Vielen Dank, wir freuen uns sehr, wenn unsere Videos hilfreich sind! Ein Video zur Anlage EKS ist momentan nicht angedacht, da das bei wohnungslosen jungen Menschen, für die wir die Videos hauptsächliche machen, eher selten vorkommt.
Wie soll meine seine Bewerbung zu einem Studienplatz verschicken, wenn alles mittlerweile durch "Hochschulstart" funktioniert? Dort tut man einmal seine ganzen Sachen eintragen und kann sich für alles bewerben mit Knopfdruck ohne ein Persöniches Schreiben
Wie müssen die nachweise zur ausbildungssuche geliefert werden? Einfach mit dem Antrag per post Ausdrucke einschicken? Und wenn man die Nachweise zur ausbildungssuche einreicht, muss man sich dann trotzdem als Ausbildungssuchend melden um kindergeld zu erhalten? Dankeschön
„Die Nachweise können in Kopie per Post, Mail oder Fax bei der Familienkasse eingereicht werden. Am besten immer die Kindergeldnummer mit angeben, damit die Familienkasse die Unterlagen schneller zuordnen kann. Wenn die Unterlagen per Post eingereicht werden, ist es sinnvoll diese per Einschreiben zu versenden, damit es einen Nachweis über den Eingang der Unterlagen gibt. Bei Mail und Fax erhält der Absender in der Regel eine Eingangsbestätigung. Es ist ratsam sich trotz der Nachweise bei der Berufsberatung als ausbildungssuchend zu melden. Im Falle von Arbeitslosigkeit und damit einhergehendem Bürgergeldbezug werden junge Menschen unter 21 in der Regel von dem zuständigen Jobcenter dazu aufgefordert Kindergeld zu beantragen. In diesem Fall reicht der Familienkasse die Aufforderung des Jobcenters. Bei Unsicherheiten ist es am sinnvollsten nochmals bei der zuständigen Familienkasse nachzufragen.“
okay also ich bin jetzt in der Situation, Abitur bestanden aber Studiumplatz fehlt, meine mutter möchte weiterhin Kindergeld bekommen aber ich kann mich erst im nächsten Jahr fürs studium bewerben weil ich die Bewerbungsfrist verpasst habe. Kann ich irgendwie bis zum nächsten jahr Kindergeld bekommen? Oder muss ich mich irgendwie arbeitslos melden oder kann ich mich irgendwie Ausbildungssuchend melden? ich möchte ja überhaupt keine Ausbildung, ich will einfach nur mein Jahr rumbringen und dann halt im nächsten jahr im Oktober studieren und bin echt ein wenig verzweifelt bei den ganzen Anträgen und sachen hier. oder müsste ich jetzt zwischenzeitlich dann halt mir irgendwie einen Nebenjob suchen oder was
Hallo LuisMan123, wenn du keinen Ausbildungsplatz oder Studienplatz gefunden hast, musst du nachweisen, dass du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst. Wenn du dich bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend meldest, gilt der Nachweis als erbracht. Ansonsten gibt es eine Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, in denen Kindergeld bezogen werden kann, diese darf 4 Monate aber nicht überschreiten. Kindergeld kannst du ebenfalls erhalten, wenn du ein Praktikum machst, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat, oder einen Freiwilligendienst leistest, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Bin in der gleichen Situation. In dem Merkblatt Kindergeld von der Familienkasse steht: "In diesem Fall hat das Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet: Das Kind möchte sich so früh wie möglich um einen Ausbildungsplatz bewerben, also zum Beispiel innerhalb der nächsten Bewerbungsfrist; das Bewerbungsverfahren ist jedoch noch nicht eröffnet. In diesem Fall muss das Kind eine schriftliche Erklärung über die konkrete Bewerbungsabsicht bei der Familienkasse abgeben. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Erklärung des Kindes bei der Familienkasse eingeht, besteht der Anspruch auf Kindergeld." Ich habe zwar auch keine Ahnung, was eine "schriftliche Erklärung über die konkrete Bewerbungsabsicht" sein soll, aber ich nehme an, man soll einen Brief schreiben oder so. Hoffe, das hat dir geholfen! :) Merkblatt, falls du nachgucken willst: www.bmfsfj.de/resource/blob/94320/163d0c1eda648b5eb6a63929179d4331/merkblatt-kindergeld-data.pdf
Das Kindergeld wird in der Regel weiterhin gezahlt, wenn ein Kind eine Schulausbildung absolviert, unabhängig davon, ob diese Ausbildung in einer Präsenzschule oder online erfolgt. Das bedeutet, dass das Kindergeld in der Regel auch gezahlt wird, wenn du das Abitur online über eine Institution wie das ILS (Institut für Lernsysteme) machst. Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden. Dies betrifft Teilnehmer:innen am Fernlehrgang Abitur sowie an allen ILS-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten. Wenn Du weiterhin unsicher bist, solltest Du Dich direkt an die Familienkasse und eine Ansprechpartner:in des ILS wenden.
Nein, Kindergeld ist eine vorrangige Leistung. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre. Meldet sich Ihr Kind bei der Berufsberatung ausbildungssuchend, kann außerdem ein Anspruch auf Kindergeld bestehen - bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, reichen Sie ergänzend diese Erklärung und entsprechende Nachweise bei Ihrer Familienkasse ein. www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031520.pdf Als Nachweis gilt zum Beispiel: Bescheinigung der Berufsberatung über die Meldung Ihres Kindes Eingangsbenachrichtigungen und Absagen von Bewerbungen, Geschriebene Nachrichten mit Unternehmen, Einladungen zum Vorstellungsgespräch, Immatrikulationsbescheinigung
Dankeschön für diese Hilfestellung!😊🙏😊
sehr ordentlich erklärt:)
Sehr Hilfreich Danke .)
Vielen Dank, wir freuen uns sehr, wenn unsere Videos hilfreich sind! Ein Video zur Anlage EKS ist momentan nicht angedacht, da das bei wohnungslosen jungen Menschen, für die wir die Videos hauptsächliche machen, eher selten vorkommt.
Wie soll meine seine Bewerbung zu einem Studienplatz verschicken, wenn alles mittlerweile durch "Hochschulstart" funktioniert? Dort tut man einmal seine ganzen Sachen eintragen und kann sich für alles bewerben mit Knopfdruck ohne ein Persöniches Schreiben
Bei Unsicherheiten, auch zu Nachweisen, ist es am besten, direkt bei der zuständigen Familienkasse nachzufragen.
Wie müssen die nachweise zur ausbildungssuche geliefert werden? Einfach mit dem Antrag per post Ausdrucke einschicken? Und wenn man die Nachweise zur ausbildungssuche einreicht, muss man sich dann trotzdem als Ausbildungssuchend melden um kindergeld zu erhalten? Dankeschön
„Die Nachweise können in Kopie per Post, Mail oder Fax bei der Familienkasse eingereicht werden. Am besten immer die Kindergeldnummer mit angeben, damit die Familienkasse die Unterlagen schneller zuordnen kann. Wenn die Unterlagen per Post eingereicht werden, ist es sinnvoll diese per Einschreiben zu versenden, damit es einen Nachweis über den Eingang der Unterlagen gibt. Bei Mail und Fax erhält der Absender in der Regel eine Eingangsbestätigung.
Es ist ratsam sich trotz der Nachweise bei der Berufsberatung als ausbildungssuchend zu melden. Im Falle von Arbeitslosigkeit und damit einhergehendem Bürgergeldbezug werden junge Menschen unter 21 in der Regel von dem zuständigen Jobcenter dazu aufgefordert Kindergeld zu beantragen. In diesem Fall reicht der Familienkasse die Aufforderung des Jobcenters. Bei Unsicherheiten ist es am sinnvollsten nochmals bei der zuständigen Familienkasse nachzufragen.“
okay also ich bin jetzt in der Situation, Abitur bestanden aber Studiumplatz fehlt, meine mutter möchte weiterhin Kindergeld bekommen aber ich kann mich erst im nächsten Jahr fürs studium bewerben weil ich die Bewerbungsfrist verpasst habe.
Kann ich irgendwie bis zum nächsten jahr Kindergeld bekommen? Oder muss ich mich irgendwie arbeitslos melden oder kann ich mich irgendwie Ausbildungssuchend melden? ich möchte ja überhaupt keine Ausbildung, ich will einfach nur mein Jahr rumbringen und dann halt im nächsten jahr im Oktober studieren und bin echt ein wenig verzweifelt bei den ganzen Anträgen und sachen hier.
oder müsste ich jetzt zwischenzeitlich dann halt mir irgendwie einen Nebenjob suchen oder was
Hallo LuisMan123, wenn du keinen Ausbildungsplatz oder Studienplatz gefunden hast,
musst du nachweisen, dass du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst.
Wenn du dich bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend meldest,
gilt der Nachweis als erbracht. Ansonsten gibt es eine Übergangszeit zwischen
Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, in denen Kindergeld bezogen werden kann, diese
darf 4 Monate aber nicht überschreiten. Kindergeld kannst du ebenfalls erhalten, wenn du
ein Praktikum machst, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat, oder
einen Freiwilligendienst leistest, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Bin in der gleichen Situation. In dem Merkblatt Kindergeld von der Familienkasse steht:
"In diesem Fall hat das Kind
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen
Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden
Situationen befindet: Das Kind möchte sich so früh wie möglich um einen
Ausbildungsplatz bewerben, also zum Beispiel innerhalb der
nächsten Bewerbungsfrist; das Bewerbungsverfahren ist
jedoch noch nicht eröffnet. In diesem Fall muss das Kind eine
schriftliche Erklärung über die konkrete Bewerbungsabsicht bei
der Familienkasse abgeben. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die
Erklärung des Kindes bei der Familienkasse eingeht, besteht der
Anspruch auf Kindergeld."
Ich habe zwar auch keine Ahnung, was eine "schriftliche Erklärung über die konkrete Bewerbungsabsicht" sein soll, aber ich nehme an, man soll einen Brief schreiben oder so. Hoffe, das hat dir geholfen! :)
Merkblatt, falls du nachgucken willst: www.bmfsfj.de/resource/blob/94320/163d0c1eda648b5eb6a63929179d4331/merkblatt-kindergeld-data.pdf
Was ist wenn man Fern abitur macht( bei ils )bekommt man dann auch Kindergeld?
Das Kindergeld wird in der Regel weiterhin gezahlt, wenn ein Kind eine Schulausbildung absolviert, unabhängig davon, ob diese Ausbildung in einer Präsenzschule oder online erfolgt. Das bedeutet, dass das Kindergeld in der Regel auch gezahlt wird, wenn du das Abitur online über eine Institution wie das ILS (Institut für Lernsysteme) machst.
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Dies betrifft Teilnehmer:innen am Fernlehrgang Abitur sowie an allen ILS-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.
Wenn Du weiterhin unsicher bist, solltest Du Dich direkt an die Familienkasse und eine Ansprechpartner:in des ILS wenden.
Sollen wir Jobcenter Bescheid beifügen?
Nein, Kindergeld ist eine vorrangige Leistung. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.
Meldet sich Ihr Kind bei der Berufsberatung ausbildungssuchend, kann außerdem ein Anspruch auf Kindergeld bestehen - bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, reichen Sie ergänzend diese Erklärung und entsprechende Nachweise bei Ihrer Familienkasse ein.
www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031520.pdf
Als Nachweis gilt zum Beispiel:
Bescheinigung der Berufsberatung über die Meldung Ihres Kindes
Eingangsbenachrichtigungen und Absagen von Bewerbungen,
Geschriebene Nachrichten mit Unternehmen,
Einladungen zum Vorstellungsgespräch,
Immatrikulationsbescheinigung