Ganz einfach: jedes Jahr 1/5 der Fläche im Spätsommer/ Herbst flach mit der kreiselegge bearbeiten und Gras neu einsäen. So bleibt ein Teil der alten grasnarbe erhalten und neue, ertragreiche Gräser kommen dazu. Außerdem kann der hauptertrag in diesem Jahr vorher genutzt werden, da im Herbst sowieso nicht mehr viel wächst. Der Acker Status bleibt dadurch erhalten, es ist kein Pflugeinsatz nötig!
Und du bist sicher dass dir die EU das abnimmt? Am Ende hast du das eine Jahr Gras, und im nächsten ohne was anderes dazwischen wieder Gras. Ob du da drüber scheibst oder es anderweitig nachsäen musst ist denen denk ich Mal ziemlich Rille.
@@sj5843 nach aktueller Gesetzesgebung reicht ein erneutes anlegen der Grasnarbe aus um den Ackerstatus zu erhalten. Dieses muss allerdings angezeigt werden (binnen eines Monats). Ob man im Herbst pfügt und ansäät oder pfluglos arbeitet bleibt den Betrieben überlassen, die Grasnarbe muss aber zerstört werden und es gibt die relativ hohen Nitratauswaschungen (Grasnarbe zerstören führt teilweise zu extrem hohen Nitratauswaschungen) welche man eigentlich auch über die Gesetzesgebung verhindern will. Wie hoch diese nach 5 Jahren Ackergras sind, kann ich nicht sagen, daher kann ich nicht beurteilen ob 5 Jahre der richtige Zeitraum ist. Generell sollen die Herbst Nmin Werte unter 50kg/ha liegen(mineralisierter Stickstoff, im Herbst stark Auswaschungsgefährdet, während der Vegetation wichtig für die Pflanzen, diese benötigen Stickstoff um Proteine zu bilden), nach der Zerstörung einer alten Grasnarbe werden regelmäßig über 1000 kg/ha gemessen.
@@accountxabcdef es ging ja aber eben darum die Grasnarbe zu erhalten um eine dauerhafte Beweidung zu ermöglichen bei gleichzeitiger Erhaltung des Ackerlands. Mmn. lässt sich nicht beides gleichzeitig erhalten, egal mit welcher Bodenbearbeitung
@@sj5843 die gesetzliche Reglung ist aber aufgrund der ökologischen Bedeutung des Grünlandes und der Vermeidung der Nitratauswaschungen - daher hat da Gesetz schon einen Sinn. Der Pächter könnte auch den Verpächter dazu bringen die Umbruchrechte zu verkaufen und dafür die Pacht zu erhöhen oder ähnliches...
Es müsste mal regnen, im Moment wächst gar kein Gras bei uns, weder auf dem Acker noch auf der Wiese. Das mit der EU ist halt mal wieder typisch... Macht doch eine Angleichung von Acker- und Grünland - ein Preis und jeder soll damit machen dürfen, was er möchte. Ein Betrieb kann sich von seiner Ausrichtung her immer wieder ändern - sollte er auch. Dann muss er auch frei bestimmen können, wie die Flächen eingesetzt werden.
es gibt auch Möglichkeiten den ackerstatus ohne umbruch zum erhalten, schließlich muss alle 5 jahre nur eine hauptkultur vorherrschend sein, also ein pflugeinsatz ist nirgends verpflichtend. d.h. wenn zb reiner klee, mit nachsaatgeräten die den boden etwas aufreisen, in den bestand eingesät wird und die hauptkultur zumindest für dieses eine jahr den bestand dominiert bleibt der ackerstatus erhalten (zumindest in Österreich wird das von der AMA toleriert) oder sonst halt auf die Förderung verzichten...
Es geht da ja nicht um eine Förderung sondern der Tatsache das nach 5 Jahren Gras auf der Ackerfläche für immer einer Grünland Fläche bleiben muss und diese Flächen sind wesentlich weniger wert und man weiß ja nicht was man selbst oder jemand anders mal mit der Fläche in der Zukunft vor hat.
Bei mir daheim wollen wir auch eine weide machen, dauergrünland hätten wir am hof aber der weg ist zu breit und die rinder könnten abhauen. Sonst hätten wir es schon gemacht
Koppelbau und -abbau lassen sich planen und arrangieren. Interessant ist es zu wissen ob diese Methode ausreicht um den Ackerstatus nicht zu verlieren. Man hätte quasi eine "Zwischenfrucht" ohne seine Grasnarbe komplett zu zerstören. So war mein Gedankenansatz.
Mir ist nun die Idee gekommen, die Grünlandfläche zu vierteln oder fünfteln. Dann pflügt man im ersten Jahr 1/4 und 3/4 bleiben als Grünland übrig. Im 2 Jahr pflügt man dann das zweite 1/4 und 3/4 sind Grünland. Das gepflügte 1/4 aus dem Frühjahr ist wieder mit Gras bewachsen und kann wieder als Grünland für die Weidehaltung genutzt werden. Wäre nun eine spontane Idee von mir, ich weiss nicht ob es auf euren und vom Landwirt des ihr im gezeigten Videos machbar ist. Viele Grüße
Wie wäre eine Doppelnutzung mit Obstbäumen, bzw. Bäume zur Holzproduktion? Das könnte ebenfalls gleichzeitig dem trockenen Boden im Sommer entgegenwirken. Solange dagegen keine Regelungen sprechen...
Na klar du kannst den Ackerstatus verlieren und nach 8 Jahren brichst du es um und dann kommt das Landratsamt und drückt dir ne Strafe auf. Noch dazu verlierst du sicher Prämienansprüche und schon fährst du den Betrieb an die Wand...
Da sollte logischer Weise die Umbruchpflicht überholt werden. Ackerstatus oder grünlandstatus sind ja doch zwei paar Schuhe. Fehler zu revidieren ist aber leider uncool, vor allem wenn Mann/Frau/Es sich in Coronazeiten hinter geschlossenen Türen profilieren kann.
Nein, grünland darf nicht mehr umgebrochen werden, da es als ökologisch wertvoll eingestuft wurde. Nur mit Genehmigung darfst du umbrechen. Ob und wie viele da erteilt werden, weiß ich nicht. Wenn du grünland ohne Genehmigung umbrichst gibt's strafen.
@@Mehagles man kann aber doch trotzdem die Hälfte des Ackerlandes Acker lassen und die andere Hälfte Weideland ohne zu wechseln da hat es ja eben auf den Status Acker und hat aber nur die Hälfte der Fläche
@@gobidaff6813 In erster Überlegung richtig, aber die Frage ist, wie viel Gesamtfläche da ist bzw wie viel Quadratmeter je Kuh dann noch da sind. Sind das zu wenig, dann verwandelt sich das Grünland ab einem bestimmten Punkt eher zu einer Matschlandschaft. Wenn es so einfach wäre hätten es die Bauern bestimmt getan, aber irgendwo muss da leider noch ein Haken sein...
@@Mehagles Okay, da kann man aber abhilfe schaffen indem man mehr fläche dazu pachtet und die Tiere öfters auf andere Weiden bringt. Ich weis nicht genau was 1 ha ackerland als pacht kostet, ich weis nur das hier im Kreis Bodensee eine Fläche von 0,02 ha ca 10€ im Jahr kostet (ist der Preis von einem Privaten Grundstück).
Ganz einfach: jedes Jahr 1/5 der Fläche im Spätsommer/ Herbst flach mit der kreiselegge bearbeiten und Gras neu einsäen. So bleibt ein Teil der alten grasnarbe erhalten und neue, ertragreiche Gräser kommen dazu. Außerdem kann der hauptertrag in diesem Jahr vorher genutzt werden, da im Herbst sowieso nicht mehr viel wächst.
Der Acker Status bleibt dadurch erhalten, es ist kein Pflugeinsatz nötig!
Und du bist sicher dass dir die EU das abnimmt? Am Ende hast du das eine Jahr Gras, und im nächsten ohne was anderes dazwischen wieder Gras. Ob du da drüber scheibst oder es anderweitig nachsäen musst ist denen denk ich Mal ziemlich Rille.
@@sj5843 nach aktueller Gesetzesgebung reicht ein erneutes anlegen der Grasnarbe aus um den Ackerstatus zu erhalten. Dieses muss allerdings angezeigt werden (binnen eines Monats).
Ob man im Herbst pfügt und ansäät oder pfluglos arbeitet bleibt den Betrieben überlassen, die Grasnarbe muss aber zerstört werden und es gibt die relativ hohen Nitratauswaschungen (Grasnarbe zerstören führt teilweise zu extrem hohen Nitratauswaschungen) welche man eigentlich auch über die Gesetzesgebung verhindern will.
Wie hoch diese nach 5 Jahren Ackergras sind, kann ich nicht sagen, daher kann ich nicht beurteilen ob 5 Jahre der richtige Zeitraum ist.
Generell sollen die Herbst Nmin Werte unter 50kg/ha liegen(mineralisierter Stickstoff, im Herbst stark Auswaschungsgefährdet, während der Vegetation wichtig für die Pflanzen, diese benötigen Stickstoff um Proteine zu bilden), nach der Zerstörung einer alten Grasnarbe werden regelmäßig über 1000 kg/ha gemessen.
@@accountxabcdef es ging ja aber eben darum die Grasnarbe zu erhalten um eine dauerhafte Beweidung zu ermöglichen bei gleichzeitiger Erhaltung des Ackerlands. Mmn. lässt sich nicht beides gleichzeitig erhalten, egal mit welcher Bodenbearbeitung
@@sj5843 die gesetzliche Reglung ist aber aufgrund der ökologischen Bedeutung des Grünlandes und der Vermeidung der Nitratauswaschungen - daher hat da Gesetz schon einen Sinn. Der Pächter könnte auch den Verpächter dazu bringen die Umbruchrechte zu verkaufen und dafür die Pacht zu erhöhen oder ähnliches...
Sehr gut strukturiert, top!
Es müsste mal regnen, im Moment wächst gar kein Gras bei uns, weder auf dem Acker noch auf der Wiese. Das mit der EU ist halt mal wieder typisch... Macht doch eine Angleichung von Acker- und Grünland - ein Preis und jeder soll damit machen dürfen, was er möchte. Ein Betrieb kann sich von seiner Ausrichtung her immer wieder ändern - sollte er auch. Dann muss er auch frei bestimmen können, wie die Flächen eingesetzt werden.
Bei uns in Österreich leider das gleiche Problem.
Surprise Österreich gehört auch zur EU ;)
es gibt auch Möglichkeiten den ackerstatus ohne umbruch zum erhalten, schließlich muss alle 5 jahre nur eine hauptkultur vorherrschend sein, also ein pflugeinsatz ist nirgends verpflichtend. d.h. wenn zb reiner klee, mit nachsaatgeräten die den boden etwas aufreisen, in den bestand eingesät wird und die hauptkultur zumindest für dieses eine jahr den bestand dominiert bleibt der ackerstatus erhalten (zumindest in Österreich wird das von der AMA toleriert)
oder sonst halt auf die Förderung verzichten...
Es geht da ja nicht um eine Förderung sondern der Tatsache das nach 5 Jahren Gras auf der Ackerfläche für immer einer Grünland Fläche bleiben muss und diese Flächen sind wesentlich weniger wert und man weiß ja nicht was man selbst oder jemand anders mal mit der Fläche in der Zukunft vor hat.
So eine bescheuerte Reglung habe ich ja noch nie gesehe
Dieses strenge Gesetz kennen wir nicht mal in der Schweiz.Meiner ansicht ist dieses Gesetz unnötig.
Witam wszystkich posiadam simental pozdrawiam is Poland 🇵🇱
Wie Süüüüüüß die Kühe sind!!!!
Bei mir daheim wollen wir auch eine weide machen, dauergrünland hätten wir am hof aber der weg ist zu breit und die rinder könnten abhauen. Sonst hätten wir es schon gemacht
Wie würde es sich verhalten, wenn man auf solche Wiesen, partiell wechselnd, Getreide einsät und zwar mit Strip Till.
Dann muss du neue Zäune setzen und mit ner Teilfläche auskommen, machbar aber umso arbeitsaufwendiger
Koppelbau und -abbau lassen sich planen und arrangieren. Interessant ist es zu wissen ob diese Methode ausreicht um den Ackerstatus nicht zu verlieren. Man hätte quasi eine "Zwischenfrucht" ohne seine Grasnarbe komplett zu zerstören. So war mein Gedankenansatz.
@@torfin4486 achso das getreide nur in der striptill Reihe? Dann keine ahnung
Wir haben das gleiche Problem. Eventuell kann man es mit direktsaat von Roggen umgehen
Mir ist nun die Idee gekommen, die Grünlandfläche zu vierteln oder fünfteln. Dann pflügt man im ersten Jahr 1/4 und 3/4 bleiben als Grünland übrig. Im 2 Jahr pflügt man dann das zweite 1/4 und 3/4 sind Grünland. Das gepflügte 1/4 aus dem Frühjahr ist wieder mit Gras bewachsen und kann wieder als Grünland für die Weidehaltung genutzt werden. Wäre nun eine spontane Idee von mir, ich weiss nicht ob es auf euren und vom Landwirt des ihr im gezeigten Videos machbar ist.
Viele Grüße
Hallo N16lsf Danke für den Vorschlag, die Machbarkeit müssen unsere Landwirte hier einschätzen ...
Wie wäre eine Doppelnutzung mit Obstbäumen, bzw. Bäume zur Holzproduktion? Das könnte ebenfalls gleichzeitig dem trockenen Boden im Sommer entgegenwirken. Solange dagegen keine Regelungen sprechen...
Wie wäre es mit halb halb umpflügen
Wie sich wir Landwirte einfach immer alles gefallen lassen...
Wir können auch mal anders!
Na klar du kannst den Ackerstatus verlieren und nach 8 Jahren brichst du es um und dann kommt das Landratsamt und drückt dir ne Strafe auf. Noch dazu verlierst du sicher Prämienansprüche und schon fährst du den Betrieb an die Wand...
@@fredjae Wir sollten uns nicht alles gefallen lassen!
Überflüssige Bürokratie....
Er kann die Fläche ja nur zur Hälfte ackern und am nächsten Jahr die andere Hälfte
Macht auch nicht mehr sinn...
Da sollte logischer Weise die Umbruchpflicht überholt werden. Ackerstatus oder grünlandstatus sind ja doch zwei paar Schuhe.
Fehler zu revidieren ist aber leider uncool, vor allem wenn Mann/Frau/Es sich in Coronazeiten hinter geschlossenen Türen profilieren kann.
Mann sollte immer weide haben separat nur für ackeranbau und separat für weide also das kühe I'm Sommer Grössen können so läuft das ganze am besten.
Ha Brüsseler Kochün ha.
Darf grünland nicht mehr umgebrochen werden? Oder verliert es nur an Wert?
Nein, grünland darf nicht mehr umgebrochen werden, da es als ökologisch wertvoll eingestuft wurde. Nur mit Genehmigung darfst du umbrechen. Ob und wie viele da erteilt werden, weiß ich nicht. Wenn du grünland ohne Genehmigung umbrichst gibt's strafen.
Nach 5jahren gilt es nichtmehr als Acherland sondern als Dauer grünland wodurch man dort keine anderen Kulturen mehr anbauen darf.
Kann man aus Grünland keinen Acker mehr machen??? Sorry, kenn mich nicht so aus
Macht doch eine helfet Weide und dei ander Seite Ackerbau und immer wieder wechseln
Geht leider so einfach nicht. Das dauert, bis man beweidbare Flächen hat, das würde zu viel Aufwand mit zu wenig Output.
@@Mehagles man kann aber doch trotzdem die Hälfte des Ackerlandes Acker lassen und die andere Hälfte Weideland ohne zu wechseln da hat es ja eben auf den Status Acker und hat aber nur die Hälfte der Fläche
@@gobidaff6813 In erster Überlegung richtig, aber die Frage ist, wie viel Gesamtfläche da ist bzw wie viel Quadratmeter je Kuh dann noch da sind. Sind das zu wenig, dann verwandelt sich das Grünland ab einem bestimmten Punkt eher zu einer Matschlandschaft. Wenn es so einfach wäre hätten es die Bauern bestimmt getan, aber irgendwo muss da leider noch ein Haken sein...
@@Mehagles Okay, da kann man aber abhilfe schaffen indem man mehr fläche dazu pachtet und die Tiere öfters auf andere Weiden bringt.
Ich weis nicht genau was 1 ha ackerland als pacht kostet, ich weis nur das hier im Kreis Bodensee eine Fläche von 0,02 ha ca 10€ im Jahr kostet (ist der Preis von einem Privaten Grundstück).
@@gobidaff6813 Bitte hör auf zu denken...