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Gibt es denn eine Einkommensgrenze, wenn ich als Angestellter eine GmbH gründe? Wie verhält es sich, wenn ich durch die GmbH mehr Geld verdienen würde, als in meinem Beruf als Angestellter?
Hallo Roland wie hoch sind denn die laufenden Kosten einer „nebenberuflichen Gmbh“ vor allem bezogen auf Buchführung Jahresabschluss oder sonstigen laufende Fixkosten ? Danke schon mal im Voraus
Hallo Roland, erstmal ein großes Lob für deinen Channel! Ich hätte eine Frage zu dem Thema, es wäre nett ,wenn ich von dir eine Antwort bekommen würde. Ich bin ein Angestellter znd verdiene ca. 82000 €/a brutto und würde mich gerne selbstständig machen. Zur Auswahl der Rechtsform stehen für mich der Einzelunternehmer oder die UG. Mit welcher Rechtsform würde ich steuerlich (aber auch was die anderen Abgaben,wie Sozial-,Krankenversicherung etc) besser da stehen, wenn ich ca 3000-5000€/monat zusätzlich durch die Nebentätigkeit verdienen würde? Vorab schon mal vielen Dank! VG
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Absolut an der Frage vorbei,
Kurzgesagt: JA
Gibt es denn eine Einkommensgrenze, wenn ich als Angestellter eine GmbH gründe? Wie verhält es sich, wenn ich durch die GmbH mehr Geld verdienen würde, als in meinem Beruf als Angestellter?
Hallo Roland wie hoch sind denn die laufenden Kosten einer „nebenberuflichen Gmbh“ vor allem bezogen auf Buchführung Jahresabschluss oder sonstigen laufende Fixkosten ? Danke schon mal im Voraus
Hallo Roland,
erstmal ein großes Lob für deinen Channel!
Ich hätte eine Frage zu dem Thema, es wäre nett ,wenn ich von dir eine Antwort bekommen würde. Ich bin ein Angestellter znd verdiene ca. 82000 €/a brutto und würde mich gerne selbstständig machen. Zur Auswahl der Rechtsform stehen für mich der Einzelunternehmer oder die UG. Mit welcher Rechtsform würde ich steuerlich (aber auch was die anderen Abgaben,wie Sozial-,Krankenversicherung etc) besser da stehen, wenn ich ca 3000-5000€/monat zusätzlich durch die Nebentätigkeit verdienen würde?
Vorab schon mal vielen Dank!
VG
Sollte man der Arbeitsgeber Bescheid geben?
Grundsätzlich ist es so, dass nur bei Beeinflussung der Tätigkeit ein Veto möglich ist.