Jura lernen: Alles zum Polizeirecht in 15 Minuten (oder weniger) - endlich jura.

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 มิ.ย. 2024
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    00:00 Intro: Alles zum Polizeirecht in 15 Minuten (oder weniger)
    00:33 Keine Anwendung des Polizeirechts
    01:40 Gefahrbegriffe des Polizeirechts
    05:32 Standardmaßnahmen des Polizeirechts
    09:51 Verwaltungszwang im Polizeirecht
    11:00 Analoger Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO im Polizeirecht
    11:36 Vollzugshilfe im Polizeirecht

ความคิดเห็น • 34

  • @endlichjura
    @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +1

    Lad dir alle Zusammenfassungen herunter und wiederhole in fünf Minuten die Inhalte unserer Videos, ohne sie noch einmal ansehen zu müssen 👉 jura-basics.de

  • @brushemteeth9159
    @brushemteeth9159 2 ปีที่แล้ว +24

    Mir ist aufgefallen, wie genial du gewisse Dinge normativ anknüpfst, wie ich es nirgends anders gehört habe!
    Irrtum > § 55 VwVfG
    Gefahr > § 252 BGB
    Ex ante > §§ 119, 276 II BGB
    ETUI > § 35 II StGB

  • @CHREEZY
    @CHREEZY 3 ปีที่แล้ว +5

    Bitte mehr solcher Videos, die sind klasse!

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว

      Danke dir - kommen ganz sicher! Wünsche?

    • @CHREEZY
      @CHREEZY 3 ปีที่แล้ว +1

      @@endlichjura Da freue ich mich schon drauf! Mir persönlich würde „Alles zum Strafverfahrensrecht“ oder „Alles zum Verwaltungsakt“ sehr helfen! Beste Grüße 😁

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +1

      @@CHREEZY - ist notiert! 😜

  • @sunflowercoffee2583
    @sunflowercoffee2583 ปีที่แล้ว

    Super Video, danke!! :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  ปีที่แล้ว +1

      Gern geschehen, danke dir! :)

  • @Rafjol
    @Rafjol 2 ปีที่แล้ว

    Danke Michael! Hast ein Like und Abonnement von mir.

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว

      Vielen Dank! Hast du dir denn auch die schriftliche Zusammenfassung des Videos heruntergeladen? 😊

  • @crazygirly660
    @crazygirly660 3 ปีที่แล้ว

    Danke dafür:)!
    Deine Mail kam genau zum richtigen Zeitpunkt
    LG A. C

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +1

      Gerne! Schreibst du heute 'ne Klausur im Polizeirecht? :-D

    • @crazygirly660
      @crazygirly660 3 ปีที่แล้ว

      @@endlichjura ja😅

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +1

      @@crazygirly660 - gut gelaufen? :-)

    • @crazygirly660
      @crazygirly660 3 ปีที่แล้ว

      @@endlichjura leider nicht :/ Mangels ausreichender Vorkenntnisse

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว

      @@crazygirly660 Das wird schon! :-)

  • @dominikdebinski6953
    @dominikdebinski6953 2 ปีที่แล้ว +18

    Das ist noch nicht mal annähernd eine nützliche Zusammenfassung des Polizeirechts. Du hast hier lediglich einige Normen aus dem PolG NRW vorgelesen und etwas erläutert. Sry, ich fand es nicht gut.

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +4

      Danke für dein Feedback. Muss dir nicht leidtun.

  • @vodir789
    @vodir789 3 ปีที่แล้ว +4

    Könntest du die Aussage, dass du den Gefahrenbegriff direkt § 252 BGB entnehmen konntest nochmal erläutern?

    • @endlichjura
      @endlichjura  3 ปีที่แล้ว +7

      Klar! Ich spreche von den Formulierungen "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" und "mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte", die sich in S. 2 finden. :-)

  • @brucewillisvonhinten1417
    @brucewillisvonhinten1417 2 ปีที่แล้ว +2

    Gutes Video. Eine Frage zur Sicherstellung: Meines Erachtens ergibt sich der Umstand, dass die Gefahr "von der Sache selbst" ausgehen muss, nicht aus § 43 Nr.2 PolG NRW (Bei uns Art. 25 I Nr.2 PAG), sondern aus § 43 Nr.3 PolG NRW (Bei uns Art. 25 I Nr.3 PAG) - Denn bei Nr.2 geht die Gefahr "nicht von der Sache selbst" aus, sondern vom Störer; und bei Nr.3 geht die Gefahr sehr wohl "von der Sache selbst" aus. Michael, was sagst du dazu? LG

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +1

      Schöner Gedanke. Für mich ergibt sich aus dem Vergleich von Nr. 1 und Nr. 3 vor allem, dass die für die Sache verantwortliche Person bei Nr. 1 nicht anwesend ist und daher die Gefahr nur von (!) der Sache ausgehen kann. Ist das das, was du meintest? 😊

    • @brucewillisvonhinten1417
      @brucewillisvonhinten1417 2 ปีที่แล้ว

      @@endlichjura Vielen Dank für die Antwort. Ja, genau das meinte ich. Aber mir leuchtet noch nicht ganz ein, wie man das aus der Nr.2 systematisch ableiten kann...

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +1

      @@brucewillisvonhinten1417 - wenn du Nr. 3 ausblendest: Nr. 2 regelt eindeutig den Fall, dass eine Gefahr für die Sache besteht. Da du für ein polizeiliches Einschreiten aber irgendeine Form der Gefahrenlage brauchst und sich der Sachverhalt offensichtlich um eine Sache dreht, muss die Sache die Gefahr sein.

    • @brucewillisvonhinten1417
      @brucewillisvonhinten1417 2 ปีที่แล้ว

      @@endlichjura Okay, verstanden! Danke :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +1

      @@brucewillisvonhinten1417 - gerne! Bis bald! ♥️

  • @user-eh1es3hr9u
    @user-eh1es3hr9u 2 หลายเดือนก่อน

    Klasse Video! Kleine Anmerkung: die Musik stört ein wenig.

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 หลายเดือนก่อน

      Würdest du sagen, sie ist bei dem Video zu laut oder einfach was anderes? :D Und findest du das bei anderen Videos von mir auch?

    • @user-eh1es3hr9u
      @user-eh1es3hr9u 2 หลายเดือนก่อน

      @@endlichjura Bei anderen Videoformaten finde ich Musik in Ordnung. Allerdings bin ich der Meinung, dass gerade wenn es um materielles Recht geht, Musik (egal wie laut oder leise) ablenkt. Alles Gute :)

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 หลายเดือนก่อน

      Fair enough!

  • @boxfreak93
    @boxfreak93 2 ปีที่แล้ว

    Lol das mit 252 s. 2 bgb kannte ich noch nicht.

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 ปีที่แล้ว +1

      Ich bis zehn Minuten vor dem Video auch nicht. Da fiel‘s mir ein. 😅

  • @Frage-qf5yf
    @Frage-qf5yf 2 หลายเดือนก่อน

    Zu krass, 252 bgb ❤

    • @endlichjura
      @endlichjura  2 หลายเดือนก่อน

      ♥️🙏🏻🙃💪🏻