New: Thailand - LTR Visa (long-term stay) Can you overcome the high hurdles?

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  • เผยแพร่เมื่อ 19 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 10

  • @PerspektiveAusland
    @PerspektiveAusland  2 หลายเดือนก่อน

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  • @supot2523
    @supot2523 2 ปีที่แล้ว +2

    ist das LTR Visa (Rentnerversion) dann evtl. eine günstigere Alternative zum entsprechenden 10yr-Elite-Visa?

    • @stefanfabbro993
      @stefanfabbro993 2 ปีที่แล้ว +2

      Kann man unter Umständen so sehen und weist bestimmt einige Parallelen, wie zB die 5+5 Jahre auf, ja!
      Man kann dann allerdings aber auch sagen, dass die extension of stay des Non Immigrant O - based on retirement die wohl günstigste Alternative für Rentner ist. Mit dem „Nachteil“ der jährlichen extension of stay (1+1+1+ …) und dem jährlichen Nachweis des Kapitals bzw. Renteneingangs.

    • @supot2523
      @supot2523 2 ปีที่แล้ว +2

      @@stefanfabbro993 ja, das Non-Immi-O klingt nervig. Naja, hab noch rund 4 Jahre Zeit bis zum 'early retirement'... danke.

  • @shadyboy8713
    @shadyboy8713 2 ปีที่แล้ว +1

    Wir werden remote worker unter dem Visum versteuert?

    • @stefanfabbro993
      @stefanfabbro993 2 ปีที่แล้ว +2

      Hier ist Thailands progressive Einkommensteuertabelle anzuwenden, allerdings mit einer Deckelung von max. 17%

    • @stefanfabbro993
      @stefanfabbro993 2 ปีที่แล้ว +1

      Update! So sieht es bei dieser Frage zum LTR laut der neuen Broschüre des BOI aus, welche zum Zeitpunkt der Aufnahme des Podcasts noch nicht veröffentlicht wurde:
      „17% personal tax rate for highly skilled professionals“ and/or „tax exemption for overseas income“
      Je nachdem welcher konkrete Fall vorliegt!
      Quelle: Thailand BOI - Board of investment; www.boi.go.th/upload/content/LTR.pdf

  • @Axel-1111
    @Axel-1111 10 หลายเดือนก่อน

    Wie sieht es ab 1. Januar 2024 für wohlhabende Rentner mit mind. 80000 USD Einkommen bezüglich der Steuer aus.
    Bis 2024 war das Rentereinkommen steuerfrei, aber was ab 2024 ?
    Müssen Auslandseinkommen, wenn sie nach Thailand gebracht werden, versteuert werden, trotz LTR Visum für Wohlhabende ?

  • @hansguenterbernhardt6729
    @hansguenterbernhardt6729 ปีที่แล้ว

    Hallo, ich würde gerne als Digitaler Nomade - Work from Thailand Professional - in Thailand arbeiten, jedoch gibt es hier eine mgl. Stolperfalle. Wenn ich bsp. für ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland in Thailand remote arbeite dann kann ich ich das nicht fünf Jahre am Stück. Das gibt derzeit kein deutscher Arbeitsvertrag / Sozialversicherungsrecht her, da ich mich dann aus Deutschland abmelden muss bzw. "Zwangsabgemeldet" werde. Kann ich denn aufgrund des aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen bis zu einem halben Jahr (

    • @johannesnu8482
      @johannesnu8482 ปีที่แล้ว

      Natürlich geben das deutsche Arbeitsverträge und das Sozialversicherungsrecht das her.
      Zum Thema Soziaversicherung:
      Du bist in Deutschland nicht mehr kranken- und sozialversicherungspflichtig, wenn du mehr als 183 Tage nicht da bist. Somit erhältst du dein Gehalt in Thailand aus Deutschland heraus ohne diese Abgaben. Du kannst nicht in die thailändische Sozialversicherung, das schließen die Thais in den Visabestimmungen aus - verständlicherweise. Daher fällt auch eine Doppelversicherung flach, ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland gibt es ebenfalls nicht. Aus diesem Grund heißt es in den Visabestimmungen der Thais auch beim Punkt Krankenversicherung: "oder eine Sozialversicherung die in Thailand leistet". Da die deutsche Sozialversicherung dies aufgrund des fehleden Abkommens nicht tut, musst du laut den Visabestimmungen die Krankenversicherung vorlegen. So wurde es mit durch das BOI auf Nachfrage erklärt.
      Zum Thema Steuern:
      Als Remote-Worker wird dich auf Antrag (das muss der Arbeitgeber beim Betriebsstätten-Finanzamt machen) das Finanzamt als beschränkt Steuerpflichtig einstufen, was bedeutet, dass nach dem derzeit gültigem DBA Thailand das Gehalt besteuern darf. Thailand macht es nicht. Jetzt würde theoretisch die Rückfallklause nach § 49 oder § 50 des Einkommensteuergesetzes greifen. Die greift aber nur bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. In der Regel gibt es für solche Fälle dann noch im DBA eine Rückfallklausel, damit das Gehalt besteuert werden kann. Im thailändischen DBA gibt es diese Klausel nicht und es gibt auch keine nachträglich vereinbartes Abkommen zu einer Rückfallklausel mit Deutschland.
      Ergo: Das komplette Gehalt ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Vorausgesetzt, du hältst dich mehr als 183 Tage in Thailand auf.