Steuertipps rund ums Kind 2022 - Kind(er) in der Steuererklärung

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  • เผยแพร่เมื่อ 19 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 10

  • @Bastiy
    @Bastiy 2 ปีที่แล้ว +1

    Hey, beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende habt ihr einen kleinen Fehler gemacht. Ihr sagt in dem Video, dass die Voraussetzung ein minderjähriges Kind im eigenen Haushalt sei, allerdings muss das Kind nicht zwingend minderjährig sein sondern im Sinne des § 32 EStG als Kind gelten (also es muss ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag/oder Kindergeld bestehen). Eure Formulierung ist zwar nicht falsch, schließt aber z.B. volljährige Kinder in Ausbildung aus die auch als Kind im Sinne des EStG gelten können.
    Ebenso ist ein volljähriges Kind im Haushalt kein Hinderungsgrund für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wenn dieses i.S.d. §32 EStG als Kind gilt.

  • @sibylleblum3525
    @sibylleblum3525 10 หลายเดือนก่อน

    Vielen Dank! Sehr gut erklärt.

  • @youtubenutzer6491
    @youtubenutzer6491 2 ปีที่แล้ว

    Hab ich Frribeträge wenn ich alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag mrin Kind bei mir habe?

    • @Bastiy
      @Bastiy 2 ปีที่แล้ว

      Das würde ich im Zweifelsfall mit dem anderen Elternteil des Kindes absprechen. Nach dem Gesetz kann man der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1464€) auf den anderen (bei dem das Kind die restliche Zeit und auch gemeldet ist) Elternteil widersprechen wenn Sie Kinderbetreuungskosten tragen oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreuen.

  • @Bommel1985
    @Bommel1985 2 ปีที่แล้ว

    Was passiert, wenn man Patchwork ist, kann man da als Patchwork-Papa (2021 geheiratet - Frage aber für Steuererklärung zu 2020), das auch schon vor der Eheschließung mitnehmen?

    • @Bastiy
      @Bastiy 2 ปีที่แล้ว

      Nein das ist dann erst in der Erklärung 2021 möglich.

    • @Bommel1985
      @Bommel1985 2 ปีที่แล้ว

      @@Bastiy vielen Dank, hab ich bereits befürchtet :/

    • @Bastiy
      @Bastiy 2 ปีที่แล้ว

      @@Bommel1985 Gerne, die Freibeträge kann man nur ansetzen bei eigenen Kindern die man auch betreut bzw. bei Pflegekindern (wenn man diese nicht gegen Entgelt betreut und wenn Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht).

  • @ASlim-jv4mb
    @ASlim-jv4mb 2 ปีที่แล้ว

    Naja leider das Thema nur für Alleinerzieh. Eltern