Sehr professionell! Eine seriöse und praktisch verwendbare Beratung ohne Schnörkel. Genau das, was wir Praktiker brauchen. Weiter so! Ich freu mich schon auf die nächste Folge.
Das freut uns! In der nächsten Folge geht es gemeinsam mit der Wildbiologin Dr. Hudler darum ob wir Wildfütterungen bei Reh und Rotwild brauchen. Grüße!
Danke für den juristischen Beistand. Hätte nicht gedacht, dass ich im fremden Revier einen Fangschuss abgeben darf. Finde ich aber durchaus vernünftig, wenn man die notwendige Sicherheit gewährleisten kann. Das Tierwohl geht vor juristischen Haarspaltereien.
Servus Gerhard, wenn Du Dich an die Herangehensweise von Alexander Mathis hältst, reduzierst Du zumindest das Restrisiko stark. Ich würde es so machen. Viele Grüße und schöne Feiertage! Felix
Wie immer wenn es um juristische Themen geht: es kommt darauf an !! Wenn ich das alles so anschaue, werde ich sicher kein Fangschuss im fremden Revier antragen!
Ich werde es so handhaben, wie im Video geschildert, sollte ich an einem schwer kranken Stück stehen und die Vorraussetzungen gegeben sind. Aber das ist jedem selbst überlassen! Schönes Wochenende Dir!
Wenn ein Mensch erste Hilfe braucht, dann werde ich mit der ersten Hilfe beschäftigt sein und sehr lange dafür brauchen. Bis dahin ist dann hoffentlich der Revierpächter da.
Deswegen müssen die 1924 in Vorbereitung auf das 3. Reich abgeschafften Geschworenengerichte wieder eingeführt werden. Nur so kann der Irrsinn in der deutschen Juristerei einigermassen vom gesunden Menschenverstand ausgebremst werden.
Super Thema Felix! Tolles format! Gerne mehr davon! Wie immer natürlich top Video wie immer von dir! 👍 Frohe Weihnachtsfeiertage dir und deiner Familie und bleib gesund
Sehr interessantes Thema über das wir uns schon öfter unter Jagdkollegen unterhalten haben.Wieder mal ein sehr aufschlussreicher Beitrag von Dir. Vielen Dank und ein Chapeau und wmh 🌿📯 👌🏻
Hallo Felix. Ein super Beitrag in gewohnt super Qualität. Solche Beiträge helfen sicher vielen von uns, mir natürlich auch. Vielen Dank auch an Alexander für seine Ausführungen. Gruß und Waidmannsheil
Also ich hatte exakt diese Situation bereits vor ca 5 Jahren und keine kalte Waffe dabei, aber eine Langwaffe (war ne kuriose Situation). In Kurzform: Es dauerte über 60min eh ich durch die Polizei die Freigabe bekommen habe zu schießen ( angefahrener Damspießer).... Ich fand das unter aller Sau, aber NIEMAND, auch nicht die nach 30min anwesende Polizei, sah sich in der Lage selber zu schießen bzw. mir den Auftrag dazu zu erteilen, erst wurde versucht das zuständige Forstamt etc. zu erreichen. Ich hoffe, dass ist nur eine Einzelfall und ansonsten wird sowas schneller und unbürokratischer, im Sinnes des leidenden Tiers entschieden. Ist in Berlin passiert, da sind die Jungs in blau "extra" nervös und unerfahren bei sowas. Aber ein Schuss ohne Freigabe, mal mindestens der Polizei, hätte ich nicht gemacht, Das Risiko das irgendein selbsternannter Tierschützer, oder ein um den Abschussplan besorgter Förster, mich anzeigt wäre ich nicht eingegangen. Sad but true...
Haette ich genauso gemacht. Also zumindest die Polizei sollte es anordnen. Aber klar, bei uns auf dem flachen Land kennt man noch jeden, auch eben die Polizisten. Ansonsten moechte ich mir persoenlich die Diskussion danach nicht antun...... Einfach zuviel Risiko.
Da stellt sich die Frage, ob die Polizei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Polizisten haben Die Dienstwaffen dabei und müßten m.E. das Stück erlösen und dürften nicht 60 min warten.
Im Sinne des Tierschutzes, welcher ja mittlerweile schon seit geraumer Zeit Verfassungsrang hat, sollte diese Frage endlich mal eindeutig im Jagdrecht geregelt werden. Solange der Gesetzgeber das nicht macht ist mir das Ganze einfach zu riskant.
Eine klarstellende Regelung im Gesetz wäre hier in der Tat sehr hilfreich. Solange das nicht der Fall ist, kann hier insbesondere eine (dokumentierte) Beauftragung durch die Polizei die Rechtssicherheit im Einzelfall deutlich erhöhen. Beste Grüße und Waidmannsheil Alexander Mathis
Erstmal Danke für ein gutes Thema und ein kleines "heißes Eisen". Als Weidmann ist es nunmal ganz eindeutig dem Stück keine Qualen zu bereiten und ein gezielten Fangschuss zu setzen ohne Wenn und Aber! Eine Checkliste.... finde ich aus praktischer Sicht sehr theoretisch... . Auf alle Fälle melden und das Stück nicht vereinnahmen!
Ich habe im Jagdschein Kurs gelernt dass für den Fangschuss mit der Büchse auf Schalenwild KEINE E100 von 1000/2000 Juole braucht. Eine Joule Vorgabe gibtces nur bei der Kurzwaffe. Dieser Mythos hält sich aber hartnäckig. Was stimmt denn jetzt?
Guten Abend, das Aneignungsrecht des Revierinhabers bleibt grundsätzlich unberührt, das Stück darf also nicht mitgenommen und verwertet werden. Beste Grüße und Waidmannsheil Alexander Mathis
Die Änderungen oder z.b die Vorteile oder Nachteile...hinzu kommt das niemand dieses thema erwähnt und es dadurch viele gibt die dies nicht wissen und dadurch warten das sie den richtigen machen können ...würde mich sehr freuen wenn ihr mal ein Video darüber machen könntet
Hallo Felix. Super gutes Thema! Ich würde dazu noch gerne wissen, wie es sich mit dem Tierschutz vereinbart? Ist es nicht so, dass Tierschutz vor allem steht und ein krankes Stück so schnell wie möglich von seinem Leiden zu erlösen ist? Wie steht dieses zusammen mit dem Video? Kannst Du da noch mal etwas in Erfahrung bringen? Danke
Hallo Thorsten, in der Tat hat der Tierschutz seit seiner Niederlegung in Art. 20a GG sogar Verfassungsrang. Seit der Entscheidung des OLG Naumburg vom 22.02.2018 (Az: 2 Rv 157/17) ist das Tierwohl beispielsweise auch grundsätzlich als notstandsfähiges Rechtsgut anerkannt. In einem Fall wie hier kollidieren unter anderem die Verletzung des fremden Jagd- bzw. Jagdausübungsrechts mit dem Tierschutzaspekt. Es ist sehr erfreulich, dass mittlerweile die herrschende Meinung unter Juristen ist, dass die Erlösung des Stücks in diesem Fall wegen Vorrang des Tierschutzes grundsätzlich zulässig sein soll. Leider ist das allerdings noch nicht umfassend gesetzlich geregelt, was sehr wünschenswert wäre! Bis dahin verbleibt ein gewisses Restrisiko und es bleibt eine Einzelfallentscheidung, die jeder für sich treffen muss. Die dokumentierte Beauftragung durch die Polizei kann einem hier viel Sicherheit bieten. Liebe Grüße und Waidmannsheil, Alex
Servus, das Fahrzeug ist auf ISUZU Sales Deutschland zugelassen. ISUZU hat seinen Sitz in der Nähe von Frankfurt und ist Partner von JagdMomente. Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Keine Ahnung warum mir das Video vorgeschlagen wurde, ich hab nix mit Jagen und Waffen am Hut. Hab's mir dennoch angeschaut und muss sagen interessant! Als Laie hätte ich angenommen, das man fix die Polizei informiert und dann dem Leid ein Ende setzen darf. Das man da so viel bedachten muss hätte ich nicht gedacht.👍 PS: Wenn man die Polizei nicht erreicht, läuft gehörig was schief. 😉😄
Hallo Sebastian, danke für deinen Kommentar! Ja, das Thema ist auf den zweiten Blick schon komplex. Zum Glück ist die Polizei in den meisten Fällen erreichbar... Schönen Abend! Alexander
Gutes Video. Mal ne Frage: Kann ich mich in solchen Fällen durch Unterlassung reinreiten? "Im Zweifel lieber nicht" (z.B. nur ein Taschenmesser oder einen Klappspaten im Auto) ist ja ein guter Rat, aber ist das wenigstens sicher?
Ich hab es damals so gerlernt, dass ich aus Tierschutzgründen sogar dazu Verpflichtet bin das Tier von seinem Leid zu befreien soweit ich eine Waidgerechte möglichkeit habe ( Büchse, Messer)
Das beste ist, man lässt die Finger von. Das ist leider so. Bevor du alles durchgehst alle anrufst, Zeugen etc. Wird das Stück elend und schmerzvoll verenden. Aber der Beitrag ist sicher hilfreich. 👍
Es klingt insgesamt so, als sollte man am besten eine Axt verwenden? Keinerlei Problem wegen eines Schusswaffengebrauchs, das Kaliber passt und nicht einmal in der Ortschaft gibt es ein Problem. Leider. Die Polizei traut sich im Normalfall nicht. Doch wenn man Glück hat und lange genug auf die Polizei wartet, dann das Vorgehen ausführlich erörtert und juristisch abwägt, könnte das Tier - mit etwas Glück - auch an Altersschwäche sterben. :-( Eigentlich ein Jammer, dass sich ausgebildete Jäger in einem solchen Fall riesige Gedanken machen müssen.
Ich halte die kalte Waffe für die sicherste Methode in den meisten Fällen. Aber als Jungjäger frage ich mich, wie ich an die Fertigkeit kommen soll, Wild mit der kalten Waffe abzufangen. Gibt es dazu kurse oder ähnliches?
Sollte eigentlich Bestandteil Deines Jagdkurses gewesen sein. Uns wurde die Theorie an erlegten Stücken gezeigt. Stich zwischen Rippen und Schnitt so groß wie möglich setzen, damit Luft in die Kammer kommt… nicht die schnellste aber sicherste Methode. Abknicken geht schnell. Aber muss gekonnt sein und würde ich nur bei Rehwild machen. Hab schon gesehen wie es nicht funktioniert, daher übe ich das auch immer mal in der Wildkammer. Welche Methode Du verwendest musst Du selbst entscheiden. Hängt auch von der Mobilität des Wildes ab.
@@rotanevrotanev5229 Schon mal ne super Übersicht! Ich hatte so etwas leider nicht im Jagdkurs. Hätte mir wahrscheinlich mein Mentor mal zeigen müssen.
@@jans1351 meine erste Wahl bei sowas ist der 410 Schrot, hat eine umwerfende Wirkung bis 10 m.... Man braucht nicht so nah ran und die Gefährdung des Hinterlands ist auch ausgeschlossen......
@@snakeplissken9680 Servus, hierzu sollten Sie beachten, was im Video angesprochen wurde. Ihre Begründungen sind ansonsten aus meiner Sicht absolut sinnvoll und plausibel.
Also klar, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Aber bei mir wurde diese Frage in der Prüfung gestellt. Meine Antwort war, dass ich das Stück mit der blanken Waffe erlösen würde. Dann kam dir Rückfrage, was ich tun würde, wenn ich kein Messer aber meine Schusswaffe dabei hätte. Meine Antwort: Die Schusswaffe würde ich im fremden Revier nicht einsetzen. Da wurde der Prüfer wirklich unangenehm und meinte, dass ich gefälligst das Stück zu erlösen habe. Er meinte, wenn ich das unterlassen, könnte ich aus Tierschutzgründen den JS verlieren. Also aus dieser Erfahrung heraus scheint es mir nicht nur rechlich abgedeckt, sondern gar ein Gebot zu sein die Schusswaffe zu benutzen um ein verunfalltes Stück im fremden Revier zu erlösen.
Wie im Video beschrieben muss die Form der Tötung einfach sicher sein. Eine Feuerwaffe kann ebenso falsch angewendet werden, wie die kalte Waffe. Viele Grüße und schöne Feiertage, Felix
@@queenannesrevenge8137 Wenn eine Pflicht bestünde, wäre der Sachverhalt nicht so kompliziert. Die Pflicht ist rein rechtlich eben nicht eindeutig manifestiert. Das "kann" im Kommentar bezieht sich hier lediglich auf die Form der Tötung. Eine Feuerwaffe "kann" - falsch eingesetzt - auch Tierleid verlängern im Vergleich zum fachlich korrekten Einsatz einer kalten Waffe. Grüße
@@teamjagdmomente Das ist schon seltsam. Mich hätte das Zweifeln an dieser Pflicht vor einem Jahr beinahe die Prüfung gekostet. Der Prüfer war wirklich sehr ungehalten bzgl. meiner Antwort zur Schusswaffe.
@@queenannesrevenge8137 Eine strafbewährte rechtliche Pflicht zur sofortigen Erlegung für den am Unfall unbeteiligten Jäger wird zwar teilweise vertreten, kann jedoch nicht als gesicherter juristischer Konsenz angesehen werden. Natürlich handelt es sich auch hier wieder um eine Einzelfallentscheidung. Beste Grüße und frohe Weihnachten, Alexander Mathis
Als Nichtjäger bin ich sehr erstaunt über diese hochbuerokratischen Ausführungen. Wenn ein Jäger nichtjagdlich unterwegs ist, so darf er doch bestimmt keine Feuerwaffen mit sich führen? Macht er sich sonst strafbar wegen eines Führverbotes? Als Sportschütze darf man seine Waffen u Munition getrennt, u nur zur Sportausübung transportieren. Ist das bei Jägern anders?
Man kann auf dem Weg ins eigene Revier sein oder zum Büchsenmacher oder zum Schießstand… Es sind also durchaus Fallgestaltungen denkbar, in denen man in eine solche Situation kommt.
Guten Abend, das ist so nicht zutreffend. Nach herrschender Meinung greifen in einer solchen Situation Rechtfertigungsgründe ein. Diese greifen grundsätzlich unabhängig von der Beauftragung durch die Polizei, welche die rechtliche Sicherheit jedoch erhöht.
Eine „Genehmigung“ gibt’s von denen eh nicht,. Entweder sie nehmen das „Erlösungsersuchen“ zur Kenntnis oder lehnen es ab, oder sie „beauftragen“ einen („Inanspruchnahme Dritter“).
@@johannesstriegl451 ich wurde bereits mehrfach von der Polizei "gebeten" bei Wildunfällen bei denen ich zufällig vorbei kam den Fangschuss anzutragen. ohne die Anwesenheit der Polizeibeamten und ausdrückliche Erlaubnis würde ich nicht bei einem Wildunfall die Waffe aus dem Koffer nehmen. Den Saufänger hat man nun mal nicht immer im Auto..
@@seawolfde Eine mögliche Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das waffenrechtliche Führverbot ist nur die eine Seite der Medaille. Eine mögliche Strafbarkeit wegen Jagdwilderei kann sich auch durch das Abfangen mit der kalten Waffe ergeben. Man sollte daher immer versuchen, sich von der Polizei bzw. dem Revierinhaber beauftragen zu lassen. Ist niemand erreichbar, ist nach h.M. die Erlegung jedoch grundsätzlich zulässig. Dennoch muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden, insbesondere da immer ein gewisses Restrisiko verbleibt. Waidmannsheil und frohe Weihnachten Alexander
Servus, ich sehe vor allem die Vorteile und bisher in der Tat sehr wenig Nachteile. Ich kenne Berufsjäger im Gebirge, die ebenfalls mit Pick Ups unterwegs sind. Ich selbst jage (leider) nur sehr selten im Gebirge. Viele Grüße!
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paypal.me/felixjagdmomente
Vielen Dank!
Sehr professionell! Eine seriöse und praktisch verwendbare Beratung ohne Schnörkel. Genau das, was wir Praktiker brauchen. Weiter so! Ich freu mich schon auf die nächste Folge.
Das freut uns! In der nächsten Folge geht es gemeinsam mit der Wildbiologin Dr. Hudler darum ob wir Wildfütterungen bei Reh und Rotwild brauchen.
Grüße!
Vielen Dank!
Beste Grüße und Waidmannsheil
Alexander Mathis
Ich denke, es ist die Aufgabe jedes Jägers, das Wild von seinem Leid schnellst möglich zu erlösen.
Unabhängig von der Reviergrenze.
Da stimme ich dir zu 100% zu, das sollte so sein. Aber auch ein geringes Restrisiko wäre mir persönlich bereits zu hoch!
Situationsbedingt würde ich persönlich nur bei schriftlich bestätigter polizeilicher Beauftragung den Fangschuss in einem fremden Revier antragen.
Das sehe ich als Nichtjäger genauso.
Dito
@@wowm3209 kann sich dann ja nur um Wochen handeln. Das klagende Reh wird Verständnis dafür haben
Danke für den juristischen Beistand. Hätte nicht gedacht, dass ich im fremden Revier einen Fangschuss abgeben darf. Finde ich aber durchaus vernünftig, wenn man die notwendige Sicherheit gewährleisten kann. Das Tierwohl geht vor juristischen Haarspaltereien.
Servus Gerhard,
wenn Du Dich an die Herangehensweise von Alexander Mathis hältst, reduzierst Du zumindest das Restrisiko stark. Ich würde es so machen. Viele Grüße und schöne Feiertage!
Felix
Wie immer wenn es um juristische Themen geht: es kommt darauf an !!
Wenn ich das alles so anschaue, werde ich sicher kein Fangschuss im fremden Revier antragen!
Ich werde es so handhaben, wie im Video geschildert, sollte ich an einem schwer kranken Stück stehen und die Vorraussetzungen gegeben sind. Aber das ist jedem selbst überlassen! Schönes Wochenende Dir!
Wenn ein Mensch erste Hilfe braucht, dann werde ich mit der ersten Hilfe beschäftigt sein und sehr lange dafür brauchen. Bis dahin ist dann hoffentlich der Revierpächter da.
Deswegen müssen die 1924 in Vorbereitung auf das 3. Reich abgeschafften Geschworenengerichte wieder eingeführt werden.
Nur so kann der Irrsinn in der deutschen Juristerei einigermassen vom gesunden Menschenverstand ausgebremst werden.
@@OpenGL4everUnd was hat das mit dem hier behandelten Thema zu tun?
Super Thema Felix! Tolles format! Gerne mehr davon! Wie immer natürlich top Video wie immer von dir! 👍 Frohe Weihnachtsfeiertage dir und deiner Familie und bleib gesund
Vielen Dank und auch Deiner Familie eine schöne Zeit!
Sehr interessantes Thema über das wir uns schon öfter unter Jagdkollegen unterhalten haben.Wieder mal ein sehr aufschlussreicher Beitrag von Dir. Vielen Dank und ein Chapeau und wmh 🌿📯 👌🏻
Das freut uns! Beste Grüße & Waidmannsheil!
Hochinteressante Fragestellung! Vielen Dank für die Erläuterung.
Sehr gerne!
Viele Grüße und ein frohes Fest
Alexander
hilfreiches Viedeo. Und eine super Idee. Danke
Vielen Dank, das freut uns!
Beste Grüße und ein frohes Fest
Alexander
Hallo Felix. Ein super Beitrag in gewohnt super Qualität. Solche Beiträge helfen sicher vielen von uns, mir natürlich auch. Vielen Dank auch an Alexander für seine Ausführungen. Gruß und Waidmannsheil
Vielen Dank, das freut uns sehr!
Gruß und Waidmannsheil
Alexander
hilfreiches Video und eine super Idee. Danke
Sehr gerne! Viele Grüße und schöne Feiertage!
Felix
Hochinteressant, danke für den Beitrag!
Super Format! Gerne mehr davon 👍😉
Es wird mehr geben. Im nächsten Beitrag wird es wildbiologisch. Viele Grüße!
Also ich hatte exakt diese Situation bereits vor ca 5 Jahren und keine kalte Waffe dabei, aber eine Langwaffe (war ne kuriose Situation). In Kurzform: Es dauerte über 60min eh ich durch die Polizei die Freigabe bekommen habe zu schießen ( angefahrener Damspießer).... Ich fand das unter aller Sau, aber NIEMAND, auch nicht die nach 30min anwesende Polizei, sah sich in der Lage selber zu schießen bzw. mir den Auftrag dazu zu erteilen, erst wurde versucht das zuständige Forstamt etc. zu erreichen. Ich hoffe, dass ist nur eine Einzelfall und ansonsten wird sowas schneller und unbürokratischer, im Sinnes des leidenden Tiers entschieden. Ist in Berlin passiert, da sind die Jungs in blau "extra" nervös und unerfahren bei sowas. Aber ein Schuss ohne Freigabe, mal mindestens der Polizei, hätte ich nicht gemacht, Das Risiko das irgendein selbsternannter Tierschützer, oder ein um den Abschussplan besorgter Förster, mich anzeigt wäre ich nicht eingegangen. Sad but true...
Haette ich genauso gemacht. Also zumindest die Polizei sollte es anordnen. Aber klar, bei uns auf dem flachen Land kennt man noch jeden, auch eben die Polizisten. Ansonsten moechte ich mir persoenlich die Diskussion danach nicht antun...... Einfach zuviel Risiko.
Traurig. Viele Grüße und schöne Feiertage Dir!
Felix
Ein Damspießer in Berlin?
@@peterlustig6888 Klar, Berlin hat riesige Waldgebiete und der Spandauer Forst eben auch einen guten Damwildbestand! ;-)
Da stellt sich die Frage, ob die Polizei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Polizisten haben Die Dienstwaffen dabei und müßten m.E. das Stück erlösen und dürften nicht 60 min warten.
hab das Video stand jetzt noch nicht gesehen, aber bei dem Thema ist bei uns in der Jagdschule der Krieg zwischen den Lehrern los gebrochen... :D
Ist ja auch ein kompliziertes Thema, das hier nun von Alexander Mathis aufbereitet wurde. Schönes Wochenende!
Im Sinne des Tierschutzes, welcher ja mittlerweile schon seit geraumer Zeit Verfassungsrang hat, sollte diese Frage endlich mal eindeutig im Jagdrecht geregelt werden. Solange der Gesetzgeber das nicht macht ist mir das Ganze einfach zu riskant.
Eine klarstellende Regelung im Gesetz wäre hier in der Tat sehr hilfreich. Solange das nicht der Fall ist, kann hier insbesondere eine (dokumentierte) Beauftragung durch die Polizei die Rechtssicherheit im Einzelfall deutlich erhöhen.
Beste Grüße und Waidmannsheil
Alexander Mathis
Erstmal Danke für ein gutes Thema und ein kleines "heißes Eisen".
Als Weidmann ist es nunmal ganz eindeutig dem Stück keine Qualen zu bereiten und ein gezielten Fangschuss zu setzen ohne Wenn und Aber!
Eine Checkliste.... finde ich aus praktischer Sicht sehr theoretisch... .
Auf alle Fälle melden und das Stück nicht vereinnahmen!
Da müsste das Gesetz mal Geändert werden das ist ja so was wie Nothilfe.
Das es keine Probleme mehr gibt in allen lagen.
Das wäre wirklich eine große Hilfe!
Weidmannsheil,
Alexander
@@teamjagdmomente ich bin ja kein jäher leider aber ich hätte nix dagegen wenn ein anderer jäher in meinen revidier. Ein Stück erlegt .
Das war die Frage bei meiner Jagdprüfung im Jagdrecht. Für mich viel zu schwer! :D
und was macht man dann mit dem Wild nach dem Fangschuss? Liegenlassen, mitnehmen?
Liegenlassen und den Jagdausübungsberechtigten (z.B. über das Forstamt oder die Polizei) informieren.
Gut erklärt, aber die nervige Hintergrundmusik hätte man sich sparen können.
Kannst du bitte die besagte Checkliste zur Verfügung stellen
Grüß Dich, die findest Du auf www.jagdmomente.de.
Ich habe im Jagdschein Kurs gelernt dass für den Fangschuss mit der Büchse auf Schalenwild KEINE E100 von 1000/2000 Juole braucht. Eine Joule Vorgabe gibtces nur bei der Kurzwaffe.
Dieser Mythos hält sich aber hartnäckig.
Was stimmt denn jetzt?
Die Joule Angabe hat immer Relevanz
Moin, wer darf denn das Wild in diesem Fall verwerten?
Guten Abend,
das Aneignungsrecht des Revierinhabers bleibt grundsätzlich unberührt, das Stück darf also nicht mitgenommen und verwertet werden.
Beste Grüße und Waidmannsheil
Alexander Mathis
Vielen Dank. Ich erlöse grundsätzlich kranke Kreaturen. Aber im fremden Revier nur mit der kalten Waffe. Waidmannsheil 🐗
Wird bei nem angefahrenem Keiler interessant
@@perryjoe6883 langes Messer und schnell sein.
@@Wilfried1964 Und die eigene Gesundheit riskieren? Ernsthaft?
Ist es nicht so, dass du dank 42a dein Messer auch nicht rausholen dürftest? Ich glaube kaum, dass Wilderei ein zweckmäßiger Gebrauch ist....
Kannst du mal ein vidio über den jugendjagdschein machen
Hallo Simon, welches Thema würde dich daran besonders interessieren?
Viele Grüße
Die Änderungen oder z.b die Vorteile oder Nachteile...hinzu kommt das niemand dieses thema erwähnt und es dadurch viele gibt die dies nicht wissen und dadurch warten das sie den richtigen machen können ...würde mich sehr freuen wenn ihr mal ein Video darüber machen könntet
Hallo Felix. Super gutes Thema! Ich würde dazu noch gerne wissen, wie es sich mit dem Tierschutz vereinbart? Ist es nicht so, dass Tierschutz vor allem steht und ein krankes Stück so schnell wie möglich von seinem Leiden zu erlösen ist? Wie steht dieses zusammen mit dem Video? Kannst Du da noch mal etwas in Erfahrung bringen? Danke
Hallo Thorsten,
in der Tat hat der Tierschutz seit seiner Niederlegung in Art. 20a GG sogar Verfassungsrang. Seit der Entscheidung des OLG Naumburg vom 22.02.2018 (Az: 2 Rv 157/17) ist das Tierwohl beispielsweise auch grundsätzlich als notstandsfähiges Rechtsgut anerkannt. In einem Fall wie hier kollidieren unter anderem die Verletzung des fremden Jagd- bzw. Jagdausübungsrechts mit dem Tierschutzaspekt. Es ist sehr erfreulich, dass mittlerweile die herrschende Meinung unter Juristen ist, dass die Erlösung des Stücks in diesem Fall wegen Vorrang des Tierschutzes grundsätzlich zulässig sein soll. Leider ist das allerdings noch nicht umfassend gesetzlich geregelt, was sehr wünschenswert wäre! Bis dahin verbleibt ein gewisses Restrisiko und es bleibt eine Einzelfallentscheidung, die jeder für sich treffen muss. Die dokumentierte Beauftragung durch die Polizei kann einem hier viel Sicherheit bieten.
Liebe Grüße und Waidmannsheil,
Alex
@JagdMomente darf ich fragen wie das Nummernschild MTK zustande kommt? Da ich die Region sehr gut kenne 😉
Servus, das Fahrzeug ist auf ISUZU Sales Deutschland zugelassen. ISUZU hat seinen Sitz in der Nähe von Frankfurt und ist Partner von JagdMomente.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Keine Ahnung warum mir das Video vorgeschlagen wurde, ich hab nix mit Jagen und Waffen am Hut. Hab's mir dennoch angeschaut und muss sagen interessant! Als Laie hätte ich angenommen, das man fix die Polizei informiert und dann dem Leid ein Ende setzen darf. Das man da so viel bedachten muss hätte ich nicht gedacht.👍
PS: Wenn man die Polizei nicht erreicht, läuft gehörig was schief. 😉😄
Hallo Sebastian,
danke für deinen Kommentar! Ja, das Thema ist auf den zweiten Blick schon komplex. Zum Glück ist die Polizei in den meisten Fällen erreichbar...
Schönen Abend!
Alexander
Da geht meines Erachtens der Tierschutz zum vermeiden von unnötigen Leiden vor der Verletzung fremden Jagdrechtes.
In den überwiegenden Fällen geht man davon aus, dass dieses Vorgehen nicht rechtswidrig ist, ja.
Viele Grüße,
Felix
Gutes Video. Mal ne Frage: Kann ich mich in solchen Fällen durch Unterlassung reinreiten? "Im Zweifel lieber nicht" (z.B. nur ein Taschenmesser oder einen Klappspaten im Auto) ist ja ein guter Rat, aber ist das wenigstens sicher?
Ich hab es damals so gerlernt, dass ich aus Tierschutzgründen sogar dazu Verpflichtet bin das Tier von seinem Leid zu befreien soweit ich eine Waidgerechte möglichkeit habe ( Büchse, Messer)
Das beste ist, man lässt die Finger von. Das ist leider so. Bevor du alles durchgehst alle anrufst, Zeugen etc. Wird das Stück elend und schmerzvoll verenden. Aber der Beitrag ist sicher hilfreich. 👍
Schön erklärt....wie so oft...lächerliche Gesetzeslage!
Es klingt insgesamt so, als sollte man am besten eine Axt verwenden? Keinerlei Problem wegen eines Schusswaffengebrauchs, das Kaliber passt und nicht einmal in der Ortschaft gibt es ein Problem.
Leider. Die Polizei traut sich im Normalfall nicht.
Doch wenn man Glück hat und lange genug auf die Polizei wartet, dann das Vorgehen ausführlich erörtert und juristisch abwägt, könnte das Tier - mit etwas Glück - auch an Altersschwäche sterben. :-(
Eigentlich ein Jammer, dass sich ausgebildete Jäger in einem solchen Fall riesige Gedanken machen müssen.
Selbst mit der Axt ist es noch Wilderei. Wo andere vielleicht nur eine Geldstrafe kriegen, könnte man dem Jäger da an seine Zuverlässigkeit gehen....
Ich halte die kalte Waffe für die sicherste Methode in den meisten Fällen. Aber als Jungjäger frage ich mich, wie ich an die Fertigkeit kommen soll, Wild mit der kalten Waffe abzufangen. Gibt es dazu kurse oder ähnliches?
Sollte eigentlich Bestandteil Deines Jagdkurses gewesen sein. Uns wurde die Theorie an erlegten Stücken gezeigt.
Stich zwischen Rippen und Schnitt so groß wie möglich setzen, damit Luft in die Kammer kommt… nicht die schnellste aber sicherste Methode.
Abknicken geht schnell. Aber muss gekonnt sein und würde ich nur bei Rehwild machen.
Hab schon gesehen wie es nicht funktioniert, daher übe ich das auch immer mal in der Wildkammer.
Welche Methode Du verwendest musst Du selbst entscheiden. Hängt auch von der Mobilität des Wildes ab.
@@rotanevrotanev5229 Schon mal ne super Übersicht! Ich hatte so etwas leider nicht im Jagdkurs. Hätte mir wahrscheinlich mein Mentor mal zeigen müssen.
Kalte Waffe an lebenden Stücken birgt auch große Risiken, ich spreche da aus Erfahrung. Ich halte ein eine Pistole für sowas am geeignetsten
@@jans1351 meine erste Wahl bei sowas ist der 410 Schrot, hat eine umwerfende Wirkung bis 10 m....
Man braucht nicht so nah ran und die Gefährdung des Hinterlands ist auch ausgeschlossen......
@@snakeplissken9680 Servus, hierzu sollten Sie beachten, was im Video angesprochen wurde. Ihre Begründungen sind ansonsten aus meiner Sicht absolut sinnvoll und plausibel.
Also klar, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Aber bei mir wurde diese Frage in der Prüfung gestellt. Meine Antwort war, dass ich das Stück mit der blanken Waffe erlösen würde. Dann kam dir Rückfrage, was ich tun würde, wenn ich kein Messer aber meine Schusswaffe dabei hätte. Meine Antwort: Die Schusswaffe würde ich im fremden Revier nicht einsetzen. Da wurde der Prüfer wirklich unangenehm und meinte, dass ich gefälligst das Stück zu erlösen habe. Er meinte, wenn ich das unterlassen, könnte ich aus Tierschutzgründen den JS verlieren. Also aus dieser Erfahrung heraus scheint es mir nicht nur rechlich abgedeckt, sondern gar ein Gebot zu sein die Schusswaffe zu benutzen um ein verunfalltes Stück im fremden Revier zu erlösen.
Wie im Video beschrieben muss die Form der Tötung einfach sicher sein. Eine Feuerwaffe kann ebenso falsch angewendet werden, wie die kalte Waffe.
Viele Grüße und schöne Feiertage,
Felix
@@teamjagdmomente Das "kann" scheint aber etwas zu wenig zu sein. Die Pflicht zum erlösen kommt mir im Video nicht durch.
@@queenannesrevenge8137 Wenn eine Pflicht bestünde, wäre der Sachverhalt nicht so kompliziert. Die Pflicht ist rein rechtlich eben nicht eindeutig manifestiert. Das "kann" im Kommentar bezieht sich hier lediglich auf die Form der Tötung. Eine Feuerwaffe "kann" - falsch eingesetzt - auch Tierleid verlängern im Vergleich zum fachlich korrekten Einsatz einer kalten Waffe. Grüße
@@teamjagdmomente Das ist schon seltsam. Mich hätte das Zweifeln an dieser Pflicht vor einem Jahr beinahe die Prüfung gekostet. Der Prüfer war wirklich sehr ungehalten bzgl. meiner Antwort zur Schusswaffe.
@@queenannesrevenge8137 Eine strafbewährte rechtliche Pflicht zur sofortigen Erlegung für den am Unfall unbeteiligten Jäger wird zwar teilweise vertreten, kann jedoch nicht als gesicherter juristischer Konsenz angesehen werden. Natürlich handelt es sich auch hier wieder um eine Einzelfallentscheidung.
Beste Grüße und frohe Weihnachten,
Alexander Mathis
Gillette es auch fürs abfangen
Als Nichtjäger bin ich sehr erstaunt über diese hochbuerokratischen Ausführungen.
Wenn ein Jäger nichtjagdlich unterwegs ist, so darf er doch bestimmt keine Feuerwaffen mit sich führen?
Macht er sich sonst strafbar wegen eines Führverbotes?
Als Sportschütze darf man seine Waffen u Munition getrennt, u nur zur Sportausübung transportieren. Ist das bei Jägern anders?
Man kann auf dem Weg ins eigene Revier sein oder zum Büchsenmacher oder zum Schießstand… Es sind also durchaus Fallgestaltungen denkbar, in denen man in eine solche Situation kommt.
Kein Feuerwaffeneinsatz im fremden Revier ohne ausdrückliche Genehmigung der Polizei !
Guten Abend,
das ist so nicht zutreffend.
Nach herrschender Meinung greifen in einer solchen Situation Rechtfertigungsgründe ein. Diese greifen grundsätzlich unabhängig von der Beauftragung durch die Polizei, welche die rechtliche Sicherheit jedoch erhöht.
Eine „Genehmigung“ gibt’s von denen eh nicht,. Entweder sie nehmen das „Erlösungsersuchen“ zur Kenntnis oder lehnen es ab, oder sie „beauftragen“ einen („Inanspruchnahme Dritter“).
@@johannesstriegl451 ich wurde bereits mehrfach von der Polizei "gebeten" bei Wildunfällen bei denen ich zufällig vorbei kam den Fangschuss anzutragen. ohne die Anwesenheit der Polizeibeamten und ausdrückliche Erlaubnis würde ich nicht bei einem Wildunfall die Waffe aus dem Koffer nehmen. Den Saufänger hat man nun mal nicht immer im Auto..
@@seawolfde Eine mögliche Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das waffenrechtliche Führverbot ist nur die eine Seite der Medaille. Eine mögliche Strafbarkeit wegen Jagdwilderei kann sich auch durch das Abfangen mit der kalten Waffe ergeben. Man sollte daher immer versuchen, sich von der Polizei bzw. dem Revierinhaber beauftragen zu lassen. Ist niemand erreichbar, ist nach h.M. die Erlegung jedoch grundsätzlich zulässig. Dennoch muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden, insbesondere da immer ein gewisses Restrisiko verbleibt.
Waidmannsheil und frohe Weihnachten
Alexander
In BW steht prinzipiell das Tierwohl im Vordergrund. Das war eine Frage bei meiner Prüfung 2017.
Ja
Der Tierschutz steht an oberster Stelle. Deshalb ist es die Pflicht von und Jägern, das Tierleid zu verhindern bzw vermindern!
Wir gehen in Bürokratie unter XD
Gleich mal in nen dicken PickUp investiert. In den Bergen nicht so gut wegen des hohen Radabstands oder?
Servus, ich sehe vor allem die Vorteile und bisher in der Tat sehr wenig Nachteile. Ich kenne Berufsjäger im Gebirge, die ebenfalls mit Pick Ups unterwegs sind. Ich selbst jage (leider) nur sehr selten im Gebirge. Viele Grüße!
Bei uns in Bayern fahren viele Jäger und Berufsjäger einen Pickup.
Rotwild mit einem Jimny bergen ist nicht lustig...
Dann lassen wir das Tier mal leiden…. Oder wie
Man geht mir das auf den Sack....Realität:
-Messer raus
-Zack Zack
-ab in den Kofferraum
-Gulasch zum Mittag
Das wäre dann Wilderei ^^
@@wasweesich wo kein Kläger da kein Richter
Die Antwort ist NEIN! Basta!
Wenn es doch nur so einfach wäre! Gruß
Immer noch besser als wenn die Polizei unwaidmännisch mit der MP5 herumpfuscht.
Danke TH-cam 🤮🤮🤮 für gesperrten Kanal wie ja jeden Tag 👎👎👎
Was soll das bedeuten sie schreiben den selben Kommentar unter fast jedes Video.