Im Rahmen des neuen BTHGs können Menschen mit Behinderungen ihre Bedarfe gegenüber dem Kostenträger direkt vertreten. Sie können zum Gespräch auch eine selbstbestimmte Vertrauensperson mitnehmen, die sie dabei unterstützt.
Nein, bist du nicht. Das ist wohl absichtlich so gemacht. Natürlich ist das nicht generalisierbar, aber es gibt Menschen mit Behinderungen die gelernt haben immer das Du zu nutzen.
Gibt es hier gesetzliche Betreuer?
Ganz schön viele Möglichkeiten... ist dieses Verfahren in allen Bundesländern gleich?
Was von gezeigten Optionen in Rahmen von alten Gestzen nicht möglich waren?
Im Rahmen des neuen BTHGs können Menschen mit
Behinderungen ihre Bedarfe gegenüber dem Kostenträger direkt vertreten. Sie
können zum Gespräch auch eine selbstbestimmte Vertrauensperson mitnehmen, die
sie dabei unterstützt.
bin ich die einzige der auffällt, dass die Frau alle duzt?
Nimm deinen Stock aus dem Arsch, wir machen Lagerfeuer!
Nein, bist du nicht. Das ist wohl absichtlich so gemacht. Natürlich ist das nicht generalisierbar, aber es gibt Menschen mit Behinderungen die gelernt haben immer das Du zu nutzen.