Wir beraten selbst nur im deutschen, französischen und italienischen Erbrecht, aber alle größeren europäische Staaten kennen für bestimmte nahe Angehörige entweder ein Pflichtteilsrecht, ein Noterbrecht, eine family provision oder schuldrechtliche Ausgleichsansprüche. Man muss sich hier tatsächlich für jede Rechtsordnung die Informationen beschaffen, welche Personen in welcher Form zwingend am Nachlass beteiligt werden müssen.
Kann man zur Berechnung des Pflichtteils,den Nachlasswert nehmen, der zur Berechnung der Kosten für den Erbschein genutzt wurde ?Oder wird sowas von Gerichten nicht akzeptiert?
Theoretisch können Sie die geschätzten Werte von der Beantragung des Erbscheins für die Berechnung des Pflichtteils nehmen - aber nur, wenn Erbe und Pflichtteilsberechtigter beide damit einverstanden sind. Das wird nur selten der Fall sein. Im Streitfall muss alles genau ermittelt und notfalls mit einem Gutachten bewertet werden.
Sehr gutes Video! Eine Frage hierzu, beide Elternteile leben noch, 2 erwachsene Kinder: 1 Kind bekommt per Schenkung ein Haus inkl. Gelände. Leben die Eltern nach 10 Jahren (nach dem Tag der Schenkung) noch, entfällt dann der Pflichtteil für das Kind, welches die Schenkung nicht erhalten hat?
Vielen Dank für das Lob! Bei der Schenkung des Hauses können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, die tatsächlich nach 10 Jahren "abgeschmolzen", sind wenn bei der Schenkung der Vertrag entsprechend gestaltet ist. Gucken Sie zu diesem Theme gerne folgendes Video: th-cam.com/video/qZMrSKG3ud8/w-d-xo.html
Wir bieten auch Beratungen im Pflichtteilsrecht an - soweit Kapazitäten bestehen. Die zuständigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website: www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/pflichtteil-enterbung-beratung-und-vertretung.html
Können Sie mir sagen, in welchen europäischen Land kein Pflichtteilsanspruch besteht, wäre Ihnen sehr, sehr dankbar
Wir beraten selbst nur im deutschen, französischen und italienischen Erbrecht, aber alle größeren europäische Staaten kennen für bestimmte nahe Angehörige entweder ein Pflichtteilsrecht, ein Noterbrecht, eine family provision oder schuldrechtliche Ausgleichsansprüche. Man muss sich hier tatsächlich für jede Rechtsordnung die Informationen beschaffen, welche Personen in welcher Form zwingend am Nachlass beteiligt werden müssen.
Kann man zur Berechnung des Pflichtteils,den Nachlasswert nehmen, der zur Berechnung der Kosten für den Erbschein genutzt wurde ?Oder wird sowas von Gerichten nicht akzeptiert?
Theoretisch können Sie die geschätzten Werte von der Beantragung des Erbscheins für die Berechnung des Pflichtteils nehmen - aber nur, wenn Erbe und Pflichtteilsberechtigter beide damit einverstanden sind. Das wird nur selten der Fall sein. Im Streitfall muss alles genau ermittelt und notfalls mit einem Gutachten bewertet werden.
Top Video!
Vielen Dank!
Sehr gutes Video! Eine Frage hierzu, beide Elternteile leben noch, 2 erwachsene Kinder: 1 Kind bekommt per Schenkung ein Haus inkl. Gelände. Leben die Eltern nach 10 Jahren (nach dem Tag der Schenkung) noch, entfällt dann der Pflichtteil für das Kind, welches die Schenkung nicht erhalten hat?
Vielen Dank für das Lob! Bei der Schenkung des Hauses können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, die tatsächlich nach 10 Jahren "abgeschmolzen", sind wenn bei der Schenkung der Vertrag entsprechend gestaltet ist. Gucken Sie zu diesem Theme gerne folgendes Video: th-cam.com/video/qZMrSKG3ud8/w-d-xo.html
Ich würde gerne bei Ihnen eine Beratung haben.
Wir bieten auch Beratungen im Pflichtteilsrecht an - soweit Kapazitäten bestehen. Die zuständigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website: www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/pflichtteil-enterbung-beratung-und-vertretung.html