Verdeckte Einlagen und Korrekturvorschriften im KStG | Körperschaftsteuer 4

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  • เผยแพร่เมื่อ 17 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 21

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +2

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  • @Berater750
    @Berater750 หลายเดือนก่อน

    Der Professor macht es richtig gut und die Dame erst recht

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  หลายเดือนก่อน

      Vielen Dank für das Lob an Frau Meurer und mich. CJ

  • @escanoramerfyn
    @escanoramerfyn ปีที่แล้ว +1

    Danke, das Video hat mir sehr geholfen:)
    Das ist vielleicht eine blöde Frage, aber wird in Hinblick auf die USt genauso gehandelt wie bei vGA?

  • @harunp6387
    @harunp6387 ปีที่แล้ว

    zu Fall 6): Wie kann das für die A-GmbH eine vE sein ? st der erhaltene Geldbetrag (Mehrbetrag) ein einlagefähiger Vermögensvorteil ? Bucht man bei der A-GmbH also zunächst Bank an Ertrag und anschließend außerbil. die Korrektur nach §8 (3) S.3 ?

  • @chrischris0311
    @chrischris0311 2 ปีที่แล้ว +2

    Super Videoreihe!

  • @lanhua3841
    @lanhua3841 4 หลายเดือนก่อน

    Super Videos! Vielen Dank!

  • @kubimaraj
    @kubimaraj 2 ปีที่แล้ว

    Tolles Video !!!

  • @ich1684
    @ich1684 ปีที่แล้ว

    Bei der Aufgabe mit dem Pferd.... Wieso wird das Pferd steuerrechtlich überhaupt aktiviert?
    Notwendiges BV Wirtschaftsgüter die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt oder bestimmt
    Gewillkürtes BV
    Wirtschaftsgüter die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen...
    Wenn dieses Pferd also eigentlich nicht gebraucht wird darf es steuerlich doch gar nicht aktiviert werden... Oder?

    • @Cylaras
      @Cylaras ปีที่แล้ว

      der Gedanke ist auf jeden fall gut und richtig, in dem fall würde aber vermutlich argumentiert werden, dass es eine kapitalanlage ist

    • @Berater750
      @Berater750 หลายเดือนก่อน

      Ein Pferd wird immer gebraucht! Notwendiges BV

  • @t0nyyy142
    @t0nyyy142 2 ปีที่แล้ว

    Gibt es Nachteile einer vE?

    • @thomasp1090
      @thomasp1090 ปีที่แล้ว

      Ja, es kann unter Umständen zu einer Besteuerung auf privater Ebene kommen bei bestimmten Wirtschaftsgütern. Private Veräußerungsgeschäfte, usw.

  • @dotic92
    @dotic92 2 ปีที่แล้ว

    1. Frage: nichts
    2. Frage: nichts
    3. Frage: nichts
    4. Frage: vE
    5. Frage: A-GmbH vGA und B-GmbH vE
    6. Frage: A-GmbH vE und B-GmbH vGA
    //Edit: Das heißt, dass ein unverzinsliches Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft nie eine vE ist?

    • @kaisalkaisal6303
      @kaisalkaisal6303 2 ปีที่แล้ว

      Richtig, da dies nicht bilanzierungsfähig ist. Ein Zinsaufwand wäre nicht bilanziert worden. Dementsprechend kann auf etwas, was nicht bilanzierungsfähig ist, nicht verzichtet werden ergo keine v.E.

    • @dotic92
      @dotic92 2 ปีที่แล้ว

      @@kaisalkaisal6303 Ok, vielen Dank!
      Das würde erst dann bilanziert werden, wenn er auf die Auszahlung des Darlehens verzichtet oder?

    • @kaisalkaisal6303
      @kaisalkaisal6303 2 ปีที่แล้ว

      @@dotic92 Nein, die Bilanzierungsfrage stellt sich, ob eine v.E. vorliegt.

    • @kubimaraj
      @kubimaraj 2 ปีที่แล้ว

      @@kaisalkaisal6303 und wie schaut es aus, wenn auf die Darlehensrückzahlung komplett verzichtet wird?
      Das müsste dann aber eine v.E sein oder ?

    • @kaisalkaisal6303
      @kaisalkaisal6303 2 ปีที่แล้ว

      @@kubimaraj Korrekt.

  • @Bambi2801
    @Bambi2801 2 ปีที่แล้ว +3

    1. nix
    2. nix
    3. nix
    4. ve
    5. bei a vga, bei b ve
    6. bei a ve, bei a vga