Ich habe auch durch das Video einige tolle Informationen gelernt.👌 Zumindest hätte ich mir nicht vorgestellt, dass ich Justin Timberlake Tickets absetzen kann, weil ich auf dem Konzert einige Erfahrungen gesammelt habe.😁
Wenn das Gewerbe in der eigenen Wohnung angemeldet wurde, so kann für jeden Tag, an dem die Wohnung beruflich verlassen wird eine Verpflegungspauschale angesetzt werden. Ab 8 Stunden bis 24 Stunden 16€ Ab 24 Stunden 32€ pro Tag Für An- und Abreisetage 16€ Für das Ausland bestehen teils andere Sätze.
Ich habe auch durch das Video einige tolle Informationen gelernt.👌 Zumindest hätte ich mir nicht vorgestellt, dass ich Justin Timberlake Tickets absetzen kann, weil ich auf dem Konzert einige Erfahrungen gesammelt habe.😁
Sehr gutes Video mit ein paar wenigen Informationen, die ich so auch noch nicht wusste
Verpflegungsmehraufwand: länger als 24H abwesend von der Wohnung als DJ. wieder zu lang in der Afti gehangen =D
Wenn das Gewerbe in der eigenen Wohnung angemeldet wurde, so kann für jeden Tag, an dem die Wohnung beruflich verlassen wird eine Verpflegungspauschale angesetzt werden.
Ab 8 Stunden bis 24 Stunden 16€
Ab 24 Stunden 32€ pro Tag
Für An- und Abreisetage 16€
Für das Ausland bestehen teils andere Sätze.
@@djfinanzen 14€ und 28€ meinst du doch. Oder gibt es da eine Neuerung das man mehr kriegt ?
@@Kollapz3000 Richtig, inzwischen sind es seit 2024 16€ über 8 Stunden Abwesenheit vom Ort wo das Gewerbe angemeldet ist und ab 24 Stunden sind es 32€