Abstand zur Bahnanlage, Bundesstraße als die 40 Meter. Desweiteren gefährdete der Pilot Mensch und Leben.
Was hier erzählt wird ist genauso bescheuert wie der Urteilstext, der zugegeben nicht gut formuliert wurde. Die Antwort vom LBA muss halt auch richtig verstanden werden und nicht nur gelesen werden. 🙋♀️
Ich halte diesen Kommentar für richtig. In meinen Augen sind die Erläuterungen des Video-Erstellers nicht richtig. Schaut man sich § 21h Absatz 3 Nr. 5 LuftVO an, muss man es von oben nach unten durchprüfen: Spezielle Kategorie? Nein, also nächster: Erlaubnis? Nein, also nächster: Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur? Wie soll das gehen beim Überflug? Also haben wir hier den Verstoß. Die Nichtkennzeichnung ist dann eher noch ein Zuckerli.
@ohnezuckerohnefett Nein das ist schon richtig wie ich das sage. Das braucht man nicht diskutieren. Das wurde falsch ausgelegt und habe ich auch vom LBA prüfen lassen. Die haben das bestätigt. Das habe ich schriftlich. Außerdem wurde das auch von der droniq und anderen Experten in einem webcast damals genau erklärt. Deswegen habe ich im Video ja auch gesagt, das Gericht hätte einfach einen Sachverständigen vom LBA bestellen müssen.
@ohnezuckerohnefett Was ist da bloß schwer zu verstehen??? Stimmt der Betreiber zu darf ich alles. Bei der Autobahn beispielweise. Stimmt der nicht zu gilt die 1:1 Regel. Oder Verknüpfung. Das kann man nur dann falsch verstehen, wenn man das ganze Thema nicht kennt und die Grundlagen. Das ist auch nichts wo es wie anders bei den Gesetzen was zum Auslegen gibt. Da sind sich Landesluftfahrtbehörden, LBA und viele andere fachlich kompetenten Stellen einig. Das ist falsch ausgelegt worden und meine Aussagen natürlich auch alle vollkommen richtig. Punkt.
Bescheuert ist hier gar nichts. Oben stehender Kommentar aber schon. Ich darf mit Allgemeinerlaubnis ohne in der speziellen Kategorie Autobahnen überqueren. Ich darf es auch , daher oder Verknüpfung, wenn der Eigentümer zustimmt wie es bei Funk und Fernsehdrehs Gang und gebe ist. Oder dann wieder bei d bei Bundeswasserstraßen ohne Bedingungen. Auch genauso bei allen anderen Punkten. Naturschutzgebiet. Überflug verboten oder eben in 120m Höhe erlaubt. Ähnlich bei den Wohngrundstücken. Ich verstehe nicht wie man mit falschen Aussagen noch so frech wahre Aussagen als bescheuert hinstellen kann. Das ist echt peinlich für den Ersteller, die eigene Inkompetenz hier so zur Schau zu stellen. Ich hätte den Kommentar wenn es meiner wäre schon gelöscht oder korrigiert @marieisso
stehe gerade auch vor dem problem, neue drohne kaufen oder nicht, aber wenn man das hört was da für strafen ausgesprochen werden glaube ich ich sehe von der drohne ab und kauf mir dann doch lieber ein motorrad. die strafen sind unverhältnissmässig hoch und überzogen.
Und ich wollte dem hobby nachgehen.....
Nebst den aufgeführten Punkten, hat er eben auch gegen die 1. Grundregel für Drohnenpiloten verstoßen. LASS DICH NICHT ERWISCHEN und bleibe als Pilot nach Möglichkeit unsichtbar. Selbst bei 100% legalem fliegen ist es immer besser, wenn man als Pilot nicht zu sehen ist, damit man ungestört die volle Aufmerksamkeit auf das Steuern der Drohne verwenden kann, ohne von irgendwelchen "Experten" beim Steuern generft zu werden. 😜
genau so, ich zeig mich schon garnicht mehr, so hast plötzlich um einiges weniger stress und keiner quatscht dich doof an
@@drifthexernur wird es dann mit dem VLOS schwierig...😁
... wenn man dich so hört, fliegst du oft illegal ...? 🤭
@@BRP2021 Absichtlich eher nie. Das man gelegentlich bei der Bildkomposition die Drohne kurzzeitig aus dem Blick verliert, kommt halt schon mal vor und wenn man ein Höhenlimit für ein Foto für wenige Sekunden um 30m überschreiten muss, weils sonst nicht passt, was solls. Solange niemand gefährdet wird, ist das noch im grünen Bereich.
In dem Land darf man bald noch net mehr ohne Antrag scheißen gehen. Wie haben die den überhaupt erwischt? Teilt dji das an die Behörden?
😊
Innerorts zu fliegen finde ich sowieso schon grenzwertig, man hat so viele Regeln einzuhalten .
Letztendlich verleiten solche und ähnliche Urteile die UAV-Piloten nur dazu, eben weiter weg zu stehen und die theoretische Reichweite zu nutzen bzw. den sichtbaren Bereich zu überschreiten. Bis die Polizei irgendwann ein AeroScope organisiert hat, ist der Pilot über alle Berge, auch wenn er vorher Menschenmengen und Bundeswasserstraßen (!) überflogen hat…
Bin der Meinung das die wo am längeren Hebel hocken weniger Wissen als ein Pilot mit C2. Ich würde Wiederspruch einlegen wenn ich im Recht wäre.
Hallo, du solltest mal den verlinkten Text unter dem Video durchklicken und mal ändern da ist so einiges falsch oder endet im nirgendwo.
Hallo und Danke für den Hinweis.
Lustig wie händeringend versucht wird, kompetente Drohnenflieger und jegliche Menschen mit interessanten Hobbys aus Deutschland zu verscheuchen.
Wo ich früher Modellfahrzeuge fliegen ließ, stehen heute Neubaugebiete. Modellflug ist heute kaum noch möglich.
Modellflugplatz !
@@SH-lt3bt auch die sterben langsam
Hi Ich hab auch eine Mini Drohne mit 249g.
Meine Frage lautet muss ich die auch beschriften? Ich hab auf ein Papier meinen Namen, Adresse, Mail, Telefonnummer drauf geschrieben. Das ganze mit Klebeband wasserfest fixiert. Würde das reichen oder muss die aus Metall sein?
Und brauche ich eine Versicherung wenn ich die Drohne nur zum Spaß im Urlaub mal benutze und nicht kommerziell.
Hi du musst eine eID anbringen und Dich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dort bekommst Du die eID. Außerdem brauchst Du auf jedem Fall eine Versicherung. Ansonsten kann es teuer werden. Es gilt auch für unter 250g. Das Gewicht spielt keine Rolle, sondern ob eine Kamera vorhanden ist. Links sollten im Video sein.
@@MichasWelt danke kostet die eID etwas?
Das kostet nichts. Du kannst natürlich noch zusätzlich die Telefonnummer anbringen, falls sie mal verloren geht. Ich habe eID und Telefonnummer angebracht.
Die Tat zugeben, damit die Strafe nicht höher ausfällt?
Rechtsstaat left the chat!
Naja, leugnen obwohl man weiß das es die eigene Drohne ist, kann man schon mal machen.
Mal ne frage bin beim dmv versichert deutscher Modell versicherrungsverband ich weiß heute noch nicht ob da ein Rechtsstreit abgesichert ist für Schäden ja usw könnt ihr mal da nachforschen danke guter beitrag von euch😮
ja, die formulierung des gerichtes ist grundsätzlich falsch, aber der videotitel genauso. der platz hat die maße von ca 29,5*43m, somit würde bei der erwähnten flughöhe von 30-40m auch im geringsten fall immer die 1:1 regelung zu einem der objekte (bahn, wasser, bundesstraße) unterschritten werden.
Es gibt na nicht mal Auswertungen der Drohne. Es wurde so ziemlich alles falsch gemacht. Kein Mensch kann eine Höhe so schätzen, daß sie rechtswirksam ist. 20m 30m. Kann alles gewesen sein. Dann 2 Leuchten links und rechts die die Mini 2 gar nicht hat. Normalerweise gehört da ein Sachverständiger der Landesluftfahrtbehörde dazu genommen und die Daten von DJI ausgewertet
@@MichasWelt ich habe nie gesagt, dass alles richtig gemacht wurde, ich habe nur angemerkt, dass, mit den mir vorliegenden informationen aus dem video und dem urteil, der titel des videos ebenfalls falsch ist, da demnach die 1:1 regelung nicht eingehalten wurde.
das man einen sachverständigen hätte dazuholen sollen und auch müssen, genauso wie die auswertung der flugdaten der drohne, steht für mich außer frage und hätte passieren müssen, was jedoch an den den vorliegenden informationen/aussagen nichts ändert.
Ich habe dieser fazinierende Hobby aufgegeben, in DE macht es kein Spass mehr.
Das ist schon krass.... Frage mich ob das Gericht da nachbessern muss.
Nur mit Berufung und das lohnt sich vermutlich nicht. Aber für die Allgemeinheit wäre es hilfreich.
@@MichasWelt Ja übel ansich...
Moin
Wäre man auch bestraft worden wenn man eine Allgemeinerlaubnis gehabt hätte oder was bringt so eine Erlaubnis kostet ja auch knapp 200 Euro für 2 Jahre ?
Danke
Es kommt drauf an. Da musst Dir mein Video dazu anschauen und prüfen ob die Tatbestände damit abgedeckt werden.
12:59. Ah ok gut zu wissen. Bis jetzt hatte ich mich nur über Telefon informiert. Die Haftpflicht, soll es mir nun schriftlich geben dass meine Drohnen mit versichert sind...
Beir mir hat die Rechtschutzversucherung die Anwalts und Gerichtskosten übernommen.
Du musst halt aufpassen. Meist bekommt man danach gekündigt. Es sollte schon ein hoher Betrag sein.
Was ist für Dich ein hoher Betrag? Dürfte recht unterschiedlich sein.
Ich habe Kontakt mit jemanden der für deutlich mehr weniger als 400 Euro zahlen musste. Es war aber auch ein Sachverständiger der LLB dabei.
Recht haben und Recht bekommen, waren immer schon 2 verschiedene Paar Stiefel.
Und was man deutlich, während der Corona Pandemie, und die Klagen der Bürger gesehen hat, haben viele Anwaltskollegen auf TH-cam gesagt, dass sie niemals so viele falsche Beschlüsse gesehen haben.
Oder anders gesagt, wer gut schmiert, der gut fährt! 😮😮😮
Lieber Micha, Dein Video hat mich sehr interessiert und ich fand es hervorragend und sehr gut zumal über Drohnenbußgelder relativ wenig veröffentlich ist. Meine Ansicht zu dem Geschilderten:
1) Es wurden ja ziemlich viel falsch gemacht und da gibts außer dem Fehler vom Gericht nichts zu kritisieren. Ich glaube der Angeklagte tut gut das so zu belassen - etwas viel Lehrgeld hat er bezahlt.
2) Dass das Urteil für andere Rechtsprechungen herangezogen wird, dafür taugt es nicht. Es war ja ein offensichtlicher Fehler und keine Auslegungssache.
3) Mit Deiner UND / ODER Verknüpfung musste ich etwas schmunzeln. Hatte ich doch erst neulich mein RegPräs angefragt ob ich in der Auslegung der LuftVO Punkt 6 NSGebiete falsch liege da es überall heißt "man darf nicht über NSGs fliegen". Auch dort ein UND/ODER Gespinst was ich mir dann für ein "ich darf fliegen " absichern ließ. Bin eben kein Jurist und solche Texte auszulegen ist nicht mein tägliches Brot.
Danke und Grüße Helmut
Moin zusammen 🙋🏽♂️ aber jetzt mal ganz ehrlich, warum sollte man bei so Ansammlungen fliegen und dann noch so unvorsichtig. Ich bin neu in Sachen Drohnen. Auf dem Feld wo es die App Droniq anzeigt das man da fliegen darf sollte doch kein Problem sein oder ?
warum hast du die Location in Wolgast nicht gezeigt? und wie man den 1:1 Abstand bei 30m Flughöhe dort einhalten kann, ist mir auch nicht klar
Video nicht gesehen? Wer redet von 30m? Es gibt vage Aussagen. Vielleicht 30 dort 40. Vielleicht auch nur 20. Flugdaten nicht ausgewertet. Die Location habe ich gezeigt.
@@MichasWelt der Angeklagte redet von 30m
und selbst bei 20m geht das an der gezeigten Location nicht auf - zu eng
Nachtrag: gezeigt auf der dipul Map
Sehr interessanter Beitrag. Vielen Dank dafür.
In diesem Zusammenhang eine Frage: Seit ein paar Tagen funktioniert die Droniq App nicht mehr. Was ist geschehen? Bis dto hatte ich mit meinem Samsung 20 FE keinerlei Probleme. Wurde die App geändert? Auch nach Neuinstallation keine
Besserung. Ist dir diesbezüglich das Problem bekannt?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Grüße aus dem Allgäu
Danke sehr. Ja das ist bekannt. Scheint bei niemand zu funktionieren. Alternativ Dipul oder Map2Fly. Droniq arbeitet vereirr an einer Lösung.
@@MichasWelt Vielen Dank u. noch ein schönes langes Wochenende
Gibt ein Update von der Droniq App. Läuft wieder.
@@ulfbecker2409 Danke
Bundesstraßen/Autobahnen dürfen aber auch zügig überquert werden. Nur darf man nicht über ihnen "kreisen" oder stehen. Sicher kommt es auch auf die Drohnenkategorie an, die ja hier mangels Zertifizierung zu speziell gehört. Aber da er keine Drohnenkennzeichnung hatte, konnte er wohl gar keine Ahnung haben, was schon mal eine notwendige Risikobewertung auschließt. Demnach konnte er schon gar keinen notwendigen Kenntnisnachweis A1 haben geschweige denn A2.
Darum gehts auch nicht, sondern dass die Argumentation falsch war. Klar hat er eine Strafe verdient, dann aber auch richtig begründen.
Hi, habe Deine Videos bezüglich Drohnen fast alle gesehen und bin begeistert. Ich habe die Mini 3 pro. Jetzt habe ich ein Return- to- Home-problem. Wenn ich mich auf dem Motorboot befinde und die Drohne hinterher fliegt, ist das erstmal alles normal. Wenn jetzt die Verbindung abreißt, wird sie zum Startpunkt zurückkehren und landen. Bin ich jetzt mit dem Boot woanders, als beim Start, säuft die Drohne ab. Das geht natürlich gar nicht. wie kann ich das einstellen, dass die Drohne in der Nähe vom Sender landet. Geht das überhaupt. Für eine entsprechende Info würde ich mich riesig freuen. Andreas aus Hannover
Hallo, danke fürs Lob. Du kannst in der Fernsteuerung den Startpunkt neu setzen, aber er ist nicht dynamisch. Wenn sich das Boot dauernd bewegt, funktioniert das nicht. Wenn es mal ne Pause macht, kannst Du den Startpunkt natürlich neu setzen.
Bei der Dichte des Verkehrsnetzes können wir die Idee der Drohnen-Lieferdienste wohl knicken.
Danke,gutes Video.
Kann man nun das Gericht schuldig sprechen, falls es Fehler begangen hat?
Natürlich nicht. Eine Berufung spricht bei einem gegenteiligen Urteil das vorherige Gericht nicht schuldig. Vor dem Gesetz sind manche nunmal gleicher als andere.
Ja, falsche Berufswahl. Anwalt oder Richter sind sicherere Berufe ;-(
... wobei es da auch Grenzen gibt.
Als ich mir eine Drohne geholt habe konntest du mit einer
Na ja, verfestigt immer mehr meine Meinung, dass es in Deutschland nicht empfehlenswert ist, sich eine Drohne zuzulegen - außer man möchte nur über Wiesen fliegen. In Portugal ist das alles ein wenig anders...
Wieso soll man bei der Polizei geständig sein?? Was für ein Blödsinn. Man hält den Mund ! Am besten man macht so etwas erst gar nicht....
Grüße ich kenn mich mit dem Thema überhaupt nicht aus, wie ist es denn eigentlich mit auf dem Feld fliegen zur Freizeit mit Kamera aber ohne Aufzeichnungen zumindest habe ich das nicht vor will nur fliegen
Spielt keine Rolle. Alleine das die Kamera vorhanden ist erfordert Registrierung und Versicherung. Kostet ja nicht die Welt.
@@MichasWelt danke für die Information, ums Geld darum geht's ja nicht, ging nur um das wissen daher danke für die Information👍
Ich habe meine Drohe verkauft, hatte kein Bock mehr auf den Scheiß.
Für mein Verständnis genug missachtet Höhe der Strafe kann ich nicht beurteilen 😮 kenne alle NoGo's die er missachtet hat wäre nie dort so geflogen 👍
Manchmal frage ich mich, ob man mit einer Kamera Drohne noch überhaupt etwas darf.
Ich nutze sie z.B. wohl auch illegal einmal im Jahr um zu sehen ob Laub in der Dachrine ist das entfernt werden will.
Auf Deinem Grundstück ist das nicht illegal, wenn es sich nicht in einer Verbotszone befindet.
@@MichasWelt Naturschutz Gebiet...
In dem Moment wo er sie dort Startete hat er gegen alle Punkte verstoßen.
Bei 14:05 - 36 Euro für die gewerbliche Drohnenversicherung bei Helden - wie geht das?
Hatte ich das nicht erklärt? Bis 6000 Euro Gewinn. Kleingewerbe nur.
ah, ok, das wusste ich nicht, hatte erst vor kurzem nach einer Drohnenversicherung für gewerbliche Nutzung geschaut und die fingen alle erst bei 120-150 Euro an.
Das war ei Amtsgericht - also total überlastete Richter ohne Zeit und Ahnung. Grundsätzlich sollte man bei diesen Urteilen in die 2, Instanz gehen. Dann wird vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Da nehmen sich die Richter mehr Zeit und ziehen gffs. Sachverständige hinzu.
Auf gar keinen Fall darf man aufgeben ! Die Regeln sind in der Luftverkehrsordnung festgelegt, die werden durch ein kleines Amtsgericht nicht ausser Kraft gesetzt.
Recht informativ (abgesehen von der Reklame für die Versicherung...), Luftraumverletzungen waren schon immer recht teuer, unter 500€/ oder DM davor, war da kaum was zu haben. (Erfahrung nach selber verschonten 30 Jahren PPL, was man da von den Kollegen so mitbekommen hat) Nach meiner Erfahrung war das meist eine schlechte Flugvorbereitung oder die völlige Ignoranz zu Regelungen und der Möglichkeit entdeckt zu werden. Denke da auch an die Drachen und Gleitschirmflieger. Grundsätzlich halte ich den Einsatz des gesunden Menschenverstandes für einen guten Ansatz wenn man den Sicherheitsaspekt im Fokus hat. Manche Regelungen sind zwar nur schwer nachvollziehbar oder sogar Blödsinnig. (z.B. 5m Flughöhe im Endanflug der Kontrollzone) Trotzdem - auch dann ist erwischt = erwischt.....oder man geht in die Politik und versucht das zu ändern.