Wie kann man beim Hauskauf sicher sein, dass es sich nicht um einen Schwarzbau handelt? Sind Abweichungen von den ursprünglich eingereichten Plänen für einen Umbau zulässig?
Sie müssen prüfen ob der Bestand, den Sie heute vorfinden, so durch die Baugenehmigung gedeckt ist. Letztlich sollten Sie vertraglich vom Verkäufer zusichern lassen, dass alles was Sie erwerben, auch so genehmigt ist.
Vielen Dank für Ihr Video. Ist es auch genehmigungspflichtig wenn ein großes Einfamilienhaus zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut wird, ohne dabei die Wohnfläche zu erweitern ? Vielen Dank schonmal und viele Grüße Lukas
Ja, auch das ist genehmigungspflichtig, weil sich die Anforderungen an den Brandschutz ändern bzw. erhöhen. Zudem könnte es bauplanungsrechtlich ausgeschlossen sein.
Was passiert eigentlich bei einen Sachwertgutachten wenn die Immobilie für ein Nachlassverzeuchnis erstellt wird, und Schwarzbauten vorhanden sind? Steigert das den Wert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Schwarzbau genehmigungsfähig ist kann man diesen bewerten, jedoch sind die Kosten der Genehmigung (Architektenhonorare, Gutachtenkosten, Kosten der behördlichen Genehmigung, mögliche bauliche Anpassungserfordernisse) in Abzug zu bringen. Der Wert des Schwarzbaus kann auch negativ sein. Dann ist der Wert um die Gebäudebeseitunungskosten (incl. aller Gemehmigungskosten) zu mindern und für das Schwarzbauwerk entsprechend zuvor kein Wertansatz zu bilden.
Leider kann ich die Frage ohne nähere Angaben nicht beantworten. Wenn es eine rechtliche Frage ist, darf ich die nicht beantworten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Pauschal gilt, dass gefühlt nahezu alles genehmigungspflichtig ist, was über Renovierungen hinaus geht.
Kann man mit Ihnen einen Anruftermin Wahrnehmen? Ich weiß nicht genau wo ihr Sitz ist. Aber ich würde mich gerne mit Ihnen über meine Immobilie unterhalten, die ich vor 2 Jahren ersteigert habe. Liebe Grüße Daniel
Sehr gerne. Melden Sie sich bei Bedarf einfach. Wenn ich nicht im Büro bin rufe ich dann später zurück. Unsere Rufnummer finden Sie unter www.immobilien-wuppertal.de
wichtiges Thema
Das Thema wird viel zu wenig berücksichtigt. Vielen Dank
Wie kann man beim Hauskauf sicher sein, dass es sich nicht um einen Schwarzbau handelt? Sind Abweichungen von den ursprünglich eingereichten Plänen für einen Umbau zulässig?
Sie müssen prüfen ob der Bestand, den Sie heute vorfinden, so durch die Baugenehmigung gedeckt ist. Letztlich sollten Sie vertraglich vom Verkäufer zusichern lassen, dass alles was Sie erwerben, auch so genehmigt ist.
Vielen Dank für Ihr Video. Ist es auch genehmigungspflichtig wenn ein großes Einfamilienhaus zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut wird, ohne dabei die Wohnfläche zu erweitern ?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Lukas
Ja, auch das ist genehmigungspflichtig, weil sich die Anforderungen an den Brandschutz ändern bzw. erhöhen. Zudem könnte es bauplanungsrechtlich ausgeschlossen sein.
Was passiert eigentlich bei einen Sachwertgutachten wenn die Immobilie für ein Nachlassverzeuchnis erstellt wird, und Schwarzbauten vorhanden sind? Steigert das den Wert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Schwarzbau genehmigungsfähig ist kann man diesen bewerten, jedoch sind die Kosten der Genehmigung (Architektenhonorare, Gutachtenkosten, Kosten der behördlichen Genehmigung, mögliche bauliche Anpassungserfordernisse) in Abzug zu bringen. Der Wert des Schwarzbaus kann auch negativ sein. Dann ist der Wert um die Gebäudebeseitunungskosten (incl. aller Gemehmigungskosten) zu mindern und für das Schwarzbauwerk entsprechend zuvor kein Wertansatz zu bilden.
Moin sind aufgestockte Abstellräume genehmigungpflichtig ? Gruss aus Herford
Leider kann ich die Frage ohne nähere Angaben nicht beantworten. Wenn es eine rechtliche Frage ist, darf ich die nicht beantworten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Pauschal gilt, dass gefühlt nahezu alles genehmigungspflichtig ist, was über Renovierungen hinaus geht.
Kann man mit Ihnen einen Anruftermin Wahrnehmen? Ich weiß nicht genau wo ihr Sitz ist. Aber ich würde mich gerne mit Ihnen über meine Immobilie unterhalten, die ich vor 2 Jahren ersteigert habe.
Liebe Grüße
Daniel
Sehr gerne. Melden Sie sich bei Bedarf einfach. Wenn ich nicht im Büro bin rufe ich dann später zurück. Unsere Rufnummer finden Sie unter www.immobilien-wuppertal.de