Du bist sehr gut informiert und teilst dieses 'eigentlich normale' Wissen 👍🏻👍🏻 Man kann es garnicht oft genug immer wieder hören, es ist halt verdammt wichtig! "Bleibt gesund und zuverlässig!"
Man sollte vielleicht noch drauf achten, daß möglichst keiner mitbekommt, daß man Waffen im Hotelzimmer hat. Also nicht unbedingt mit dem Waffenkoffer an der Rezeption auftauchen. Lieber eine Tennisschlägertasche oder so. Oder den berühmten Geigenkasten! 🤣 Verteidigungsschießen mit vor Ort geliehenen Waffen wär aber dann kein Problem, oder?
Als Jäger mit jagdlich erworbenen Waffen könnte das auch gehen, wir sind ja nicht vom Verbot des Verteidigungsschießens betroffen. Auch wenn der Gesetzgeber wohl mehr so etwas wie das schießen auf die annehmende Sau und nicht den Home Invader im Kopf hatte.
@@danielswaffenchannel2 AR Verschlüsse und ein G17 Lauf sind kein Thema in einer Bauchtasche. Wenns noch mehr wird halt ein Rucksack. Ich bin allerdings relativ sicher, dass aus DE Rechtssicht, das Teil mitgeführt werden muss, somit wäre verstecken eh problematisch
rechtlich würde es ausreichen wenn das Futteral verschlossen unterm Bett liegt, man soll lediglich sorge dafür tragen das dass abhanden kommen schwierig wird
@@danielswaffenchannel ich nehme mal an du meinst spezifisch Österreich oder? Denn in DE musst du ein wesentliches Bauteil entfernen und bei dir tragen wenn du das Zimmer verlässt. Siehe Waffg. §12. ich würde das auch im Ausland so handhaben, denn einen Verlust müsstest du ja in DE bekannt machen und da kommt es sicher gut wenn du dich ans nationale Recht gehalten hast und die Waffe nicht nutzbar war. Edit: sehe gerade das das entfernen kein MUSS sonder ein KANN ist
Du bist sehr gut informiert und teilst dieses 'eigentlich normale' Wissen 👍🏻👍🏻
Man kann es garnicht oft genug immer wieder hören, es ist halt verdammt wichtig!
"Bleibt gesund und zuverlässig!"
@@Andi_Muller danke
Man sollte vielleicht noch drauf achten, daß möglichst keiner mitbekommt, daß man Waffen im Hotelzimmer hat. Also nicht unbedingt mit dem Waffenkoffer an der Rezeption auftauchen. Lieber eine Tennisschlägertasche oder so.
Oder den berühmten Geigenkasten! 🤣
Verteidigungsschießen mit vor Ort geliehenen Waffen wär aber dann kein Problem, oder?
@@carabo33 ja der Tipp ist auch klasse.
Mit Leihwaffen ist Verteidigungsschiesen kein Problem.
Als Jäger mit jagdlich erworbenen Waffen könnte das auch gehen, wir sind ja nicht vom Verbot des Verteidigungsschießens betroffen. Auch wenn der Gesetzgeber wohl mehr so etwas wie das schießen auf die annehmende Sau und nicht den Home Invader im Kopf hatte.
ja da scheint ne Ausnahme zu sein, jedoch darfst du als Jäger keine Kat B Waffen mit ins Ausland nehmen.
@@danielswaffenchannel Nach AT vielleicht nicht. Aber nach CZ oder PL glaube ich schon. Müsste ich nachschauen.
nein generell nicht, Jäger sind beim europäischen Feuerwaffenpass stark im Nachteil
Hi Daniel, mit Waffe ins Ausland läuft das dann nicht unter Invasion und einmarschieren? 😂😂 Gruss Basti
das wäre dann nicht vom Bedürfniss abgedeckt, also ja eine Invasion ist tabu.
@@danielswaffenchannel😅😅
Warum denn das verstecken? Mitnehmen von Lauf oder Verschluss würde ich sagen. Bei AR und Kurzwaffen passt das in eine bauchtasche
@@Liko-xj8xw nicht wenn man a bisl mehr als eine Waffe hat
@@danielswaffenchannel2 AR Verschlüsse und ein G17 Lauf sind kein Thema in einer Bauchtasche. Wenns noch mehr wird halt ein Rucksack. Ich bin allerdings relativ sicher, dass aus DE Rechtssicht, das Teil mitgeführt werden muss, somit wäre verstecken eh problematisch
rechtlich würde es ausreichen wenn das Futteral verschlossen unterm Bett liegt, man soll lediglich sorge dafür tragen das dass abhanden kommen schwierig wird
in Wien hatte ich wie auf dem Bild zu sehen 3 Langwaffen dabei und meine G17 und da wird es langsam eng mit der Bauchtasche.
@@danielswaffenchannel ich nehme mal an du meinst spezifisch Österreich oder? Denn in DE musst du ein wesentliches Bauteil entfernen und bei dir tragen wenn du das Zimmer verlässt. Siehe Waffg. §12. ich würde das auch im Ausland so handhaben, denn einen Verlust müsstest du ja in DE bekannt machen und da kommt es sicher gut wenn du dich ans nationale Recht gehalten hast und die Waffe nicht nutzbar war.
Edit: sehe gerade das das entfernen kein MUSS sonder ein KANN ist