Super Infos, besten Dank. Was darf ich aber als VORFELINITIATOR nun tun? Welche "Aufklärungsarbeit" darf ich schon vor der Wahl des Wahlvorstandes durchführen? Darf ich ein Rundmail an die Belegschaft verschicken und für die Kandidatur für den Wahlvorstand anwerben? Ich muss ja jetzt irgendwie die drei Gleichgesinnte finden.
Wie haben als Nicht-kirchliches Unternehmen eine Mitarbeitervertretung. Ist es möglich trotzdem einen richtigen Betriebsrat zu gründen? Zusätzlich zur MAV?
Da Sie sagen, dass sie in einem Nicht-kirlichen Unternehmen arbeiten, kann es sich bei Ihnen nur um ein kirchennahes Unternehmen handeln (Caritas, Diakonie, etc.) Wenn ihr Unternehmen die Rahmenbediungen erfüllt, dass bei ihm das kirchliche Selbstbestimmungsrecht greift (§ 140 GG), ist die Gründung eines Betriebsrats nicht möglich. Da sie ja, wie sie schreiben eine MAV haben und die nirgendwo in nicht-kirchlichen Unternehmen anzutreffen ist, wird das bei Ihnen wohl nicht möglich sein.
Clickbait. Wenn im Titel steht: "So geht's...", erwartet man auch halbwegs umfassende Informationen dazu direkt im Video statt nur Werbung. Dann besser: "Es ist einfacher als Du denkst." Das verspricht noch keine Information ohne individuelle Beratung.
Super Infos, besten Dank. Was darf ich aber als VORFELINITIATOR nun tun? Welche "Aufklärungsarbeit" darf ich schon vor der Wahl des Wahlvorstandes durchführen? Darf ich ein Rundmail an die Belegschaft verschicken und für die Kandidatur für den Wahlvorstand anwerben? Ich muss ja jetzt irgendwie die drei Gleichgesinnte finden.
Unternehmen Korian... Hat einen Europaweiten Betriebsrat, können wir trotzdem einen haben ?
Wie haben als Nicht-kirchliches Unternehmen eine Mitarbeitervertretung.
Ist es möglich trotzdem einen richtigen Betriebsrat zu gründen? Zusätzlich zur MAV?
Da Sie sagen, dass sie in einem Nicht-kirlichen Unternehmen arbeiten, kann es sich bei Ihnen nur um ein kirchennahes Unternehmen handeln (Caritas, Diakonie, etc.) Wenn ihr Unternehmen die Rahmenbediungen erfüllt, dass bei ihm das kirchliche Selbstbestimmungsrecht greift (§ 140 GG), ist die Gründung eines Betriebsrats nicht möglich. Da sie ja, wie sie schreiben eine MAV haben und die nirgendwo in nicht-kirchlichen Unternehmen anzutreffen ist, wird das bei Ihnen wohl nicht möglich sein.
@@herdifreund7715 Nein, das Unternehmen ist weder kirchlich, noch kirchennah und dennoch gibt es eine MAV.
Clickbait. Wenn im Titel steht: "So geht's...", erwartet man auch halbwegs umfassende Informationen dazu direkt im Video statt nur Werbung. Dann besser: "Es ist einfacher als Du denkst." Das verspricht noch keine Information ohne individuelle Beratung.