Ich ergänze noch folgende Gesetze: PatRechteG - Sorgfaltspflicht, BtMG - kein Anbau, Verordnung, Verabreichung von BTM, Ausnahme Opium D6, Schlafmohn D4 (wie genannt), TFG - keine Eigenbluttherapien, nur geringe Blutmenge zur Abnahme für Diagnostik erlaubt, TPG - keine Organ- und Gewebetransplantationen ;)
§42 sagt (2) 7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage Darf mein Patient also mit z.B. Salmonellose(-Verdacht) Brot backen und verkaufen???
So lange der Verdacht nicht ausgeräumt wurde (von einem Arzt) darf der Patient nicht weiterarbeiten. Benötigt dafür natürlich eine Krankmeldung, deswegen immer alles nur durch den Arzt.
Aber wieso stellen dann Ärzte/ Chirurgem/ Zähneärzte Vorher / Nachher Bilder von Patienten? Natürlich mit ihrer Erlaubnis. Ist das etwa auch verboten??
Sag mal Uli, da das Heilmittel Werbegesetz ja auch für Ästhetik gilt, und du so groß drauf rum reitest was alles verboten ist - warum hast du auf deiner Website dann sowohl Vorher-Nachher Bilder, als auch Patientengeschichten stehen? - Frag für nen Freund.
Die Bilder sind gekauft und finden sich somit auf vielen anderen Homepages ebenfalls wieder. Bei diesen Bildern gibt es auch keine Patientengeschichte. Zu den Geschichten gibt es keine Vorher- Nachherbilder. Dieses Thema ist sehr umfangreich und beinhaltet viele Facetten die es zu beachten gilt.
Ich ergänze noch folgende Gesetze: PatRechteG - Sorgfaltspflicht, BtMG - kein Anbau, Verordnung, Verabreichung von BTM, Ausnahme Opium D6, Schlafmohn D4 (wie genannt), TFG - keine Eigenbluttherapien, nur geringe Blutmenge zur Abnahme für Diagnostik erlaubt, TPG - keine Organ- und Gewebetransplantationen ;)
Danke! Sehr hilfreich 🙂
Sehr gerne.
§42 sagt (2) 7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
Darf mein Patient also mit z.B. Salmonellose(-Verdacht) Brot backen und verkaufen???
So lange der Verdacht nicht ausgeräumt wurde (von einem Arzt) darf der Patient nicht weiterarbeiten. Benötigt dafür natürlich eine Krankmeldung, deswegen immer alles nur durch den Arzt.
Aber wieso stellen dann Ärzte/ Chirurgem/ Zähneärzte Vorher / Nachher Bilder von Patienten? Natürlich mit ihrer Erlaubnis. Ist das etwa auch verboten??
Ja ist grundsätzlich immer verboten egal für wen.
Sag mal Uli, da das Heilmittel Werbegesetz ja auch für Ästhetik gilt, und du so groß drauf rum reitest was alles verboten ist - warum hast du auf deiner Website dann sowohl Vorher-Nachher Bilder, als auch Patientengeschichten stehen?
- Frag für nen Freund.
Die Bilder sind gekauft und finden sich somit auf vielen anderen Homepages ebenfalls wieder. Bei diesen Bildern gibt es auch keine Patientengeschichte. Zu den Geschichten gibt es keine Vorher- Nachherbilder. Dieses Thema ist sehr umfangreich und beinhaltet viele Facetten die es zu beachten gilt.