Die Argumente, welche besagen, dass die Vorsatz bzw. Aufsatzgeräte i.V.m. den Zielfernrohre die gleiche Leistung und Abbildung bieten, wird gleichermaßen zum Bumerang. Was würde eine Aufhebung des Verbots von integrierten Geräten bringen? Bleibt sprichwörtlich die Verbindung - der Adapter, welche die beiden Geräte zu einem verbindet. Der kann als Fehlerquelle im System angesehen werden. Diese Fehlerquelle wäre auf jeden Fall mit einem integrierten Gerät ausgeschaltet. Hinzu kommt das Beschädigungspotential durch Rückstoß, dessen Impuls auf das Vorsatz- bzw. Aufsatzgerät wirkt und somit das Zielfernrohr beschädigen kann. Natürlich lässt sich alles irgendwie handhaben, einstellen und mit Hilfsmitteln wie z.B. Vorsatz-Stabilisator reduzieren, aber ab einem gewissen Punkt ist die Handhabbarkeit nicht mehr gegeben, dann sind die ganzen "Hilfen" und Handgriffe, Tips und Tricks zu viele, und schon können sie eine Fehlerquelle darstellen. Über den Sinn und Zweck eines Verbotes von Nachtsicht/Wärmebild-Zieltechnik lässt sich sicherlich vortrefflich diskutieren. Man muss der Politik verständlich machen, dass eine Aufhebung des Verbots keine Nachteile hätte, dass Bedenken seitens Polizei etc. ausgeräumt werden können. Möglicherweise kann sich die Jägerschaft darauf einlassen, dass diese Geräte dann nur gegen Vorlage des Jagdscheins erworben und besessen werden dürfen, ggf. Eintrag in die WBK. Aber m.E. sollte man bei der Forderung der Verbotsaufhebung für die Nachtzieltechnik argumentativ gut vorbereitet und vorgetragen werden. Alternativ könnte sich auch jemand finden, der es in dem Gesamtkontext auf eine Verurteilung ankommen lässt um dann, entsprechend den Ausführungen der im Video zugeschalteten juristischen Informationen, gegen das Verbot vorzugehen. Allerdings ist das in meinen Augen ein zu hoher Preis. Ich bin gespannt wie sich DE zukünftig dahingehend verhalten wird - Stichwort: Neuwahlen - und ob die bisherige Tendenz der Regierung, alles zu verschärfen, beibehalten wird. Vermutlich steht das Thema nicht priorisiert auf der "to do" Liste.
Es gibt keinen großen Unterschied zwischen der Nachtoptik und der anderen, egal ob es sich um eine Frontmontage oder eine Hinter- oder Pulsar- zielfernrohr handelt...Das ist meine Meinung, vielleicht irre ich mich....
Am Ende wäre man eigentlich nur rechtssicherer ..... ob ich am Ende ein Gerät nutze was Nachsicht/Wärmebild bereits fest integriert hat, oder ob ich auf meine Optik noch etwas drauf/dran klemmen muss ist doch letztlich vom Ergebnis egal ...... Am Ende wie immer = Der Mensch hinter der Waffe ist am Ende doch der welcher entscheidet was er tut!!
*_Wenn der Gesetzgeber ändert, heißt das noch lange nicht das der Jagdverband auch einverstanden ist. Wir sind in Deutschland und der DJV sagt dem Jäger wo es lang geht._*
@@Provijagd Wenn die Gesetzgebung aus waffenrechtlicher Sicht für Klarheit und für die Erlaubnis gesorgt hat, dann ist der nächste Schritt die entsprechenden Jagdgesetze anzupassen. Überwiegend hat das ja auch schon für Vor- und Aufsatzgeräte funktioniert. Der DJV ist keine gesetzgebende Institution, sondern nur ein (eingetragener) Verein.
Ihr hättet mich anrufen sollen. Ich lebe in Portugal und dort ist alles erlaubt 😉 .
Die Argumente, welche besagen, dass die Vorsatz bzw. Aufsatzgeräte i.V.m. den Zielfernrohre die gleiche Leistung und Abbildung bieten, wird gleichermaßen zum Bumerang.
Was würde eine Aufhebung des Verbots von integrierten Geräten bringen? Bleibt sprichwörtlich die Verbindung - der Adapter, welche die beiden Geräte zu einem verbindet.
Der kann als Fehlerquelle im System angesehen werden. Diese Fehlerquelle wäre auf jeden Fall mit einem integrierten Gerät ausgeschaltet.
Hinzu kommt das Beschädigungspotential durch Rückstoß, dessen Impuls auf das Vorsatz- bzw. Aufsatzgerät wirkt und somit das Zielfernrohr beschädigen kann.
Natürlich lässt sich alles irgendwie handhaben, einstellen und mit Hilfsmitteln wie z.B. Vorsatz-Stabilisator reduzieren, aber ab einem gewissen Punkt ist die Handhabbarkeit nicht mehr gegeben, dann sind die ganzen "Hilfen" und Handgriffe, Tips und Tricks zu viele, und schon können sie eine Fehlerquelle darstellen.
Über den Sinn und Zweck eines Verbotes von Nachtsicht/Wärmebild-Zieltechnik lässt sich sicherlich vortrefflich diskutieren. Man muss der Politik verständlich machen, dass eine Aufhebung des Verbots keine Nachteile hätte, dass Bedenken seitens Polizei etc. ausgeräumt werden können. Möglicherweise kann sich die Jägerschaft darauf einlassen, dass diese Geräte dann nur gegen Vorlage des Jagdscheins erworben und besessen werden dürfen, ggf. Eintrag in die WBK.
Aber m.E. sollte man bei der Forderung der Verbotsaufhebung für die Nachtzieltechnik argumentativ gut vorbereitet und vorgetragen werden.
Alternativ könnte sich auch jemand finden, der es in dem Gesamtkontext auf eine Verurteilung ankommen lässt um dann, entsprechend den Ausführungen der im Video zugeschalteten juristischen Informationen, gegen das Verbot vorzugehen. Allerdings ist das in meinen Augen ein zu hoher Preis.
Ich bin gespannt wie sich DE zukünftig dahingehend verhalten wird - Stichwort: Neuwahlen - und ob die bisherige Tendenz der Regierung, alles zu verschärfen, beibehalten wird.
Vermutlich steht das Thema nicht priorisiert auf der "to do" Liste.
HIKMICRO Alpex… das Teil konnte ich mal testen. Das ist ein super Gerät
Ja auf jeden Fall. Ist doch mit den Vorsatzgeräten sowieso das Gleiche schon. Wmh Thomas
Von welcher Marke ist der Schaft der Waffe?
Fbt wahrscheinlich
Es gibt keinen großen Unterschied zwischen der Nachtoptik und der anderen, egal ob es sich um eine Frontmontage oder eine Hinter- oder Pulsar- zielfernrohr handelt...Das ist meine Meinung, vielleicht irre ich mich....
Am Ende wäre man eigentlich nur rechtssicherer ..... ob ich am Ende ein Gerät nutze was Nachsicht/Wärmebild bereits fest integriert hat, oder ob ich auf meine Optik noch etwas drauf/dran klemmen muss ist doch letztlich vom Ergebnis egal ...... Am Ende wie immer = Der Mensch hinter der Waffe ist am Ende doch der welcher entscheidet was er tut!!
Was für ein Schaft ist das?
Alles sehr kluge Vorschriften 😀ohwe so schrecklich....
Welche Partei würde die Gesetzgebung ändern?
Nur eine...... Aber die wollen sie verbieten! Das war auch die einzige, die gegen das unsinnige ,,Sicherheitspaket" war!
Keine
*_Wenn der Gesetzgeber ändert, heißt das noch lange nicht das der Jagdverband auch einverstanden ist. Wir sind in Deutschland und der DJV sagt dem Jäger wo es lang geht._*
@@Provijagd Wenn die Gesetzgebung aus waffenrechtlicher Sicht für Klarheit und für die Erlaubnis gesorgt hat, dann ist der nächste Schritt die entsprechenden Jagdgesetze anzupassen. Überwiegend hat das ja auch schon für Vor- und Aufsatzgeräte funktioniert.
Der DJV ist keine gesetzgebende Institution, sondern nur ein (eingetragener) Verein.