Jetzt ohne Scherz das Video ist Unglaublich... (bin gerade auf diesen Kanal gestoßen und sofort abonniert) ich habe Geschichte als Leistungskurs und ich habe noch nie so ein auf den Punkt gebrauchtes so umfangreiches Video dazu gesehen, unter besonderem Fokus auf die eingeblendeten Folien
Es ist viel zu einfach und auch falsch die Juden nur als Opfer darzustellen, schaut man in die mizwot, den talmud und das jüdische Recht ist es nur logisch dass diese Moralvorstellungen bei vielen Kulturen und Völkern auf totale Ablehnung stießen. Kostprobe? Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18). Mit Verbrennung (Sanh. 9, lff.) wird die Unzucht der Priestertochter sowie in gewissen Fällen die Blutschande bestraft (Lev. 20, 14; 21, 9). Die Enthauptung (Sanh. 9, 2ff.) findet Anwendung bei Mord (Ex. 21, 14) und Anstiftung einer ganzen Stadt zum Götzendienst. Die Erdrosselung (Sanh. 11, lff.) findet dann Anwendung, wenn die T. angedroht ist, ohne daß eine besondere Art derselben angegeben wurde, so u. a. bei Menschenraub (Ex. 21, 16), falscher Prophetie (Deut. 13, 6), Ehebruch (Deut. 22, 22), Elternmißhandlung (Ex. 21, 15). Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21). Die Hinrichtungsstätte sollte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen, in einer solchen Entfernung, daß bis zur Hinausführung des Verurteilten noch Gelegenheit geboten war, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Auch der Verurteilte konnte verlangen, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zu seinen Gunsten vorzubringen (Sanh. 6, 1). In einiger Entfernung vor der Richtstätte wurde der Verurteilte von den ihn begleitenden Gelehrten aufgefordert, Buße zu tun (Sanh. 6, 2). Bemerkenswert ist der im Talmud berichtete Brauch, daß dem Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung ein Becher berauschenden Weines zum Trinken gereicht wurde, damit er den Schmerz nicht so sehr empfinde. Die Richter selbst mußten am Tage des Vollzuges des Todesurteils fasten (b. Sanh. 63a). Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23). Die Strafe des Verbrennens wird nach talmudischer Auffassung nicht im wörtlichen Sinne angewandt, sondern durch gewaltsames Eingießen geschmolzenen Bleies in den Mund des Verbrechers, das seine innere Verbrennung sofort herbeiführte, vollstreckt. Ein Elieser b. Zadok behauptet, Augenzeuge eines wirklichen "Flammentodes" gewesen zu sein; eine solche Vollstreckung wurde jedoch als ungesetzlich bezeichnet (Sanh. 52a ff.). Die Enthauptung, d. h. die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte nicht durch Erstechen, sondern durch Abhauen des Kopfes. Die Erdrosselung erfolgt in der Weise, daß der Verurteilte durch festes Anziehen eines ihm um den Hals gelegten Tuches erstickt wurde. Unter den Arten der T. des j. Rechts findet sich die qualvolle Kreuzigung nicht. Es scheint, daß erst die Römer diese Todesart in Palästina eingeführt haben. Josephus hebt bei der ersten Anwendung der Strafe ihre besondere Grausamkeit hervor (Ant. XIII, 14, 2). Wenn die T. aus formellen Gründen durch Menschen nicht vollzogen wurde, so ist der Täter gleichwohl vor dem göttlichen Gerichte als verurteilt zu betrachten. Hat jemand dreimal diese "Todesstrafe durch den Himmel" (mita bijde schamajim) verwirkt, so wird er zu verschärfter Gefängnisstrafe verurteilt. "Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet(Ausrottung) bestraft. Zusätzlich sagt der Talmud, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert - der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt. Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.
Hallo Philipp, Vielen Dank für deine Videos! Sie helfen mir immer enorm beim Lernen. Darf ich fragen, wann du mit dem Thema Kalten Krieg beginnst? 😊 LG
Hallo Leila! Vielen Dank für dein Lob! 😊 Es freut mich sehr, dass dir meine Videos weiterhelfen. 👍🏻 Ich habe jetzt noch 2 Videos zum 2. Weltkrieg (Pazifikkrieg und Kriegsende in Österreich) in Vorbereitung, dann geht es mit dem Kalten Krieg weiter.
Es ist viel zu einfach und auch falsch die Juden nur als Opfer darzustellen, schaut man in die mizwot, den talmud und das jüdische Recht ist es nur logisch dass diese Moralvorstellungen bei vielen Kulturen und Völkern auf totale Ablehnung stießen. Kostprobe? Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18). Mit Verbrennung (Sanh. 9, lff.) wird die Unzucht der Priestertochter sowie in gewissen Fällen die Blutschande bestraft (Lev. 20, 14; 21, 9). Die Enthauptung (Sanh. 9, 2ff.) findet Anwendung bei Mord (Ex. 21, 14) und Anstiftung einer ganzen Stadt zum Götzendienst. Die Erdrosselung (Sanh. 11, lff.) findet dann Anwendung, wenn die T. angedroht ist, ohne daß eine besondere Art derselben angegeben wurde, so u. a. bei Menschenraub (Ex. 21, 16), falscher Prophetie (Deut. 13, 6), Ehebruch (Deut. 22, 22), Elternmißhandlung (Ex. 21, 15). Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21). Die Hinrichtungsstätte sollte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen, in einer solchen Entfernung, daß bis zur Hinausführung des Verurteilten noch Gelegenheit geboten war, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Auch der Verurteilte konnte verlangen, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zu seinen Gunsten vorzubringen (Sanh. 6, 1). In einiger Entfernung vor der Richtstätte wurde der Verurteilte von den ihn begleitenden Gelehrten aufgefordert, Buße zu tun (Sanh. 6, 2). Bemerkenswert ist der im Talmud berichtete Brauch, daß dem Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung ein Becher berauschenden Weines zum Trinken gereicht wurde, damit er den Schmerz nicht so sehr empfinde. Die Richter selbst mußten am Tage des Vollzuges des Todesurteils fasten (b. Sanh. 63a). Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23). Die Strafe des Verbrennens wird nach talmudischer Auffassung nicht im wörtlichen Sinne angewandt, sondern durch gewaltsames Eingießen geschmolzenen Bleies in den Mund des Verbrechers, das seine innere Verbrennung sofort herbeiführte, vollstreckt. Ein Elieser b. Zadok behauptet, Augenzeuge eines wirklichen "Flammentodes" gewesen zu sein; eine solche Vollstreckung wurde jedoch als ungesetzlich bezeichnet (Sanh. 52a ff.). Die Enthauptung, d. h. die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte nicht durch Erstechen, sondern durch Abhauen des Kopfes. Die Erdrosselung erfolgt in der Weise, daß der Verurteilte durch festes Anziehen eines ihm um den Hals gelegten Tuches erstickt wurde. Unter den Arten der T. des j. Rechts findet sich die qualvolle Kreuzigung nicht. Es scheint, daß erst die Römer diese Todesart in Palästina eingeführt haben. Josephus hebt bei der ersten Anwendung der Strafe ihre besondere Grausamkeit hervor (Ant. XIII, 14, 2). Wenn die T. aus formellen Gründen durch Menschen nicht vollzogen wurde, so ist der Täter gleichwohl vor dem göttlichen Gerichte als verurteilt zu betrachten. Hat jemand dreimal diese "Todesstrafe durch den Himmel" (mita bijde schamajim) verwirkt, so wird er zu verschärfter Gefängnisstrafe verurteilt. "Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet(Ausrottung) bestraft. Zusätzlich sagt der Talmud, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert - der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt. Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.
Es ist viel zu einfach und auch falsch die Juden nur als Opfer darzustellen, schaut man in die mizwot, den talmud und das jüdische Recht ist es nur logisch dass diese Moralvorstellungen bei vielen Kulturen und Völkern auf totale Ablehnung stießen. Kostprobe? Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18). Mit Verbrennung (Sanh. 9, lff.) wird die Unzucht der Priestertochter sowie in gewissen Fällen die Blutschande bestraft (Lev. 20, 14; 21, 9). Die Enthauptung (Sanh. 9, 2ff.) findet Anwendung bei Mord (Ex. 21, 14) und Anstiftung einer ganzen Stadt zum Götzendienst. Die Erdrosselung (Sanh. 11, lff.) findet dann Anwendung, wenn die T. angedroht ist, ohne daß eine besondere Art derselben angegeben wurde, so u. a. bei Menschenraub (Ex. 21, 16), falscher Prophetie (Deut. 13, 6), Ehebruch (Deut. 22, 22), Elternmißhandlung (Ex. 21, 15). Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21). Die Hinrichtungsstätte sollte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen, in einer solchen Entfernung, daß bis zur Hinausführung des Verurteilten noch Gelegenheit geboten war, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Auch der Verurteilte konnte verlangen, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zu seinen Gunsten vorzubringen (Sanh. 6, 1). In einiger Entfernung vor der Richtstätte wurde der Verurteilte von den ihn begleitenden Gelehrten aufgefordert, Buße zu tun (Sanh. 6, 2). Bemerkenswert ist der im Talmud berichtete Brauch, daß dem Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung ein Becher berauschenden Weines zum Trinken gereicht wurde, damit er den Schmerz nicht so sehr empfinde. Die Richter selbst mußten am Tage des Vollzuges des Todesurteils fasten (b. Sanh. 63a). Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23). Die Strafe des Verbrennens wird nach talmudischer Auffassung nicht im wörtlichen Sinne angewandt, sondern durch gewaltsames Eingießen geschmolzenen Bleies in den Mund des Verbrechers, das seine innere Verbrennung sofort herbeiführte, vollstreckt. Ein Elieser b. Zadok behauptet, Augenzeuge eines wirklichen "Flammentodes" gewesen zu sein; eine solche Vollstreckung wurde jedoch als ungesetzlich bezeichnet (Sanh. 52a ff.). Die Enthauptung, d. h. die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte nicht durch Erstechen, sondern durch Abhauen des Kopfes. Die Erdrosselung erfolgt in der Weise, daß der Verurteilte durch festes Anziehen eines ihm um den Hals gelegten Tuches erstickt wurde. Unter den Arten der T. des j. Rechts findet sich die qualvolle Kreuzigung nicht. Es scheint, daß erst die Römer diese Todesart in Palästina eingeführt haben. Josephus hebt bei der ersten Anwendung der Strafe ihre besondere Grausamkeit hervor (Ant. XIII, 14, 2). Wenn die T. aus formellen Gründen durch Menschen nicht vollzogen wurde, so ist der Täter gleichwohl vor dem göttlichen Gerichte als verurteilt zu betrachten. Hat jemand dreimal diese "Todesstrafe durch den Himmel" (mita bijde schamajim) verwirkt, so wird er zu verschärfter Gefängnisstrafe verurteilt. "Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet(Ausrottung) bestraft. Zusätzlich sagt der Talmud, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert - der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt. Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.
Ich muss weinen wenn ich es höre wie gräulich es ist wenn Menschen hassen Die Geschichte zeigt aber das Land was sich gegen Juden auflehnt geht zu Grunde
Ich finde es unglaublich pietätslos, bei einem Video mit dem Namen "Holocaust und Judenverfolgung" sich nebst einem Bild vom KZ im Thumbnail breit lächelnd zu präsentieren.
Hey! Vielen Dank für dein Feedback. Es tut mir leid, dass du das Thumbnail so empfindest. Selbstverständlich ist es von mir nicht pietätlos gemeint. Meine Thumbnails haben immer dasselbe Design und viele meiner Themen haben einen sehr ernsten Hintergrund, was mir auch bewusst ist.
@@Geschichtelernenleichtgemacht Du bist einfach komplett kritikunfähig, dir haben genug User hier geschrieben, wie abstoßend sie ein grinsendes Gesicht neben einem Foto der Opfer aussieht. Du ziehst dennoch deine Respekt- und Pietätslosigkeit durch. Höre einfach auf, zu Dokumentationen über furchtbare Grausamkeiten zu lächeln. Du grinst den Opfern ins Gesicht, oder deren Nachkommen. Du stehst für genau die Deutschen, die von den Nachkommen der Opfer zurecht gehasst werden. Unbelehrbar eben.
Hallo whatabout! Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber ich vermeide es in jedem meiner Videos, grausame, verstörende oder unpassende Bilder zu zeigen - da bin ich sehr penibel. Und glaube mir, davon gibt es mehr als genug. Der Ernst meiner Themen ist mir auch voll bewusst und wie ich in meiner Antwort auf den vorhergehenden Kommentar auch schon geschrieben habe, haben meine Thumbnails immer dasselbe Design. Und vielleicht könnte ich auch ernster dreinschauen, aber ich möchte auch nicht den Zuseher böse anschauen, weil das Thema ernst ist. Wie gesagt, dann müsste ich das bei vielen meiner Videos machen. Und im Video selbst wüsste ich jetzt keine Stelle, wo ich respekt- und pietätlos lächeln würde. Und dass ich nicht kritikfähig wäre, lese ich jetzt auch zum ersten Mal in einem Kommentar. Ich nehme Feedback/Kritik immer gerne auf, verbessere meinen Content dadurch und äußere mich auch dazu - so wie ich es auch hier beim ersten Kommentar von „singed schmeckt“ gemacht habe.
Hey Moritz! Das wäre zu einfach. 😂 Ich verwende natürlich Schulbücher als Leitfaden, da ich ja für Schüler meine Lernvideos mache. Da muss ich genau wissen, was im Unterricht auch Thema ist. Die Recherche für meine Videos führe ich dann in vielfältiger Literatur. 😊
Hallo Róbert! Vielen Dank für dein Feedback. Ich versuche Bilder einzubauen, es ist aber schwierig, passendes Bildmaterial (mit common creative Lizenz) zu finden...
Jetzt ohne Scherz das Video ist Unglaublich... (bin gerade auf diesen Kanal gestoßen und sofort abonniert) ich habe Geschichte als Leistungskurs und ich habe noch nie so ein auf den Punkt gebrauchtes so umfangreiches Video dazu gesehen, unter besonderem Fokus auf die eingeblendeten Folien
Hey! Vielen Dank für dein tolles Feedback. Es freut mich sehr, dass dir meine Videos so gut gefallen. 😊
Es ist viel zu einfach und auch falsch die Juden nur als Opfer darzustellen, schaut man in die mizwot, den talmud und das jüdische Recht ist es nur logisch dass diese Moralvorstellungen bei vielen Kulturen und Völkern auf totale Ablehnung stießen.
Kostprobe?
Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18).
Mit Verbrennung (Sanh. 9, lff.) wird die Unzucht der Priestertochter sowie in gewissen Fällen die Blutschande bestraft (Lev. 20, 14; 21, 9).
Die Enthauptung (Sanh. 9, 2ff.) findet Anwendung bei Mord (Ex. 21, 14) und Anstiftung einer ganzen Stadt zum Götzendienst.
Die Erdrosselung (Sanh. 11, lff.) findet dann Anwendung, wenn die T. angedroht ist, ohne daß eine besondere Art derselben angegeben wurde, so u. a. bei Menschenraub (Ex. 21, 16), falscher Prophetie (Deut. 13, 6), Ehebruch (Deut. 22, 22), Elternmißhandlung (Ex. 21, 15).
Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21). Die Hinrichtungsstätte sollte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen, in einer solchen Entfernung, daß bis zur Hinausführung des Verurteilten noch Gelegenheit geboten war, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Auch der Verurteilte konnte verlangen, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zu seinen Gunsten vorzubringen (Sanh. 6, 1). In einiger Entfernung vor der Richtstätte wurde der Verurteilte von den ihn begleitenden Gelehrten aufgefordert, Buße zu tun (Sanh. 6, 2). Bemerkenswert ist der im Talmud berichtete Brauch, daß dem Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung ein Becher berauschenden Weines zum Trinken gereicht wurde, damit er den Schmerz nicht so sehr empfinde. Die Richter selbst mußten am Tage des Vollzuges des Todesurteils fasten (b. Sanh. 63a).
Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23).
Die Strafe des Verbrennens wird nach talmudischer Auffassung nicht im wörtlichen Sinne angewandt, sondern durch gewaltsames Eingießen geschmolzenen Bleies in den Mund des Verbrechers, das seine innere Verbrennung sofort herbeiführte, vollstreckt. Ein Elieser b. Zadok behauptet, Augenzeuge eines wirklichen "Flammentodes" gewesen zu sein; eine solche Vollstreckung wurde jedoch als ungesetzlich bezeichnet (Sanh. 52a ff.).
Die Enthauptung, d. h. die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte nicht durch Erstechen, sondern durch Abhauen des Kopfes. Die Erdrosselung erfolgt in der Weise, daß der Verurteilte durch festes Anziehen eines ihm um den Hals gelegten Tuches erstickt wurde.
Unter den Arten der T. des j. Rechts findet sich die qualvolle Kreuzigung nicht. Es scheint, daß erst die Römer diese Todesart in Palästina eingeführt haben. Josephus hebt bei der ersten Anwendung der Strafe ihre besondere Grausamkeit hervor (Ant. XIII, 14, 2).
Wenn die T. aus formellen Gründen durch Menschen nicht vollzogen wurde, so ist der Täter gleichwohl vor dem göttlichen Gerichte als verurteilt zu betrachten. Hat jemand dreimal diese "Todesstrafe durch den Himmel" (mita bijde schamajim) verwirkt, so wird er zu verschärfter Gefängnisstrafe verurteilt.
"Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet(Ausrottung) bestraft. Zusätzlich sagt der Talmud, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert - der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt.
Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.
Hauptsache trotzdem enthusiastisch und fröhlich vortragen😅
Egalm geht ja nur um Millionen Tote.
Seid nicht so undankbar
Hallo Philipp, Vielen Dank für deine Videos! Sie helfen mir immer enorm beim Lernen. Darf ich fragen, wann du mit dem Thema Kalten Krieg beginnst? 😊 LG
Hallo Leila! Vielen Dank für dein Lob! 😊 Es freut mich sehr, dass dir meine Videos weiterhelfen. 👍🏻
Ich habe jetzt noch 2 Videos zum 2. Weltkrieg (Pazifikkrieg und Kriegsende in Österreich) in Vorbereitung, dann geht es mit dem Kalten Krieg weiter.
Es ist viel zu einfach und auch falsch die Juden nur als Opfer darzustellen, schaut man in die mizwot, den talmud und das jüdische Recht ist es nur logisch dass diese Moralvorstellungen bei vielen Kulturen und Völkern auf totale Ablehnung stießen.
Kostprobe?
Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18).
Mit Verbrennung (Sanh. 9, lff.) wird die Unzucht der Priestertochter sowie in gewissen Fällen die Blutschande bestraft (Lev. 20, 14; 21, 9).
Die Enthauptung (Sanh. 9, 2ff.) findet Anwendung bei Mord (Ex. 21, 14) und Anstiftung einer ganzen Stadt zum Götzendienst.
Die Erdrosselung (Sanh. 11, lff.) findet dann Anwendung, wenn die T. angedroht ist, ohne daß eine besondere Art derselben angegeben wurde, so u. a. bei Menschenraub (Ex. 21, 16), falscher Prophetie (Deut. 13, 6), Ehebruch (Deut. 22, 22), Elternmißhandlung (Ex. 21, 15).
Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21). Die Hinrichtungsstätte sollte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen, in einer solchen Entfernung, daß bis zur Hinausführung des Verurteilten noch Gelegenheit geboten war, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Auch der Verurteilte konnte verlangen, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zu seinen Gunsten vorzubringen (Sanh. 6, 1). In einiger Entfernung vor der Richtstätte wurde der Verurteilte von den ihn begleitenden Gelehrten aufgefordert, Buße zu tun (Sanh. 6, 2). Bemerkenswert ist der im Talmud berichtete Brauch, daß dem Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung ein Becher berauschenden Weines zum Trinken gereicht wurde, damit er den Schmerz nicht so sehr empfinde. Die Richter selbst mußten am Tage des Vollzuges des Todesurteils fasten (b. Sanh. 63a).
Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23).
Die Strafe des Verbrennens wird nach talmudischer Auffassung nicht im wörtlichen Sinne angewandt, sondern durch gewaltsames Eingießen geschmolzenen Bleies in den Mund des Verbrechers, das seine innere Verbrennung sofort herbeiführte, vollstreckt. Ein Elieser b. Zadok behauptet, Augenzeuge eines wirklichen "Flammentodes" gewesen zu sein; eine solche Vollstreckung wurde jedoch als ungesetzlich bezeichnet (Sanh. 52a ff.).
Die Enthauptung, d. h. die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte nicht durch Erstechen, sondern durch Abhauen des Kopfes. Die Erdrosselung erfolgt in der Weise, daß der Verurteilte durch festes Anziehen eines ihm um den Hals gelegten Tuches erstickt wurde.
Unter den Arten der T. des j. Rechts findet sich die qualvolle Kreuzigung nicht. Es scheint, daß erst die Römer diese Todesart in Palästina eingeführt haben. Josephus hebt bei der ersten Anwendung der Strafe ihre besondere Grausamkeit hervor (Ant. XIII, 14, 2).
Wenn die T. aus formellen Gründen durch Menschen nicht vollzogen wurde, so ist der Täter gleichwohl vor dem göttlichen Gerichte als verurteilt zu betrachten. Hat jemand dreimal diese "Todesstrafe durch den Himmel" (mita bijde schamajim) verwirkt, so wird er zu verschärfter Gefängnisstrafe verurteilt.
"Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet(Ausrottung) bestraft. Zusätzlich sagt der Talmud, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert - der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt.
Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.
Meine Güte, du bist so süß 😍😊
Ich bin dir wirklich sehr dankbar für deine Videos, ohne dich würde ich mein Abi nicht schaffen 😓😂
Hey! Vielen Dank für dein Kompliment. 😍 Freu mich, dass ich dir helfen kann. 😊
Macht Spaß zu zu hören !
Mann lernt eine Menge !
Danke
Hey, das freut mich. Vielen Dank! 😊
Danke! Das Video rettet meine Kursarbeit morgen! Du bist toll! Weiter so
Hey Julia! Vielen Dank für dein Kompliment! 😊
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Kursarbeit. 🤞🏻
@@Geschichtelernenleichtgemacht Vielen Dank dir!👍
Es ist viel zu einfach und auch falsch die Juden nur als Opfer darzustellen, schaut man in die mizwot, den talmud und das jüdische Recht ist es nur logisch dass diese Moralvorstellungen bei vielen Kulturen und Völkern auf totale Ablehnung stießen.
Kostprobe?
Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18).
Mit Verbrennung (Sanh. 9, lff.) wird die Unzucht der Priestertochter sowie in gewissen Fällen die Blutschande bestraft (Lev. 20, 14; 21, 9).
Die Enthauptung (Sanh. 9, 2ff.) findet Anwendung bei Mord (Ex. 21, 14) und Anstiftung einer ganzen Stadt zum Götzendienst.
Die Erdrosselung (Sanh. 11, lff.) findet dann Anwendung, wenn die T. angedroht ist, ohne daß eine besondere Art derselben angegeben wurde, so u. a. bei Menschenraub (Ex. 21, 16), falscher Prophetie (Deut. 13, 6), Ehebruch (Deut. 22, 22), Elternmißhandlung (Ex. 21, 15).
Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21). Die Hinrichtungsstätte sollte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen, in einer solchen Entfernung, daß bis zur Hinausführung des Verurteilten noch Gelegenheit geboten war, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Auch der Verurteilte konnte verlangen, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zu seinen Gunsten vorzubringen (Sanh. 6, 1). In einiger Entfernung vor der Richtstätte wurde der Verurteilte von den ihn begleitenden Gelehrten aufgefordert, Buße zu tun (Sanh. 6, 2). Bemerkenswert ist der im Talmud berichtete Brauch, daß dem Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung ein Becher berauschenden Weines zum Trinken gereicht wurde, damit er den Schmerz nicht so sehr empfinde. Die Richter selbst mußten am Tage des Vollzuges des Todesurteils fasten (b. Sanh. 63a).
Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23).
Die Strafe des Verbrennens wird nach talmudischer Auffassung nicht im wörtlichen Sinne angewandt, sondern durch gewaltsames Eingießen geschmolzenen Bleies in den Mund des Verbrechers, das seine innere Verbrennung sofort herbeiführte, vollstreckt. Ein Elieser b. Zadok behauptet, Augenzeuge eines wirklichen "Flammentodes" gewesen zu sein; eine solche Vollstreckung wurde jedoch als ungesetzlich bezeichnet (Sanh. 52a ff.).
Die Enthauptung, d. h. die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte nicht durch Erstechen, sondern durch Abhauen des Kopfes. Die Erdrosselung erfolgt in der Weise, daß der Verurteilte durch festes Anziehen eines ihm um den Hals gelegten Tuches erstickt wurde.
Unter den Arten der T. des j. Rechts findet sich die qualvolle Kreuzigung nicht. Es scheint, daß erst die Römer diese Todesart in Palästina eingeführt haben. Josephus hebt bei der ersten Anwendung der Strafe ihre besondere Grausamkeit hervor (Ant. XIII, 14, 2).
Wenn die T. aus formellen Gründen durch Menschen nicht vollzogen wurde, so ist der Täter gleichwohl vor dem göttlichen Gerichte als verurteilt zu betrachten. Hat jemand dreimal diese "Todesstrafe durch den Himmel" (mita bijde schamajim) verwirkt, so wird er zu verschärfter Gefängnisstrafe verurteilt.
"Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet(Ausrottung) bestraft. Zusätzlich sagt der Talmud, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert - der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt.
Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.
Ich muss weinen wenn ich es höre wie gräulich es ist wenn Menschen hassen
Die Geschichte zeigt aber das Land was sich gegen Juden auflehnt geht zu Grunde
Sehr schön vorgetragen. Weiter so.
Yessss in 2 Stunden Abi ... #läuft
Hey Franzi! Ich hoffe es ist gut gelaufen. 😊
Ich finde es unglaublich pietätslos, bei einem Video mit dem Namen "Holocaust und Judenverfolgung" sich nebst einem Bild vom KZ im Thumbnail breit lächelnd zu präsentieren.
Hey! Vielen Dank für dein Feedback. Es tut mir leid, dass du das Thumbnail so empfindest. Selbstverständlich ist es von mir nicht pietätlos gemeint. Meine Thumbnails haben immer dasselbe Design und viele meiner Themen haben einen sehr ernsten Hintergrund, was mir auch bewusst ist.
@@Geschichtelernenleichtgemacht Du bist einfach komplett kritikunfähig, dir haben genug User hier geschrieben, wie abstoßend sie ein grinsendes Gesicht neben einem Foto der Opfer aussieht. Du ziehst dennoch deine Respekt- und Pietätslosigkeit durch. Höre einfach auf, zu Dokumentationen über furchtbare Grausamkeiten zu lächeln. Du grinst den Opfern ins Gesicht, oder deren Nachkommen. Du stehst für genau die Deutschen, die von den Nachkommen der Opfer zurecht gehasst werden. Unbelehrbar eben.
Hallo whatabout! Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber ich vermeide es in jedem meiner Videos, grausame, verstörende oder unpassende Bilder zu zeigen - da bin ich sehr penibel. Und glaube mir, davon gibt es mehr als genug. Der Ernst meiner Themen ist mir auch voll bewusst und wie ich in meiner Antwort auf den vorhergehenden Kommentar auch schon geschrieben habe, haben meine Thumbnails immer dasselbe Design. Und vielleicht könnte ich auch ernster dreinschauen, aber ich möchte auch nicht den Zuseher böse anschauen, weil das Thema ernst ist. Wie gesagt, dann müsste ich das bei vielen meiner Videos machen. Und im Video selbst wüsste ich jetzt keine Stelle, wo ich respekt- und pietätlos lächeln würde.
Und dass ich nicht kritikfähig wäre, lese ich jetzt auch zum ersten Mal in einem Kommentar. Ich nehme Feedback/Kritik immer gerne auf, verbessere meinen Content dadurch und äußere mich auch dazu - so wie ich es auch hier beim ersten Kommentar von „singed schmeckt“ gemacht habe.
Du fasst einfach das Geschichtebuch Zeitbilder 7/8 zusammen oder?
Hey Moritz! Das wäre zu einfach. 😂
Ich verwende natürlich Schulbücher als Leitfaden, da ich ja für Schüler meine Lernvideos mache. Da muss ich genau wissen, was im Unterricht auch Thema ist. Die Recherche für meine Videos führe ich dann in vielfältiger Literatur. 😊
@@Geschichtelernenleichtgemacht Also bist du Lehrer?
Nein, bin ich nicht. 😊
@@Geschichtelernenleichtgemacht Jedenfalls danke für deine Arbeit, ich lerne jedes mal aufs neue fast nur mit deinen Videos!
Wieso zeigt Ihr dazwischen keinen Bilder? Im Hintergrund könnte man dann weiterreden. Bitte macht es dann mit Bilder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Róbert! Vielen Dank für dein Feedback. Ich versuche Bilder einzubauen, es ist aber schwierig, passendes Bildmaterial (mit common creative Lizenz) zu finden...
Sehr schön erklärt aber hoffe bisschen mehr mit eigene Worten, ich bin ein real Schüler und fehlt mir bisschen schwer dich zu verstehen 😔😂🙏❤️
Hey Rodi! Vielen Dank für dein Feedback. 👍🏻
Wie immer fantastisch 🤍
Dankeschön! 😊
15:33 Da ging dir wohl die Luft aus Phillipp? :D
Wem bleibt da nicht die Spucke weg? 😵💫😁
Nice danke ich hoffe jetzt schaffe ich ZAP🔝🔝
Hey! Sicher doch! Ich drücke dir die Daumen! 👍🏻
oköööö
HOCHDEUTSCH