Hallo Armin Kaiser, vielen Dank für deinen Kommentar! Nach § 126 BGB ist eine Schriftform erforderlich, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist. Weder für die Abmahnung noch für die Ermahnung ist eine Schriftform vorgeschrieben, sie kann also in jeder Form, sogar mündlich, erfolgen. Allerdings werde der Arbeitgeber in der Regel die Abmahnung schriftlich erteilen, da er sonst Beweisprobleme haben könnte. Liebe Grüße, Dein W.A.F. TH-cam Team
Dankeschön super dargestellt, was eine Ermahnung und Abmahnung ist 👍
Vielen Dank für die Aufklärung. Sehr hilfreich.
Sehr gut erklärt. Hilfreich, danke.
Vielen Dank für dein Feedback!
Danke, das war hilfreich :)
Muss er dies nicht schriftlich dem Mitarbeiter geben?
Hallo Armin Kaiser,
vielen Dank für deinen Kommentar!
Nach § 126 BGB ist eine Schriftform erforderlich, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist. Weder für die Abmahnung noch für die Ermahnung ist eine Schriftform vorgeschrieben, sie kann also in jeder Form, sogar mündlich, erfolgen.
Allerdings werde der Arbeitgeber in der Regel die Abmahnung schriftlich erteilen, da er sonst Beweisprobleme haben könnte.
Liebe Grüße,
Dein W.A.F. TH-cam Team