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Echt super, ich habe mich vor 2 Tagen bei Drone Class angemeldet und habe heute die A2-Prüfung erfolgreich gemacht. Man muss nur den A1/A3 Schein und einen Ausweis bereit halten und schon kann es losgehen. 1x die Fragen bei Drone Class durchgegangen und dann ca. 4-6 Mal das Probeexamen durchgeführt. Dann die Prüdung, sehr bequen vom Sofa gemacht. Nun hole ich mir noch die Scheckkarte von Drohnen für meinen A2-Führerschein.
Ich habe auch den Drohnenführerschein in de Niederlanden gemacht, wohl schon in Februar 2021. Ich war und bin sehr zufrieden. Und übrigens sind deine Themen immer sehr interessant, lehrreich und praktisch. Auch deine Rhetorik ist gut. Ich besitze DJI Mavic 2 Pro.
Danke für den Tipp mit dem A2 Fernpilotenzeugnis. Habe Ihn gleich nach deinem ersten Video gemacht. Alles Super gelaufen, und die Prüfung gleich beim ersten mal geschafft. Danke für den Super Tipp
Online Drohenführerschein: A1 + A3 = test ist ein einfacher online test, wobei es keine direkte Überprüfung, mit externer Software oder person gibt während des tests. A2 = ist ein proctored Test. D.h. wir werden waehrend der Prüfung über eine Software etc. überwacht damit wir nicht schummeln können während des Tests. P.S. Wenn man die A1+A3 plus A2 als Onlinekurse auswählt hat man max.30 Tage Zeit die Online Prüfungen abzulegen. LG und viel Erfolg 😁
Gerade den Drohenführerschein beim ersten Anlauf bestanden und brauchte nur 5 Minuten für die 30 Fragen. Es ist sehr leicht! danke euch für den Rabatt!
Vielen Dank für den Hinweis. Anmelden, Stoff durchklicken und Prüfung dauert laut Webseite 6-10 Stunden. Ich habe nichtmal 90min gebraucht. Ist also großzügig geschätzt. ABER... Was allerdings vergessen wurde: Kurs kostet (mit Rabatt Code) 89 EUR. Das Ausstellen des Zertifikates allerdings nochmal zusätzlich 20 EUR. Habe den A2 eigentlich gar nicht benötigt, aber für 119 EUR und 90min Aufwand war es mir das dann doch wert. Falls man also mal in die Lage kommt, kann man direkt losfliegen und muss sich nicht zu erst um den Führerschein kümmern. Besten Dank für den Tip.
Die Verlosung der Mavic 3 habe ich leider leider verpasst. Den A2 würde ich auch noch machen, aber aktuell passt es zeitlich nicht. Im Dezember rum schaut’s zeitlich besser aus. Hoffe, dass solche Aktionen noch öfters kommen 🤗
Hallo, vielen Dank für auch dieses sehr informative Video. Habe den Führerschein auch mal flugs gemacht und es ist nicht mehr Arbeit als für den A1/A3 - sollte man also keine Angst vor haben und ist damit auf allen Seiten wasserdicht. Ich habe übrigends nur 79€ zahlen müssen. Auf Fragen reagieren die Kollegen in Holland prompt und präzise. Kann ich nur empfehlen.
Nach bestandener Prüfung hat es nur ein paar Stunden gedauert bis die Mail mit Anhang mich erreichte. Ich bin total happy den Schritt gewagt zu haben. Sehr gut war auch: Ich konnte in meiner Geschwindigkeit üben, lernen und die Prüfungsfragen immer und immer wieder durchgehen. Irgendwann habe ich gesagt: Nun ist es soweit!!! Und habe mit 100% bestanden. So gefällt mir das ^^ Danke für diesen wertvollen Tipp. Trotzdem habe ich noch zwei Fragen bitte: Auch wenn der Schein in der ganzen EU gilt, kann man den beim LBA auch in einen deutschen Schein umschreiben lassen? Und muss ich den alten A1/A3- Schein vom LBA nun löschen oder läuft der irgendwann aus?? Vielen Dank noch mal
Ich habe aufgrund eurer Empfehlung soeben den A2 Schein gemacht. Aufgepasst....Drone Class hat hier noch mal versteckte Kosten von 20€ für die Ausstellung des Zertifikats per Mail. Leider kann ich dieses Zertifikat bei euch im Shop jetzt nicht verwenden. Genauso wenig kann ich meine Fernpiloten ID beim LBA um das A2 Zertifikat ergänzen.... Das ist alles ein wenig ärgerlich.... Eine Aufklärung wäre super ;)
Wenn Du in Deutschland wohnst, dann ist es klar, dass Du die ID beim LBA nicht mit einem Niederländischen A2 "ergänzen" kannst, den der gilt in Deutschland nicht.
Danke für den super Tipp, habe den Führerschein direkt heute gemacht. Es gab allerdings Schwierigkeiten mit einem Mac da Google Crome installiert werden muss und eine Überwachungssoftware. Die muss Kamera und Mikrofon über die Sicherheitseinstellungen des Computers freigegeben werden. Das greift aber nur wenn Chrom wieder beendet wird und neu gestartet wird, wenn man das nicht weiß klappt das nie, weil man die Prüfung nicht starten kann. Für das Zertifikat fallen dann noch einmal 20 € zusätzlich an die vorher leider auch nicht angegeben wurden, denn was soll man mit einer bestandenen Prüfung wenn das Zertifikat nicht Bestandteil der Prüfung ist?
Für Menschen mit nur einem Tablet wie iPad oder so ist es nicht Möglich bei DroneClass den A2 Online zu machen. Man braucht zwingend einen PC oder Mac, alles andere wird nicht unterstützt. Bis zur Hardwareprüfung klappt alles bestens, aber wen es ans Eingemachte geht, bekommt man das erst mitgeteilt.
Hallo, Danke für den TIP, habe am Dienstag 09.08. meinen A2 bei Drone Class absolviert und bestanden, alles über deine Empfehlung. Bekomme ich jetzt vom LBA noch eine Bestätigung? Hatte ja bereits den A1 und A§ schon, habe jetzt eine NLD Registrierungsnummer bekommen, gilt dieser jetzt oder werde ich meine bisherige Nummer verwenden können und wie ist das mit dem Führerschein den ich mir über euch schon mal als Karte habe Drucken lassen?
Das würde ich auch gerne wissen. Stehe vor dem selben Problem. Ich habe ein Zertifikat von Drone Class für 20€ extra (!) per E-Mail bekommen, das ich aber im Drohnen.de Shop nicht verwenden kann.
Vom LBA kommt höchstens ein Bußgeldbescheid, wenn Du mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, und einem Niederländischen A2, in Deutschland eine entsprechende Drohen fliegst, da dies nicht zulässig ist.
@@ulrichg.3424 ok, ich habe selbst recherchiert. Ich vermute deine Aussage stammt noch aus einem älteren Gesetzestext. Aktuell wäre: Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Anweisungen vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder einer von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates benannten Stelle aus gestellt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Be dingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllt wurden: 02019R0947 - DE - 04.04.2022 - 004.003 - 25 Davor war es: Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder einer Stelle ausgestellt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllt wurde.
Wichtige Frage: Denn im shop gibt es nur welche für vom LBA ausgestellte Zertifikate. Zitat: Verfügbar nur für Führerscheine ausgestellt vom LBA in DEUTSCHLAND.
Was bringt es Dir den, eine mit Wohnsitz in Deutschland ohnehin ungültige Lizenz auch noch als Plastikkarte zu besitzen, und dafür zusätzlich Geld auszugeben?!
Mal wieder eine prima Vorstellung von eurer Seite -TOP - 👍 was mich aber ein wenig irritiert ist das ganze drum herum... besitze selber die Klassen A1+A3 - M2Pro 🚁 ...obwohl es NICHT eindeutig fest steht (!) mit der ganzen Klassifikation CE 1 - C50 (Grins) wird doch alles mächtig hoch gewirbelt 😲jeder der sich im Öffentlichen Verkehr bewegt - weis doch auch das er sich an die vorgegebenen Regeln zu halten hat !!! Wäre es den nicht besser mal abzuwarten - Wie sich die Behörden entscheiden ??? 🤦♂🤦♂beste Grüße von Bergflitzer Foto Dieter 🤗📷📷🎥🚁
Ich habe mich heute dort auch angemeldet und den Stoff 2 Mal durchgearbeitet.....und bin fit für die Prüfung. Leider finde ich nirgends Infos, was während der Online - Prüfung gefordert ist. Bei anderen Anbietern wird voll das Szenario verlangt, mit diversen Webcams etc. Hab da nichts gefunden.... hast Du da einen Link, oder Rat, was dort, während der Prüfung für Voraussetzungen sein müssen?
Gut und schön das ich dann weiß das ich mit diesem Führerschein mehr Freiheiten habe bei größeren Drohnen aber weiß das auch z.B.das Dji Aero Scope Überwachungssystem wenn es mich beim Fliegen erfassen sollte?
Hi, so ganz erschließt sich mir nicht, war der „Kleine“ dort im Bundle preislich ordentlich zu Buche schlägt (A1-A3 + A2 = 199€), während er beim LBA mit 25€ zu erhalten ist. Oder bringe ich etwas durcheinander?
habe die A2 Prüfung mit Übungen auch bei Drone Class vorgestern begonnen (A1/A2 schon vorhanden) und wollte heute die Prüfung absolvieren. Es ist leider nicht so easy da ich bei der Überwachungsfirma ProctorU einfach nicht weiter komme. Technische Voraussetzungen meinerseits sind alle gegeben. Hilfe vom Ausbilder kommt auch nicht (Button inaktiv). Letztlich ist es leider nicht so, das man wann und von wo auch immer "mal eben" die Prüfung nach den Übungen machen kann; sehr schade. Zum Glück bin ich über Trusted Shops abgesichert...
Welche Plakette muss dann am UAS angebracht werden? Sowohl die deutsche e-ID des A1/A3 als auch die NL-Nummer des A2 Scheins? Oder reicht es wenn nur die deutsche am UAS aufgebracht ist?
Hallo, ich habe den A2 innerhalb von 2 Stunden incl. Prüfung bei Droneclass durchgearbeitet. Im Anschluss direkt beantragt, A1/A3 hochgeladen und wenige Sekunden später das Fernpilotenzeugnis per Mail bekommen. Funktioniert anscheinend alles automatisiert. Die 20€ für die Ausstellung kommen jedoch noch hinzu.
@@paul_iV80x Hast du den ganzen Antragsprozess durchlaufen? A1/A3 hochgeladen? Dann evtl noch Spamordner kontrollieren. Ging bei mir innerhalb Sekunden.
Hallo! Da ich hier noch keinen mit dem Problem gefunden habe, liegt das wohl an mir... Ich habe den Test gemacht und bestanden :) Darauf hin habe ich eine Bescheinigung bekommen, die eine neue Piloten ID enthält. Meine Drohne ist aber unter meiner bisherigen PilotenID registriert. Ist das so korrekt? Rein theoretisch wäre damit meine Drohne nur mit meinem alten A1/A3 Schein verbunden und nicht mit meinem neuen A2? Danke an die Community für Tipps!
@@TheLux181 Freut mich, dass ich nicht alleine dastehe :) Das Problem ist ja, die Drohnen ID läuft aktuell über meine lba Registrierung und ist mit dem A1/A3 Schein gekoppelt. Somit zeigt die ID Of der Drohne, dass ich einen kleinen Schein habe. Reicht es dann im Zweifelsfall aus, den großen Schein bei Anfrage vorzuzeigen? Und deckt er auch die Drohne mit der „alten“ ID ab?
Nachtrag: nach diversen Mails an Drone Class B. V. hab ich nun vom niederländischen RDW das A2-Zeugnis bekommen. Vielleicht hing es mit dem Wochenende zusammen; wenn nicht, sollte Drone Class die Plattform deutlich besser strukturieren (ich wußte nie sofort oder von vorne herein wie der nächste Schritt aussieht). Vielleicht kann mir jemand noch bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen: ich bin beim LBA in der Klasse A1/A3 als Fernpilot (Fernpiloten-ID) registriert und habe dort auch eine UAS-Betreiber-ID. Beim niederländischen RDW bin ich nun ebenfalls registriert für die Kategorie A 2. Frage: muß ich noch irgendeiner Behörde eine Registrierung übermitteln oder geht das in Ordnung wenn ich mit der Mavic 3 pro (>900 gr.) ein niederländisches A2-Zertifikat habe aber eine deutsche UAS-Betreibernummer? Für eine kurze Antwort danke ich schonmal...
Hallo, habe seit neustem eine Drohne, jetzt fehlt mir noch der Führerschein dazu. Habe gerade gleich nach deinem Video bei Drone Class geschaut, da gibt es den A2 dann gibt es einen A1- A3+ A2 Zertifikat. Welchen brauche ich für die Dji Marvic 2 ? bauche ich vor dem A2 noch einen anderen ?
Zum Fliegen brauchst du erstmal den A1-A3 Führerschein du darfst allerdings nicht über Personen und Wohngebieten fliegen. Mit dem A2 darfst du auch in Wohngebieten fliegen.
Super Einfach gemacht. Aber bedenkt bitte es kommen noch einmal 20 Euro für die Ausstellung dazu. ACHTUNG....... Wen Ihr die 89 Eus bezahlt habt, versucht eine Ki euch nochmal Geld aus der Tasche zu ziehen, Es heißt dann das man 30 Tage länger lernen kann und Zugriff hat... Das ist allerdings Abzocke und Blödsinn,,, den JEDER der sich 2 Tage mit der Materie beschäftigt besteht mühelos die Prüfung. aber für 89 Eus ist es wirklich zui empfehlen. :)
Habe das Video relativ spät gesehen. Bevor man die A2 machen kann muss man den A1/A3 haben?. Habe ich fas richtig verstanden? Wäre dankbar, wenn mich jemand in einfachen worten aufklärt 👍.
In mehreren Kommentaren wurde gesagt, dass das NL-Zertifikat NICHT gültig sei, wenn man den Wohnsitz in D hätte. Wieso gibt es dazu keine “offizielle“ Erklärung vom Kanalbetreiber?
Auszug aus den FAQ vom LBA : Können Fernpiloten-Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten (z.B. der Niederlande) in meinem LBA-Nutzerkonto ergänzt werden? Wenn Sie ein offiziellen Fernpiloten-Nachweis (EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates erhalten haben, ist dieses in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Bitte beachten Sie, dass Sie in solchen Fällen als Fernpilot ebenfalls in dem Mitgliedsstaat geführt werden, von welchem der Nachweis ausgestellt wurde. Es ist keine Übertragung von Nachweisen andere EU-Mitgliedsstaaten o.Ä. in Ihr Nutzerkonto als Fernpilot oder UAS-Betreiber beim LBA möglich oder erforderlich. Den Nachweis müssen Sie separat führen.
6:18 Wie hast du diese Prüfung bestanden, wenn du solche falschen Aussagen machst? Mit einer Drohne bis 899g (Klasse C1) braucht man nur die "kleine" Prüfung A1/A3. Man ist damit in der Klasse A1 und darf über Wohngebiete fliegen, der direkte Überflug über unbeteiligte Personen sollte aber vermieden werden. Diese "grosse" Prüfung A2 brauch man nur für Drohnen bis 4kg (Klasse C2). Man ist damit in der Klasse A2 und darf über Wohngebiete fliegen, man muss aber je nach Flughöhe 30 bis 120m Abstand zu unbeteiligten Personen einhalten. Auch für das Fliegen der verlosten Drohne DJI Mavic 3 ist diese Prüfung nicht erforderlich.
Wenn Du mal das Datum des Videos anschaust, wirst Du schnell bemerken, daß dieses noch zu Zeiten der Übergangsregelung aufgenommen wurde (sage ich ja auch im Video). Und da ist meine Aussage zu 100% korrekt - alles über 250 Gramm darf nicht näher an Menschen. Ich rede da ja auch mit keinem Wort von einer Drohnenklasse ( die es da noch nicht gab ). Ab 6:50 spreche ich das auch nochmal grob an.. Also alles korrekt in dem Video (zum Zeitpunkt der Aufnahme) ;o)
Habe den A1/A3 damals beim LBA gemacht und die Kennzeichnung auf meiner Mavic Air2 angebracht. Jetzt habe ich Drohnenführerschein A2 in den Niederlande für die 89€ gemacht. Muss ich jetzt eigentlich meine Kennzeichnung auf der Drohne ändern oder bleibt die gleich?
Wenn Du Deine Drohne in den Niederlanden fliegen möchtest, und da Deinen Wohnsitz hast, vermutlich schon, musst Du mal die Niederländischen Behörden fragen.
Wollte gerade in Euerem Shop das Fernpilotenzeugnis A2 bestellen, aber es nimmt die Niederländische PDF nicht an, mach ich da etwas falsch? Kannst du mir helfen? Dank
Hallo, hatte das gleiche Problem, wenn man versucht, dass niederländische PDF hochzuladen, erscheint die Fehlermeldung, dass das Dokument verändert wurde. Dies war bei mir aber definitiv nicht der Fall, offensichtlich wird die Bescheinigung aus NL nicht akzeptiert. Schade, werde ich halt den Ausdruck mitführen müssen.
@@ulrichg.3424 Ich persönlich finde es einfach praktischer, die kleine Karte habe ich dann im Portemonnaie, welches ich sowieso immer dabei habe. Den DIN A4-Ausdruck darf ich nicht vergessen, da ich mehrere Fototaschen/Rucksäcke habe und je nach mitzunehmender Ausrüstung wähle (nehme meist auch DSLR mit). da kann es schnell passieren, das der Wisch in der falschen Tasche schlummert und man ihn im Bedarfsfall nicht dabei hat.
@@rheinfotograf Du hast mich nicht verstanden. Wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast, und nicht in den Niederlanden, dann bringt Dir dieser Niederländische Nachweis nichts, da er nicht von der für Dich zuständigen Stelle, oder einer Stelle die von dieser anerkannt wurde, ausgestellt worden ist. Damit kannst Du Dir das zusätzliche Geld für eine Plastikkarte sparen, dass Du nur dem hinterherwerfen würdest, dass Du bisher für die Sache unnötig ausgegeben hast.
Alles schön und gut, Rabatt hin oder her... aber man könnte den leuten auch erzählen, dass weitere "versteckte kosten" auf einen lauern. Bin bei einem end Betrag von 110€ ! So, jetzt will ich die Prüfung starten aber wo zum Teufel? Ich suche seit einer Stunde, kenne die Homepage mittlerweile mit jeder silbe auswendig, ich finde weder einen Button, noch n Hinweis wo ich die Prüfung absolvieren kann, geschweigedenn wo ich mich auf die Prüfung vorbereiten kann. Bin gerade sehr enttäuscht und finde es nicht cool, den Leuten vorzuenthalten, dass da weitere Kosten auf einen zukommen. Ich hoffe nur, dass ich mein Geld zurück bekomme.☝🏼😌
Muss ich zustimmen, man soll noch 20,- EUR nach bestandener Prüfung bezahlen für die Ausstellung des Zertifikats zahlen. Das ist meiner Meinung Betrug. Oder man sollte schreiben, dass man nur für den Lehrgang die 89/99 EUR zahlt.
Wenn man bedenkt, dass jemand mit Wohnsitz in Deutschland den Niederländischen Schein ohnehin nicht nutzen darf, ist das schon eine Menge Geld, die hier ausgegeben wird!
Es tut mir sehr leid, und ich möchte wirklich kein Spielverderber sein, aber dass auch beim "Drohnenführerschein" dass Wohnsitzprinzip gilt, dass ist hier schon klar, oder!?!? Wer in Deutschland wohnt, darf zwar in den Niederlanden 110€ für einen A2 ausgeben, aber in Deutschland nutzen darf man diesen dann eben nicht, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat! Ich hoffe, dass dies jeder weiß, da mit einem "ungültigen" Führerschein die gleiche Strafe droht, wie ganz ohne, und dies die Karriere als "Fernpilot" damit einen erheblichen Dämpfer bekommen kann! Es drohen nicht nur Bußgelder von bis zu 50.000€, sondern für jemanden der auch einen "echten" Pilotenschein hat, oder in der Zukunft erwerben will, der Verlust der "Luftfahrtrechtlichen Zuverlässigkeit".
Auszug aus den FAQ vom LBA : Können Fernpiloten-Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten (z.B. der Niederlande) in meinem LBA-Nutzerkonto ergänzt werden? Wenn Sie ein offiziellen Fernpiloten-Nachweis (EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates erhalten haben, ist dieses in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Bitte beachten Sie, dass Sie in solchen Fällen als Fernpilot ebenfalls in dem Mitgliedsstaat geführt werden, von welchem der Nachweis ausgestellt wurde. Es ist keine Übertragung von Nachweisen andere EU-Mitgliedsstaaten o.Ä. in Ihr Nutzerkonto als Fernpilot oder UAS-Betreiber beim LBA möglich oder erforderlich. Den Nachweis müssen Sie separat führen. Was ist daran jetzt "ungültig"?
@@AtzingerGmbH Der springende Punkt ist, dass die Lizenz dann gültig ist, wenn die Lizenz von der "zuständigen Behörde" ausgestellt ist. Klar ist der niederländische Schein in Deutschland und dem Rest Europa gültig! Das bestreitet keiner! Aber eben nicht für denjenigen, der in Deutschland wohnt, und mit den Niederlanden keinen Kontakt hat. In diesen Fällen ist die "zuständige Behörde" wie bei allen Lizenzen in der Luftfahrt, und z.B. auch beim PKW-Führerschein, eben vom Wohnsitz abhängig! Wer also zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lizenz nicht seit min. 185 Tagen in den Niederlanden gewohnt hat, für den ist eben die Niederländische Behörde nicht die "zuständige Behörde". Das hindert die Behörde nicht daran, die Lizenz auszustellen, ohne dies zu überprüfen, man darf die Lizenz dann nur eben nicht nutzen. Das ist der selbe Spaß, wie mit dem "Straßen"-Führerschein, den manche z.B. in Polen oder sonst wo machen wollen, wenn sie ihn z.B. wg. Trunkenheit verloren haben. Die bekommen den Führerschein auch problemlos ausgestellt, wenn sie damit in Deutschland erwischt werden, haben sie ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an der Haxe...! Nachlesen kann man dies in den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften, und es wird z.B. auch im LBA-Kurs zum A1/A3 explizit so erwähnt!
Hallo, Danke für den TIP, habe am Dienstag 09.08. meinen A2 bei Drone Class absolviert und bestanden, alles über deine Empfehlung. Bekomme ich jetzt vom LBA noch eine Bestätigung? Hatte ja bereits den A1 und A3 schon, habe jetzt eine NLD Registrierungsnummer bekommen, gilt dieser jetzt oder werde ich meine bisherige Nummer verwenden können und wie ist das mit dem Führerschein den ich mir über euch schon mal als Karte habe Drucken lassen?
Das LBA hat mit der Sache nichts zu tun. Eine Übernahme von der NLD zum LBA ist nicht möglich. Du hast nun 2 Betreiber Identitäten. Siehe auch die FAQs auf der LBA Webseite.
Solange Du nur einen Wohnsitz in Deutschland hast, brauchst Du Dir über eine in den Niederlanden ausgestellte Registrierung überhaupt keine Gedanken zu machen, die gilt nämlich für Dich nicht.
✺ EU Drohnenführerschein A2 online bei Drone Class ➤ bit.ly/3HUHe7O
✺ Alle Infos zum Fernpilotenzeugnis A2 ➤ bit.ly/3u5GpmO
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
✺ Drohnenversicherungen im Vergleich ➤ bit.ly/3q49xK6
✺ Drohne Registrierung - alle Infos ➤ bit.ly/3nVe2nH
✺ Die EU Drohnenverordnung - alle Details ➤ bit.ly/3nRJOle
Echt super, ich habe mich vor 2 Tagen bei Drone Class angemeldet und habe heute die A2-Prüfung erfolgreich gemacht. Man muss nur den A1/A3 Schein und einen Ausweis bereit halten und schon kann es losgehen. 1x die Fragen bei Drone Class durchgegangen und dann ca. 4-6 Mal das Probeexamen durchgeführt. Dann die Prüdung, sehr bequen vom Sofa gemacht. Nun hole ich mir noch die Scheckkarte von Drohnen für meinen A2-Führerschein.
Ich habe auch den Drohnenführerschein in de Niederlanden gemacht, wohl schon in Februar 2021. Ich war und bin sehr zufrieden. Und übrigens sind deine Themen immer sehr interessant, lehrreich und praktisch. Auch deine Rhetorik ist gut. Ich besitze DJI Mavic 2 Pro.
Vielen Dank! Freut mich!
Danke für den Tipp mit dem A2 Fernpilotenzeugnis. Habe Ihn gleich nach deinem ersten Video gemacht. Alles Super gelaufen, und die Prüfung gleich beim ersten mal geschafft. Danke für den Super Tipp
@ternocimadh5863 85 + 20
Glückwunsch dem glücklichen Gewinner 🥇
Viel Spaß mit dieser tollen Drohne 👍
Online Drohenführerschein:
A1 + A3 = test ist ein einfacher online test, wobei es keine direkte Überprüfung, mit externer Software oder person gibt während des tests.
A2 = ist ein proctored Test. D.h. wir werden waehrend der Prüfung über eine Software etc. überwacht damit wir nicht schummeln können während des Tests.
P.S. Wenn man die A1+A3 plus A2 als Onlinekurse auswählt hat man max.30 Tage Zeit die Online Prüfungen abzulegen.
LG und viel Erfolg 😁
Gerade den Drohenführerschein beim ersten Anlauf bestanden und brauchte nur 5 Minuten für die 30 Fragen. Es ist sehr leicht! danke euch für den Rabatt!
jo... das war echt easy :D jetzt habe ich einen NL Führerschein
Ich bin deinem Rat gefolgt und die Prüfung gerade bestanden. War alles esy. Ich kann es nur empfehlen. Danke für den Tipp.
Vielen Dank für den Hinweis.
Anmelden, Stoff durchklicken und Prüfung dauert laut Webseite 6-10 Stunden.
Ich habe nichtmal 90min gebraucht. Ist also großzügig geschätzt. ABER...
Was allerdings vergessen wurde: Kurs kostet (mit Rabatt Code) 89 EUR.
Das Ausstellen des Zertifikates allerdings nochmal zusätzlich 20 EUR.
Habe den A2 eigentlich gar nicht benötigt, aber für 119 EUR und 90min Aufwand war es mir das dann doch wert.
Falls man also mal in die Lage kommt, kann man direkt losfliegen und muss sich nicht zu erst um den Führerschein kümmern.
Besten Dank für den Tip.
Hallo, hab den Drohnenführerschein bei Euch schon gemacht. Super geklappt. Nur zu empfehlen.
Habe es gerade dort gemacht, habe 30 Minuten für den Kurs sowie 28 Minuten für die Prüfung gebraucht , extrem easy!
danke für den code! wegen dir mache ich den nächste woche ^^
Die Verlosung der Mavic 3 habe ich leider leider verpasst. Den A2 würde ich auch noch machen, aber aktuell passt es zeitlich nicht. Im Dezember rum schaut’s zeitlich besser aus.
Hoffe, dass solche Aktionen noch öfters kommen 🤗
gut das wir das jetzt wissen, das wird den umfallenden Reissack in China sehr interessieren
Hallo, vielen Dank für auch dieses sehr informative Video. Habe den Führerschein auch mal flugs gemacht und es ist nicht mehr Arbeit als für den A1/A3 - sollte man also keine Angst vor haben und ist damit auf allen Seiten wasserdicht. Ich habe übrigends nur 79€ zahlen müssen. Auf Fragen reagieren die Kollegen in Holland prompt und präzise. Kann ich nur empfehlen.
Nach bestandener Prüfung hat es nur ein paar Stunden gedauert bis die Mail mit Anhang mich erreichte. Ich bin total happy den Schritt gewagt zu haben. Sehr gut war auch: Ich konnte in meiner Geschwindigkeit üben, lernen und die Prüfungsfragen immer und immer wieder durchgehen. Irgendwann habe ich gesagt: Nun ist es soweit!!! Und habe mit 100% bestanden. So gefällt mir das ^^
Danke für diesen wertvollen Tipp. Trotzdem habe ich noch zwei Fragen bitte: Auch wenn der Schein in der ganzen EU gilt, kann man den beim LBA auch in einen deutschen Schein umschreiben lassen? Und muss ich den alten A1/A3- Schein vom LBA nun löschen oder läuft der irgendwann aus??
Vielen Dank noch mal
Ich habe aufgrund eurer Empfehlung soeben den A2 Schein gemacht. Aufgepasst....Drone Class hat hier noch mal versteckte Kosten von 20€ für die Ausstellung des Zertifikats per Mail. Leider kann ich dieses Zertifikat bei euch im Shop jetzt nicht verwenden.
Genauso wenig kann ich meine Fernpiloten ID beim LBA um das A2 Zertifikat ergänzen....
Das ist alles ein wenig ärgerlich....
Eine Aufklärung wäre super ;)
Hallo,
das ist überall so - das sind die Gebühren von den Behörden zur Ausstellung - das erheben so gut wie alle Behörden soweit ich weiß..
Gruß
Wenn Du in Deutschland wohnst, dann ist es klar, dass Du die ID beim LBA nicht mit einem Niederländischen A2 "ergänzen" kannst, den der gilt in Deutschland nicht.
Danke für den super Tipp, habe den Führerschein direkt heute gemacht. Es gab allerdings Schwierigkeiten mit einem Mac da Google Crome installiert werden muss und eine Überwachungssoftware. Die muss Kamera und Mikrofon über die Sicherheitseinstellungen des Computers freigegeben werden. Das greift aber nur wenn Chrom wieder beendet wird und neu gestartet wird, wenn man das nicht weiß klappt das nie, weil man die Prüfung nicht starten kann. Für das Zertifikat fallen dann noch einmal 20 € zusätzlich an die vorher leider auch nicht angegeben wurden, denn was soll man mit einer bestandenen Prüfung wenn das Zertifikat nicht Bestandteil der Prüfung ist?
Für Menschen mit nur einem Tablet wie iPad oder so ist es nicht Möglich bei DroneClass den A2 Online zu machen. Man braucht zwingend einen PC oder Mac, alles andere wird nicht unterstützt. Bis zur Hardwareprüfung klappt alles bestens, aber wen es ans Eingemachte geht, bekommt man das erst mitgeteilt.
Hallo,
schreib die doch mal per eMail an - ich haben schon von vielen gehört, wo das dann direkt schnell gelöst wurde!
Gruß
Hallo, Danke für den TIP, habe am Dienstag 09.08. meinen A2 bei Drone Class absolviert und bestanden, alles über deine Empfehlung. Bekomme ich jetzt vom LBA noch eine Bestätigung? Hatte ja bereits den A1 und A§ schon, habe jetzt eine NLD Registrierungsnummer bekommen, gilt dieser jetzt oder werde ich meine bisherige Nummer verwenden können und wie ist das mit dem Führerschein den ich mir über euch schon mal als Karte habe Drucken lassen?
Das würde ich auch gerne wissen. Stehe vor dem selben Problem. Ich habe ein Zertifikat von Drone Class für 20€ extra (!) per E-Mail bekommen, das ich aber im Drohnen.de Shop nicht verwenden kann.
Vom LBA kommt höchstens ein Bußgeldbescheid, wenn Du mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, und einem Niederländischen A2, in Deutschland eine entsprechende Drohen fliegst, da dies nicht zulässig ist.
@@ulrichg.3424 ok, ich habe selbst recherchiert. Ich vermute deine Aussage stammt noch aus einem älteren Gesetzestext.
Aktuell wäre: Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Anweisungen vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder einer von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates benannten Stelle aus gestellt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Be dingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllt wurden:
02019R0947 - DE - 04.04.2022 - 004.003 - 25
Davor war es:
Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder einer Stelle ausgestellt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllt wurde.
Und wie kann ich diesen dann als Karte Drucken lasen?
Wichtige Frage: Denn im shop gibt es nur welche für vom LBA ausgestellte Zertifikate. Zitat: Verfügbar nur für Führerscheine ausgestellt vom LBA in DEUTSCHLAND.
Was bringt es Dir den, eine mit Wohnsitz in Deutschland ohnehin ungültige Lizenz auch noch als Plastikkarte zu besitzen, und dafür zusätzlich Geld auszugeben?!
dieser ulrich 🤣
Bei Drone Class ist die Onlineprüfung auch mit Kamera?
Mal wieder eine prima Vorstellung von eurer Seite -TOP - 👍 was mich aber ein wenig irritiert ist das ganze drum herum... besitze selber die Klassen A1+A3 - M2Pro 🚁
...obwohl es NICHT eindeutig fest steht (!) mit der ganzen Klassifikation CE 1 - C50 (Grins) wird doch alles mächtig hoch gewirbelt 😲jeder der sich im Öffentlichen Verkehr bewegt - weis doch auch das er sich an die vorgegebenen Regeln zu halten hat !!!
Wäre es den nicht besser mal abzuwarten - Wie sich die Behörden entscheiden ??? 🤦♂🤦♂beste Grüße von Bergflitzer Foto Dieter 🤗📷📷🎥🚁
Was steht den da "nicht fest"?
Reine Skulation 😖
Was soll „Spekulation“ sein?
Es steht doch alles in den Gesetzen und EU-Verordnungen, man muss das nur lesen!
Ich habe mich heute dort auch angemeldet und den Stoff 2 Mal durchgearbeitet.....und bin fit für die Prüfung. Leider finde ich nirgends Infos, was während der Online - Prüfung gefordert ist. Bei anderen Anbietern wird voll das Szenario verlangt, mit diversen Webcams etc. Hab da nichts gefunden.... hast Du da einen Link, oder Rat, was dort, während der Prüfung für Voraussetzungen sein müssen?
Gut und schön das ich dann weiß das ich mit diesem Führerschein mehr Freiheiten habe bei größeren Drohnen aber weiß das auch z.B.das Dji Aero Scope Überwachungssystem wenn es mich beim Fliegen erfassen sollte?
Hi, so ganz erschließt sich mir nicht, war der „Kleine“ dort im Bundle preislich ordentlich zu Buche schlägt (A1-A3 + A2 = 199€), während er beim LBA mit 25€ zu erhalten ist. Oder bringe ich etwas durcheinander?
habe die A2 Prüfung mit Übungen auch bei Drone Class vorgestern begonnen (A1/A2 schon vorhanden) und wollte heute die Prüfung absolvieren. Es ist leider nicht so easy da ich bei der Überwachungsfirma ProctorU einfach nicht weiter komme. Technische Voraussetzungen meinerseits sind alle gegeben. Hilfe vom Ausbilder kommt auch nicht (Button inaktiv). Letztlich ist es leider nicht so, das man wann und von wo auch immer "mal eben" die Prüfung nach den Übungen machen kann; sehr schade. Zum Glück bin ich über Trusted Shops abgesichert...
Welche Plakette muss dann am UAS angebracht werden? Sowohl die deutsche e-ID des A1/A3 als auch die NL-Nummer des A2 Scheins? Oder reicht es wenn nur die deutsche am UAS aufgebracht ist?
Die Frage stelle ich mir jetzt auch
am UAS wird nur die Registrierungs nummer angebracht, unabhängig von A1/A3 oder A2
Also : keine A1/A3 oder A2 am UAS
Hallo, ich habe den A2 innerhalb von 2 Stunden incl. Prüfung bei Droneclass durchgearbeitet. Im Anschluss direkt beantragt, A1/A3 hochgeladen und wenige Sekunden später das Fernpilotenzeugnis per Mail bekommen. Funktioniert anscheinend alles automatisiert. Die 20€ für die Ausstellung kommen jedoch noch hinzu.
@@paul_iV80x Hast du den ganzen Antragsprozess durchlaufen? A1/A3 hochgeladen? Dann evtl noch Spamordner kontrollieren. Ging bei mir innerhalb Sekunden.
@@paul_iV80x Ja schon klar hatte innerhalb von ein paar Minuten nach dem hochladen den Niederländischen A2
@@paul_iV80x Schade, dass Du das nur mit Wohnsitz in den Niederlanden legal nutzen kannst…
Was ist der Unterschied zwischen RDW und LBA oben rechts auf dem drohnenführerschein?
Hallo! Da ich hier noch keinen mit dem Problem gefunden habe, liegt das wohl an mir... Ich habe den Test gemacht und bestanden :) Darauf hin habe ich eine Bescheinigung bekommen, die eine neue Piloten ID enthält. Meine Drohne ist aber unter meiner bisherigen PilotenID registriert. Ist das so korrekt? Rein theoretisch wäre damit meine Drohne nur mit meinem alten A1/A3 Schein verbunden und nicht mit meinem neuen A2?
Danke an die Community für Tipps!
@@TheLux181 Freut mich, dass ich nicht alleine dastehe :) Das Problem ist ja, die Drohnen ID läuft aktuell über meine lba Registrierung und ist mit dem A1/A3 Schein gekoppelt. Somit zeigt die ID Of der Drohne, dass ich einen kleinen Schein habe. Reicht es dann im Zweifelsfall aus, den großen Schein bei Anfrage vorzuzeigen? Und deckt er auch die Drohne mit der „alten“ ID ab?
@@TheLux181 Aber mach nicht Deine Piloten ID an die Drohne! An die Drohne kommt nur die e-ID!
@@TheLux181 Und Du wohnst auch in den Niederlanden? Oder warum meinst Du Deine Drohne mit der niederländischen ID in Deutschland betreiben zu können?
@@ulrichg.3424 Ich habe da was verwechselt - sorry. Hat sich erledigt :)
@@TheLux181 Jetzt bin ich gespannt, was man da verwechseln kann?🤔
Wie läuft die A2 Prüfung bei Drone Class ab?
Nachtrag: nach diversen Mails an Drone Class B. V. hab ich nun vom niederländischen RDW das A2-Zeugnis bekommen. Vielleicht hing es mit dem Wochenende zusammen; wenn nicht, sollte Drone Class die Plattform deutlich besser strukturieren (ich wußte nie sofort oder von vorne herein wie der nächste Schritt aussieht).
Vielleicht kann mir jemand noch bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen: ich bin beim LBA in der Klasse A1/A3 als Fernpilot (Fernpiloten-ID) registriert und habe dort auch eine UAS-Betreiber-ID. Beim niederländischen RDW bin ich nun ebenfalls registriert für die Kategorie A 2.
Frage: muß ich noch irgendeiner Behörde eine Registrierung übermitteln oder geht das in Ordnung wenn ich mit der Mavic 3 pro (>900 gr.) ein niederländisches A2-Zertifikat habe aber eine deutsche UAS-Betreibernummer? Für eine kurze Antwort danke ich schonmal...
Hallo, habe seit neustem eine Drohne, jetzt fehlt mir noch der Führerschein dazu. Habe gerade gleich nach deinem Video bei Drone Class geschaut, da gibt es den A2 dann gibt es einen A1- A3+ A2 Zertifikat. Welchen brauche ich für die Dji Marvic 2 ? bauche ich vor dem A2 noch einen anderen ?
Zum Fliegen brauchst du erstmal den A1-A3 Führerschein du darfst allerdings nicht über Personen und Wohngebieten fliegen. Mit dem A2 darfst du auch in Wohngebieten fliegen.
Super Einfach gemacht. Aber bedenkt bitte es kommen noch einmal 20 Euro für die Ausstellung dazu. ACHTUNG....... Wen Ihr die 89 Eus bezahlt habt, versucht eine Ki euch nochmal Geld aus der Tasche zu ziehen, Es heißt dann das man 30 Tage länger lernen kann und Zugriff hat... Das ist allerdings Abzocke und Blödsinn,,, den JEDER der sich 2 Tage mit der Materie beschäftigt besteht mühelos die Prüfung. aber für 89 Eus ist es wirklich zui empfehlen. :)
Habe das Video relativ spät gesehen. Bevor man die A2 machen kann muss man den A1/A3 haben?. Habe ich fas richtig verstanden?
Wäre dankbar, wenn mich jemand in einfachen worten aufklärt 👍.
In mehreren Kommentaren wurde gesagt, dass das NL-Zertifikat NICHT gültig sei, wenn man den Wohnsitz in D hätte. Wieso gibt es dazu keine “offizielle“ Erklärung vom Kanalbetreiber?
Dazu hätte ich auch gerne ein Statement, denn dann wäre der Schein fürn Ar… ;-)
Im Video hieß es EU weit gültig
Auszug aus den FAQ vom LBA :
Können Fernpiloten-Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten (z.B. der Niederlande) in meinem LBA-Nutzerkonto ergänzt werden?
Wenn Sie ein offiziellen Fernpiloten-Nachweis (EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates erhalten haben, ist dieses in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Bitte beachten Sie, dass Sie in solchen Fällen als Fernpilot ebenfalls in dem Mitgliedsstaat geführt werden, von welchem der Nachweis ausgestellt wurde. Es ist keine Übertragung von Nachweisen andere EU-Mitgliedsstaaten o.Ä. in Ihr Nutzerkonto als Fernpilot oder UAS-Betreiber beim LBA möglich oder erforderlich. Den Nachweis müssen Sie separat führen.
@@TheLux181
Danke für die kompetente Antwort.
Da hätte „Drohnen“ diesen Falschinformationen doch gleich widersprechen müssen.
Darf man mit dem A2 Drohnenführerschein eine Eigenbau FPV Drohne unter 1kg dann in den A2 Regeln fliegen?
6:18 Wie hast du diese Prüfung bestanden, wenn du solche falschen Aussagen machst? Mit einer Drohne bis 899g (Klasse C1) braucht man nur die "kleine" Prüfung A1/A3. Man ist damit in der Klasse A1 und darf über Wohngebiete fliegen, der direkte Überflug über unbeteiligte Personen sollte aber vermieden werden. Diese "grosse" Prüfung A2 brauch man nur für Drohnen bis 4kg (Klasse C2). Man ist damit in der Klasse A2 und darf über Wohngebiete fliegen, man muss aber je nach Flughöhe 30 bis 120m Abstand zu unbeteiligten Personen einhalten. Auch für das Fliegen der verlosten Drohne DJI Mavic 3 ist diese Prüfung nicht erforderlich.
Wenn Du mal das Datum des Videos anschaust, wirst Du schnell bemerken, daß dieses noch zu Zeiten der Übergangsregelung aufgenommen wurde (sage ich ja auch im Video). Und da ist meine Aussage zu 100% korrekt - alles über 250 Gramm darf nicht näher an Menschen. Ich rede da ja auch mit keinem Wort von einer Drohnenklasse ( die es da noch nicht gab ). Ab 6:50 spreche ich das auch nochmal grob an..
Also alles korrekt in dem Video (zum Zeitpunkt der Aufnahme) ;o)
Habe den A1/A3 damals beim LBA gemacht und die Kennzeichnung auf meiner Mavic Air2 angebracht. Jetzt habe ich Drohnenführerschein A2 in den Niederlande für die 89€ gemacht. Muss ich jetzt eigentlich meine Kennzeichnung auf der Drohne ändern oder bleibt die gleich?
Wenn Du die Drohne in Deutschland fliegen willst, bleibt die dran. Was den sonst?
Wenn ich den a1/a3 bei der LBA schon habe und dann den Niederländischen A2 mache bekomme ich dann eine 2te E-id?
Wenn Du Deine Drohne in den Niederlanden fliegen möchtest, und da Deinen Wohnsitz hast, vermutlich schon, musst Du mal die Niederländischen Behörden fragen.
Wollte gerade in Euerem Shop das Fernpilotenzeugnis A2 bestellen, aber es nimmt die Niederländische PDF nicht an, mach ich da etwas falsch? Kannst du mir helfen? Dank
Hallo, hatte das gleiche Problem, wenn man versucht, dass niederländische PDF hochzuladen, erscheint die Fehlermeldung, dass das Dokument verändert wurde. Dies war bei mir aber definitiv nicht der Fall, offensichtlich wird die Bescheinigung aus NL nicht akzeptiert. Schade, werde ich halt den Ausdruck mitführen müssen.
@@rheinfotograf Danke für deine Antwort, habe genau das gleiche gemacht. Noch ein schönes Wochenende.
Warum wollt ihr noch zusätzlich Geld für ein wertloses Plastikkärtchen ausgeben?
@@ulrichg.3424 Ich persönlich finde es einfach praktischer, die kleine Karte habe ich dann im Portemonnaie, welches ich sowieso immer dabei habe. Den DIN A4-Ausdruck darf ich nicht vergessen, da ich mehrere Fototaschen/Rucksäcke habe und je nach mitzunehmender Ausrüstung wähle (nehme meist auch DSLR mit). da kann es schnell passieren, das der Wisch in der falschen Tasche schlummert und man ihn im Bedarfsfall nicht dabei hat.
@@rheinfotograf Du hast mich nicht verstanden. Wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast, und nicht in den Niederlanden, dann bringt Dir dieser Niederländische Nachweis nichts, da er nicht von der für Dich zuständigen Stelle, oder einer Stelle die von dieser anerkannt wurde, ausgestellt worden ist.
Damit kannst Du Dir das zusätzliche Geld für eine Plastikkarte sparen, dass Du nur dem hinterherwerfen würdest, dass Du bisher für die Sache unnötig ausgegeben hast.
Kontrolliert eigentlich irgendwer den Schein? Hab den Kleinen, flieg aber seit über nem Jahr die Air 2
wo gibt es denn diese Karte für den Geldbeutel her vom Führerschein?
eBay
Alles schön und gut, Rabatt hin oder her... aber man könnte den leuten auch erzählen, dass weitere "versteckte kosten" auf einen lauern. Bin bei einem end Betrag von 110€ !
So, jetzt will ich die Prüfung starten aber wo zum Teufel? Ich suche seit einer Stunde, kenne die Homepage mittlerweile mit jeder silbe auswendig, ich finde weder einen Button, noch n Hinweis wo ich die Prüfung absolvieren kann, geschweigedenn wo ich mich auf die Prüfung vorbereiten kann.
Bin gerade sehr enttäuscht und finde es nicht cool, den Leuten vorzuenthalten, dass da weitere Kosten auf einen zukommen.
Ich hoffe nur, dass ich mein Geld zurück bekomme.☝🏼😌
Muss ich zustimmen, man soll noch 20,- EUR nach bestandener Prüfung bezahlen für die Ausstellung des Zertifikats zahlen. Das ist meiner Meinung Betrug. Oder man sollte schreiben, dass man nur für den Lehrgang die 89/99 EUR zahlt.
Wenn man bedenkt, dass jemand mit Wohnsitz in Deutschland den Niederländischen Schein ohnehin nicht nutzen darf, ist das schon eine Menge Geld, die hier ausgegeben wird!
Es tut mir sehr leid, und ich möchte wirklich kein Spielverderber sein, aber dass auch beim "Drohnenführerschein" dass Wohnsitzprinzip gilt, dass ist hier schon klar, oder!?!?
Wer in Deutschland wohnt, darf zwar in den Niederlanden 110€ für einen A2 ausgeben, aber in Deutschland nutzen darf man diesen dann eben nicht, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat!
Ich hoffe, dass dies jeder weiß, da mit einem "ungültigen" Führerschein die gleiche Strafe droht, wie ganz ohne, und dies die Karriere als "Fernpilot" damit einen erheblichen Dämpfer bekommen kann!
Es drohen nicht nur Bußgelder von bis zu 50.000€, sondern für jemanden der auch einen "echten" Pilotenschein hat, oder in der Zukunft erwerben will, der Verlust der "Luftfahrtrechtlichen Zuverlässigkeit".
Auszug aus den FAQ vom LBA :
Können Fernpiloten-Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten (z.B. der Niederlande) in meinem LBA-Nutzerkonto ergänzt werden?
Wenn Sie ein offiziellen Fernpiloten-Nachweis (EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates erhalten haben, ist dieses in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Bitte beachten Sie, dass Sie in solchen Fällen als Fernpilot ebenfalls in dem Mitgliedsstaat geführt werden, von welchem der Nachweis ausgestellt wurde. Es ist keine Übertragung von Nachweisen andere EU-Mitgliedsstaaten o.Ä. in Ihr Nutzerkonto als Fernpilot oder UAS-Betreiber beim LBA möglich oder erforderlich. Den Nachweis müssen Sie separat führen.
Was ist daran jetzt "ungültig"?
@Ulrich: Hast Du für Deine Behauptung auch eine verlässliche Quelle parat?
@@AtzingerGmbH Der springende Punkt ist, dass die Lizenz dann gültig ist, wenn die Lizenz von der "zuständigen Behörde" ausgestellt ist.
Klar ist der niederländische Schein in Deutschland und dem Rest Europa gültig! Das bestreitet keiner!
Aber eben nicht für denjenigen, der in Deutschland wohnt, und mit den Niederlanden keinen Kontakt hat. In diesen Fällen ist die "zuständige Behörde" wie bei allen Lizenzen in der Luftfahrt, und z.B. auch beim PKW-Führerschein, eben vom Wohnsitz abhängig!
Wer also zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lizenz nicht seit min. 185 Tagen in den Niederlanden gewohnt hat, für den ist eben die Niederländische Behörde nicht die "zuständige Behörde".
Das hindert die Behörde nicht daran, die Lizenz auszustellen, ohne dies zu überprüfen, man darf die Lizenz dann nur eben nicht nutzen.
Das ist der selbe Spaß, wie mit dem "Straßen"-Führerschein, den manche z.B. in Polen oder sonst wo machen wollen, wenn sie ihn z.B. wg. Trunkenheit verloren haben.
Die bekommen den Führerschein auch problemlos ausgestellt, wenn sie damit in Deutschland erwischt werden, haben sie ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an der Haxe...!
Nachlesen kann man dies in den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften, und es wird z.B. auch im LBA-Kurs zum A1/A3 explizit so erwähnt!
Hallo, Danke für den TIP, habe am Dienstag 09.08. meinen A2 bei Drone Class absolviert und bestanden, alles über deine Empfehlung. Bekomme ich jetzt vom LBA noch eine Bestätigung? Hatte ja bereits den A1 und A3 schon, habe jetzt eine NLD Registrierungsnummer bekommen, gilt dieser jetzt oder werde ich meine bisherige Nummer verwenden können und wie ist das mit dem Führerschein den ich mir über euch schon mal als Karte habe Drucken lassen?
Das LBA hat mit der Sache nichts zu tun. Eine Übernahme von der NLD zum LBA ist nicht möglich. Du hast nun 2 Betreiber Identitäten. Siehe auch die FAQs auf der LBA Webseite.
@@beesybaer Aber das würde ja bei einer erneuten Registrierung noch mal Kosten verursachen? Ich bin da ja schon mit A1/A3 registriert!?
@@Kahmoon nein, du bist bei lba dann mit deinem a1/a3 registriert und in der Niederlande mit a2. Musst halt zwei Zertifikate mitführen.
@@beesybaer Wenn das ausreichend ist, ist das kein Problem.
Solange Du nur einen Wohnsitz in Deutschland hast, brauchst Du Dir über eine in den Niederlanden ausgestellte Registrierung überhaupt keine Gedanken zu machen, die gilt nämlich für Dich nicht.