Die Welt steht nicht still und die Zeiten ändern sich und deshalb würde mich freuen, wenn Sie vielleicht hierzu auch eine Rückmeldung geben könnten, Das Erstellen von Dienstplänen ist vom Weisungsrecht des Arbeitnehmers zwar gedeckt, doch dürfen dabei die Interessen der Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden. Nachzulesen in einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen (AZ 2 Sa 197/22)
In dem Urteil ging es doch - verkürzt - darum, dass jemand wegen anstehender AU gar nicht erst bzw. geringer im Dienstplan vermerkt wurde und daher weniger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhielt. Oder welcher Punkt soll relevant sein? Dass die Interessen der AN zu berücksichtigen sind, ergibt sich ja schon aus dem Gesetz an sich...
@@n.k.3869 ah ok, jetzt verstanden. Hatten wir allerdings schon recht häufig als Thema, können wir aber gerne beizeiten nochmal aufgreifen. Danke für das Feedback!
Leider ist die Tonspur aller Videos sehr leise eingestellt und so nur bei maximaler Lautstärke zu verstehen...
Die Welt steht nicht still und die Zeiten ändern sich und deshalb würde mich freuen, wenn Sie vielleicht hierzu auch eine Rückmeldung geben könnten, Das Erstellen von Dienstplänen ist vom Weisungsrecht des Arbeitnehmers zwar gedeckt, doch dürfen dabei die Interessen der Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden. Nachzulesen in einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen (AZ 2 Sa 197/22)
In dem Urteil ging es doch - verkürzt - darum, dass jemand wegen anstehender AU gar nicht erst bzw. geringer im Dienstplan vermerkt wurde und daher weniger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhielt. Oder welcher Punkt soll relevant sein? Dass die Interessen der AN zu berücksichtigen sind, ergibt sich ja schon aus dem Gesetz an sich...
Ich denke mal, dass nicht jedem geläufig ist, dass
bei der Dienstplangestaltung die Interessen der AN zu berücksichtigen sind.
@@n.k.3869 ah ok, jetzt verstanden. Hatten wir allerdings schon recht häufig als Thema, können wir aber gerne beizeiten nochmal aufgreifen. Danke für das Feedback!
Zu leise und zu schnell gesprochen