Beim System in Thüringen ist es so das der erst eintreffende GF > EL bis mehr als eine Gruppe Vorort ist dann wird geschaut entweder übernimmt der ZF oder der GF macht es weiter und wird unterstützet, das nächste wäre dann der VF (meinst Ortsbrandmeister) der kann dann übernehmen. Der KBM oder KBI macht meist da eine beratende Funktion. Könnte aber wenn der Einsatz falsch/schief läuft die EL übernehmen. Persönliche hatte ich es auch so das ich später zur einsatzstelle gekommen bin und hab dann als GF die EL vom KBM übernommen weil er heim musste zu seinen Kids. (War nur vu mit auslaufen Betriebsstoffen) Also ist alles und überall verschieden, in Bayern (wenn kein Kommandant, da ist übernimmt der nächste höhere Dienstgrad (meist Ex Kommandant) sonst der nächste ZF/GF.
Danke für die Infos. Was interessant ist, wie auch schon beim dem Kameraden aus Hessen, dass in beiden Brandschutzgesetzen nur die Rede vom Einsatzleiter ist, dies aber nicht mit der Funktion Ortsbrandmeister oder Wehrführer verknüpft ist. Wenn ich das richtig verstehe übernehme ich dann hier auf Grundlage der Ausbildung (z.B. Zugführer, Verbandsführer) und nicht aufgrund des Wahlamtes (Wehrführer, etc.). Klingt für mich gar nicht so schlecht.
@@feuerwehrleben Richtig, erst nach Ausbildung dann die Funktion. Hatte es auch schon das der EL (VF und Ortsbrandmeister) den Gesamteinsatz zwar geleitet hat aber ich als GF völlig Handlungsfreiheit hatte (wer ein schwer VU) wir haben uns mehrmals abgestimmt aber am Fahrzeug war ich für mich (habe auch den höheren Ausbildungsstand). Kommt aber auch auf die Wehr usw. an
@@marcel_1125 Bei uns als Ortsteilwehr (ebenfalls Thüringen) ist es, glaube ich, so: wenn unsere Wehr erst eintreffend ist, dann übernimmt der GF (kann auch ZF Ausbildung haben) als erstes die Einsatzleitung. Später kommt die Gemeindewehr oftmals mit einen ELW hinzu, die übernehmen dann so ziemlich immer die Einsatzleitung, sobald Einsatzkräfte aus dieser Wehr oder mehrere Ortsteilwehren alarmiert sind.
@@holzi4788 also bei uns kommt der ELW auch aber die Unterstützen den EL, immer der ortsansässige ZF und dann VF ist EL außer Kbm oder so übernimmt. Für den GF ist ja nach einer Gruppe eig Schluss ;)
Kurios: Verkehrsunfall PKW TH2, ländliches Gebiet 15 km von der Stützpunktfeuerwehr entfernt. Als Truppmann im erstausrückenden LF der Ortsfeuerwehr ohne Führungskraft die Einsatzleitung übernommen, bis Einsatzleiter vom Dienst nachrückte.
Schönes Beispiel, kenne ich auch so wenn kein Gruppenführer verfügbar ist, allerdings muss man sich seiner Verantwortung bewusst sein, vor allem bei so einer Lage.
Was auch heute der Grund sein könnte, warum sich das nicht geändert hat, ist, dass man ja 8 weitere Personen befördern darf mit einem normalen Führerschein. Somit kommen nämlich maximal viele Einsatzkräfte zur gleichen Zeit am Einsatzort an.
Bisschen spät, aber das hängt meiner Ansicht nach mit Walter Schnell aus Celle und seiner Schrift "Die Dreiteilung des Löschangriffs" von, glaube ich, 1935 zusammen. Hier ist die Einteilung der Einsatzstelle in Wasserentnahme, -fortleitung und -abgabe gemeint. Hierfür braucht man drei Trupps, für die zu der Zeit immer mehr werdenden Kraftspritzen einen Maschinisten. Ohne Sprechfunk macht ein Melder Sinn und einer muss dann noch Befehle geben. Aus dem fehlenden Funk erklärt z.B.sich auch das Verlegen der C-Schläuche vom Strahlrohr zum Verteiler durch den Sclauchtrupp. Das ganze hat sicherlich Wurzeln im Militär, worauf schon Wörter wie "Löschangriff" hindeuten.
Also bei uns im kreis in hessen hat die einsatzleitung die ranghöchste führungskraft, gruppenführer->zugführer->Stadtbrandinspektor(sofern er den zugführer lehrgang hat)-> kreisbrandinspektor
Ja das kann schon kompliziert werden bei den ganzen unterschiedlichen Begebenheiten in den Ländern... Das hört sich erstmal Merkwürdig an was da gesagt wird, in echt kennen sich die "Einsatzleiter" ja örtlich und wissen wer wann was zu sagen hat... Feuerwehrleute dürfen Polizisten und Rettungsdienstlern aber sehr wohl Weisungen im Hinblick auf auf gefahren geben. Zum Beispiel bestimmen das sie nicht in das brennende haus gehen. ;-) ... Mancherorts gibt es auch die Funktion "Brandmeister vom Dienst" (Eine Gruppe speziell Ausgebildeter Führungskräfte, die sich abwechseln). Gibt es auch bei FFW. Die führen rund um die Uhr, auch privat, einen Dienst-PKW mit und wenn ein Einsatz kommt fahren die als erstes hin und erkunden schon mal oder alarmieren nach. Diese sind dann auch die Einsatzleiter (Niedersachsen).
Bei uns hat jede Organisation ihren eigenen Einsatzleiter, beispielsweise Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergwacht, Wasserwacht, etc. Bei uns hat auch immer der Kommandant bzw wenn der nicht da ist die nächst höher Führungskraft beispielsweise ZF die Einsatzleitung, allerdings hat mein Kommandant mir mal erklärt das KBM, KBI oder KBR die Einsatzleitung nur mit Zustimmung des örtlich zuständigen Einsatzleiters übernehmen bzw wenn beim Einsatz etwas grob schief läuft und sie das dann zur Sicherheit aller Beteiligten eingreifen müssen.(Bayern, FO)
Es gibt ja so ein Sprichtwort, Schuster bleib bei Deinen Leisten. Ich komme nicht aus der Ecke, daher Maße ich mir nicht an, darüber etwas sagen zu können.
Ich halte mich privat etwas bedeckt 😊. War lange Zeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, bin jetzt bei der Berufsfeuerwehr und wohne/arbeite in zwei Bundesländern.
Bei uns im Kreis im Südhessen it es so das prinzipiell der ersteintreffende GF auch der EL ist. Dieser wird beim eintreffen des SBI unterstützt oder ggf. abgelöst. Bei größeren Lagen kann ein KBM oder KBI also die Kreisweite Branschutzaufsicht den EL unerstützen. Zur Weisungsbefugnis zum RD kann ich nichts sagen.
@@feuerwehrleben Der Kommandant heißt bei uns Wehrführer und ist Leiter einer Stadtteilwehr. Der SBI ist Leiter der gesamten Feuerwehr auf Stadtebene. In der Theorie ist der "normale" GF dem Wehrführer unterstellt, wird aber praktisch nicht gelebt. Wer zuerst (mit GF/ZF Lehrgang) kommt besetzt den GF Platz im Auto. Unser Wehrführer kann auch mal hinten sitzen oder fahren.
Musste mich kurz über das hessische System schlauch machen, jetzt wird es aber klarer 😊. Hat dann der Wehrführer am Einsatzort irgendwelche Befugnisse als Wehrführer?
@@feuerwehrleben Für Hessen kann ich jetzt nicht sprechen, aber in Thüringen *glaube* ich ist das nicht relevant. Der jeweilige Einsatzleiter hat die Einsatzleitung und nur eine höher gestellte Führungskraft hat eine "Befehlsgewalt" über diesen. Der Wehrführer ist dann halt immer noch Wehrführer aber das hilft ja auch nicht, wenn er bspw. keinen GF oder ZF hat. (korrigiert mich bitte wenn ich was falsches beschreibe)
@@feuerwehrleben Ich will es nicht beschwören, aber ich glaube nicht das der Wehrführer der am Einsatzort nicht der führende Gruppenführer ist dem Fahrzeugführer etwas befehlen kann. Er kann ihm eventuell die Einsatzleitung entziehen, wird er aber in aller Regel nicht machen. Eine Ortsteilwehr die keinen Zug hat kann der Wehrführer auch mit der Qualifikation Gruppenführer gewählt werden. Wenn ein Zugführer der Fahrzeugführer ist, wäre der Wehrführer nicht mal höher qualifiziert. Am Ende spielt es auch keine Rolle, zumindest bei uns nicht. Alle GF haben den gleichen Lehrgang besucht und sind demnach in der Lage den Einsatz zu führen, ob jetzt mit oder ohne rotem Kragen.
Bei uns ist es so, dass der erst eintreffende GF der Einsatzleiter ist, bis jemand mit höherem Lehrgang eintrifft d.h. mind. Zugführer, danach geht's weiter mit: Verbandsführer, Kreisbrandmeitser und wenn's ganz dicke kommt Landesbrandmeister...
Bei uns übernimmt der ersteintreffende Fahrzeugführer die Einsatzleitung. Je nach Qualifikation übernimmt dann der Wehrführer der Gemeinde. Kurioseste: Zwei Einsatzleiter von der Feuerwehr bei einem Einsatz, da eine Absprache zwischen zwei Fahrzeugen fehlgeschlagen ist. Hat sich aber schnell geklärt.
So was ähnliches hatte ich auch schon mal. Der Löschzug war auf mehrere Einsätze im Stadtgebiet verteilt und dann ging es zum Wohnungsbrand mit unterschiedlichen Startpunkten der Fahrzeuge. Die beiden HLFs haben von zwei Seiten den Löschangriff begonnen bis man sich am Objekt getroffen hat 😊
In RLP hat grundsätzlich der Bürgermeister, der Landrat oder der Präsident der Aufsichts- und Dienstleisungsdirektion die Einsatzleitung (je nachdem wie groß die Schadenslage ist), diese können allerdings andere Personen (zumeist Wehrleiter oder Wachführer) mit der Einsatzleitung beauftragen.
pax und peace und in RLP hat der Bürgermeister die Einsatzleitung der Feuerwehr. Zudem gibt es in RLP gem. Anlage 3 zur FwVO keine Stadt- oder Kreisbrandmeister.
@@massls.7226 Ist richtig, der Bürgermeister kann die Einsatzleitung übernehmen, da die Stadt der Träger der Feuerwehr ist und er die Stadt vertritt. Normalerweise (mangels Kenntnis und Ausbildung des Bürgermeisters im Feuerwehrwesen) ist die Aufgabe an den Stadtbandinspektor oder Ortsbrandmeister oder wie auch immer er benannt ist delegiert
MrCoopa97 das ist kein „Kann-Recht“ des Bürgermeisters. Das LBKG RLP sieht die Einsatzleitung grundsätzlich beim Bürgermeister. Und der kann (muss aber nicht) diese delegieren. (Siehe §24 LBKG RLP: „Die Einsatzleitung hat 1. der Bürgermeister...“).
@@massls.7226 Den Bürgermeister will ich sehen der zu jeder Ölspur fährt. Der Bürgermeister hat auch noch andere Sachen zu tun, dazu gibt es den Stadtbandinspektor. Der Bürgermeister kommt zu größeren Ereignissen als "Zuschauer" und Vertreter der Stadt.
Vorteil ist, dass von Vornherein klar ist wer das sagen hat. Nachteil sehe ich darin, dass ein Kommandant nicht mal an der Einsatzstelle gucken kann und er unabhängig von der Gemeindegröße und der Lage vor Ort Einsatzleiter ist. Allerdings kommen bei entsprechenden Alarmstichworten auch besondere Führungskräfte von Stadt- oder Landkreis hinzu die ja dann übernehmen könnten.
wie kann es sein das jemand nur weil er das beruflich macht die einsatzleitung übernemen kann ich kann doch als erenamlicher den gleichen dinstrad haben oder sogar den deutlich hören ?
Viele Festlegungen was die Einsatzleitung betrifft, legt der Gesetzgeber im Feuerwehrgesetz fest, d.h. man ist Einsatzleiter ob man will oder nicht. Bei den Einsätzen wo es zur Sachen geht, wirst Du häufig auch einen Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr haben, mit einer Qualifikationen den anwesenden BF und FF Einsatzkräften liegt. Das ist ja die Voraussetzung für die Einsatzleitertätigkeit. Lediglich bei kleineren Einsätzen kann es Konstellationen geben, bei denen ein hauptberuflicher Gruppenführer auf einen ehrenamtlichen Zugführer trifft. Diesen Fall muss die Feuerwehr halt einfach nur in einer Dienstanweisung klarstellen, wer dann das sagen hat. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Viele Grüße Florian
Naja die Ausbildung ist einfach bei hauptamtlichen viel umfangreicher. In Hessen als Beispiel geht der Lehrgang GF für die FF 2 Wochen, während er für BFler 8 Wochen geht (somit hat der hauptamtliche alleine mit dem Gruppenführer mehr Ausbildung genossen als ein Freiwilliger mit Zugführer). Und bei dem Zugführer ist der unterschied noch größer da geht der bei einer BF inklusive Zugführer -Praktikum in anderen Städten teilweise mehr als 16 Wochen.
@@foxi2166 ja und weiter das Spiel in meinen Augen keine rolle. trotzdem besser sein wenn jemand sieben Jahre Erfahrung hat kann der noch so eine gute Ausbildung haben deswegen ist der trotzdem besser weil er Erfahrung hat!
@@striker5713 Klar spielt das eine Rolle wie lang du ausgebildet wurdest und wieweit du dich mit der Materie beschäftigt hast. Für den FFler ist es ein "Hobby" neben der Arbeit. Während sich bei hauptamtlichen alles nur um Feuerwehr dreht. Und die Erfahrung über die Zeit zu rechnen funktioniert auch nicht. Ein Zugführer in der FF kann gerne sieben Jahre Erfahrung haben (damit ist er keineswegs schlecht), aber ein Zugführer der BF ist trotzdem hoher frequentiert und kann in einer relativ kurzen Zeit die selbe Erfahrung erlangen und lehrnt in der Regel im Einsatzdienst in verschiedenen Bundesländern zusätzlich zu seinem eigenen um mehr Erfahrung zu sammeln. Beispiel: Der frisch ausgebildete FFler hat 10 Tage Lehrgang in der Landesfeuerwehrschule gehabt und darf nun ein Zug im Einsatzfall führen. Der ausgebildete BFler hat ca. 16 Wochen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule gehabt und ist anschließend zu mindestens zwei Feuerwehren in einem anderen Bundesland als seinem eigenen um dort dem Zugführer über die Schulter zu schauen und zu unterstützen, anschließend war er an seiner Dienststelle und ist dort als Zugführer gefahren bevor er seine Abschlussprüfung hatte. Nach Abschluss der Ausbildung ist der neue Zugführer in der BF höchstwahrscheinlich mehr Einsätze gefahren als sein Kollege in der FF in einer mittelgroßen Stadt (ca. 50.000 Einwohner) ohne BF in einem Jahr.
@@feuerwehrleben Ich vermute, der Vorredner bezieht sich zB. auf Nordrhein-Westfalen. Der/die GF eines einzeln eigensetzten Löschfahrzeugs kann bei kleinen Einsatzlagen als höchste Führungskraft gemäß FwDV 100 Einsatzleiter sein, auch wenn er/sie vlt. nicht von der Gemeinde/kreisfreien Stadt als Einsatzleiter nach §33 BHKG bestellt ist. Hattest du ja erwähnt, nur nicht unter diesem Namen.
Wieder ein schönes Video. Mach doch mal eins über "Fachberater" Feuerwehrübergreifend und welche Vorraussetzung für diese gelten
Danke, das Thema nehme ich gern so auf.
Beim System in Thüringen ist es so das der erst eintreffende GF > EL bis mehr als eine Gruppe Vorort ist dann wird geschaut entweder übernimmt der ZF oder der GF macht es weiter und wird unterstützet, das nächste wäre dann der VF (meinst Ortsbrandmeister) der kann dann übernehmen. Der KBM oder KBI macht meist da eine beratende Funktion. Könnte aber wenn der Einsatz falsch/schief läuft die EL übernehmen.
Persönliche hatte ich es auch so das ich später zur einsatzstelle gekommen bin und hab dann als GF die EL vom KBM übernommen weil er heim musste zu seinen Kids. (War nur vu mit auslaufen Betriebsstoffen)
Also ist alles und überall verschieden, in Bayern (wenn kein Kommandant, da ist übernimmt der nächste höhere Dienstgrad (meist Ex Kommandant) sonst der nächste ZF/GF.
Danke für die Infos. Was interessant ist, wie auch schon beim dem Kameraden aus Hessen, dass in beiden Brandschutzgesetzen nur die Rede vom Einsatzleiter ist, dies aber nicht mit der Funktion Ortsbrandmeister oder Wehrführer verknüpft ist. Wenn ich das richtig verstehe übernehme ich dann hier auf Grundlage der Ausbildung (z.B. Zugführer, Verbandsführer) und nicht aufgrund des Wahlamtes (Wehrführer, etc.). Klingt für mich gar nicht so schlecht.
@@feuerwehrleben Richtig, erst nach Ausbildung dann die Funktion. Hatte es auch schon das der EL (VF und Ortsbrandmeister) den Gesamteinsatz zwar geleitet hat aber ich als GF völlig Handlungsfreiheit hatte (wer ein schwer VU) wir haben uns mehrmals abgestimmt aber am Fahrzeug war ich für mich (habe auch den höheren Ausbildungsstand). Kommt aber auch auf die Wehr usw. an
@@marcel_1125 Bei uns als Ortsteilwehr (ebenfalls Thüringen) ist es, glaube ich, so: wenn unsere Wehr erst eintreffend ist, dann übernimmt der GF (kann auch ZF Ausbildung haben) als erstes die Einsatzleitung. Später kommt die Gemeindewehr oftmals mit einen ELW hinzu, die übernehmen dann so ziemlich immer die Einsatzleitung, sobald Einsatzkräfte aus dieser Wehr oder mehrere Ortsteilwehren alarmiert sind.
@@holzi4788 also bei uns kommt der ELW auch aber die Unterstützen den EL, immer der ortsansässige ZF und dann VF ist EL außer Kbm oder so übernimmt. Für den GF ist ja nach einer Gruppe eig Schluss ;)
Ist scheinbar ziemlich ähnlich dem hessischen System, nur die Namen für die Funktionen sind anderes.
Kurios: Verkehrsunfall PKW TH2, ländliches Gebiet 15 km von der Stützpunktfeuerwehr entfernt. Als Truppmann im erstausrückenden LF der Ortsfeuerwehr ohne Führungskraft die Einsatzleitung übernommen, bis Einsatzleiter vom Dienst nachrückte.
Schönes Beispiel, kenne ich auch so wenn kein Gruppenführer verfügbar ist, allerdings muss man sich seiner Verantwortung bewusst sein, vor allem bei so einer Lage.
Besser als keine Hilfe. Darum geht es manchmal auch und sollte vom Gesetzgeber berücksichtigt werden
Weshalb besteht eine Gruppe seit jeher eigentlich aus neun Einsatzkräften? Hat dies einen besonderen, geschichtlichen Hintergrund? ;)
Viele Dinge in der Führungslehre wurden vom Militär übernommen. Ich könnte mir vorstellen, dass dort auch der Ursprung ist.
@@feuerwehrleben okay, danke ;)
Was auch heute der Grund sein könnte, warum sich das nicht geändert hat, ist, dass man ja 8 weitere Personen befördern darf mit einem normalen Führerschein. Somit kommen nämlich maximal viele Einsatzkräfte zur gleichen Zeit am Einsatzort an.
@@hydralp2521 ah danke, auch noch eine wichtige Sichtweise.
Bisschen spät, aber das hängt meiner Ansicht nach mit Walter Schnell aus Celle und seiner Schrift "Die Dreiteilung des Löschangriffs" von, glaube ich, 1935 zusammen. Hier ist die Einteilung der Einsatzstelle in Wasserentnahme, -fortleitung und -abgabe gemeint. Hierfür braucht man drei Trupps, für die zu der Zeit immer mehr werdenden Kraftspritzen einen Maschinisten. Ohne Sprechfunk macht ein Melder Sinn und einer muss dann noch Befehle geben. Aus dem fehlenden Funk erklärt z.B.sich auch das Verlegen der C-Schläuche vom Strahlrohr zum Verteiler durch den Sclauchtrupp. Das ganze hat sicherlich Wurzeln im Militär, worauf schon Wörter wie "Löschangriff" hindeuten.
Also bei uns im kreis in hessen hat die einsatzleitung die ranghöchste führungskraft, gruppenführer->zugführer->Stadtbrandinspektor(sofern er den zugführer lehrgang hat)-> kreisbrandinspektor
Ja das kann schon kompliziert werden bei den ganzen unterschiedlichen Begebenheiten in den Ländern... Das hört sich erstmal Merkwürdig an was da gesagt wird, in echt kennen sich die "Einsatzleiter" ja örtlich und wissen wer wann was zu sagen hat... Feuerwehrleute dürfen Polizisten und Rettungsdienstlern aber sehr wohl Weisungen im Hinblick auf auf gefahren geben. Zum Beispiel bestimmen das sie nicht in das brennende haus gehen. ;-) ... Mancherorts gibt es auch die Funktion "Brandmeister vom Dienst" (Eine Gruppe speziell Ausgebildeter Führungskräfte, die sich abwechseln). Gibt es auch bei FFW. Die führen rund um die Uhr, auch privat, einen Dienst-PKW mit und wenn ein Einsatz kommt fahren die als erstes hin und erkunden schon mal oder alarmieren nach. Diese sind dann auch die Einsatzleiter (Niedersachsen).
Bei uns hat jede Organisation ihren eigenen Einsatzleiter, beispielsweise Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergwacht, Wasserwacht, etc. Bei uns hat auch immer der Kommandant bzw wenn der nicht da ist die nächst höher Führungskraft beispielsweise ZF die Einsatzleitung, allerdings hat mein Kommandant mir mal erklärt das KBM, KBI oder KBR die Einsatzleitung nur mit Zustimmung des örtlich zuständigen Einsatzleiters übernehmen bzw wenn beim Einsatz etwas grob schief läuft und sie das dann zur Sicherheit aller Beteiligten eingreifen müssen.(Bayern, FO)
Hi kannst du mal ein Video über die Wichtigsten Infos über die Feuerwehr im Saarland machen?
Es gibt ja so ein Sprichtwort, Schuster bleib bei Deinen Leisten. Ich komme nicht aus der Ecke, daher Maße ich mir nicht an, darüber etwas sagen zu können.
Gibt es was besonderes, was dich da interessiert?
Hi! Aus welchem Bundesland kommst du? Bayern?
Ursprünglich schon
Wo wohnst du eigentlich und in welchem Verhältnis stehst du zur Feuerwehr?
Ich halte mich privat etwas bedeckt 😊. War lange Zeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, bin jetzt bei der Berufsfeuerwehr und wohne/arbeite in zwei Bundesländern.
Bei uns im Kreis im Südhessen it es so das prinzipiell der ersteintreffende GF auch der EL ist. Dieser wird beim eintreffen des SBI unterstützt oder ggf. abgelöst. Bei größeren Lagen kann ein KBM oder KBI also die Kreisweite Branschutzaufsicht den EL unerstützen.
Zur Weisungsbefugnis zum RD kann ich nichts sagen.
Welche Rolle hat denn bei Euch der Kommandant, der müsste doch eigentlich noch kommen bevor ein SBI übernimmt?
@@feuerwehrleben Der Kommandant heißt bei uns Wehrführer und ist Leiter einer Stadtteilwehr. Der SBI ist Leiter der gesamten Feuerwehr auf Stadtebene. In der Theorie ist der "normale" GF dem Wehrführer unterstellt, wird aber praktisch nicht gelebt. Wer zuerst (mit GF/ZF Lehrgang) kommt besetzt den GF Platz im Auto. Unser Wehrführer kann auch mal hinten sitzen oder fahren.
Musste mich kurz über das hessische System schlauch machen, jetzt wird es aber klarer 😊. Hat dann der Wehrführer am Einsatzort irgendwelche Befugnisse als Wehrführer?
@@feuerwehrleben Für Hessen kann ich jetzt nicht sprechen, aber in Thüringen *glaube* ich ist das nicht relevant. Der jeweilige Einsatzleiter hat die Einsatzleitung und nur eine höher gestellte Führungskraft hat eine "Befehlsgewalt" über diesen. Der Wehrführer ist dann halt immer noch Wehrführer aber das hilft ja auch nicht, wenn er bspw. keinen GF oder ZF hat. (korrigiert mich bitte wenn ich was falsches beschreibe)
@@feuerwehrleben Ich will es nicht beschwören, aber ich glaube nicht das der Wehrführer der am Einsatzort nicht der führende Gruppenführer ist dem Fahrzeugführer etwas befehlen kann. Er kann ihm eventuell die Einsatzleitung entziehen, wird er aber in aller Regel nicht machen.
Eine Ortsteilwehr die keinen Zug hat kann der Wehrführer auch mit der Qualifikation Gruppenführer gewählt werden. Wenn ein Zugführer der Fahrzeugführer ist, wäre der Wehrführer nicht mal höher qualifiziert.
Am Ende spielt es auch keine Rolle, zumindest bei uns nicht. Alle GF haben den gleichen Lehrgang besucht und sind demnach in der Lage den Einsatz zu führen, ob jetzt mit oder ohne rotem Kragen.
Bei uns ist es so, dass der erst eintreffende GF der Einsatzleiter ist, bis jemand mit höherem Lehrgang eintrifft d.h. mind. Zugführer, danach geht's weiter mit: Verbandsführer, Kreisbrandmeitser und wenn's ganz dicke kommt Landesbrandmeister...
danke für die Info. In welchem Bundesland ist das?
@@feuerwehrleben Brandenburg
@@jeremy.wsr273 Danke 👍
Bei uns übernimmt der ersteintreffende Fahrzeugführer die Einsatzleitung. Je nach Qualifikation übernimmt dann der Wehrführer der Gemeinde.
Kurioseste: Zwei Einsatzleiter von der Feuerwehr bei einem Einsatz, da eine Absprache zwischen zwei Fahrzeugen fehlgeschlagen ist. Hat sich aber schnell geklärt.
So was ähnliches hatte ich auch schon mal. Der Löschzug war auf mehrere Einsätze im Stadtgebiet verteilt und dann ging es zum Wohnungsbrand mit unterschiedlichen Startpunkten der Fahrzeuge. Die beiden HLFs haben von zwei Seiten den Löschangriff begonnen bis man sich am Objekt getroffen hat 😊
In RLP hat grundsätzlich der Bürgermeister, der Landrat oder der Präsident der Aufsichts- und Dienstleisungsdirektion die Einsatzleitung (je nachdem wie groß die Schadenslage ist), diese können allerdings andere Personen (zumeist Wehrleiter oder Wachführer) mit der Einsatzleitung beauftragen.
Es geht hier um die Feuerwehreinsatzleitung etc und nicht um den Katastrophenfall.
Der Stadt- oder Kreisbrandmeister übernimmt ja die Einsatzleitung.
pax und peace und in RLP hat der Bürgermeister die Einsatzleitung der Feuerwehr. Zudem gibt es in RLP gem. Anlage 3 zur FwVO keine Stadt- oder Kreisbrandmeister.
@@massls.7226 Ist richtig, der Bürgermeister kann die Einsatzleitung übernehmen, da die Stadt der Träger der Feuerwehr ist und er die Stadt vertritt. Normalerweise (mangels Kenntnis und Ausbildung des Bürgermeisters im Feuerwehrwesen) ist die Aufgabe an den Stadtbandinspektor oder Ortsbrandmeister oder wie auch immer er benannt ist delegiert
MrCoopa97 das ist kein „Kann-Recht“ des Bürgermeisters. Das LBKG RLP sieht die Einsatzleitung grundsätzlich beim Bürgermeister. Und der kann (muss aber nicht) diese delegieren. (Siehe §24 LBKG RLP: „Die Einsatzleitung hat 1. der Bürgermeister...“).
@@massls.7226 Den Bürgermeister will ich sehen der zu jeder Ölspur fährt. Der Bürgermeister hat auch noch andere Sachen zu tun, dazu gibt es den Stadtbandinspektor. Der Bürgermeister kommt zu größeren Ereignissen als "Zuschauer" und Vertreter der Stadt.
Was für einen Vorteil hat es denn, wenn jemand die Einsatzleitung übernehmen *muss* und diese nicht abtreten kann?
Vorteil ist, dass von Vornherein klar ist wer das sagen hat. Nachteil sehe ich darin, dass ein Kommandant nicht mal an der Einsatzstelle gucken kann und er unabhängig von der Gemeindegröße und der Lage vor Ort Einsatzleiter ist. Allerdings kommen bei entsprechenden Alarmstichworten auch besondere Führungskräfte von Stadt- oder Landkreis hinzu die ja dann übernehmen könnten.
wie kann es sein das jemand nur weil er das beruflich macht die einsatzleitung übernemen kann ich kann doch als erenamlicher den gleichen dinstrad haben oder sogar den deutlich hören ?
Viele Festlegungen was die Einsatzleitung betrifft, legt der Gesetzgeber im Feuerwehrgesetz fest, d.h. man ist Einsatzleiter ob man will oder nicht. Bei den Einsätzen wo es zur Sachen geht, wirst Du häufig auch einen Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr haben, mit einer Qualifikationen den anwesenden BF und FF Einsatzkräften liegt. Das ist ja die Voraussetzung für die Einsatzleitertätigkeit. Lediglich bei kleineren Einsätzen kann es Konstellationen geben, bei denen ein hauptberuflicher Gruppenführer auf einen ehrenamtlichen Zugführer trifft. Diesen Fall muss die Feuerwehr halt einfach nur in einer Dienstanweisung klarstellen, wer dann das sagen hat. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Viele Grüße Florian
Naja die Ausbildung ist einfach bei hauptamtlichen viel umfangreicher. In Hessen als Beispiel geht der Lehrgang GF für die FF 2 Wochen, während er für BFler 8 Wochen geht (somit hat der hauptamtliche alleine mit dem Gruppenführer mehr Ausbildung genossen als ein Freiwilliger mit Zugführer). Und bei dem Zugführer ist der unterschied noch größer da geht der bei einer BF inklusive Zugführer -Praktikum in anderen Städten teilweise mehr als 16 Wochen.
@@foxi2166 ja und weiter das Spiel in meinen Augen keine rolle. trotzdem besser sein wenn jemand sieben Jahre Erfahrung hat kann der noch so eine gute Ausbildung haben deswegen ist der trotzdem besser weil er Erfahrung hat!
@@striker5713 Klar spielt das eine Rolle wie lang du ausgebildet wurdest und wieweit du dich mit der Materie beschäftigt hast. Für den FFler ist es ein "Hobby" neben der Arbeit. Während sich bei hauptamtlichen alles nur um Feuerwehr dreht. Und die Erfahrung über die Zeit zu rechnen funktioniert auch nicht. Ein Zugführer in der FF kann gerne sieben Jahre Erfahrung haben (damit ist er keineswegs schlecht), aber ein Zugführer der BF ist trotzdem hoher frequentiert und kann in einer relativ kurzen Zeit die selbe Erfahrung erlangen und lehrnt in der Regel im Einsatzdienst in verschiedenen Bundesländern zusätzlich zu seinem eigenen um mehr Erfahrung zu sammeln. Beispiel: Der frisch ausgebildete FFler hat 10 Tage Lehrgang in der Landesfeuerwehrschule gehabt und darf nun ein Zug im Einsatzfall führen. Der ausgebildete BFler hat ca. 16 Wochen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule gehabt und ist anschließend zu mindestens zwei Feuerwehren in einem anderen Bundesland als seinem eigenen um dort dem Zugführer über die Schulter zu schauen und zu unterstützen, anschließend war er an seiner Dienststelle und ist dort als Zugführer gefahren bevor er seine Abschlussprüfung hatte. Nach Abschluss der Ausbildung ist der neue Zugführer in der BF höchstwahrscheinlich mehr Einsätze gefahren als sein Kollege in der FF in einer mittelgroßen Stadt (ca. 50.000 Einwohner) ohne BF in einem Jahr.
Die Bordstein-Kreisbrandmeistertaktikfachberater in Schlappen u. speckiger Jogginghose sind mit ihrem unermesslichen Ratschluss eh nicht zu toppen😑
So lange sie beraten ist das ja alles im grünen Bereich, schwierig wird es nur wenn ohne die Einsatzleitung zu übernehmen, Maßnahmen ergriffen werden.
besonders toll ist es im Grenzgebiet mehrerer Bundesländer und Autobahnabschnitten
ich sag mal so, örtliche Zuständigkeit gewinnt, man muss halt nur genau wissen wo es ist 😊
@@feuerwehrleben nein :)
Unser Autobahnabschnitt geht ins andere Bundesland hinein und umgekehrt.
Also Sonderregelungen vor Örtlichkeit :D
@@emmata98 OK, dann wird es doch etwas komplizierter 😀
Man sollte hier mal noch auf bestellte und nicht bestellte Einsatzleiter eingehen.
Hast Du einen Hinweis in welchem Bundesland, dies so ist? Kenne ich so ehrlich gesagt gar nicht 🙂
@@feuerwehrleben Ich vermute, der Vorredner bezieht sich zB. auf Nordrhein-Westfalen.
Der/die GF eines einzeln eigensetzten Löschfahrzeugs kann bei kleinen Einsatzlagen als höchste Führungskraft gemäß FwDV 100 Einsatzleiter sein, auch wenn er/sie vlt. nicht von der Gemeinde/kreisfreien Stadt als Einsatzleiter nach §33 BHKG bestellt ist. Hattest du ja erwähnt, nur nicht unter diesem Namen.
@@vollelektrolysierer5773 vielen Dank für die Erklärung