Verbot der Wundversorgung

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  • เผยแพร่เมื่อ 25 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 27

  • @GraueLady
    @GraueLady 2 ปีที่แล้ว +2

    Super erklärt in dem Video 👍

  • @abdullahallsultan8275
    @abdullahallsultan8275 ปีที่แล้ว +1

    Super erklärt 👍
    Dankeschön 👍

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  ปีที่แล้ว +2

      Sehr gerne 😊

    • @abdullahallsultan8275
      @abdullahallsultan8275 ปีที่แล้ว +1

      @@DiePflegeexpertin ich gucke gerne deine Videos 👍
      Super toll 🌸

    • @lisa3341
      @lisa3341 11 หลายเดือนก่อน +1

      ​@@DiePflegeexpertinGilt das auch für stationäre Einrichtung? Ich arbeite im Pflegeheim und habe davon noch nie gehört. Bei uns wird bei chronischen Wunden zwar eine Wundmanagerin hinzugezogen, die kommt aber nur 1x die Woche zur Wundversorgung ansonsten führen wir Pflegefachkräfte diese durch. Dürfen wir das in Zukunft noch mit Zusatzqualifikation oder reicht es das die Wunde 1 x die Woche von der Wundmanagerin versorgt und begutachtet wird?

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  11 หลายเดือนก่อน

      @lisa3341 Hi Lisa, das ist eine sehr gute Frage. In der Zukunft dürfen wir Pflegefachkräfte so wie ich es verstehe - egal ob ambulant, stationär oder auch auf der Intensivstation keine Wundversorgung mehr vornehmen.
      Sicherlich ist bei manchen stabilen und chronischen Wunden eine Versorgung 1 x in der Woche ausreichend, jedoch bei Problemwunden oder Dekubitus oder nekrotischen Wunden muss man halt mal öfter und das Pflaster schauen...daher dürfte dann eine Versorgung einmal die Woche nicht ausreichen! Auch müssen sich die Wundexperten ja erneut rezertifizieren damit sie dann auch so weiter arbeiten dürfen ...
      Mehr Informationen habe ich auch noch nicht ... Wir werden sehen - hat jemand von Euch davon schon was Neues gehört oder eine Idee wie das im Pflegeheim dann alles auch umgesetzt und dokumentiert werden soll? GLG Schwester Eva

  • @ritas2124
    @ritas2124 2 ปีที่แล้ว +3

    Tracheostoma und PEG bzw Button sind Wunden, die auf Dauer angelegt sind. Darf ich diese auch nur noch mit Zusatzqualifikation versorgen? Macht es einen Unterschied, ob sie mit resistenten Keimen besiedelt sind, oder Rötungen aufweisen?

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  2 ปีที่แล้ว

      Hallo Rita, Sie stellen eine sehr gute Frage!
      Also eine Hautschädigung (Wunde, Tracheostoma, Schnittwunde, Dekubitus) die chronisch ist, darf nach der HKP - Richtlinie nur noch mit Zusatzqualifikation (unten erklärt) versorgt werden.
      Endlich haben wir auch eine Definition für chronische Wunden: Chronische und schwer heilende Wunden sind Wunden, die innerhalb von vier bis zwölf Wochen keine Heilungstendenzen aufzeigen.
      Häusliche KrankenpflegeRichtlinie (HKP-RL) gilt eben für die Häusliche Krankenpflege.
      Wenn Sie also im ambulanten Dienst einen Patienten mit einer Hautschädigung (Tracheostoma, infizierten Mückenstich oder eine PEG) über 12 Wochen versorgen möchten, brauchen Sie die Zusatzqualifikation!
      Dies können spezialisierte ambulante Pflegedienste sein, die diese Leistung in der Häuslichkeit des Patienten erbringen. Des Weiteren kann die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden auch in spezialisierten Einrichtungen an einem geeigneten Ort außerhalb der Häuslichkeit von Versicherten erfolgen, in sogenannten Wundzentren. Beide müssen einen Versorgungsvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V haben.
      Zusatzqualifikation bedeutet nach der HKP Richtlinie:
      Für die Leitung
      verantwortliche Pflegefachkraft mit spezifischer Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (zertifizierte Weiterbildung) oder
      Pflegefachkraft im Sinne einer Fachbereichsleitung (fachliche Leitung und Aufsicht) mit spezifischer Zusatzqualifikation spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 168 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
      Pflegefachkräfte, die fachpflegerische Versorgung bei Versicherten übernehmen:
      alle Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung übernehmen, benötigen eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden und jährliche Fortbildung zur Aktualisierung des fachspezifischen Wissens „Wundversorgung“ (wird auf Fortbildungsverpflichtung angerechnet) spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 84 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
      Es gelten folgende Übergangsregelungen für die Anforderungen an die Zusatzqualifikation bei der Leitung bei den spezialisierten Leistungserbringern bis zum 01.01.2024
      Soweit bereits bestehende Pflegedienste keine verantwortliche Pflegefachkraft oder Fachbereichsleitung mit einer Zusatzqualifikation vorhalten, sind die Voraussetzungen auch erfüllt, wenn
      sich bei dem Pflegedienst eine Pflegefachkraft in Weiterbildung zur spezifischen Zusatzqualifikation befindet und eine externe Fachkraft, die die Voraussetzungen der spezifischen Zusatzqualifikation erfüllt und mit der ein Kooperationsvertrag besteht, hinzugezogen wird.
      Es gelten gestufte Übergangsregelungen für die Anforderungen an die Zusatzqualifikation bei den Pflegefachkräften, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung bei Versicherten vornehmen
      Stufe 1 bis zum 01.01.2024
      Stufe 2 bis zum 01.01.2026
      Anforderungen sind bei bereits bestehenden Pflegediensten mit einem Vertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V auch erfüllt, wenn alle Pflegefachkräfte, die die Versorgung eigenverantwortlich übernehmen, eine Zusatzqualifikation im Bereich der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden in Höhe von 56 UE zum 01.01.2022 nachweisen können.
      Stufe 1: Bis zum 01.01.2024 sollen mindestens 50 % der die Versorgung eigenverantwortlich durchführenden Pflegefachkräfte eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 84 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachweisen.
      Stufe 2: Bis zum 01.01.2026 müssen alle die Versorgung eigenverantwortlich durchführenden Pflegefachkräfte eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 84 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachweisen.

  • @GS-fp8hi
    @GS-fp8hi 25 วันที่ผ่านมา +1

    Hallo. Ich mache gerade die Weiterbildung zur Wundexpertin ICW und frage mich jetzt , ob ich als gelernte Medizinische Fachangestellte auch diese Nachschulung absolvieren muss oder diese Qualifizierung für mich ausreicht um in unserer ambulanten Arztpraxis arbeiten zu können ? Liebe Grüße Georgia

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  25 วันที่ผ่านมา +1

      Das ist eine gute Frage. Dazu muss ich selbst recherchieren und nachfragen - weil ich mich mit dieser Kombination nicht auskenne. Sobald ich mehr weiss, melde ich mich alsbald hier mit einer sicherlich spannenden Antwort.... GLG Schwester Eva

  • @timkrause6344
    @timkrause6344 ปีที่แล้ว +1

    Darf eine Wundexpertin im Betrieb die Wundversorgung auch delegieren ? Z.B. an Schüler ? - es geht ja hier ausschließlich um die Versorgung chronischer Wunden (ab der 12. Woche ohne Heilungstendenz ?) und die Versorgung „frischerer“ Wunden darf weiterhin nach Verordnung von Fachkräften durchgeführt werden ? Ich frage hier übrigens für die Versorgung in der stationären Langzeitpflege.

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  ปีที่แล้ว +1

      Hallo Tim;
      es ist wichtig, dass die Wundexpertin im Betrieb gemäß den rechtlichen Vorgaben handelt, wenn sie die Wundversorgung in der Langzeitpflege an Schüler delegieren möchte. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
      Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob die Schüler über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Wundversorgung sicher und kompetent durchführen zu können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Schüler bereits eine angemessene Ausbildung in der Pflege absolviert haben.
      Des Weiteren ist zu beachten, dass die Wundversorgung nur delegiert werden darf, wenn die Wundexpertin im Betrieb dafür qualifiziert ist und die erforderlichen Kompetenzen besitzt. Auch muss sie sicherstellen, dass die Schüler während der Wundversorgung angemessen angeleitet und überwacht werden.
      Schließlich sollte die Wundexpertin im Betrieb auch die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, insbesondere die Vorgaben des Arbeits- und Haftungsrechts sowie die Vorschriften zur Delegation von Leistungen in der Pflege.
      Insgesamt ist es also möglich, dass eine Wundexpertin im Betrieb die Wundversorgung in der Langzeitpflege an Schüler delegiert, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.
      Letztendlich bleibt bei einem Schüler die Verantwortung bei der Wundexpertin - auch die Durchführungsverantwortung und die volle Haftung übernimmt die Wundexpertin auch wenn der Schüler murks macht. Anders sieht es aus wenn an Pflegefachkräfte delegiert wird. Dann geht es nicht mehr um die Haftung bei der Durchführung.
      Gibt es aktuell bei Ihnen ein solches Ereignis?
      GLG und Danke für die sehr gute Frage!
      Schwester Eva

    • @timkrause6344
      @timkrause6344 ปีที่แล้ว +1

      @@DiePflegeexpertin Danke, das hat mich einfach mal interessiert. Eine Wundversorgung ist ja in stationären Einrichtungen, wie im ambulanten Bereich etwas alltägliches, das also viele Pflegende und natürlich auch Lernende in Anleitungssituationen betrifft.

  • @sabrinabrugmann3781
    @sabrinabrugmann3781 2 ปีที่แล้ว +2

    Hallo... Wo kann man sich denn melden, um so einen Kurs machen zu können?
    Liebe Grüße.. Sabrina..

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  2 ปีที่แล้ว +2

      Guten Morgen Sabrina, es gibt sehr viele Anbieter von ICW Wunde e. V. oder auch beim TÜV. Sprechen Sie doch mit Ihrem Arbeitgeber - vielleicht übernimmt er diese Weiterbildung für Sie? Prüfen Sie auch immer eine steuerliche Absetzbarkeit! Viel Erfolg!

  • @Vegan9999
    @Vegan9999 2 ปีที่แล้ว +1

    Hallo zusammen, ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und bin Wundexperte mit gültigem Zertifikat mit PDL- Ausbildung.
    Zum Ersten finde ich es gut, dass es eine Option für angemessene Bezahlung für "spezialisierte Pflegedienste" gibt. Aber andererseits sorgt es schon irgendwie für Chaos, weil zum Beispiel bei uns das Personal recht überaltert ist und ich nicht erwarten kann, dass die Mitarbeiter jetzt alle nächstes Jahr Wundexperte mit Modul 1 machen. Auch gibt es in unserer Stadt kein Wundzentrum auf das ich zugehen könnte.
    Wir sind nur ein kleines Team. Viele sind nur teilzeit- beschäftigt. Das ist sehr unrealistisch. Ich glaube auch nicht, dass sich sämtliche Wundexperten, in dem genannten Zeitraum allesamt fortbilden werden.
    Wunden fallen im Berufsalltag, gerade bei bettlägerigen Patienten, nun mal hin und wieder an. Ich finde diese Entwicklung äußerst fraglich.
    Nehmen wir an, ich mache nächstes Jahr als PDL Fachtherapeut Wunde und schicke mein Zertifikat an die jeweilige Krankenkasse und bin der Einzige mit Wundausbildung.
    Werde ich dann als "spezialisierter Pflegedienst" anerkannt?

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo und vielen Dank für diese Frage. Soweit ich das einschätzen kann, kann ich sagen als PDL und Wundexperte ja; aber die Mitarbeiter im Pflegedienst müssen ebenfalls entsprechend qualifiziert sein; es reicht nicht nur die PDL als Wundexperte, sondern auch die Mitarbeiter im Pflegedienst müssen zusätzlich entsprechend qualifiziert sein. Daher ist nach meinem Verständnis nur ein Anerkennung möglich mit qualifizierten Mitarbeitern.
      Auf der einen Seite finde ich eine bessere Qualifikation in der Pflege immer gut, jedoch liegen überhaupt keine passenden Rahmenbedingungen für dieses neue Konstrukt vor.
      Das wird bestimmt in einem kleinen Chaos enden und ich hoffe nicht, dass das wieder auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden muss...

    • @Vegan9999
      @Vegan9999 2 ปีที่แล้ว +1

      @@DiePflegeexpertin Ah ok. Ja ich hoffe es werden sich genug spezialisierte Dienste bilden.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

  • @ELLAz
    @ELLAz 2 ปีที่แล้ว +1

    Warum dar eine PFK die in einem Heim arbeitet die Wunde versorgen und eine die Ambulant arbeitet nicht?

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  2 ปีที่แล้ว +1

      Gute Frage, leider darf eine Pflegekraft dies im Heim auch nicht mehr. Nur noch mit Zusatzausbildung bei schwierigen Wunden....

    • @alexqba3302
      @alexqba3302 ปีที่แล้ว +1

      @@DiePflegeexpertin Hi, zuerst Danke fürs Info. Wo kann man finden bezüglich Thema Wundversorgung für stationär Pflege die Rechtlichen Grundlagen? Vielen Dank.

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  ปีที่แล้ว +2

      Vielen Dank für die Fragen. Rechtliche Grundlagen finden sich auf der einen Seite in der neuen HKP - Richtlinie. Diese finden Sie unter: www.g-ba.de/richtlinien/11/. Auf der anderen Seite gelten natürlich immer die Expertenstandards in der Pflege. Diese finden Sie unter: www.dnqp.de/expertenstandards-und-auditinstrumente/. Die meisten internen Standards der Einrichtungen orientieren sich ebenfalls an den Expertenstandards; diese sind auch rechtlich bindend. Diese Expertenstandards gelten überall: im Pflegeheim, im Krankenhaus und auch in ambulanten Pflegediensten. Wonach suchen Sie genau? GLG Schwester Eva

  • @mahmoudamz4133
    @mahmoudamz4133 2 ปีที่แล้ว +3

    Wieviel verdienen Sie mit TH-cam?

    • @DiePflegeexpertin
      @DiePflegeexpertin  2 ปีที่แล้ว +1

      Interessante Frage … Wie kommen Sie darauf? Im Monat so um die 25 Euro!

    • @bihstico5917
      @bihstico5917 2 ปีที่แล้ว +2

      😲 😱 omg