Die Adventszeit
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- เผยแพร่เมื่อ 2 ม.ค. 2025
- Die Adventszeit - Gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 5. August 2004 unterliegen Adventskränze dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn frisches Pflanzenmaterial charakterbestimmend ist. Bestehen sie hingegen überwiegend aus Trockenpflanzen, gilt der reguläre Steuersatz von 19 %. Dabei wird betont, dass angefeuchtetes Trockenmoos nicht als frisches Moos anzusehen ist.