Das ist wirklich sehr gut erklärt👍🏻 ich mache in NRW Abitur und da muss mehr errechnet werden zB die gesetzlichen Rücklagen. Außerdem verwendenden wir ein anderes Schema ( Gewinnvortrag (wenn vorhanden) wird oben mit einberechnet und Verlustvortrag (falls vorhanden) würde erst später einberechnet werden). Aber trotzdem sehr gute und nachvollziehbare Erklärung
Eigentlich ist die Gewinnverwendung gut erklärt, aber es sind doch richtig große Böcke drin, wie in den bisherigen Kommentaren schon angemerkt wurde: 1) Der Jahresüberschuss wird nur um einen Verlustvortrag gemindert, niemals (!!!) durch einen Gewinnvortrag erhöht (siehe 58 Aktiengesetz). Der Gewinnvortrag wird erst vor Ausschüttung der Dividende auf den Bilanzgewinn aufgeschlagen. 2) Die gesetzliche Rücklage ist ja schon voll, da die Summe aus gesetzlicher Rücklage und Kapitalrücklage größer als 10% des gezeichneten Kapitals sind (siehe § 150 Aktiengesetz). Sie wird also in diesem Fall gar nicht mehr gebildet (es ein denn, die Satzung der AG sieht etwas anderes vor)!
Hallo Markus, ganz wichtig, da es hier scheinbar immer wieder Unklarheiten gibt: Die Vorgehensweise in dem Video ist exakt auf die Beruflichen Oberschulen in Bayern abgestimmt; wie bei annähernd allen Themen, wird die Realität nur in komprimierter Form dargestellt. Dies ist im schulischen und universitären Kontext immer der Fall und dient der Veranschaulichung des Sachverhalts. Inhaltlich ist das Video im Kontext korrekt und verwendbar. Beste Grüßewww.lernvideos-online.de
@@LernvideosOnline Hallo, ich besuche derzeit die 12. Klasse einer Beruflichen Oberschule in Bayern und wir müssen das Schema @markusLehmkuhl anwenden. Hängt das damit zusammen, dass nun nach dem "Lehrplan plus" unterrichtet wird und das Video aus dem Jahr 2014 ist? Viele Grüße!
Sehr gerne und absolut richtiger Satz. Kompizierte Erklärungen sollen in meinem Augen nur Nachfragen verhindern, ein Schutzwall des Erklärenden sozusagen.
Also ich komme aus Bayern und wir berechnen immer die 5 % vom Jahresüberschuss und max 10 % vom Gezeichneten Kapital.. Morgen habe ich Prüfung, da schauen wir mal ob es gegeben sein wird ^^
Nadines Revenge Hallo Nadines, es musste nicht berechnet werden :) Ich hoffe, die Prüfung ist gut verlaufen für Sie. Beste Grüße www.lernvideos-online.de
+Möser Clash of Clans Das Thema Gewinnverwendung ist zumindest komplett als Videoeinheit verfügbar - ich denke, es ist relativ zügig zu verstehen. Ich drücke die Daumen für die Abfrage. Beste Grüße www.lernvideos-online.de
BWLer, Dozent Prof. Dr. XYZ ohne Skript und Aufgaben, original von 1989, in alle Werte in DM natürlich - man kennt's. Ich bin aber jetzt dank dieses Videos in meinem sehr expliziten Problem der Lösung auf der Spur - glaub ich jedenfalls. Falls der Ersteller dieses Videos das hier vor dem 16.03 lesen sollte: HELP! :D
Das kennt man wirklich - tragisch genug, aber leider nicht zu ändern befürchte ich. Kein Thema, immer her mit dem Problem, es wäre doch gelacht, wenn wir das hier nicht lösen.
Bayern hat's gut :D ich geh in Baden-Württemberg auf ein Wirtschaftsgymnasium und muss die ganzen Regeln wissen wie hoch die gesetzlichen Rücklagen sein müssen...und ich versteh es Null :D
Natalie Maier Na du hübsche Maus, da ich selbst zahlreiche (und vor allem Hohe) Beteiligungen an AG's pflege weiß ich bestens darüber Bescheid, am liebsten würde ich dir das ganze mal zusammen bei einer Tasse Kaffe eindringlich näher bringen, schreib mir wenn du Interesse hast Süße ;)
@@almanseinvater4681 was bist du fürn ekliger Mensch .😂 Labber doch kein Müll wenn du so rich wärst und dich in der Welt der Finanzen auskennen würdest wärst du sicherlich nicht auf so einem Channel unterwegs. hahahaha
Gutes Video, klare Stimme, da hört man gerne zu :-) Erwähnenswert wäre noch, dass eine gesetzliche Gewinnrücklage nach dem Beispiel im Video eigentlich nicht benötigt werden würde, da die bisherigen gesetzlichen Gewinnrücklagen + die Kapitalrücklagen bereits mehr als 10% des Jahresüberschuss (vermindert um den Verlustvortrag, der hier ja nicht vorhanden ist) betragen.
Hallo und vielen Dank für diesen super Kommentar, absolut korrekt erläutert, das hätte als Erweiterung gut in das Video gepasst. Es wurde nur deshalb nicht extra behandelt, weil es an den Fach- und Berufsoberschulen in Bayern nicht mehr als Rechnung gefordert wird. Hier bei uns wird lediglich der Betrag angegeben, der in die gesetzliche Rücklage eingestellt wird. Ich bin jedoch sicher, dass es an anderen Schulformen bzw. in anderen Bundesländern noch gefordert wird, daher ist Ihre Anmerkung sehr wertvoll. Beste Grüße www.lernvideos-online.de
Man darf doch als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der gesetzlichen und der anderen Gewinnrücklagen nur einen vorhandenen Verlustvortrag abzuehen. Gewinnvorträge wurden doch schon im vorjährigen Jahr als Teil des Jahresüberschuss verwendet.
Hallo, das ist leider nicht korrekt; Gewinnvorträge entstehen ja nur deshalb, weil der Jahresüberschuss des vergangenen Jahres eben nicht komplett verwendet wurde. Die Vorgehensweise im Video ist daher vollkommen korrekt. Gruß www.lernvideos-online.de
+LernvideosOnline Also wenn ein Gewinnvortrag vorliegt, nutzt man den Jahresüberschuss als Bemessungsgrundlage. Und wenn ein Verlustvortrag vorliegt ziehe ich den vom JÜ ab und nutze das Ergebnis als Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Rückstellung?
Ist es mittlerweile nicht so, dass die gesetzlichen Rücklagen keine Rolle mehr spielen (also in der Schule)? Unsere Lehrerin meinte nämlich, dass gesetzliche Rücklagen nicht mehr im Abitur drankommen, nur noch die anderen Gewinnrücklagen.
Das stimmt zumindest in Teilen - die gesetzliche Rücklage muss nicht mehr berechnet werden, könnte jedoch theoretisch mit einem angegebenen Wert in die Aufgabe eingehen. Beste Grüße www.lernvideos-online.de
Was ist denn eigentlich, wenn kein Bilanzgewinn, sondern ein Bilanzverlust gegeben ist. Heißt das dann automatisch, dass die Aktionäre keine Dividende erhalten? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank.
+uniquecompte Oh, die Frage ist mir irgendwie entgangen: Das ist korrekt, wenn kein Bilanzgewinn übrig bleibt, wird auch nichts an Dividende ausgeschüttet. Beste Grüße www.lernvideos-online.de
Super Video und schön erklärt! Kurz eine Frage: Ich muss über dieses Thema ein Fachreferat halten und da hätte ich zwei Fragen. 1. Welche Gründe gibt es für die AG (hohe/niedrige) Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen? 2. Welche Gründe gibt es für die AG (hohe/niedrige) Beträge für die Dividenden auszugeben?
+Pukkichen Zu 1: Es werden hohe Beträge eingestellt, um eben Rücklagen für die Zukunft zu bilden - das erhöht die Sicherheit. Es könnte sein, dass niedrigere Beträge eingestellt werden, damit ein höherer Betrag als Bilanzgewinn und damit zur Ausschüttung bleibt. 2. Hohe Dividendenzahlungen locken weitere Aktionäre an, es wird demnach leichter, sich auf dem Aktienmarkt Geld zu beschaffen. Wenn wir keine hohen Dividenden auszahlen, wird der Gewinnvortrag in das nächste Jahr transferiert - somit steht er dann wieder zur Verfügung.
Absolut korrekt, ich sehe gerade, ich habe wohl doch noch nicht auf Ihre Nachricht geantwortet. So schnell kann es gehen und schon wird die gesetzliche Rücklage sowie die maximal mögliche Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen wieder berechnet. Ich werde sicherlich ein aktuelles Video hierzu erstellen, ob ich dieses Video hier löschen soll, weiß ich noch nicht. Eventuell gibt es eben lediglich die Erweiterung. Vielen Dank nochmals für den Hinweis.
das ist aber was falsch, wenn die gesetzlichen Gewinnrücklagen + Kapitalrücklagen schon mehr als 10% des gezeichneten Kapitals entsprechen dann muss nichts mehr in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden!
Hallo YSL, danke für den Hinweis und entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ich prüfe das gerne in den kommenden Tagen. Das könnte möglich sein, denn das Video wurde vor der Lehrplanumstellung gedreht. Damals wurde die 10% Limitierung nicht berücksichtigt - die Frage ist demnach, ob das Video besser gelöscht oder nur ein Hinweis gegeben werden sollte.
Hallo Natalie, es passiert tatsächlich selten, dass es einen Themenbereich in Bayern nicht gibt, in diesem Fall ist es wirklich so. Letztendlich ist der Unterschied, dass Sie zusätzlich berechnen müssen, wie hoch (wenn überhaupt) die Einstellung in die gesetzliche Rücklage sein muss (5% von....usw.usw.). Wenn Sie eine konkrete Frage hierzu haben, können Sie diese gerne posten. Gruß www.lernvideos-online.de
Es wird der Weg gezeigt, der am Ende zu der Darstellung nach teilweise Gewinnverwendung führt. Einfach das Ende des Videos beachten. Beste Grüße www.lernvideos-online.de
ist der Buchungssatz beim Erstellen von Gewinnvorträgen also "Gewinnvortrag an Gewinnrücklagen"? und bei der Gewinnverwendung dann "Bilanzergebnis an Gewinnvortrag"? oder wie isch des?
Wow, manch Lehrer sollten sich mal eine Scheibe von dir abschneiden. Wirklich gut erklärt.
+Nocosdi Vielen Dank!
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Das ist wirklich sehr gut erklärt👍🏻 ich mache in NRW Abitur und da muss mehr errechnet werden zB die gesetzlichen Rücklagen. Außerdem verwendenden wir ein anderes Schema ( Gewinnvortrag (wenn vorhanden) wird oben mit einberechnet und Verlustvortrag (falls vorhanden) würde erst später einberechnet werden). Aber trotzdem sehr gute und nachvollziehbare Erklärung
Viele Grüße aus Bayern, freut mich, wenn ich helfen konnte.
Eigentlich ist die Gewinnverwendung gut erklärt, aber es sind doch richtig große Böcke drin, wie in den bisherigen Kommentaren schon angemerkt wurde: 1) Der Jahresüberschuss wird nur um einen Verlustvortrag gemindert, niemals (!!!) durch einen Gewinnvortrag erhöht (siehe 58 Aktiengesetz). Der Gewinnvortrag wird erst vor Ausschüttung der Dividende auf den Bilanzgewinn aufgeschlagen. 2) Die gesetzliche Rücklage ist ja schon voll, da die Summe aus gesetzlicher Rücklage und Kapitalrücklage größer als 10% des gezeichneten Kapitals sind (siehe § 150 Aktiengesetz). Sie wird also in diesem Fall gar nicht mehr gebildet (es ein denn, die Satzung der AG sieht etwas anderes vor)!
Hallo Markus,
ganz wichtig, da es hier scheinbar immer wieder Unklarheiten gibt: Die Vorgehensweise in dem Video ist exakt auf die Beruflichen Oberschulen in Bayern abgestimmt; wie bei annähernd allen Themen, wird die Realität nur in komprimierter Form dargestellt. Dies ist im schulischen und universitären Kontext immer der Fall und dient der Veranschaulichung des Sachverhalts. Inhaltlich ist das Video im Kontext korrekt und verwendbar.
Beste Grüßewww.lernvideos-online.de
Bei uns in NRW muss im Wirtschaftsgymnasium das Schema komplett gelernt und angewendet werden.
@@LernvideosOnline Hallo, ich besuche derzeit die 12. Klasse einer Beruflichen Oberschule in Bayern und wir müssen das Schema @markusLehmkuhl anwenden. Hängt das damit zusammen, dass nun nach dem "Lehrplan plus" unterrichtet wird und das Video aus dem Jahr 2014 ist?
Viele Grüße!
Ich habe mal gelesen: "If you can't explain it easily, you have not understood it" :) Danke für dieses Video ;-)
Sehr gerne und absolut richtiger Satz. Kompizierte Erklärungen sollen in meinem Augen nur Nachfragen verhindern, ein Schutzwall des Erklärenden sozusagen.
Super erklärt! Vielen Dank dafür 😊
Sehr gerne!
Danke für super Erklärung!
Sehr gerne, freut mich, wenn es geholfen hat.
Hey, warum stellen Sie 70T ein in die andere GWRL obwohl oben 80T steht?
Super Video dank!
Perfektes erklärvideo ich habe alles verstanden, danke
Das freut mich, vielen Dank.
sehr gut erklärt. Herzlichen Dank!
Danke für das Lob!
Also ich komme aus Bayern und wir berechnen immer die 5 % vom Jahresüberschuss und max 10 % vom Gezeichneten Kapital..
Morgen habe ich Prüfung, da schauen wir mal ob es gegeben sein wird ^^
Nadines Revenge Hallo Nadines, es musste nicht berechnet werden :) Ich hoffe, die Prüfung ist gut verlaufen für Sie.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Wie schnell ist es möglich das gesamte Thema zu verstehen? Hab am Freitag eine Nachprüfung über das Thema und verstehe 0 Komma 0 von allem :(
+Möser Clash of Clans Das Thema Gewinnverwendung ist zumindest komplett als Videoeinheit verfügbar - ich denke, es ist relativ zügig zu verstehen. Ich drücke die Daumen für die Abfrage.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Sie haben mir das Abi gerettet! :)
Das freut mich sehr.
BWLer, Dozent Prof. Dr. XYZ ohne Skript und Aufgaben, original von 1989, in alle Werte in DM natürlich - man kennt's.
Ich bin aber jetzt dank dieses Videos in meinem sehr expliziten Problem der Lösung auf der Spur - glaub ich jedenfalls.
Falls der Ersteller dieses Videos das hier vor dem 16.03 lesen sollte: HELP! :D
Das kennt man wirklich - tragisch genug, aber leider nicht zu ändern befürchte ich.
Kein Thema, immer her mit dem Problem, es wäre doch gelacht, wenn wir das hier nicht lösen.
Du bist ein Held! Danke
Sehr gerne, vielen Dank für die Rückmeldung.
Bayern hat's gut :D ich geh in Baden-Württemberg auf ein Wirtschaftsgymnasium und muss die ganzen Regeln wissen wie hoch die gesetzlichen Rücklagen sein müssen...und ich versteh es Null :D
Natalie Maier Na du hübsche Maus, da ich selbst zahlreiche (und vor allem Hohe) Beteiligungen an AG's pflege weiß ich bestens darüber Bescheid, am liebsten würde ich dir das ganze mal zusammen bei einer Tasse Kaffe eindringlich näher bringen, schreib mir wenn du Interesse hast Süße ;)
@@almanseinvater4681 was bist du fürn ekliger Mensch .😂
Labber doch kein Müll wenn du so rich wärst und dich in der Welt der Finanzen auskennen würdest wärst du sicherlich nicht auf so einem Channel unterwegs. hahahaha
Bei uns ist es genau so seit dem lehrplan +
In Bayern ist alles schwerer.
Sehr gut erklärt, danke!
Sehr gerne!
Sehr gut erklärt. Klasse und vielen Dank!
Sehr gerne, vielen Dank für die Rückmeldung.
Gutes Video, klare Stimme, da hört man gerne zu :-)
Erwähnenswert wäre noch, dass eine gesetzliche Gewinnrücklage nach dem Beispiel im Video eigentlich nicht benötigt werden würde, da die bisherigen gesetzlichen Gewinnrücklagen + die Kapitalrücklagen bereits mehr als 10% des Jahresüberschuss (vermindert um den Verlustvortrag, der hier ja nicht vorhanden ist) betragen.
Hallo und vielen Dank für diesen super Kommentar,
absolut korrekt erläutert, das hätte als Erweiterung gut in das Video gepasst. Es wurde nur deshalb nicht extra behandelt, weil es an den Fach- und Berufsoberschulen in Bayern nicht mehr als Rechnung gefordert wird. Hier bei uns wird lediglich der Betrag angegeben, der in die gesetzliche Rücklage eingestellt wird.
Ich bin jedoch sicher, dass es an anderen Schulformen bzw. in anderen Bundesländern noch gefordert wird, daher ist Ihre Anmerkung sehr wertvoll.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
... bis 10% oder es wurde satzungsmäßig ein höherer Teil des Grundkapitals bestimmt :-)
quelinian
Es wird immer exakter hier :) Danke für den Hinweis, absolut korrekt.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Man darf doch als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der gesetzlichen und der anderen Gewinnrücklagen nur einen vorhandenen Verlustvortrag abzuehen. Gewinnvorträge wurden doch schon im vorjährigen Jahr als Teil des Jahresüberschuss verwendet.
Hallo,
das ist leider nicht korrekt; Gewinnvorträge entstehen ja nur deshalb, weil der Jahresüberschuss des vergangenen Jahres eben nicht komplett verwendet wurde. Die Vorgehensweise im Video ist daher vollkommen korrekt.
Gruß
www.lernvideos-online.de
+LernvideosOnline Also wenn ein Gewinnvortrag vorliegt, nutzt man den Jahresüberschuss als Bemessungsgrundlage. Und wenn ein Verlustvortrag vorliegt ziehe ich den vom JÜ ab und nutze das Ergebnis als Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Rückstellung?
Fast - wenn ein Gewinnvortrag vorliegt wird dieser bei dem Jahresüberschuss dazu gerechnet.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
warum ist bei den Einstellungen in ie anderen gewinnrücklagen 70.000 eingestellt und nicht 80.000 wie in der Bilanz das dargestellt wurde?
Bitte genau schauen: Die 80.000,00 € sind der alte Wert - 70.000,00 € kommen dazu.
Ist es mittlerweile nicht so, dass die gesetzlichen Rücklagen keine Rolle mehr spielen (also in der Schule)?
Unsere Lehrerin meinte nämlich, dass gesetzliche Rücklagen nicht mehr im Abitur drankommen, nur noch die anderen Gewinnrücklagen.
Das stimmt zumindest in Teilen - die gesetzliche Rücklage muss nicht mehr berechnet werden, könnte jedoch theoretisch mit einem angegebenen Wert in die Aufgabe eingehen.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Was ist denn eigentlich, wenn kein Bilanzgewinn, sondern ein Bilanzverlust gegeben ist. Heißt das dann automatisch, dass die Aktionäre keine Dividende erhalten? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank.
+uniquecompte Oh, die Frage ist mir irgendwie entgangen: Das ist korrekt, wenn kein Bilanzgewinn übrig bleibt, wird auch nichts an Dividende ausgeschüttet.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Super Video und schön erklärt!
Kurz eine Frage: Ich muss über dieses Thema ein Fachreferat halten und da hätte ich zwei Fragen.
1. Welche Gründe gibt es für die AG (hohe/niedrige) Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen?
2. Welche Gründe gibt es für die AG (hohe/niedrige) Beträge für die Dividenden auszugeben?
+Pukkichen Zu 1: Es werden hohe Beträge eingestellt, um eben Rücklagen für die Zukunft zu bilden - das erhöht die Sicherheit. Es könnte sein, dass niedrigere Beträge eingestellt werden, damit ein höherer Betrag als Bilanzgewinn und damit zur Ausschüttung bleibt.
2. Hohe Dividendenzahlungen locken weitere Aktionäre an, es wird demnach leichter, sich auf dem Aktienmarkt Geld zu beschaffen. Wenn wir keine hohen Dividenden auszahlen, wird der Gewinnvortrag in das nächste Jahr transferiert - somit steht er dann wieder zur Verfügung.
LernvideosOnline Vielen Dank!
Gerne.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
danke
Gerne
Super Video, vielen Dank! Allerdings wird auch in Bayern (wieder) beigebracht und abgefragt, wie sich die gesetzlichen Rücklagen zusammensetzen.
Absolut korrekt, ich sehe gerade, ich habe wohl doch noch nicht auf Ihre Nachricht geantwortet. So schnell kann es gehen und schon wird die gesetzliche Rücklage sowie die maximal mögliche Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen wieder berechnet. Ich werde sicherlich ein aktuelles Video hierzu erstellen, ob ich dieses Video hier löschen soll, weiß ich noch nicht. Eventuell gibt es eben lediglich die Erweiterung.
Vielen Dank nochmals für den Hinweis.
das ist aber was falsch, wenn die gesetzlichen Gewinnrücklagen + Kapitalrücklagen schon mehr als 10% des gezeichneten Kapitals entsprechen dann muss nichts mehr in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden!
Hallo YSL, danke für den Hinweis und entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ich prüfe das gerne in den kommenden Tagen. Das könnte möglich sein, denn das Video wurde vor der Lehrplanumstellung gedreht. Damals wurde die 10% Limitierung nicht berücksichtigt - die Frage ist demnach, ob das Video besser gelöscht oder nur ein Hinweis gegeben werden sollte.
Du hast die Zahlen falsch abgeschrieben ...
Hallo Natalie,
es passiert tatsächlich selten, dass es einen Themenbereich in Bayern nicht gibt, in diesem Fall ist es wirklich so. Letztendlich ist der Unterschied, dass Sie zusätzlich berechnen müssen, wie hoch (wenn überhaupt) die Einstellung in die gesetzliche Rücklage sein muss (5% von....usw.usw.). Wenn Sie eine konkrete Frage hierzu haben, können Sie diese gerne posten.
Gruß
www.lernvideos-online.de
Hä? Das schema wie du gezeigt hast ist vor der gewinnverwendung und nicht nach teilweiser
Es wird der Weg gezeigt, der am Ende zu der Darstellung nach teilweise Gewinnverwendung führt. Einfach das Ende des Videos beachten.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
ist der Buchungssatz beim Erstellen von Gewinnvorträgen also "Gewinnvortrag an Gewinnrücklagen"? und bei der Gewinnverwendung dann "Bilanzergebnis an Gewinnvortrag"? oder wie isch des?
Es wäre super nett wenn sie bei solchen Richtlinien kurz die Paragraphen nennen könnten, damit man sie wenigstens kurz selbst nachschlagen kann :) Lg
+Paul Sheenius Hallo Paul, vielen Dank für die Rückmeldung, ich werde sehen, was sich machen lässt.
Beste Grüße
www.lernvideos-online.de
Wird der Bilanzgewinn dann im nächsten Jahr der Gewinnvortrag ?
Nein, von dem Bilanzgewinn wird noch die Dividende ausgeschüttet. Wenn das etwas bleibt, wird es der Bilanzgewinn im nächsten Jahr.
Danke
Preacher
Das ist neu :)