Tatsächlich wirkt es vielleicht so, das liegt aber nicht an "Unwillen" oder so, sondern an der Masse an Verfassungsbeschwerden, die eingereicht werden. Das Verfassungsgericht kriegt pro Jahr etwa 5000 Verfassungsbeschwerden. Fast alle davon sind von Privatpersonen. Davon sind nur 1,5 - 3% erfolgreich. Die anderen werden abgewiesen, zurückgenommen oder sonst erledigt. Dass die Quote so niedrig liegt, ist aber ein gutes Zeichen. Wäre sie höher, würde das bedeuten, dass die Gesetzgebung und die deutschen Gerichte viele Fehler in Hinblick auf ihre verfassungsrechtlichen Befugnisse machen. Es gibt außerdem Leute, für die das Einreichen von VerfBeschw - leider - quasi ein "Hobby" ist, die dann pro Jahr 80 Stück einreichen. Dass diese erfolgreich sind ist natürlich möglich und wird auch geprüft. Jeder Antrag wird gleich behandelt und gleich aufmerksam geprüft. Es sorgt nur dafür, dass die Zahl der abgewiesenen Beschwerden hoch geht. Als Illustration: viele berühmte Urteile, die man so kennt (Lüth, Caroline von Monaco, Soldaten sind Mörder ...) waren erfolgreiche Verfahren von Privatpersonen.
Mal eine Frage. Eine Beschwerde als Privatperson einzureichen ist doch aussichtslos oder?
Tatsächlich wirkt es vielleicht so, das liegt aber nicht an "Unwillen" oder so, sondern an der Masse an Verfassungsbeschwerden, die eingereicht werden. Das Verfassungsgericht kriegt pro Jahr etwa 5000 Verfassungsbeschwerden. Fast alle davon sind von Privatpersonen. Davon sind nur 1,5 - 3% erfolgreich. Die anderen werden abgewiesen, zurückgenommen oder sonst erledigt. Dass die Quote so niedrig liegt, ist aber ein gutes Zeichen. Wäre sie höher, würde das bedeuten, dass die Gesetzgebung und die deutschen Gerichte viele Fehler in Hinblick auf ihre verfassungsrechtlichen Befugnisse machen.
Es gibt außerdem Leute, für die das Einreichen von VerfBeschw - leider - quasi ein "Hobby" ist, die dann pro Jahr 80 Stück einreichen. Dass diese erfolgreich sind ist natürlich möglich und wird auch geprüft. Jeder Antrag wird gleich behandelt und gleich aufmerksam geprüft. Es sorgt nur dafür, dass die Zahl der abgewiesenen Beschwerden hoch geht.
Als Illustration: viele berühmte Urteile, die man so kennt (Lüth, Caroline von Monaco, Soldaten sind Mörder ...) waren erfolgreiche Verfahren von Privatpersonen.