Vielen Dank für das super Video. Das ist ja mega mit den stockplattformen, hab garnicht gewusst das es sowas gibt und direkt nachgeschaut. Es gibt echt super Vorlagen, da bin ich erstmal eingedeckt 😃👍 Klar sind einige Bilder nur für mich aber dich zu schade um nicht wenigstens auf Instagram zu landen, von demher einige Bilder nach ich noch selbst, auf nem Bauernhof oder jetzt mit der Plattform. Klar noch probleml wenn man eine Berühmtheit zeichen will, aber bisher sowieso am liebsten Tiere. Vielen Dank dir🤗
Vielen Dank Freckles Loves :) Ja, die Plattformen finde ich auch wirklich super und man findet sehr viele richtig hochwertige Bilder. :) Am besten is es am Ende sowieso, wenn die Kreation von vorne bis hinten aus der eigenen Feder stammt und man schon mit den eigenen Fotos oder der Fantasie startet. :) Dann kann man wirklich sagen, dass es zu 100% das eigene Werk ist. Liebe Grüße Simon
Super erklärt. Wäre nur noch nachzutragen, dass man von jedem Künstler der länger als 70 Jahre tot ist, dessen kunstwerke kopieren und auch öffentlich machen und verkaufen darf. Was man allerdings nicht darf, wenn man dessen Signatur mit kopiert. Das läuft dann unter fälschung und ist immer strafbar, egal wie lange der künstler tot ist. Also einen Rembrandt kopieren, eigene Signatur und Datum drauf und schon kannst das auch verkaufen.
Ich danke dir dafür, dass du solche spannenden Themen immer so mega gut erklärst! Habe all deine Videos angeschaut und du eröffnest du mir damit immer wieder neue Sichtweisen danke super Video 😊👍
Irgendwie verschwindet mein Kommentar immer, ich versuche es ein letztes mal, weil es mich echt interessiert: Ehrlich gesagt dachte ich immer, dass man jedes Bild, egal welches, auf seine eigene Weise abmalen darf, solange man den eigenen Namen runterschreibt und nicht unter dem Namen des Künstlers verkauft. Was ich noch nicht verstanden habe ist, ab wann die Grauzone 'abmalen' anfängt. Ich suche mir immer meine Inspiration auf Pinterest, male das Bild aber dann in meiner 'Handschrift' indem ich z. B. Farben abändere oder den Hintergrund, so wie es mir gefällt. (Beispiel: das vielfach kopierte Porträt von Marylin Monroe wurde ja auch in vielfältiger Weise gemalt, trotzdem bleibt klar, dass es sich um das 'eine' Bild handelt) Jetzt bin ich sehr verunsichert, ob das auch schon unter 'Plagiat' bzw. unrechtmäßige Kopie fällt. Also wenn ich jetzt beispielsweise das Bild von dir abmalen würde mit der Dame mit dem roten Hut, in exakt der gleichen Haltung, nur male ich die Farbe des Oberteils anders und die Hautfarbe und lasse den Hintergrund abstrakter. Trotzdem ist klar, dass dieses Bild die Vorlage war. Ist es dann eine unrechtmäßige Kopie? Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen!
Hallo Iala, sorry das deine letzten Kommentare scheinbar nicht aufgetaucht sind. Mir wurden sie leider nicht angezeigt. Bezüglich dem Thema ist es denke ich schwer eine allgemeine Aussage zu treffen. Man kennt das gleiche Spiel ja in der Musik. Irgendwer hat einen neuen Song gemacht aber dabei bestimmte Sachen aus anderen Songs verwendet und der Urheber vom ersten Titel verklagt den anderen. Es hängt dabei meines Wissen immer davon ab, in wie weit das original noch Grundlegend die Arbeit bestimmt. In deinem Fall würde ich sagen es ist eher im gefährlichen Bereich. Stell dir vor du postest ein Bild von dir auf Instagram mit einem blauen Hut oder gelben Hintergrund. Jemand anders findet jetzt diese Bild, malt das Bild von dir realistisch ab und ändert die Hutfarbe oder Hintergrundfarben. Anschließend lässt er es auf 10 000 Plakate drucken und verwendet es in der Werbung im Fernsehen usw. Das wäre ja dann wahrscheinlich auch nicht so gewollt von dir. :) Ich denke bei dem Beispiel wird es relativ gut klar. Grundsätzlich ist es denke ich aber ein schweres Thema, wo auch ich nicht genug Wissen habe um ganz genaue Aussagen zu treffen. Im Zweifelsfall bitte immer einen Anwalt fragen. :) LG Simon
@@SimonGillmeister Hallo Simon, vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort! Das war mir tatsächlich bis dato noch gar nicht klar, da werde ich in Zukunft mal mehr darauf achten! :)
Sehr interessant, weil ich wusste gar nicht. Das selbst Fotos soweit Urheberechte haben könnten, wegen abzeichnen. Ich ging bis jezt immer davon aus. Das ich jedes Foto abzeichen darf und es hinterher vermarkten darf.
Hallo Kirakuru, danke für deinen Kommentar. Dann hast du denke ich wirklich etwas wichtiges gelernt durch das Video. :) Bei diesem Thema musst du wirklich sehr vorsichtig sein, da es schnell um hohe Geldbeträge gehen kann, wenn du etwas von jemand anderen kopierst und vermarkten möchtest. :) LG Simon
Vorbemerkung/Ergänzung: Ich habe gerade beim durchscrollen der Kommentare bemerkt, dass die User hier primär aus Österreich zu sein scheinen (mit der Rechtslage dort habe ich mich nicht befasst). Was ich hier nachfolgend geschrieben habe gilt für Deutschland. Selbst auf den verwackelten Urlaubsschnappschuss besteht ein 50-jähriges Urheberrecht (im Gesetz als Lichtbild bezeichnet). Wenn das Ganze besonders schöpferisch/künstlerisch ist (sog. Lichtbildwerke - was im Zweifelsfall ein Gericht entscheidet) gilt sogar der "normale" Urheberrechtsschutz der erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Ausführlich kann man das u.a. hier nachlesen: www.zeilenabstand.net/urheberrecht-und-bildrechte-einfach-erklaert-lichtbild-oder-lichtbildwerk/
Hallo Simon 🙂 tolles Video! Beschäftige mich auch gerade mit solchen Themen. Wenn bei einem kostenlosen Download steht, dass ich es weiterverarbeiten und umgestalten darf und bei Lizenz "Personal use" steht, darf man dann das weiterverarbeitete Bild/Vorlage verkaufen? Wie würdest du das handhaben, wenn du so etwas ließt?
Hallo A J, meisten findest du bei den beschriebenen Optionen weitere Informationen zu den Vorschriften. Manchmal sind diese nicht direkt neben dem Bild angegeben, dann findest du es meistens irgendwo im FAQ Bereich der jeweiligen Pages. Dort stehen meistens, sehr genau Bespiele darüber, was erlaubt ist und was nicht. :)
Hallo Roman, ich würde es dir auf jeden Fall raten, da man nie weiß, ob die Künstelr doch irgendwann Anspruch erheben und plötzlich Geld von dir wollen, wenn deine Produkte laufen. :) Sicher bist du damit auf jeden Fall. LG Simon
Das schwierige hierbei ist, dass es keine ganz klare Linie gibt. Es ist ähnlich wie es in der Musik manchmal passiert. Es kommt ein neuer Song raus und irgendein anderer Songwriter verklagt den Künstler, weil er angeblich den eigenen Song kopiert hat usw. Hier klagt dann eine Person gegen die andere und ein Richter entscheider wer Recht bekommt. :) Liebe Grüße Simon
Habe ich das auch wirklich richtig verstanden? Wenn ich ein Stockfoto kaufe, darf ich es dann frei als Malvorlage verwenden und auch öffentlich zeigen? Reicht der Bezahlvorgang online aus? Mir geht es nur um das Zeigen, nicht mal um verkaufen. Schön erklärt im Video.
Hallo Gabi, bei den Stockplattformen gibt es in der Regel beim Bezahlvorgang oder neben den Bildern ein Button mit Lizensinfos. Hierbei gibt es verschiedene Lizenzen, die man wählen kann. Die niedrigste Lizens reicht in der Regel zum Abmalen, Posten, usw. ab. Etwas vorsichtig musst du sein, wenn du etwas auf ein Produkt drucken willst oder ähnliches. Les dir am besten einfach die Infos auf der jeweiligen Plattform durch. :) Liebe Grüße Simon
Hallöchen/ ich habe ne Frage bitte. Habe keine Ahnung Wie es läuft. Ich habe eigenes Still was ich Zeichne und Bilder die ich male. Kann ich irgendwo es / mich / anmelden dass keiner macht genau so wie ich oder nach? Lg Mari
Meiner Meinung nach nicht wirklich. Bei Produkte gibt es die Möglichkeit Designs beim DPMA anzumelden, aber selbst da ist es sehr schwer weil Nachahmer ein paar Kleinigkeiten ändern, um den Designschutz zu umgehen. LG Simon
Das ist ein sehr hilfreiches Video. Ich plage mich schon länger mit der Frage, wie die rechtliche Lage bei Portraitbildern von bekannten Personen aussieht. So etwas zeichne ich nämlich u.a. Bislang nur für mich, da ich nicht weiß ob es erlaubt ist diese Werke zu veröffentlichen. Ich sehe auf TH-cam etc. zwar haufenweise Künstler, die genau solche Bilder veröffentlichen, bin mir aber unsicher. Was denkst du darüber?
Hallo Nathalie, mein Wissensstand zu dem Thema ist folgendes: Es gibt im Endeffekt zwei "Rechte" die du beachten musst. 1. Das Recht der Person auf dem Bild 2. Das Urheberrecht der Fotografen. Zu Punkt 1 gibt es eine Regelung, dass Personen des öffentlichen Lebens gezeichnet werden dürfen. Die genaue Definition ab wann man als öffentliche Person gilt ist natürlich sehr schwamming. :D Zu Punkt 2 dieses Recht hat mit Punkt 1 im Endeffekt nichts zu tun muss aber beachtet werden. Sprich, selbst wenn Punkt 1 erfüllt ist müsste Punkt 2 auch erlaubt sein. Kurz gesagt man braucht die Rechte am Bild. Wie kommt es also dazu, dass viele Leute auf TH-cam solche Bilder veröffentlichen: Ich denke viele gehen das Risiko ein und gehen davon aus, dass sich niemand Beschwert und es somit keine Klage gibt. Damit liegen sie sehr oft bestimmt auch richtig. Es ist eben ein Risiko, das man eingeht. Alternativ kann es sein, dass sie die Rechte an dem Bild irgendwo erworben haben oder dass es evtl. ein Bild mit Lizenz zur freien Benutzung ist. :) Das hier habe ich noch gefunden: www.frag-einen-anwalt.de/Bilder-von-VIPs-zeichnen--f312133.html#:~:text=Wenn%20Personen%20der%20Zeitgeschichte%20gemalt,sind%2C%20k%C3%B6nnen%20problemlos%20gemalt%20werden. Liebe Grüße Simon
@@SimonGillmeister Vielen, lieben Dank für die ausführliche Antwort. Das macht die Sache schon etwas klarer. Noch bin ich persönlich nicht so weit meine Arbeiten zu veröffentlichen aber wenn es so weit ist, muss ich mich mit dem Thema auseinandersetzen. Ich denke, ich würde versuchen mir die Genehmigung zu holen bevor ich etwas veröffentliche. Es ist richtig und wichtig, dass es das Urheberrecht gibt um die Werke zu schützen. Ich würde auch nicht wollen, dass jemand einfach meine Bilder kopiert oder weiter verwendet.
Für Tutorials gilt das gleiche. Das Nachmachen eines Tutorials kann das Urheberrecht nicht aushebeln. Letztendlich könnte ja das Tutorials selbst auch schon das Urheberrecht einer anderen Person verletzen. :)
Wie ist das, wenn ich z.B. ein Tierbild aus dem Netz als Vorlage nehme und freihändig ungefähr nachzeichne, daei aber einen völlig anderen Hintergrund zeichne?ein
Es hängt immer davon ab, was du damit machst und ob jemand sich jemand darin in seinen Copyrights angegriffen fühlt. Wenn niemand dein Bild diesem Bild zuordnen kann und es jeglicher anderer Tiger oder Löwer sein könnte, bist du ziemlich sicher. Wie gesgagt letztendlich, geht es dabei immer, ob jemand eine Klage erhebt. Wo kein Kläger da kein Richter. :) (Im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt fragen. - Ich bin keiner :) )
@@SimonGillmeister Ich stelle einlaminierte Nachdrucke meiner Bilder in meinen Fenstern zur Straße hin aus, nur um Passanten zu erfreuen ohne Verkaufsabsichten. Außerdem lasse ich mir von Zeit zu Zeit ein Fotobuch mit den Bildern drucken. Ich kann mir nicht vorstellen, damit gegen irgendetwas zu verstoßen. Liege ich da richtig?
Mal angenommen, ich kaufe ein Buch mit Anleitungen und male/zeichne dann das Bild gemäß den Vorlagen in dem Buch, darf ich das fertige Bild dann eigentlich verkaufen?
Diese Frage ist immer etwas schwerer zu beantworten. Wenn es, eine Kopie des Bildes ist und z.B. genau gleich aussieht, darfst du es nicht verkaufen und auch nicht posten oder ähnliches. Wenn es eine komplett eigene Kreation ist und keine geschützten Markenrechte, wie Micky Mouse oder ähnliches bestehen. Sollte es kein Problem sein. Man bewegt sich halt immer auf einem Schmalen grad. Man kennt es ja aus der Musikindustrie. Jemand bringt ein Song raus und ein anderer klagt, weil es scheinbar einem anderen geschützten Song zu stark ähnelt usw. Bei solchen Fällen muss dann das Gericht entscheiden. Im Zweifelsfall aber immer einen Rechtsanwalt kontaktieren. (Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb keine Beratung oder ähnliches geben.) :) LG Simon
@@SimonGillmeister Danke. War auch nur rein interessehalber. Bisher hab ich immer für mich selber gemalt oder Bilder an Freunde oder Verwandte verschenkt. Ich denke, gerade in Büchern mit Vorlagen gibt es auch AGBs. Da kann man ja auch rein gucken.
Gute Frage, also irgendetwas kommerzielles würde ich nicht machen. Sprich, wenn du einen Mercedes oder sonstiges Auto malst und es dann auf ein T-Shirt oder Poster druckst und es verkaufst, könnte es zu größeren Problemen kommen. Es könnte aber auch sein, dass es hier bestimmte Ausnahmeregelungen gibt für Sachen, die man jeden Tag im Alltag sieht oderso. Im Zweifelsfall am besten einen Anwalt anrufen. :) LG Simon
Hallo Simon, vielen Dank für das Video. Habe ich es richtig verstanden? Ich habe mir ein Foto-Bildband gekauft und möchte ein Aquarellbild nach einem Foto aus dem Bildband anfertigen. Dann ist es okay wenn ich es auf Instagram nur poste.....möchte es nicht verkaufen, nur meiner Instagram Malgruppe zeigen ????? Würde dann erwähnen., dass es nach einem Foto aus dem Bildband........von.......stammt. Bin ich dann auf der sicheren Seite? VG Edda
Hallo Edda, leider bist du damit nicht ganz sicher. Theoretisch veröffentlichst du ja eine Kopie von einem Foto, welches jemand anderem gehört. Hängt natürlich ganz stark davon ab, ob man dein Werk als eigene neue Schöpfung einstufen würde. Ganz auf der sicheren Seite wärst du also, wenn du es nur für dich abmalst und nicht veröffentlichst. :) Das Erwähnen, des Urheberrechts-Inhabers gibt einem leider auch nicht automatisch die Erlaubnis das Bild zu verwenden. In der Praxis würde es aber wahrscheinlich so ablaufen. 1. Dein Bild wird evtl. nicht als Kopie wahrgenommen. 2. Der Autor hat evtl. kein Problem damit, dass du sein Bild abmalst und ihn sogar erwähnst. 3. Wenn der Autor ein Problem damit hätte und eine nette Person wäre, würde er dir vermutlich schreiben und darum bitten die Bilder zu entfernen. 4. Wenn der Autor jedoch möchte, könnte er jedoch direkt rechtlich dagegen Vorgehen ohne dich davor lieb zu fragen. In dem Fall müsste dann ein Richter entscheiden, ob dein Bild eine Kopie oder Eigenkreation ist. So sehe ich den Fall :) Bitte bedenke, dass ich kein Anwalt bin und keine rechtliche Beratung geben darf. Es handelt sich also nur, um meine Meinung und Erfahrung. :) LG Simon
@@SimonGillmeister Vielen lieben Dank Simon für die ausführliche Erklärung....ich habe einen Kontakt zu der Autorin herstellen können.....sie hat auch schon geantwortet und mir die Genehmigung erteilt.....somit ist alles geklärt und ich bin auf der sicheren Seite. Alles Gute und bleib Gesund Edda
Hallo Katja, vielen Dank für deinen Kommentar! :) Wenn der Künstler in dem Video ein urheberrechtlich geschütztes Bild malt und du es abmalst und veröffentlichst, schützt es dich leider nicht vor einer Strafe. :/ In diesem Fall würde ich den Künstler fragen, ob es geschützt ist oder ob es von einer kostenlosen Fotostock Plattform stammt. :) Liebe Grüße Simon
Hallo Zwaantje Freya, bei Bleistiften und Acryl verwende ich meine eigenen Materialen. www.schnaud.de Bei Ölfarben verwende ich hauptsächlich Old Holland Farben. Liebe Grüße Simon
Das ändert leider nichts. Der Rechtsinhaber kann jeden verklagen, der unerlaubt seine Bilder verwendet. Wenn sie davor schon jemand anders unerlaubt verwendet hat und du dann von ihm abmalst, bist du ungünstigerweise immer noch angreifbar. Solange niemand klagt, passiert aber nichts. Viele fragen ja immer, warum so viele Zeichnungen von geschützten Werken online sind. Das ist meistens genau dieser Grund. Oft freut sich ja der Rechtsinhaber, wenn seine Fans mit der Marke interagieren und zusätzlich Marketing für die Marke betreiben. Wenn er sich aber plötzlich nicht mehr freut, kann man verklagt werden. :D Am Ende muss jeder selbst das Risiko einschätzen. :)
Also falls ich jetzt beispielsweise Figuren aus Marvel-Filmen selbst zeichne und dann diese Zeichnungen als Poster oder Sticker etc. auf Etsy verkaufen will ist das verboten?
@@SimonGillmeister okay, dankeschön. Ich seh nämlich echt viele Leute die sowas machen und ich glaube nicht, dass die sich alle eine Genehmigung geholt haben😂
Vielen Dank für die Infos. Mich würde interessieren, ob ich Personen des öffentlichen Lebens ( Schauspieler, Politiker...) zeichnen darf und das Bild zum Beispiel auf Instagram und co veröffentlichen darf. Und... darf man Fotos von diesen Personen verwenden?
@@SimonGillmeister vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich nicht konkret ein solches Projekt plane, werde ich die kostenpflichtige Anfrage noch zurückstellen. So eindeutig und allgemein scheint das Thema ja leider nicht zu beantworten zu sein.
Das Video ist ja nun schon älter, aber ich frage trotzdem mal. Wie ist es, wenn ich einen bekannten Superhelden zeichne? Ich habe zb. eine Mischung aus Batgirl und Batwoman gezeichnet, ohne dass ich ich eine Vorlage abgezeichnet habe. Nun möchte ich das Video, in dem man sehen kann, wie ich es gezeichnet habe auf meinem TH-cam Kanal hochladen. Ich habe diesen Kanal nur Just for Fun, also nicht monetarisiert. Wie verhält sich hierbei die Rechtslage? Es ist natürlich komplett aussichtslos beim Rechteinhaber Warner Bros nachzufragen, ob man dafür die Erlaubnis erhält. Genauso auch, wenn ich einen Superhelden Charakter von Marvel zeichne, zb. Iron Man. Geht das als Fanart durch? Wie ist es, wenn die Superheldenfigur nur so ähnlich wie ein bekannter Charakter von DC oder Marvel aussieht? Wie sieht es bei Veröffentlichung auf Facebook aus, zb. in einem Forum in dem es um Digital Painting geht, oder auf DeviantArt?
Hallo, grundsätzlich ist es immer so, dass man urheberrechtliche Figuren usw. nicht ohne Erlaubis veröffentlichen darf. Wenn die gezeichnete Figur, der gesungene Song oder entworfene Produkt einer geschützen ähnelt, muss am Ende das Gericht darüber entscheiden, ob es eine Kopie oder eigenständige Entwicklung ist. Ein Gericht gibt es aber natürlich nur, wenn dich der Besitzer verklagt. Nun Fragen sich natürlich viele, warum dann so viele Sachen auf TH-cam, Instagram usw. zu finden sind. Dies kommt daher, dass der Besitzer des Urheberrechts die Möglichkeit hat einen zu verklagen es aber natürlich nicht immer tut. In den meisten Fällen wird es also so sein, dass z.B. Disney nicht Interesse daran hat die eigenen Fans zu verklagen, weil sie ein Bild von Ihrer Lieblingsfigur malen und es auf TH-cam zeigen. Wenn hingegen ein Fan T-Shirts bedruckt oder sonst irgendwelche Produkte verkauft und mit dem geschützen Material Geld verdient sieht es schon ganz anders aus. :) Ich hoffe ich konnte es gut erklären. Die Erlaubis des Urhebers brauchst du also immer sobald du irgendwas veröffentlichst und wenn du sie nicht einholst hast du das Risiko verklagt zu werden. PS: Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsberatung :) (Das muss man ja immer sagen)
Danke für dein Video. Ich war auf eine Comic Anime Messe und habe meine Anime Bilder ausgestellt. Ich hatte soviele Fragen ob ich Bilder verkaufe das ich überlegt hatte sowas vielleicht zuplanen. Auf einmal kam mein Gedanke halt stop. Verletzte ich damit gesetze! Ich bin mir jetzt sicher das ich lieber doch meine anime Bilder für mich male.
Hallo, es gibt eine Tiktokerin die Bilder von Figuren vom Künstler LeblonDelienne abmalt auf Leinwand, den Hintergrund ändert, Ihre Unterschrift drunter setzt und es teuer als Ihr Motiv verkauft. Ist das Rechtens? Würde mich über eine Antwort freuen
Hallo Retschi, letztendlich ist es ja so, dass grundsätzlich jeder jeden verklagen kann. Sprich du könntest mich verklagen und sagen, dass meine Videos dich in irgendeiner Art angreifen oderso, was natürlich absolut kein Sinn machen würde. Eine Anklage kann man ja aber grundsätzlich immer machen. Hier gibt es ja viele Fälle, wo z.B. Musiker Melodien verwendet haben und anderen Künstler darauf Anspruch erheben wollten und diese verklagt haben. Am Ende muss in solchen Situationen dann ein Richter rechtsprechen. Du siehst also es ist nicht immer ganz klar, wo die absolute Linie verläuft. Ich persönlich würde jetzt z.B. keine geschützten Bilder abmalen und verkaufen und dann sagen, dass es meine Interpretation des Orignals ist. Andere wiederrum sagen, dass es sich, um eine eigene Interpretation handelt usw. Ich hoffe du verstehst was ich meine. Im Business Apsekt redet man oft von unternehmerischen Risiko evtl. gibt es einen ähnlichen Begriff für Künstler ala "künstlerisches Risiko". :D Ich muss natürlich auch erwähnen, dass ich kein Anwalt bin und nur meine eigene Meinung wiederspiegeln kann. Im Zweifelsfall würde ich also immer einen Anwalt kontaktieren. :) LG Simon
zunächst muss ich sagen, dass die Erklärung sehr hilfreich ist, aber trotzdem noch Fragen offen lässt. Wo ist die Grenze, ob ich ein Bild abmale oder als Vorlage verwende. Beispiel ist VOKA.AT, der seine Bilder/Portraits als Spontanrealismus deutlich individualisiert. Trotzdem erkennt jeder die Vorlage der Portraits von Warhol, Picasso etc. Im Netz gibt es tausend Bilder von dem gleichen Foto, z.B. Mona Lisa oder Marilyn Monroe. Trotz vielseitiger Verfremdung erkennt jeder das Original. Heißt das, dass eine Verfremdung ausreicht?
Hallo Manfred, vielen Dank für deinen Kommentar! Da hast du Recht, ich denke es gibt im Urheberrecht sehr sehr viele Sachen, die man in einem 7-minütigen Video leider nicht abdecken kann und wo gegebenenfalls ein Anwalt Rat geben muss. :) Die Seite Voka.at lädt bei mir leider nicht. Spontan würde ich sagen, dass alle Bilder von Mona Lisa, Picasso etc. nicht mehr unter da Urheberrecht fallen, weil sie über 70 Jahre alt. faq-copyright.uibk.ac.at/wann-endet-der-urheberschutz/ Bezüglich den Interpretation würde ich aus eigener Einschätzung sagen, dass sich Personen in einem Grenzbereich bewegen in dem es zu Problemen kommen kann aber nicht muss. Es gab ja schon zahlreiche Fälle, in denen z.B. Musiker verklagt worden sind, weil sie ein Musik Stück "kopiert haben, am Ende musste dann vor Gericht geklärt werden, ob es sich um eine Kopie oder ein eigenes Werk handelte. :) Bei dieser Einschätzung tut sich am Ende denke ich jeder schwer und es kommt auf den Fall an. Letztendlich besteht in jedem Bereich ein gewisses unternehmerisches Risiko, das jeder für sich selbst abschätzen muss. :D LG Simon :)
Ich habe nun "unsplash" entdeckt. Dort werden viele Lizenz freie Fotos angeboten. Man kann auch eigene Bilder hochladen. Dort werde ich mich mal registrieren. Kostenfrei!
Hallo Simon, wie sieht es denn mit dem Nachmalen von Bildern alter Künstler aus? Künstler, die schon länger als 70 Jahre tot sind? Dann ist doch das Urheberrecht erloschen.
Die Bilder mit einer kommerziellen Nutzung auf pixabay z.B. sind ja auch ein Fall für sich, weil man dann keine schriftliche Lizenz hat. Es kann ja auch einer her gehen und ein bild hochladen was nicht für kommerzielle nutzung geeignet ist. Klar man kann dann die Seite dafür verlkagen, aber das ist wieder eine Menge Stress.
Hallo Andy, ja das stimmt. Das ist theoretisch möglich. In diesem Fall kann es helfen, wenn man sich die Profile genau anschaut, die das Bild hochgeladen haben. Manchmal erkennt man hier Auffälligkeiten. Ist dir bereits ein spezieller Fall bekannt, bei dem jemand Probleme bekommen wegen der Verwendung? Sicherer ist man natürlich bei den Plattformen aufgehoben, die eine Lizenz vergeben. LG Simon
Ic finde das voellig uebetrieben! Denn, wenn ich ein Foto abmale, dann erschaffe ich damit mein eigenes Unikat! Es ist ja immer anders als das Original. Wenn ich einen Text veraendere und abgewandelt fuer z.B. mein eigenes Buch nehme, dann habe ich den Text ja auch nicht 1:1 uebernommen. Im Prinzip koennte man ja auch verklagt werden, wenn man ein eigenes Bild, sagen wir mal einen Baum, malt, ohne Vorlage und dann kommt einer daher, der behauptet, er haette genau diesen Baum als Foto veroeffentlicht oder selbst einen solchen gemalt. Also aus Zufall. Darf dann niemand mehr einen solchen Baum malen? Oder was ist, wenn zwei Landschaftsmaler ein und dasselbe Motiv malen?
Danke für dieses Video. Es hat mir schon weiter geholfen. Meine Frage ist nun noch: darf ich Bilder von zb Disney malen/ zeichnen und diese verkaufen? In diesem Fall ist es nicht möglich Simba in Freier Wildbahn zu fotografieren 😜 Vielen Dank und viele liebe Grüße
Hallo Sarah, hier würde ich ein ziemlich klares "nein, nicht erlaubt" geben. :) Disney Zeichnungen sind geistigtes Eigentum von Disney. Deshalb würde ich auf jeden Fall vom Verkauf abraten. :)
Es gibt ja ziemlich viele Variationen von Dagobert Duck und co. Als elementarer Bestandteil von vielen Kunstwerken. Ich schätze auch hier kann man sich die Lizenz käuflich erwerben.
Hallo U Me, das hängt davon hab, was für eine Stockplattform du verwendest. :) Wenn es sich, um eine kostenpflichtige Plattform handelt, die dir ein Zertifikat gibt, welches besagt, dass du das Bild für kommerzielle Zwecke verwenden darfst, solltest du keine Probleme bekommen. :) Wichtig ist, dass du dir die Bedingungen bei Kauf genau durchliest! :) Bei kostenfreien Plattformen besteht ein gewisses Risiko, dass das Bild unrechtmäßig von jemand anderem hochgeladen wurden. Liebe Grüße Simon
Was ist eig. Wenn man Bilder zeichnet die echt sind? Also Echte Menschen, Tiere, Gebäude etc. Z.b. Könnte sich der Halter beschweren wenn man sein Haustier zeichnet und verkauft?
Lieber Simon, vielleicht sollte man auch klarstellen, wie es mit berühmten Bildern und deren Künstler steht. Gibt es da nicht auch eine Frist von etwa 70 Jahren nach dessen Tod, wo man danach alle Bilder nachmalen darf. Oder irre ich mich da? Bitte um Deine Kenntnisse. LG und danke.
Meines Wissens ist es nach 70 Jahren kein Problem mehr. Evtl. gibt es Ausnahmen, wenn es sich nicht nur um einen Künstler, sondern eine Firma mit eingetragener Marke handelt oderso. :)
@@SimonGillmeister Danke dir Simon, ich male nämlich gerne Kunstwerke der Alten Meister ab und Verändere es etwas ; nach meiner Interpretation eben. Liebe Grüße 🖖
@@tobiasimmanuel4874Hallo, also ist es kein Problem ein Bild von bspw. Albert Einstein oder jemand anderem zu zeichnen und zu verkaufen der seit mind. 70 Jahren Tod ist, und man auch den Fotografen nicht in Erfahrung bringen kann, weil er u. A. auch Tod ist.
Man darf bilder abmalen aber man darf nicht damit Geld verdienen. Denn wenn der jenige Schutz drauf hat, was du gemalt hast .kann sein das du vor Gericht muss. Aber was ich positiv sagen kann die meisten Künstler interessieren nicht wirklich ob du diese Bilder kopieren tust aber wenn du Geld verdienen willst mit jemanden sein Bild kann schwierig werden
Hallo Loco, ich denke es hängt auch immer davon ab, in welchem Maße man das kommerziell macht. Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Kopie von einem Kunstwerk für 20 Euro an den Nachbarn verkauft ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Künstler oder Firma hier eine lange, zeitaufwändige und kostenintensive Klage startet bzw. das ganze überhaupt erfährt. :D Wenn man hingegen startet T-Shirts oder Produkte oder sonst irgendwas zu verkaufen, dass ein Bild von jemand anderen beinhaltet, gibt es sehr schnell Probleme. :) Ich denke man muss hier immer etwas mit dem gesunden und auch fairen Menschenverstand handeln. :) LG Simon
Man kann doch einfach eine tiger doku angucken, pausieren und abmalen. Kann ja nicht sein, dass leute Urheberrecht auf jede Position des Tigers haben 🤣
Zu der Geschichte mit dem Museum: Ist nicht das Zeigen von Bildern im Rahmen einer Interpretation oder Kritik erlaubt? Schließlich ist das notwendig, um die Interpretation oder Kritik nachvollziehen zu können. Also, wenn es nicht nur Illustration ist.
Leider ist es nicht ganz so einfach. Es gibt relativ viele Beiträge zu dem Thema. Hab dir mal welche verlinkt. :) www.monopol-magazin.de/kunstfotos-aus-museen-darf-man-nur-selten-veroeffentlichen drschwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/ www.medienrechtsanwaelte.de/newsreader-38/darf-man-fotos-aus-museen-und-ausstellungen-veroeffentlichen.html#:~:text=H%C3%A4ufig%20wird%20in%20Galerien%2C%20Museen,Fotos%20daher%20eine%20Urheberrechtsverletzung%20darstellt.
@@SimonGillmeister Danke sehr! Das betrifft dann wohl deine Geschichte wegen des vermutlich bestehenden Fotografierverbotes (hatte ich gar nicht dran gedacht), bezieht sich aber nicht auf das Zitierrecht. Wenn ich das recht verstehe, ging es hier im wesentlichen um 4 Punkte: 1) Es gab ein Fotografierverbot, das hebelt natürlich alles andere aus, wenn man die Fotos vor Ort selber macht. 2) Die Katalogbilder haben als Fotos wieder einen eigenen Urheberrechtsschutz. 3) Hochladen auf Wikimedia Commons ist sowieso nur zulässig, wenn man über alle Rechte am Bild verfügt, weil man sie damit ja lizenziert. Das ist allerdings nicht dasselbe wie eine Interpretation oder Kritik in einem eigenen Artikel oder Video. 4) Es handelte sich anscheinend gleich um mehrere Bilder auf einmal. Stellt sich nur immer noch die Frage, wie das mit Interpretation und Kritik ist, für die man ein Bild zeigen muss, um sie nachvollziehbar zu machen. Dafür müsste es eine Möglichkeit geben, erst recht bei alten Werken, die an sich gemeinfrei sind. Allerdings scheint es schwierig, an so ein Bild rechtssicher ranzukommen. Vermutlich hebelt das die Rechte am Foto eines Bildes aus. Muss mal recherchieren...
Du könntest aber z.B. einen Klimt abmalen und das dann auch einfach verkaufen. Solange du es nicht als Original Klimt verkaufst sollte das kein Problem sein.
🔥 In diesem kostenlosen Zeichenkurs lernst du die Grundlagen des Zeichnens mit nur einem Stift! 🔥
www.schnaud.de/zeichenkurs-fuer-absolute-anfaenger/
Vielen Dank für das super Video. Das ist ja mega mit den stockplattformen, hab garnicht gewusst das es sowas gibt und direkt nachgeschaut. Es gibt echt super Vorlagen, da bin ich erstmal eingedeckt 😃👍
Klar sind einige Bilder nur für mich aber dich zu schade um nicht wenigstens auf Instagram zu landen, von demher einige Bilder nach ich noch selbst, auf nem Bauernhof oder jetzt mit der Plattform. Klar noch probleml wenn man eine Berühmtheit zeichen will, aber bisher sowieso am liebsten Tiere.
Vielen Dank dir🤗
Vielen Dank Freckles Loves :)
Ja, die Plattformen finde ich auch wirklich super und man findet sehr viele richtig hochwertige Bilder. :)
Am besten is es am Ende sowieso, wenn die Kreation von vorne bis hinten aus der eigenen Feder stammt und man schon mit den eigenen Fotos oder der Fantasie startet. :)
Dann kann man wirklich sagen, dass es zu 100% das eigene Werk ist.
Liebe Grüße
Simon
Super erklärt Simon, echt ein etwas komplizierteres Thema. Jetzt bin ich aber auf jeden Fall schlauer 👍😉
Vielen lieben Dank Denis :)
Sehr interessant, hab mir diese frage zwar noch nie selber gestellt aber jetzt weiß ich immerhin bescheid. Danke dir👍🏻
Sehr gerne :) Vielen Dank für deinen Kommentar!
LG Simon
Super erklärt. Wäre nur noch nachzutragen, dass man von jedem Künstler der länger als 70 Jahre tot ist, dessen kunstwerke kopieren und auch öffentlich machen und verkaufen darf. Was man allerdings nicht darf, wenn man dessen Signatur mit kopiert. Das läuft dann unter fälschung und ist immer strafbar, egal wie lange der künstler tot ist. Also einen Rembrandt kopieren, eigene Signatur und Datum drauf und schon kannst das auch verkaufen.
Ich danke dir dafür, dass du solche spannenden Themen immer so mega gut erklärst! Habe all deine Videos angeschaut und du eröffnest du mir damit immer wieder neue Sichtweisen danke super Video 😊👍
Vielen Dank Homes, freut mich dass dir die Videos so gefallen :)
Irgendwie verschwindet mein Kommentar immer, ich versuche es ein letztes mal, weil es mich echt interessiert:
Ehrlich gesagt dachte ich immer, dass man jedes Bild, egal welches, auf seine eigene Weise abmalen darf, solange man den eigenen Namen runterschreibt und nicht unter dem Namen des Künstlers verkauft. Was ich noch nicht verstanden habe ist, ab wann die Grauzone 'abmalen' anfängt. Ich suche mir immer meine Inspiration auf Pinterest, male das Bild aber dann in meiner 'Handschrift' indem ich z. B. Farben abändere oder den Hintergrund, so wie es mir gefällt. (Beispiel: das vielfach kopierte Porträt von Marylin Monroe wurde ja auch in vielfältiger Weise gemalt, trotzdem bleibt klar, dass es sich um das 'eine' Bild handelt) Jetzt bin ich sehr verunsichert, ob das auch schon unter 'Plagiat' bzw. unrechtmäßige Kopie fällt.
Also wenn ich jetzt beispielsweise das Bild von dir abmalen würde mit der Dame mit dem roten Hut, in exakt der gleichen Haltung, nur male ich die Farbe des Oberteils anders und die Hautfarbe und lasse den Hintergrund abstrakter. Trotzdem ist klar, dass dieses Bild die Vorlage war. Ist es dann eine unrechtmäßige Kopie? Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen!
Hallo Iala,
sorry das deine letzten Kommentare scheinbar nicht aufgetaucht sind.
Mir wurden sie leider nicht angezeigt.
Bezüglich dem Thema ist es denke ich schwer eine allgemeine Aussage zu treffen.
Man kennt das gleiche Spiel ja in der Musik. Irgendwer hat einen neuen Song gemacht aber dabei
bestimmte Sachen aus anderen Songs verwendet und der Urheber vom ersten Titel verklagt den anderen.
Es hängt dabei meines Wissen immer davon ab, in wie weit das original noch Grundlegend die Arbeit bestimmt.
In deinem Fall würde ich sagen es ist eher im gefährlichen Bereich.
Stell dir vor du postest ein Bild von dir auf Instagram mit einem blauen Hut oder gelben Hintergrund.
Jemand anders findet jetzt diese Bild, malt das Bild von dir realistisch ab und ändert die Hutfarbe oder Hintergrundfarben. Anschließend lässt er es auf 10 000 Plakate drucken und verwendet es in der Werbung im Fernsehen usw.
Das wäre ja dann wahrscheinlich auch nicht so gewollt von dir. :)
Ich denke bei dem Beispiel wird es relativ gut klar.
Grundsätzlich ist es denke ich aber ein schweres Thema, wo auch ich nicht genug Wissen
habe um ganz genaue Aussagen zu treffen.
Im Zweifelsfall bitte immer einen Anwalt fragen. :)
LG Simon
@@SimonGillmeister Hallo Simon, vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort! Das war mir tatsächlich bis dato noch gar nicht klar, da werde ich in Zukunft mal mehr darauf achten! :)
sehr schön erklärt. Vielen Dank.
Sehr gerne!
Sehr interessant, weil ich wusste gar nicht. Das selbst Fotos soweit Urheberechte haben könnten, wegen abzeichnen. Ich ging bis jezt immer davon aus. Das ich jedes Foto abzeichen darf und es hinterher vermarkten darf.
Hallo Kirakuru,
danke für deinen Kommentar.
Dann hast du denke ich wirklich etwas wichtiges gelernt durch das Video. :)
Bei diesem Thema musst du wirklich sehr vorsichtig sein, da es schnell um hohe Geldbeträge gehen kann, wenn du etwas von jemand anderen kopierst und vermarkten möchtest. :)
LG Simon
Vorbemerkung/Ergänzung: Ich habe gerade beim durchscrollen der Kommentare bemerkt, dass die User hier primär aus Österreich zu sein scheinen (mit der Rechtslage dort habe ich mich nicht befasst). Was ich hier nachfolgend geschrieben habe gilt für Deutschland.
Selbst auf den verwackelten Urlaubsschnappschuss besteht ein 50-jähriges Urheberrecht (im Gesetz als Lichtbild bezeichnet). Wenn das Ganze besonders schöpferisch/künstlerisch ist (sog. Lichtbildwerke - was im Zweifelsfall ein Gericht entscheidet) gilt sogar der "normale" Urheberrechtsschutz der erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.
Ausführlich kann man das u.a. hier nachlesen:
www.zeilenabstand.net/urheberrecht-und-bildrechte-einfach-erklaert-lichtbild-oder-lichtbildwerk/
Hallo Simon 🙂 tolles Video! Beschäftige mich auch gerade mit solchen Themen. Wenn bei einem kostenlosen Download steht, dass ich es weiterverarbeiten und umgestalten darf und bei Lizenz "Personal use" steht, darf man dann das weiterverarbeitete Bild/Vorlage verkaufen? Wie würdest du das handhaben, wenn du so etwas ließt?
Hallo A J,
meisten findest du bei den beschriebenen Optionen weitere Informationen zu den Vorschriften.
Manchmal sind diese nicht direkt neben dem Bild angegeben, dann findest du es meistens irgendwo im FAQ Bereich der jeweiligen Pages. Dort stehen meistens, sehr genau Bespiele darüber, was erlaubt ist und was nicht. :)
@@SimonGillmeister danke dir Simon :) das ist echt manchmal sehr verstrickt 😅 danke schön 🙏
Ich möchte Bilder malen lassen (Auftragskunst) und diese später vermarkten. Brauche ich dazu Nutzungsrechte vom Maler ? Danke
Hallo Roman, ich würde es dir auf jeden Fall raten, da man nie weiß, ob die Künstelr doch irgendwann Anspruch erheben und plötzlich Geld von dir wollen, wenn deine Produkte laufen. :) Sicher bist du damit auf jeden Fall.
LG Simon
Hallo Simon, wie sieht es denn aus, wenn man das Bild etwas verändert? Wann ist es eine Kopie? Grüße, Barbara
Das schwierige hierbei ist, dass es keine ganz klare Linie gibt.
Es ist ähnlich wie es in der Musik manchmal passiert.
Es kommt ein neuer Song raus und irgendein anderer Songwriter verklagt den Künstler, weil er angeblich den eigenen Song kopiert hat usw.
Hier klagt dann eine Person gegen die andere und ein Richter entscheider wer Recht bekommt. :)
Liebe Grüße
Simon
Habe ich das auch wirklich richtig verstanden? Wenn ich ein Stockfoto kaufe, darf ich es dann frei als Malvorlage verwenden und auch öffentlich zeigen? Reicht der Bezahlvorgang online aus? Mir geht es nur um das Zeigen, nicht mal um verkaufen. Schön erklärt im Video.
Hallo Gabi,
bei den Stockplattformen gibt es in der Regel beim Bezahlvorgang oder neben den Bildern ein Button mit Lizensinfos.
Hierbei gibt es verschiedene Lizenzen, die man wählen kann.
Die niedrigste Lizens reicht in der Regel zum Abmalen, Posten, usw. ab.
Etwas vorsichtig musst du sein, wenn du etwas auf ein Produkt drucken willst oder ähnliches.
Les dir am besten einfach die Infos auf der jeweiligen Plattform durch. :)
Liebe Grüße
Simon
Hallöchen/ ich habe ne Frage bitte. Habe keine Ahnung Wie es läuft. Ich habe eigenes Still was ich Zeichne und Bilder die ich male. Kann ich irgendwo es / mich / anmelden dass keiner macht genau so wie ich oder nach? Lg Mari
Meiner Meinung nach nicht wirklich. Bei Produkte gibt es die Möglichkeit Designs beim DPMA anzumelden, aber selbst da ist es sehr schwer weil Nachahmer ein paar Kleinigkeiten ändern, um den Designschutz zu umgehen.
LG Simon
Das ist ein sehr hilfreiches Video. Ich plage mich schon länger mit der Frage, wie die rechtliche Lage bei Portraitbildern von bekannten Personen aussieht. So etwas zeichne ich nämlich u.a. Bislang nur für mich, da ich nicht weiß ob es erlaubt ist diese Werke zu veröffentlichen. Ich sehe auf TH-cam etc. zwar haufenweise Künstler, die genau solche Bilder veröffentlichen, bin mir aber unsicher. Was denkst du darüber?
Hallo Nathalie,
mein Wissensstand zu dem Thema ist folgendes:
Es gibt im Endeffekt zwei "Rechte" die du beachten musst.
1. Das Recht der Person auf dem Bild
2. Das Urheberrecht der Fotografen.
Zu Punkt 1 gibt es eine Regelung, dass Personen des öffentlichen Lebens gezeichnet werden dürfen. Die genaue Definition ab wann man als öffentliche Person gilt ist natürlich sehr schwamming. :D
Zu Punkt 2 dieses Recht hat mit Punkt 1 im Endeffekt nichts zu tun muss aber beachtet werden.
Sprich, selbst wenn Punkt 1 erfüllt ist müsste Punkt 2 auch erlaubt sein. Kurz gesagt man braucht die Rechte am Bild.
Wie kommt es also dazu, dass viele Leute auf TH-cam solche Bilder veröffentlichen:
Ich denke viele gehen das Risiko ein und gehen davon aus, dass sich niemand Beschwert und es somit keine Klage gibt. Damit liegen sie sehr oft bestimmt auch richtig. Es ist eben ein Risiko, das man eingeht.
Alternativ kann es sein, dass sie die Rechte an dem Bild irgendwo erworben haben oder dass es evtl. ein Bild mit Lizenz zur freien Benutzung ist. :)
Das hier habe ich noch gefunden:
www.frag-einen-anwalt.de/Bilder-von-VIPs-zeichnen--f312133.html#:~:text=Wenn%20Personen%20der%20Zeitgeschichte%20gemalt,sind%2C%20k%C3%B6nnen%20problemlos%20gemalt%20werden.
Liebe Grüße Simon
@@SimonGillmeister Vielen, lieben Dank für die ausführliche Antwort. Das macht die Sache schon etwas klarer. Noch bin ich persönlich nicht so weit meine Arbeiten zu veröffentlichen aber wenn es so weit ist, muss ich mich mit dem Thema auseinandersetzen. Ich denke, ich würde versuchen mir die Genehmigung zu holen bevor ich etwas veröffentliche. Es ist richtig und wichtig, dass es das Urheberrecht gibt um die Werke zu schützen. Ich würde auch nicht wollen, dass jemand einfach meine Bilder kopiert oder weiter verwendet.
Wie ist das, wenn man aus Tutorials etwas nachmacht? Darf man das verkaufen?
Für Tutorials gilt das gleiche. Das Nachmachen eines Tutorials kann das Urheberrecht nicht aushebeln. Letztendlich könnte ja das Tutorials selbst auch schon das Urheberrecht einer anderen Person verletzen. :)
Wie ist das, wenn ich z.B. ein Tierbild aus dem Netz als Vorlage nehme und freihändig ungefähr nachzeichne, daei aber einen völlig anderen Hintergrund zeichne?ein
Es hängt immer davon ab, was du damit machst und ob jemand sich jemand darin in seinen Copyrights angegriffen fühlt.
Wenn niemand dein Bild diesem Bild zuordnen kann und es jeglicher anderer Tiger oder Löwer sein könnte, bist du ziemlich sicher.
Wie gesgagt letztendlich, geht es dabei immer, ob jemand eine Klage erhebt. Wo kein Kläger da kein Richter. :)
(Im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt fragen. - Ich bin keiner :) )
@@SimonGillmeister Ich stelle einlaminierte Nachdrucke meiner Bilder in meinen Fenstern zur Straße hin aus, nur um Passanten zu erfreuen ohne Verkaufsabsichten. Außerdem lasse ich mir von Zeit zu Zeit ein Fotobuch mit den Bildern drucken. Ich kann mir nicht vorstellen, damit gegen irgendetwas zu verstoßen. Liege ich da richtig?
Mal angenommen, ich kaufe ein Buch mit Anleitungen und male/zeichne dann das Bild gemäß den Vorlagen in dem Buch, darf ich das fertige Bild dann eigentlich verkaufen?
Diese Frage ist immer etwas schwerer zu beantworten.
Wenn es, eine Kopie des Bildes ist und z.B. genau gleich aussieht, darfst du es nicht verkaufen und auch nicht posten oder ähnliches.
Wenn es eine komplett eigene Kreation ist und keine geschützten Markenrechte, wie Micky Mouse oder ähnliches bestehen. Sollte es kein Problem sein.
Man bewegt sich halt immer auf einem Schmalen grad. Man kennt es ja aus der Musikindustrie. Jemand bringt ein Song raus und ein anderer klagt, weil es scheinbar einem anderen geschützten Song zu stark ähnelt usw. Bei solchen Fällen muss dann das Gericht entscheiden.
Im Zweifelsfall aber immer einen Rechtsanwalt kontaktieren. (Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb keine Beratung oder ähnliches geben.) :)
LG Simon
@@SimonGillmeister Danke. War auch nur rein interessehalber. Bisher hab ich immer für mich selber gemalt oder Bilder an Freunde oder Verwandte verschenkt. Ich denke, gerade in Büchern mit Vorlagen gibt es auch AGBs. Da kann man ja auch rein gucken.
Wie ist es wenn ich ein Bild von einem Auto oder anderen Markenprodukten male? Mit eigenem Hintergrund..
Gute Frage,
also irgendetwas kommerzielles würde ich nicht machen.
Sprich, wenn du einen Mercedes oder sonstiges Auto malst und es dann auf ein T-Shirt oder Poster druckst und es verkaufst, könnte es zu größeren Problemen kommen.
Es könnte aber auch sein, dass es hier bestimmte Ausnahmeregelungen gibt für Sachen, die man jeden Tag im Alltag sieht oderso.
Im Zweifelsfall am besten einen Anwalt anrufen. :)
LG Simon
Hallo Simon, vielen Dank für das Video. Habe ich es richtig verstanden? Ich habe mir ein Foto-Bildband gekauft und möchte ein Aquarellbild nach einem Foto aus dem Bildband anfertigen. Dann ist es okay wenn ich es auf Instagram nur poste.....möchte es nicht verkaufen, nur meiner Instagram Malgruppe zeigen ?????
Würde dann erwähnen., dass es nach einem Foto aus dem Bildband........von.......stammt. Bin ich dann auf der sicheren Seite? VG Edda
Hallo Edda,
leider bist du damit nicht ganz sicher. Theoretisch veröffentlichst du ja eine Kopie von einem Foto, welches jemand anderem gehört. Hängt natürlich ganz stark davon ab, ob man dein Werk als eigene neue Schöpfung einstufen würde.
Ganz auf der sicheren Seite wärst du also, wenn du es nur für dich abmalst und nicht veröffentlichst. :)
Das Erwähnen, des Urheberrechts-Inhabers gibt einem leider auch nicht automatisch die Erlaubnis das Bild zu verwenden.
In der Praxis würde es aber wahrscheinlich so ablaufen.
1. Dein Bild wird evtl. nicht als Kopie wahrgenommen.
2. Der Autor hat evtl. kein Problem damit, dass du sein Bild abmalst und ihn sogar erwähnst.
3. Wenn der Autor ein Problem damit hätte und eine nette Person wäre, würde er dir vermutlich schreiben und darum bitten die Bilder zu entfernen.
4. Wenn der Autor jedoch möchte, könnte er jedoch direkt rechtlich dagegen Vorgehen ohne dich davor lieb zu fragen. In dem Fall müsste dann ein Richter entscheiden, ob dein Bild eine Kopie oder Eigenkreation ist.
So sehe ich den Fall :) Bitte bedenke, dass ich kein Anwalt bin und keine rechtliche Beratung geben darf. Es handelt sich also nur, um meine Meinung und Erfahrung. :)
LG Simon
@@SimonGillmeister Vielen lieben Dank Simon für die ausführliche Erklärung....ich habe einen Kontakt zu der Autorin herstellen können.....sie hat auch schon geantwortet und mir die Genehmigung erteilt.....somit ist alles geklärt und ich bin auf der sicheren Seite.
Alles Gute und bleib Gesund Edda
Super Erklärung, aber wenn ich Videos von Künstler für Anfänger ausprobiere und da schon nicht alles Kopie ist, darf ich das dann auf Insta posten?
Hallo Katja, vielen Dank für deinen Kommentar! :)
Wenn der Künstler in dem Video ein urheberrechtlich geschütztes Bild malt und du es abmalst und veröffentlichst, schützt es dich leider nicht vor einer Strafe. :/ In diesem Fall würde ich den Künstler fragen, ob es geschützt ist oder ob es von einer kostenlosen Fotostock Plattform stammt. :)
Liebe Grüße
Simon
Welche Farben benutzt du und wo bekommt man gute Qualitäts farben für Leinwände
Hallo Zwaantje Freya,
bei Bleistiften und Acryl verwende ich meine eigenen Materialen.
www.schnaud.de
Bei Ölfarben verwende ich hauptsächlich Old Holland Farben.
Liebe Grüße
Simon
Was ist wenn ein Bild nach ein Tutorial gemalt habe?
Das ändert leider nichts. Der Rechtsinhaber kann jeden verklagen, der unerlaubt seine Bilder verwendet.
Wenn sie davor schon jemand anders unerlaubt verwendet hat und du dann von ihm abmalst, bist du ungünstigerweise immer noch angreifbar.
Solange niemand klagt, passiert aber nichts.
Viele fragen ja immer, warum so viele Zeichnungen von geschützten Werken online sind. Das ist meistens genau dieser Grund.
Oft freut sich ja der Rechtsinhaber, wenn seine Fans mit der Marke interagieren und zusätzlich Marketing für die Marke betreiben.
Wenn er sich aber plötzlich nicht mehr freut, kann man verklagt werden. :D
Am Ende muss jeder selbst das Risiko einschätzen. :)
Also falls ich jetzt beispielsweise Figuren aus Marvel-Filmen selbst zeichne und dann diese Zeichnungen als Poster oder Sticker etc. auf Etsy verkaufen will ist das verboten?
Hallo, ja das verboten. Besonders wenn es um das Verkaufen von urheberrechtlich geschützen Sachen geht, wird es sehr gefährlich. :)
@@SimonGillmeister okay, dankeschön. Ich seh nämlich echt viele Leute die sowas machen und ich glaube nicht, dass die sich alle eine Genehmigung geholt haben😂
Vielen Dank für die Infos. Mich würde interessieren, ob ich Personen des öffentlichen Lebens ( Schauspieler, Politiker...) zeichnen darf und das Bild zum Beispiel auf Instagram und co veröffentlichen darf. Und... darf man Fotos von diesen Personen verwenden?
Hallo Ursula,
evtl. hilft dir dieser Link bei deiner Frage weiter. :)
www.frag-einen-anwalt.de/Bilder-von-VIPs-zeichnen--f312133.html
LG Simon
@@SimonGillmeister vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich nicht konkret ein solches Projekt plane, werde ich die kostenpflichtige Anfrage noch zurückstellen. So eindeutig und allgemein scheint das Thema ja leider nicht zu beantworten zu sein.
Das Video ist ja nun schon älter, aber ich frage trotzdem mal.
Wie ist es, wenn ich einen bekannten Superhelden zeichne? Ich habe zb. eine Mischung aus Batgirl und Batwoman gezeichnet, ohne dass ich ich eine Vorlage abgezeichnet habe. Nun möchte ich das Video, in dem man sehen kann, wie ich es gezeichnet habe auf meinem TH-cam Kanal hochladen. Ich habe diesen Kanal nur Just for Fun, also nicht monetarisiert. Wie verhält sich hierbei die Rechtslage? Es ist natürlich komplett aussichtslos beim Rechteinhaber Warner Bros nachzufragen, ob man dafür die Erlaubnis erhält.
Genauso auch, wenn ich einen Superhelden Charakter von Marvel zeichne, zb. Iron Man. Geht das als Fanart durch?
Wie ist es, wenn die Superheldenfigur nur so ähnlich wie ein bekannter Charakter von DC oder Marvel aussieht?
Wie sieht es bei Veröffentlichung auf Facebook aus, zb. in einem Forum in dem es um Digital Painting geht, oder auf DeviantArt?
Hallo,
grundsätzlich ist es immer so, dass man urheberrechtliche Figuren usw. nicht ohne Erlaubis veröffentlichen darf.
Wenn die gezeichnete Figur, der gesungene Song oder entworfene Produkt einer geschützen ähnelt, muss am Ende das Gericht darüber entscheiden, ob es eine Kopie oder eigenständige Entwicklung ist.
Ein Gericht gibt es aber natürlich nur, wenn dich der Besitzer verklagt.
Nun Fragen sich natürlich viele, warum dann so viele Sachen auf TH-cam, Instagram usw. zu finden sind.
Dies kommt daher, dass der Besitzer des Urheberrechts die Möglichkeit hat einen zu verklagen es aber natürlich nicht immer tut.
In den meisten Fällen wird es also so sein, dass z.B. Disney nicht Interesse daran hat die eigenen Fans zu verklagen, weil sie ein Bild von Ihrer Lieblingsfigur malen und es auf TH-cam zeigen.
Wenn hingegen ein Fan T-Shirts bedruckt oder sonst irgendwelche Produkte verkauft und mit dem geschützen Material Geld verdient sieht es schon ganz anders aus. :)
Ich hoffe ich konnte es gut erklären.
Die Erlaubis des Urhebers brauchst du also immer sobald du irgendwas veröffentlichst und wenn du sie nicht einholst hast du das Risiko verklagt zu werden.
PS: Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsberatung :) (Das muss man ja immer sagen)
Danke für dein Video. Ich war auf eine Comic Anime Messe und habe meine Anime Bilder ausgestellt. Ich hatte soviele Fragen ob ich Bilder verkaufe das ich überlegt hatte sowas vielleicht zuplanen. Auf einmal kam mein Gedanke halt stop. Verletzte ich damit gesetze! Ich bin mir jetzt sicher das ich lieber doch meine anime Bilder für mich male.
Dankeschön! :) Evtl. könntest du auch mal versuchen deinen eigenen Anime Charaktere zu entwerfen. Das wäre bestimmt auch cool :) LG Simon
Hallo,
es gibt eine Tiktokerin die Bilder von Figuren vom Künstler LeblonDelienne abmalt auf Leinwand, den Hintergrund ändert, Ihre Unterschrift drunter setzt und es teuer als Ihr Motiv verkauft. Ist das Rechtens? Würde mich über eine Antwort freuen
Hallo Retschi, letztendlich ist es ja so, dass grundsätzlich jeder jeden verklagen kann.
Sprich du könntest mich verklagen und sagen, dass meine Videos dich in irgendeiner Art angreifen oderso, was natürlich absolut kein Sinn machen würde. Eine Anklage kann man ja aber grundsätzlich immer machen.
Hier gibt es ja viele Fälle, wo z.B. Musiker Melodien verwendet haben und anderen Künstler darauf Anspruch erheben wollten und diese verklagt haben. Am Ende muss in solchen Situationen dann ein Richter rechtsprechen.
Du siehst also es ist nicht immer ganz klar, wo die absolute Linie verläuft.
Ich persönlich würde jetzt z.B. keine geschützten Bilder abmalen und verkaufen und dann sagen, dass es meine Interpretation des Orignals ist.
Andere wiederrum sagen, dass es sich, um eine eigene Interpretation handelt usw.
Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Im Business Apsekt redet man oft von unternehmerischen Risiko evtl. gibt es einen ähnlichen Begriff für Künstler ala "künstlerisches Risiko". :D
Ich muss natürlich auch erwähnen, dass ich kein Anwalt bin und nur meine eigene Meinung wiederspiegeln kann.
Im Zweifelsfall würde ich also immer einen Anwalt kontaktieren. :)
LG Simon
@@SimonGillmeister vielen lieben Dank für deine Antwort! 😊🤝🏼
zunächst muss ich sagen, dass die Erklärung sehr hilfreich ist, aber trotzdem noch Fragen offen lässt. Wo ist die Grenze, ob ich ein Bild abmale oder als Vorlage verwende. Beispiel ist VOKA.AT, der seine Bilder/Portraits als Spontanrealismus deutlich individualisiert. Trotzdem erkennt jeder die Vorlage der Portraits von Warhol, Picasso etc. Im Netz gibt es tausend Bilder von dem gleichen Foto, z.B. Mona Lisa oder Marilyn Monroe. Trotz vielseitiger Verfremdung erkennt jeder das Original. Heißt das, dass eine Verfremdung ausreicht?
Hallo Manfred,
vielen Dank für deinen Kommentar!
Da hast du Recht, ich denke es gibt im Urheberrecht sehr sehr viele Sachen, die man in einem 7-minütigen Video leider nicht abdecken kann und wo gegebenenfalls ein Anwalt Rat geben muss. :)
Die Seite Voka.at lädt bei mir leider nicht.
Spontan würde ich sagen, dass alle Bilder von Mona Lisa, Picasso etc. nicht mehr unter da Urheberrecht fallen, weil sie über 70 Jahre alt.
faq-copyright.uibk.ac.at/wann-endet-der-urheberschutz/
Bezüglich den Interpretation würde ich aus eigener Einschätzung sagen, dass sich Personen in einem Grenzbereich bewegen in dem es zu Problemen kommen kann aber nicht muss.
Es gab ja schon zahlreiche Fälle, in denen z.B. Musiker verklagt worden sind, weil sie ein Musik Stück "kopiert haben,
am Ende musste dann vor Gericht geklärt werden, ob es sich um eine Kopie oder ein eigenes Werk handelte. :)
Bei dieser Einschätzung tut sich am Ende denke ich jeder schwer und es kommt auf den Fall an.
Letztendlich besteht in jedem Bereich ein gewisses unternehmerisches Risiko, das jeder für sich selbst abschätzen muss. :D
LG Simon :)
@@SimonGillmeister Danke für deine weitere Einschätzung. Ich probiere einiges einfach aus, wo kein Kläger da kein Richter.
Ich habe nun "unsplash" entdeckt. Dort werden viele Lizenz freie Fotos angeboten. Man kann auch eigene Bilder hochladen. Dort werde ich mich mal registrieren. Kostenfrei!
Ja, es gibt mehrere gute Seiten. :)
Unsplash
Pixabay
Pexels
etc..
Hallo Simon, wie sieht es denn mit dem Nachmalen von Bildern alter Künstler aus? Künstler, die schon länger als 70 Jahre tot sind? Dann ist doch das Urheberrecht erloschen.
Korrekt, da ist das Urheberrecht erloschen. :)
Die Bilder mit einer kommerziellen Nutzung auf pixabay z.B. sind ja auch ein Fall für sich, weil man dann keine schriftliche Lizenz hat. Es kann ja auch einer her gehen und ein bild hochladen was nicht für kommerzielle nutzung geeignet ist. Klar man kann dann die Seite dafür verlkagen, aber das ist wieder eine Menge Stress.
Hallo Andy,
ja das stimmt. Das ist theoretisch möglich.
In diesem Fall kann es helfen, wenn man sich die Profile genau anschaut, die das Bild hochgeladen haben.
Manchmal erkennt man hier Auffälligkeiten.
Ist dir bereits ein spezieller Fall bekannt, bei dem jemand Probleme bekommen wegen der Verwendung?
Sicherer ist man natürlich bei den Plattformen aufgehoben, die eine Lizenz vergeben.
LG
Simon
Wie heißt nochmal die Plattform, wo man kostenlos Bilder erhält ?
Hallo Kerstin, da gibt es verschiedene. z.B. Pixabay, Pexels, Unsplash. :)
Hast du diese gemeint?
LG Simon
Ic finde das voellig uebetrieben! Denn, wenn ich ein Foto abmale, dann erschaffe ich damit mein eigenes Unikat! Es ist ja immer anders als das Original. Wenn ich einen Text veraendere und abgewandelt fuer z.B. mein eigenes Buch nehme, dann habe ich den Text ja auch nicht 1:1 uebernommen. Im Prinzip koennte man ja auch verklagt werden, wenn man ein eigenes Bild, sagen wir mal einen Baum, malt, ohne Vorlage und dann kommt einer daher, der behauptet, er haette genau diesen Baum als Foto veroeffentlicht oder selbst einen solchen gemalt. Also aus Zufall. Darf dann niemand mehr einen solchen Baum malen? Oder was ist, wenn zwei Landschaftsmaler ein und dasselbe Motiv malen?
Danke für dieses Video. Es hat mir schon weiter geholfen.
Meine Frage ist nun noch: darf ich Bilder von zb Disney malen/ zeichnen und diese verkaufen?
In diesem Fall ist es nicht möglich Simba in Freier Wildbahn zu fotografieren 😜
Vielen Dank und viele liebe Grüße
Hallo Sarah, hier würde ich ein ziemlich klares "nein, nicht erlaubt" geben. :) Disney Zeichnungen sind geistigtes Eigentum von Disney. Deshalb würde ich auf jeden Fall vom Verkauf abraten. :)
@@SimonGillmeister schade... Aber vielen Dank für die schnelle Antwort 😊
Es gibt ja ziemlich viele Variationen von Dagobert Duck und co. Als elementarer Bestandteil von vielen Kunstwerken. Ich schätze auch hier kann man sich die Lizenz käuflich erwerben.
Also darf ich Bilder von solchen Stock Plattformen abmalen und verkaufen ohne dass die Gefahr besteht, verklagt zu werden?
Hallo U Me,
das hängt davon hab, was für eine Stockplattform du verwendest. :)
Wenn es sich, um eine kostenpflichtige Plattform handelt, die dir ein Zertifikat gibt, welches besagt, dass du das Bild für kommerzielle Zwecke verwenden darfst, solltest du keine Probleme bekommen. :)
Wichtig ist, dass du dir die Bedingungen bei Kauf genau durchliest! :)
Bei kostenfreien Plattformen besteht ein gewisses Risiko, dass das Bild unrechtmäßig von jemand anderem hochgeladen wurden.
Liebe Grüße
Simon
vielen Dank für das Video, hat mir sehr geholfen 🙂💪
Das freut mich 👍
Was ist eig. Wenn man Bilder zeichnet die echt sind? Also Echte Menschen, Tiere, Gebäude etc.
Z.b. Könnte sich der Halter beschweren wenn man sein Haustier zeichnet und verkauft?
Für den Fall der Fälle immer die betroffene Person fragen ob es ok ist, egal ob Person oder Haustier. Dann sollte man auf der sicheren Seite sein.
Lieber Simon, vielleicht sollte man auch klarstellen, wie es mit berühmten Bildern und deren Künstler steht. Gibt es da nicht auch eine Frist von etwa 70 Jahren nach dessen Tod, wo man danach alle Bilder nachmalen darf. Oder irre ich mich da? Bitte um Deine Kenntnisse.
LG und danke.
Danke für diese Info 💗, was Gesetze angeht streiten sich die Geister.
Hehe ja, da muss man schon vorsichtig sein. :)
Wenn der Künstler seit 120 Jahre verstorben ist, und jemand eines seiner Werke kopiert; Können seine Nachkommen ihn verklagen ?
Meines Wissens ist es nach 70 Jahren kein Problem mehr.
Evtl. gibt es Ausnahmen, wenn es sich nicht nur um einen Künstler, sondern eine Firma mit eingetragener Marke handelt oderso. :)
@@SimonGillmeister Danke dir Simon, ich male nämlich gerne Kunstwerke der Alten Meister ab und Verändere es etwas ; nach meiner Interpretation eben. Liebe Grüße 🖖
@@tobiasimmanuel4874Hallo, also ist es kein Problem ein Bild von bspw. Albert Einstein oder jemand anderem zu zeichnen und zu verkaufen der seit mind. 70 Jahren Tod ist, und man auch den Fotografen nicht in Erfahrung bringen kann, weil er u. A. auch Tod ist.
Man darf bilder abmalen aber man darf nicht damit Geld verdienen. Denn wenn der jenige Schutz drauf hat, was du gemalt hast .kann sein das du vor Gericht muss. Aber was ich positiv sagen kann die meisten Künstler interessieren nicht wirklich ob du diese Bilder kopieren tust aber wenn du Geld verdienen willst mit jemanden sein Bild kann schwierig werden
Hallo Loco,
ich denke es hängt auch immer davon ab, in welchem Maße man das kommerziell macht.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Kopie von einem Kunstwerk für 20 Euro an den Nachbarn verkauft ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Künstler oder Firma hier eine lange, zeitaufwändige und kostenintensive Klage startet bzw. das ganze überhaupt erfährt. :D
Wenn man hingegen startet T-Shirts oder Produkte oder sonst irgendwas zu verkaufen, dass ein Bild von jemand anderen beinhaltet, gibt es sehr schnell Probleme. :)
Ich denke man muss hier immer etwas mit dem gesunden und auch fairen Menschenverstand handeln. :)
LG Simon
@@SimonGillmeister das stimmt 🙏💯
Man kann doch einfach eine tiger doku angucken, pausieren und abmalen. Kann ja nicht sein, dass leute Urheberrecht auf jede Position des Tigers haben 🤣
zuper video ! 👍🏻
Dankeschön :)
Zu der Geschichte mit dem Museum: Ist nicht das Zeigen von Bildern im Rahmen einer Interpretation oder Kritik erlaubt? Schließlich ist das notwendig, um die Interpretation oder Kritik nachvollziehen zu können. Also, wenn es nicht nur Illustration ist.
Leider ist es nicht ganz so einfach. Es gibt relativ viele Beiträge zu dem Thema.
Hab dir mal welche verlinkt. :)
www.monopol-magazin.de/kunstfotos-aus-museen-darf-man-nur-selten-veroeffentlichen
drschwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/
www.medienrechtsanwaelte.de/newsreader-38/darf-man-fotos-aus-museen-und-ausstellungen-veroeffentlichen.html#:~:text=H%C3%A4ufig%20wird%20in%20Galerien%2C%20Museen,Fotos%20daher%20eine%20Urheberrechtsverletzung%20darstellt.
@@SimonGillmeister Danke sehr! Das betrifft dann wohl deine Geschichte wegen des vermutlich bestehenden Fotografierverbotes (hatte ich gar nicht dran gedacht), bezieht sich aber nicht auf das Zitierrecht. Wenn ich das recht verstehe, ging es hier im wesentlichen um 4 Punkte:
1) Es gab ein Fotografierverbot, das hebelt natürlich alles andere aus, wenn man die Fotos vor Ort selber macht.
2) Die Katalogbilder haben als Fotos wieder einen eigenen Urheberrechtsschutz.
3) Hochladen auf Wikimedia Commons ist sowieso nur zulässig, wenn man über alle Rechte am Bild verfügt, weil man sie damit ja lizenziert. Das ist allerdings nicht dasselbe wie eine Interpretation oder Kritik in einem eigenen Artikel oder Video.
4) Es handelte sich anscheinend gleich um mehrere Bilder auf einmal.
Stellt sich nur immer noch die Frage, wie das mit Interpretation und Kritik ist, für die man ein Bild zeigen muss, um sie nachvollziehbar zu machen. Dafür müsste es eine Möglichkeit geben, erst recht bei alten Werken, die an sich gemeinfrei sind. Allerdings scheint es schwierig, an so ein Bild rechtssicher ranzukommen. Vermutlich hebelt das die Rechte am Foto eines Bildes aus. Muss mal recherchieren...
Du könntest aber z.B. einen Klimt abmalen und das dann auch einfach verkaufen. Solange du es nicht als Original Klimt verkaufst sollte das kein Problem sein.
Was ist ein Klimt?
@@SimonGillmeister von dem hat das Belvedere gerade einige tausend NFTs um ca. 3 Millionen € verkauft...
Zuper
Dankeschön :)
Simon Gillmeister ich meinte Zuppe
Tiger in Afrika?
Ja, da gibt es sogar Einhörner
Schaut doch meine tiger Ergebnisse an auf instagram @horse.art.love