Firma in den USA gründen: LLC oder Corporation in Delaware? | Interview mit Dr. Andreas Striegel

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  • เผยแพร่เมื่อ 6 ก.ค. 2024
  • Die Besteuerung von Unternehmen in den USA kann, wie Christoph Juhn im Interview mit Dr. Andreas Striegel erarbeitet, sehr unterschiedlich ausfallen. Entsprechend vielschichtig muss man als deutscher Unternehmer die Gründung einer Gesellschaft in den USA im Vorfeld analysieren. Dabei spielt die Rechtsform eine ebenso große Rolle wie der Bundesstaat oder die Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts, die schließlich auch die Besteuerung in Deutschland stark beeinflussen.
    0:00 Einleitung & Intro
    2:40 Rechtsformen der USA
    7:57 Rechtstypenvergleich
    11:05 Betriebsstätte in der USA
    13:10 Steuerlast in der USA
    18:11 Hybride Gesellschaften
    21:53 Vor- & Nachteile der Corporation
    29:30 Fazit & Kontakt
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    Unsere Interviewreihe „100 Beste Steuergestaltungen“
    Seit geraumer Zeit interviewen wir die aus unserer Sicht 100 Besten Steuerberater in Deutschland zu ihren besten Steuergestaltungen. Heute war Prof. Dr. Christoph Juhn zu Gast bei Dr. jur. Andreas Striegel. Herr Dr. jur. Striegel ist Vorstand der MOORE Frankfurt AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und arbeitet als Rechtsanwalt und Steuerberater für die mainfort Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, die künftig als MOORE Legal Frankfurt GmbH die rechtliche Beratung für die Frankfurter MOORE-Einheiten übernimmt.
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
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    #USA #Gründung #Rechtsform

ความคิดเห็น • 21

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 ปีที่แล้ว +5

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

    • @BadboyMax1986
      @BadboyMax1986 3 ปีที่แล้ว +2

      Was noch fehlt in dem Gespräch ist, dass die LLC nach dem Wohnsitzland besteuert wird. Wohnt der Eigentümer also in Panama oder zum Beispiel Thailand ergeben sich daraus großartige Steuervorteile. Besonders Panama und Paraguay haben sehr schnelle Möglichkeit einen Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
      Bei der Delaware und sonstigen Bundesstaaten wo man anonym gründen kann muss man aber sagen, dass man dadurch als in Investor nur sehr schwer ein US Bankkonto bekommt. Die US Banken wollen meistens den Eigentümer wissen, deshalb gründen viele eine LLC in Florida.

  • @asdfmovie8849
    @asdfmovie8849 3 ปีที่แล้ว +14

    Super Video !
    Interessant wäre Gründung einer sarl in Luxemburg Vorteil Nachteile

  • @dagorgonzoladotco
    @dagorgonzoladotco 3 ปีที่แล้ว +9

    Sehr gut, muss ich mir aber noch 3-4x anhören, um es ganz zu verstehen :)! Wird gemacht

  • @mrmonkey4425
    @mrmonkey4425 3 ปีที่แล้ว +12

    Warum wird in dem Video überhaupt nicht auf die Möglichkeit eingegangen, die LLC steuerfrei als Disregarded Entity zu führen?

    • @c0nconc0n18
      @c0nconc0n18 ปีที่แล้ว +1

      Das ist dann eine BS. Sagt er im ersten Satz.

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 3 ปีที่แล้ว +2

    und schon wieder ein volltreffer Video. herzlichen Dank; verbleibt nur noch die Frage, wie heißt das Kunstwerkbild im Hintergrund und von wem stammt es?

  • @ichbins-oc5wp
    @ichbins-oc5wp 2 ปีที่แล้ว

    @Prof. Dr. Christoph Juhn könnten Sie das auch nochmal für Laien erklären? Leider kenne ich die Fachausdrücke alle nicht...

  • @no-limit88
    @no-limit88 ปีที่แล้ว +2

    Super Video, vielen Dank für die Infos. Ich habe eine Frage noch: Ich wohne in einem EU-Land, wo Kapitalbeteiligungen, einschließlich von Personengesellschaften, die als Einkünfte aus Aktien behandelt werden (Dividenden) nur mit 5% besteuert werden. Zählen die Ausschüttungen aus einer Single Member LLC auch als Dividende? Oder muss ich diese als Normales Einkommen aus Gewerbebetrieb ink. sozialversicherungesabgaben in meinen Steueransäsigen Land versteuern?

  • @yazzoss
    @yazzoss 3 ปีที่แล้ว +3

    Einspruch!
    Die LLC kann ohne weiteres - sehr einfach sogar - absolut steuerfrei geführt werden.
    Für eine Optimierung kann die LLC auch alternativ mit einer holding, aus Estland (OU), kombiniert werden.
    Also wir führen derzeit eine LLP (Limited Liability Partnership) in UK - eine Eier legende Wollmichsau - und alle Einkünfte sind steuerfrei.
    Das hängt ausnahmslos vom Management ab.
    Nur 'US sourced income' unterliegt einer Besteuerung.
    Aber das ist schnell geregelt.
    Denn wir gründen momentan eine LLC in Wyoming und diese wird, soweit alles steht, ebenfalls absolut steuerfrei betrieben werden können.

    • @MikiiWay
      @MikiiWay 3 ปีที่แล้ว +1

      Was machst du?

    • @yazzoss
      @yazzoss 3 ปีที่แล้ว +1

      @@MikiiWay Du kannst mich gerne privat anschreiben.

    • @XgiannettoX
      @XgiannettoX 3 ปีที่แล้ว +1

      @@yazzoss wo ist dein wohnsitz?

    • @spunktst8750
      @spunktst8750 2 ปีที่แล้ว

      Leider kann man dir nicht schreiben, magst du mir eine Nachricht senden? LG

    • @eckeecke5812
      @eckeecke5812 2 ปีที่แล้ว +1

      Hey Yazzoss,
      könntest du mir eine Mail zukommen lassen?
      Das Thema betrifft mich momentan und ich hätte ein paar fragen an dich, wenn du einen augenblick Zeit hättest.
      VG

  • @krisenherd
    @krisenherd 3 ปีที่แล้ว +3

    Weiß zufällig jemand, wo man das Bild/Gemälde im Hintergrund finden kann?

  • @peterschiffer3582
    @peterschiffer3582 2 ปีที่แล้ว

    Hallo. Habe Sie gefunden als ich nach einer Lösung wegen der Verlustverreschnungsgrenze gesucht habe. Ich verdiene noch nicht so viel, dass eine Trading GmbH sich lohnen wurde. Überhaupt, auch wenn ich vom Trading leben könnte erscheint mir eine Trading GmbH wie mit Kanonnen auf Spatzen schießen. Da ich eine Multileg-Strategie benutze bekomme ich Schwierigkeiten. Ich habe nachgeschaut, ich habe bereits Verluste von 75T Dollar produziert. Wenn ich nur 20T verreschnen kann wird sich das nie ausgehen. Frage: Es gibt wohl 2 Möglichkeiten (1) Ich tarde mit einer LLC und zahle Steuern in US. Frage: Durch DBA bezahle ich dann keine Steuern mehr in Deutschland? (2) Ich trade mit einer LLC und zahle keine Steuern in US. Frage: Ich zahle dann Steuern in Deutschland (als Privatperson in Deutschland)? Wenn das Stimmt welche und Wieviel ? Danke im Voraus. Bin Dankbar für jeden Tipp.

  • @AdrianWosniak
    @AdrianWosniak 2 ปีที่แล้ว +2

    Wie verhält es sich, wenn ich eine LLC gründen will und meine hautpgeschäftlichen Tätigkeiten in Deutschland stattfinden (sollen)?
    Muss ich zwingend eine Zweigesellschaft eröffnen? Hafte ich dann persönlich?

  • @TakeOnMe5
    @TakeOnMe5 ปีที่แล้ว

    Kurzgesagt also alles recht unsicher, schade.

  • @emanuelschuchart1788
    @emanuelschuchart1788 ปีที่แล้ว

    Der Herr hat sich Ahnung, aber er kann überhaupt nicht erklären.