Gibt es zur Grunderwerbsteuer schon Neuigkeiten? Ich finde das besonders wichtig. Folgender Plan: Als Geschwister A (70%) und B (30%) von Mutter Haus kaufen (Grunderwebsteuerfrei), dann die Immobilie in eine neue eGbR einbringen (Nach §5 Grunderwerbsteuergesetz) müsste das komplett steuerfrei sein. Dann nach 10 Jahren verkauft B seinen 30% Anteil an einen neuen Gesellschafter C (nach meiner Auffassung eines Share Deals müsste das Grunderwerbsteuerfrei sein). Korrekt? Vor allem müsste doch §24 Grunderwerbsteuergesetz sicherstellen, dass es weiterhin als Gesamthandsvermögen angesehen wird oder entfällt dieser Paragraph nun? Ich habe bisher noch kein "entfällt" im Gesetzestext gesehen. Zudem sind außenwirksame eGbRs nach dem Umwandlungsrecht auch in eine GmbH steuerfrei umwandelbar, falls ich das richtig verstanden habe.
Leider können wir über die Kommentare keine Einzelfallberatung machen, da durch die Komplexität des Steuerrechts oftmals schon Kleinigkeiten zu anderen Ergebnissen führt. Bitte wende Dich an einen Steuerberater Deines Vertrauens. Wir können gerne zur Grunderwerbsteuer bei eGbR nochmal ein gesondertes Video machen.
@@daubbuergelin Ja vollkommen richtig. Verzeihung. Mir ging es eigentlich auch nur darum, dass § 24 ja eine Art Übergangs der Gesamthandsregelung für die Grunderwerbsteuer bis Ende 2026 ermöglicht. Das kam mir hier nur zu kurz.
Das hängt davon ab, aus wie vielen Gesellschaftern eine GbR besteht. Eine Einzelperson kann keine GbR sein. Wenn also bei zwei Gesellschaftern einer ausscheidet, kann keine GbR mehr bestehen. Das bedeutet aber nicht, dass das Unternehmen aufgelöst wird. Im Zweifel wechselt es "nur" von GbR zu Einzelunternehmen.
Auch von mir vielen Dank! Prima erklärt, sehr sympathisch!
Freut uns sehr!
Vielen Dank! Hat mir sehr geholfen, schön einfach erklärt
Das freut uns!
Echt gut!!
Danke, lass gerne ein Abo da!
Gibt es zur Grunderwerbsteuer schon Neuigkeiten? Ich finde das besonders wichtig. Folgender Plan: Als Geschwister A (70%) und B (30%) von Mutter Haus kaufen (Grunderwebsteuerfrei), dann die Immobilie in eine neue eGbR einbringen (Nach §5 Grunderwerbsteuergesetz) müsste das komplett steuerfrei sein. Dann nach 10 Jahren verkauft B seinen 30% Anteil an einen neuen Gesellschafter C (nach meiner Auffassung eines Share Deals müsste das Grunderwerbsteuerfrei sein). Korrekt? Vor allem müsste doch §24 Grunderwerbsteuergesetz sicherstellen, dass es weiterhin als Gesamthandsvermögen angesehen wird oder entfällt dieser Paragraph nun? Ich habe bisher noch kein "entfällt" im Gesetzestext gesehen. Zudem sind außenwirksame eGbRs nach dem Umwandlungsrecht auch in eine GmbH steuerfrei umwandelbar, falls ich das richtig verstanden habe.
Leider können wir über die Kommentare keine Einzelfallberatung machen, da durch die Komplexität des Steuerrechts oftmals schon Kleinigkeiten zu anderen Ergebnissen führt. Bitte wende Dich an einen Steuerberater Deines Vertrauens. Wir können gerne zur Grunderwerbsteuer bei eGbR nochmal ein gesondertes Video machen.
@@daubbuergelin Ja vollkommen richtig. Verzeihung. Mir ging es eigentlich auch nur darum, dass § 24 ja eine Art Übergangs der Gesamthandsregelung für die Grunderwerbsteuer bis Ende 2026 ermöglicht. Das kam mir hier nur zu kurz.
Super Video! Wenn ein Gesellschafter nicht mehr Teil der GbR sein möchte, heißt aussteigen will, wird die GbR dann aufgelöst oder bleibt sie erhalten?
Das hängt davon ab, aus wie vielen Gesellschaftern eine GbR besteht. Eine Einzelperson kann keine GbR sein. Wenn also bei zwei Gesellschaftern einer ausscheidet, kann keine GbR mehr bestehen. Das bedeutet aber nicht, dass das Unternehmen aufgelöst wird. Im Zweifel wechselt es "nur" von GbR zu Einzelunternehmen.