Ich finde es toll, wie konsequent Sie das generische Femininum verwenden! Danke für die Vorlesung, hilft mir aktuell in der Examensvorbereitung sehr! Kurze Nachfrage zum Bestimmtheitsgrundsatz: Wenn die Erblasserin bestimmt, dass ihre gesetzlichen Erben auch tatsächlich erben sollen (i.S.d. § 2066 BGB), so wäre dieses Testament doch eigentlich obsolet, da ohnehin die gesetzlichen Erben geerbt hätten, oder übersehe ich an dieser Stelle einen eigenen Anwendungsbereich dieser Norm?
Gute Frage! Ja, wenn ich nur schreibe "Meine gesetzlichen Erben sollen alles erben.", dann kann ich mir das sparen. Wenn ich das Testament so verfasse, ist es aber trotzdem wirksam, und § 2066 S. 1 BGB kommt zur Anwendung. Und was auch noch möglich ist: Ich kann die gesetzlichen Erben als Erben einsetzen und dann Vermächtnisse aussetzen. Damit weiche ich von der gesetzlichen Erbfolge ab und brauche dann erst recht § 2066 BGB.
Minute 53:00 Wenn nicht beim Notar testiert wird, sondern im stillen Kämmerlein, was passiert nach auffinden des Testaments(zB durch Erben)? Wird davon eine Kopie für das Nachlassgericht gemacht kommt es auch in das Testamentsregister oder erfährt niemand außer jenen die es finden davon falls dieses nicht von den Erben veröffentlicht wird? (AVT ist echt eine Spitze Merkformel!!!!!)
Hallo Herr Fries, Erstmal vielen Dank für die Videos. Eine inhaltliche Frage bezüglich der Anfechtung des Erbvertrags: Vor dem Tod des Erblassers kann nur der Erblasser anfechten und nicht der Dritte oder? Das wundert mich etwas, was passiert denn, wenn sich der Vertragspartner vom Erbvertrag lösen will zu Lebzeiten?
Der andere Vertragspartner ist ja nicht ein Dritter, sondern gewissermaßen der Zweite, insofern hat er dieselben Anfechtungsrechte wie der erste Vertragspartner.
7:00 Lucidum ist stammbetont. Betonung auf u. Wegen Lux/Licht. C wird eigentlich wie K ausgesprochen. Wird aber bei Medizinern und Iuristen nicht so puristisch gesehen. 😂
Bei bipolaren Depressionen, die oft als solche nicht direkt erkannt werden, könnte ich mir bei remittierendem Verlauf durchaus ein luzides Intervall vorstellen. Die Krankheit zeichnet sich durch einen undulierenden Verlauf von depressiven und manischen Phasen mit passageren Normalphasen aus und endet in ca. 10 % der Fälle mit Suizid. Inwieweit sowas iuristisch mal diskutiert wurde, weiß ich nicht.
Hallo Herr Fries... Ich habe mal eine Frage zu § 2257...Das würde doch dann aber nur privatschriftliche Testamente betreffen oder? Notarielle Testamente gelten doch weiterhin als widerrufen durch die Rücknahme aus der Verwahrung... Oder sehe ich das falsch?
Die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist bei privatschriftlichen Testamenten unbeachtlich, bei notariellen Testamenten hingegen gilt das Testament damit gemäß § 2256 BGB als widerrufen. § 2257 BGB betrifft einen anderen, davon grundsätzlich zu unterscheidenden Fall: Hier geht es nicht um den Widerruf, sondern um den Widerruf des Widerrufs. Die Vorschrift gilt gleichermaßen für privatschriftliche wie auch für notarielle Testamente.
Minute 48:00 Haben eigentlich auch die gesetzl Erben vierter Ordnung ein Pflichtteilsrecht wenn es keine gesetzl Erben dritter Ordnung gibt? Aus welcher Norm ergibt sich eigentlich das gesetzl Erben ab der zweiten Ordnung (§1925 folgende) auch ein Pflichtteilsrecht haben (2309)?
Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten wird in §§ 2303, 2309 BGB abschließend bestimmt: Pflichtteilsberechtigt sind die Erben erster Ordnung (= Abkömmlinge) und von den Erben zweiter Ordnung nur die Eltern. Alle anderen Erben zweiter Ordnung sowie Erben fernerer Ordnungen sind unabhängig von der Existenz von Abkömmlingen und Eltern nie pflichtteilsberechtigt.
Minute 1:02:37 Habe ich das richtig verstanden? Letzteres Testament ist gültig, wenn das erste vorm Notar abgegeben wurde und das darauffolgende zweite Wiederrufstestament im stillen Kämmerlein ohne notarielle Beurkundung (§128) erfolgte? Wozu dann überhaupt notariell?
Die notarielle Form hat verschiedene Zwecke, z.B. Sicherstellung von Ernsthaftigkeit und Authentizität, juristische Beratung, sichere Verwahrung der Urkunde etc. Die handschriftliche Form erfüllt nicht alle dieser Zwecke, aber immerhin manche, nämlich insbesondere die Gewährleistung von Ernsthaftigkeit und Authentizität, wenngleich auf ganz anderem Wege. Aber der Gesetzgeber stellt beim einfachen Testament (im Unterschied zum Erbvertrag) beide Formen gleichberechtigt nebeneinander. Deswegen kann man ein notarielles Testament auch privatschriftlich widerrufen.
Minute 1:09:00 Was bringt ein Vertrag wenn sich eine Partei per §2293 / (§346) verabschieden kann ohne das ein Fall des (gesetzl RücktR) 2294 oder 2295 vorliegt? Das geht doch gegen das pacta sunt servanda Konzept... Oder ist §2293 nur für die Fälle von 2294 und 2295 möglich?
§§ 2293-2295 BGB sind Ausnahmen vom Grundsatz des pacta sunt servanda. Der Rücktrittsvorbehalt nach § 2293 BGB, der von den folgenden Vorschriften unabhängig ist, ist eine selbstgewählte Ausnahme der Erbvertragsparteien, auf die sich niemand einlassen muss.
@@jurapodcast Das heißt wenn NICHTS im ErbV bezüglich Rücktrittsrechten vereinbart wurde (keine Regelung irgendeiner Art bezüglich Rücktritt [Ausschluss oder Einräumung iSd §2293]) dann gelten die §2294 und §2295 ->>NICHT!?
@@janesa5097 Wenn nichts vereinbart wurde, finden §§ 2294 und 2295 BGB trotzdem Anwendung; diese außergewöhnlichen Rücktrittsgründe können die Erbvertragsparteien nicht abbedingen.
Die bildliche Darstellung ist super! An sowas erinnert man sich immer sehr gut in Klausuren. Gute Vorlesung, vielen Dank.
Das freut mich, herzlichen Dank!
Riesenhilfe für die große Übung!
Grüße aus Heidelberg:)
Das freut mich, vielen Dank!
Auf Sie ist stets Verlass, herzlichen Dank! Hoffentlich können Sie die Semesterferien auch ein wenig genießen! ☀️
Klar doch, herzlichen Dank!
Geeiiil, höre ich mir genauer an nach dem Urlaub. Gracias!
Schönen Urlaub!! 🏝🍹
Wieder einmal sehr spannend gestaltet👍
Vielen Dank 👍
vielen dank für deine arbeit und ja das gemalte hilft
Das freut mich!
Bei Minute 15:39 -> Bestimmtheitsgrundsatz gibts nicht nur im SR auch im ÖR 😉
Ich finde es toll, wie konsequent Sie das generische Femininum verwenden!
Danke für die Vorlesung, hilft mir aktuell in der Examensvorbereitung sehr!
Kurze Nachfrage zum Bestimmtheitsgrundsatz: Wenn die Erblasserin bestimmt, dass ihre gesetzlichen Erben auch tatsächlich erben sollen (i.S.d. § 2066 BGB), so wäre dieses Testament doch eigentlich obsolet, da ohnehin die gesetzlichen Erben geerbt hätten, oder übersehe ich an dieser Stelle einen eigenen Anwendungsbereich dieser Norm?
Gute Frage! Ja, wenn ich nur schreibe "Meine gesetzlichen Erben sollen alles erben.", dann kann ich mir das sparen. Wenn ich das Testament so verfasse, ist es aber trotzdem wirksam, und § 2066 S. 1 BGB kommt zur Anwendung. Und was auch noch möglich ist: Ich kann die gesetzlichen Erben als Erben einsetzen und dann Vermächtnisse aussetzen. Damit weiche ich von der gesetzlichen Erbfolge ab und brauche dann erst recht § 2066 BGB.
Sympathisch und gut erklärt! Grüße aus Münster :)
Herzliche Grüße zurück!
stark, werde ich mir gönnen in meiner hängemätte ;) 😊
Viel Spaß!
Minute 53:00 Wenn nicht beim Notar testiert wird, sondern im stillen Kämmerlein, was passiert nach auffinden des Testaments(zB durch Erben)? Wird davon eine Kopie für das Nachlassgericht gemacht kommt es auch in das Testamentsregister oder erfährt niemand außer jenen die es finden davon falls dieses nicht von den Erben veröffentlicht wird?
(AVT ist echt eine Spitze Merkformel!!!!!)
Das Nachlassgericht nimmt das Testament zu den Akten.
Hallo Herr Fries, Erstmal vielen Dank für die Videos. Eine inhaltliche Frage bezüglich der Anfechtung des Erbvertrags: Vor dem Tod des Erblassers kann nur der Erblasser anfechten und nicht der Dritte oder? Das wundert mich etwas, was passiert denn, wenn sich der Vertragspartner vom Erbvertrag lösen will zu Lebzeiten?
Der andere Vertragspartner ist ja nicht ein Dritter, sondern gewissermaßen der Zweite, insofern hat er dieselben Anfechtungsrechte wie der erste Vertragspartner.
@@jurapodcast Ah ja klar, ich hatte einen Denkfehler drin. Danke für die schnelle Antwort!
Minute 1:11:02 Aus §2281 schließe ich ganz generell das auch Verträge mit höchster Formvorschrift nach §128 angefochten werden können?
In der Tat!
7:00 Lucidum ist stammbetont. Betonung auf u. Wegen Lux/Licht. C wird eigentlich wie K ausgesprochen. Wird aber bei Medizinern und Iuristen nicht so puristisch gesehen. 😂
Sie schlauer Fuchs! 🦊
Bei bipolaren Depressionen, die oft als solche nicht direkt erkannt werden, könnte ich mir bei remittierendem Verlauf durchaus ein luzides Intervall vorstellen. Die Krankheit zeichnet sich durch einen undulierenden Verlauf von depressiven und manischen Phasen mit passageren Normalphasen aus und endet in ca. 10 % der Fälle mit Suizid. Inwieweit sowas iuristisch mal diskutiert wurde, weiß ich nicht.
@@KarlSpäth Jetzt haben Sie mich ein Stück weit luzidiert, vielen Dank dafür!
Claresziert hört sich gut an 12:16 12:18
Hallo Herr Fries... Ich habe mal eine Frage zu § 2257...Das würde doch dann aber nur privatschriftliche Testamente betreffen oder? Notarielle Testamente gelten doch weiterhin als widerrufen durch die Rücknahme aus der Verwahrung... Oder sehe ich das falsch?
Die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist bei privatschriftlichen Testamenten unbeachtlich, bei notariellen Testamenten hingegen gilt das Testament damit gemäß § 2256 BGB als widerrufen. § 2257 BGB betrifft einen anderen, davon grundsätzlich zu unterscheidenden Fall: Hier geht es nicht um den Widerruf, sondern um den Widerruf des Widerrufs. Die Vorschrift gilt gleichermaßen für privatschriftliche wie auch für notarielle Testamente.
@@jurapodcast Vielen Dank :)
Minute 48:00 Haben eigentlich auch die gesetzl Erben vierter Ordnung ein Pflichtteilsrecht wenn es keine gesetzl Erben dritter Ordnung gibt?
Aus welcher Norm ergibt sich eigentlich das gesetzl Erben ab der zweiten Ordnung (§1925 folgende) auch ein Pflichtteilsrecht haben (2309)?
Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten wird in §§ 2303, 2309 BGB abschließend bestimmt: Pflichtteilsberechtigt sind die Erben erster Ordnung (= Abkömmlinge) und von den Erben zweiter Ordnung nur die Eltern. Alle anderen Erben zweiter Ordnung sowie Erben fernerer Ordnungen sind unabhängig von der Existenz von Abkömmlingen und Eltern nie pflichtteilsberechtigt.
Danke, dass Ihre Vorlesung auch für nicht Juristen verständlich ist :)
Das freut mich!
Minute 1:02:37 Habe ich das richtig verstanden? Letzteres Testament ist gültig, wenn das erste vorm Notar abgegeben wurde und das darauffolgende zweite Wiederrufstestament im stillen Kämmerlein ohne notarielle Beurkundung (§128) erfolgte? Wozu dann überhaupt notariell?
Die notarielle Form hat verschiedene Zwecke, z.B. Sicherstellung von Ernsthaftigkeit und Authentizität, juristische Beratung, sichere Verwahrung der Urkunde etc. Die handschriftliche Form erfüllt nicht alle dieser Zwecke, aber immerhin manche, nämlich insbesondere die Gewährleistung von Ernsthaftigkeit und Authentizität, wenngleich auf ganz anderem Wege. Aber der Gesetzgeber stellt beim einfachen Testament (im Unterschied zum Erbvertrag) beide Formen gleichberechtigt nebeneinander. Deswegen kann man ein notarielles Testament auch privatschriftlich widerrufen.
Minute 1:09:00 Was bringt ein Vertrag wenn sich eine Partei per §2293 / (§346) verabschieden kann ohne das ein Fall des (gesetzl RücktR) 2294 oder 2295 vorliegt? Das geht doch gegen das pacta sunt servanda Konzept... Oder ist §2293 nur für die Fälle von 2294 und 2295 möglich?
§§ 2293-2295 BGB sind Ausnahmen vom Grundsatz des pacta sunt servanda. Der Rücktrittsvorbehalt nach § 2293 BGB, der von den folgenden Vorschriften unabhängig ist, ist eine selbstgewählte Ausnahme der Erbvertragsparteien, auf die sich niemand einlassen muss.
@@jurapodcast Das heißt wenn NICHTS im ErbV bezüglich Rücktrittsrechten vereinbart wurde (keine Regelung irgendeiner Art bezüglich Rücktritt [Ausschluss oder Einräumung iSd §2293]) dann gelten die §2294 und §2295 ->>NICHT!?
@@janesa5097 Wenn nichts vereinbart wurde, finden §§ 2294 und 2295 BGB trotzdem Anwendung; diese außergewöhnlichen Rücktrittsgründe können die Erbvertragsparteien nicht abbedingen.